Tagesschulen. Förderung von national einheitlichen Strukturen und Qualitätsmerkmalen

ShortId
12.3899
Id
20123899
Updated
28.07.2023 11:36
Language
de
Title
Tagesschulen. Förderung von national einheitlichen Strukturen und Qualitätsmerkmalen
AdditionalIndexing
32;28;Tagesschule;Koordination;Kinderbetreuung;Qualitätssicherung;Angleichung der Normen
1
  • L04K13010309, Tagesschule
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Beim bisherigen Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Darin enthalten sind unter anderem sogenannte "Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung". Diese umfassen Mittagstische, Horte, Tagesstätten sowie Tagesschulen usw. Das Angebot variiert je nach Kanton und Region.</p><p>Der Hauptaspekt bei der Förderung lag bisher in der Ermöglichung von Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie. Deshalb ist das Impulsprogramm auch dem Bundesamt für Sozialversicherungen untergeordnet. Dadurch wurde der Bildungsaspekt in den Hintergrund gedrängt. In mehreren Studien (z. B. Nationalfondsprojekt "Educare - Qualität und Wirksamkeit der familialen und ausserfamilialen Betreuung und Bildung von Primarschulkindern": http://www.bildung-betreuung.ch/aktuell/artikel/article/44/3.html?cHash=ed9995fdc2) konnte gezeigt werden, dass sich der Besuch einer Tagesschule bereits nach zwei Schuljahren positiv auf Primarschulkinder auswirkt. Sie weisen bessere Sprachkompetenzen, ein positiveres Sozialverhalten sowie bessere Alltagsfertigkeiten auf als andere Kinder.</p><p>Somit könnte mit einer gezielten Förderung qualitativ hochstehender Tagesschulen einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits auch eine nachhaltige Bildung von Kindern unterstützt werden. Eine national einheitliche Struktur von Tagesschulen macht deshalb Sinn, weil es allen Kantonen und Gemeinden die gleiche Grundlage bietet, Fördergelder zu beantragen, Kindern in der ganzen Schweiz die gleiche Bildungsqualität und Betreuung ermöglicht und den Eltern aus allen Kantonen die gleiche Unterstützung bietet.</p><p>Jene national einheitlichen Tagesschulen sollen folglich spezielle Erwähnung im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung finden und finanziell besonders unterstützt werden. Dies würde den Kantonen und Gemeinden den Anreiz geben, Tagesschulen einzuführen und die bisherigen Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung einbinden und weiterentwickeln zu können.</p>
  • <p>Das Schulwesen in der mehrsprachigen und föderalistischen Schweiz zeichnet sich durch eine hohe lokale, kantonale und sprachregionale Verankerung aus. Die Hauptverantwortung liegt bei den Kantonen. Diese haben eine Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) abgeschlossen, welche am 1. August 2009 in Kraft getreten ist. Zwischenzeitlich sind ihr fünfzehn Kantone beigetreten, sieben Kantone haben den Beitritt abgelehnt, und vier Kantone haben sich noch nicht entschieden. Die Beitrittskantone haben die Inhalte des Konkordats bis spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/16 umzusetzen. Das Konkordat verpflichtet die Kantone u. a., ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit in Tagesstrukturen anzubieten. Der Bundesrat begrüsst diese Zielsetzung, denn sie ist ein zentrales Förderinstrument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf welche Art und Weise die Kantone die schulergänzenden Betreuungsangebote in ihre Schulstrukturen einbetten, fällt in ihre Zuständigkeit. Sollten die Kantone eine weiter gehende Harmonisierung der Angebote in struktureller und qualitativer Hinsicht als nötig erachten, haben sie die Möglichkeit, der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ein entsprechendes Mandat zu erteilen.</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bei dem in der Begründung der Motion erwähnten Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet hat, eigene Qualitätsanforderungen festzulegen. An diesem bewährten Grundsatz hat er auch anlässlich der Verlängerung des Programms von 2011 bis 2015 festgehalten. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die Einrichtungen den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen müssen, damit sie mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden können. Die in der Motion verlangte Privilegierung von national einheitlichen Tagesschulen würde diesem Prinzip widersprechen und käme einer Richtungsänderung gleich. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als angezeigt, mithilfe einer Fachgruppe national einheitliche Strukturen und Qualitätsmerkmale für Tagesschulen auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mithilfe einer Fachgruppe national einheitliche Strukturen und Qualitätsmerkmale für Tagesschulen auszuarbeiten.</p>
  • Tagesschulen. Förderung von national einheitlichen Strukturen und Qualitätsmerkmalen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Beim bisherigen Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung handelt es sich um ein befristetes Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll, damit die Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können. Darin enthalten sind unter anderem sogenannte "Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung". Diese umfassen Mittagstische, Horte, Tagesstätten sowie Tagesschulen usw. Das Angebot variiert je nach Kanton und Region.</p><p>Der Hauptaspekt bei der Förderung lag bisher in der Ermöglichung von Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie. Deshalb ist das Impulsprogramm auch dem Bundesamt für Sozialversicherungen untergeordnet. Dadurch wurde der Bildungsaspekt in den Hintergrund gedrängt. In mehreren Studien (z. B. Nationalfondsprojekt "Educare - Qualität und Wirksamkeit der familialen und ausserfamilialen Betreuung und Bildung von Primarschulkindern": http://www.bildung-betreuung.ch/aktuell/artikel/article/44/3.html?cHash=ed9995fdc2) konnte gezeigt werden, dass sich der Besuch einer Tagesschule bereits nach zwei Schuljahren positiv auf Primarschulkinder auswirkt. Sie weisen bessere Sprachkompetenzen, ein positiveres Sozialverhalten sowie bessere Alltagsfertigkeiten auf als andere Kinder.</p><p>Somit könnte mit einer gezielten Förderung qualitativ hochstehender Tagesschulen einerseits die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits auch eine nachhaltige Bildung von Kindern unterstützt werden. Eine national einheitliche Struktur von Tagesschulen macht deshalb Sinn, weil es allen Kantonen und Gemeinden die gleiche Grundlage bietet, Fördergelder zu beantragen, Kindern in der ganzen Schweiz die gleiche Bildungsqualität und Betreuung ermöglicht und den Eltern aus allen Kantonen die gleiche Unterstützung bietet.</p><p>Jene national einheitlichen Tagesschulen sollen folglich spezielle Erwähnung im Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung finden und finanziell besonders unterstützt werden. Dies würde den Kantonen und Gemeinden den Anreiz geben, Tagesschulen einzuführen und die bisherigen Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung einbinden und weiterentwickeln zu können.</p>
    • <p>Das Schulwesen in der mehrsprachigen und föderalistischen Schweiz zeichnet sich durch eine hohe lokale, kantonale und sprachregionale Verankerung aus. Die Hauptverantwortung liegt bei den Kantonen. Diese haben eine Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) abgeschlossen, welche am 1. August 2009 in Kraft getreten ist. Zwischenzeitlich sind ihr fünfzehn Kantone beigetreten, sieben Kantone haben den Beitritt abgelehnt, und vier Kantone haben sich noch nicht entschieden. Die Beitrittskantone haben die Inhalte des Konkordats bis spätestens auf Beginn des Schuljahres 2015/16 umzusetzen. Das Konkordat verpflichtet die Kantone u. a., ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Unterrichtszeit in Tagesstrukturen anzubieten. Der Bundesrat begrüsst diese Zielsetzung, denn sie ist ein zentrales Förderinstrument für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auf welche Art und Weise die Kantone die schulergänzenden Betreuungsangebote in ihre Schulstrukturen einbetten, fällt in ihre Zuständigkeit. Sollten die Kantone eine weiter gehende Harmonisierung der Angebote in struktureller und qualitativer Hinsicht als nötig erachten, haben sie die Möglichkeit, der schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren ein entsprechendes Mandat zu erteilen.</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bei dem in der Begründung der Motion erwähnten Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet hat, eigene Qualitätsanforderungen festzulegen. An diesem bewährten Grundsatz hat er auch anlässlich der Verlängerung des Programms von 2011 bis 2015 festgehalten. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass die Einrichtungen den kantonalen Qualitätsanforderungen genügen müssen, damit sie mit Finanzhilfen des Bundes unterstützt werden können. Die in der Motion verlangte Privilegierung von national einheitlichen Tagesschulen würde diesem Prinzip widersprechen und käme einer Richtungsänderung gleich. Der Bundesrat erachtet es daher nicht als angezeigt, mithilfe einer Fachgruppe national einheitliche Strukturen und Qualitätsmerkmale für Tagesschulen auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mithilfe einer Fachgruppe national einheitliche Strukturen und Qualitätsmerkmale für Tagesschulen auszuarbeiten.</p>
    • Tagesschulen. Förderung von national einheitlichen Strukturen und Qualitätsmerkmalen

Back to List