Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren

ShortId
12.3905
Id
20123905
Updated
14.11.2025 06:56
Language
de
Title
Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren
AdditionalIndexing
66;52;2841;Motor;Gesundheitsrisiko;Konsumenteninformation;Werkzeug;Heimwerkerausrüstung;Etikettierung;Energieverbrauch;Abgas;Benzin;Energieeinsparung
1
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L05K0701010103, Etikettierung
  • L06K170401010101, Benzin
  • L05K0705020605, Motor
  • L04K07050804, Heimwerkerausrüstung
  • L05K0705020706, Werkzeug
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L06K060201010101, Abgas
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L04K17010107, Energieeinsparung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Arbeitsgeräte wie Rasentrimmer und Freischneider werden oft von kleinen 2-Takt-Benzin-Motoren angetrieben. Diese 2-Takter stossen gegen 40 Prozent des Benzins unverbrannt und damit ungenutzt mit dem Abgas in die Atmosphäre aus. Benützer halten sich oft über Stunden in der giftigen Abgasfahne auf. </p><p>Unfallgefahr und Gesundheitsbelastung sind hoch. Es existieren innovative Motor-Technologien mit sehr viel niedrigerem Benzin-Verbrauch für solche Arbeitsgeräte. So haben bereits mehrere Anbieter Trag-Geräte mit 4-Takt-Motoren im Angebot, deren Benzinverbrauch 50 Prozent unter demjenigen der übrigen 2-Takter liegt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat den Auftrag, Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Massnahmen, die dem Informationsdefizit in Haushalten und Wirtschaft bezüglich Energieeffizienz entgegenwirken, zu fördern. Energieetiketten gibt es bereits für PKW, Autoreifen, Lampen, Fernsehgeräte, Haushaltgeräte und Sanitärprodukte. Wenn Angaben zur Energieeffizienz auch beim Kauf kleiner Arbeitsgeräte im Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich zur Verfügung stehen, findet eine Lenkung der Kunden zu verbrauchsärmeren Modellen hin statt. Ein niedriger Verbrauch bei Arbeitsgeräten garantiert zudem einen verbesserten Gesundheitsschutz. Zusätzlich ist der Hinweis auf das schadstoffarme Gerätebenzin nach Schweizer Norm anzubringen. (Das Bundesamt für Umwelt, Bafu, hat angekündigt, die LRV anzupassen, wenn die Verbreitung des schadstoffarmen Gerätebenzins bis 2012 nicht deutlich zugenommen hat.)</p>
  • <p>In der Schweiz muss der Energieverbrauch von Haushaltgeräten und Lampen gemäss Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und Energieverordnung (EnV; SR 730.01) mit einer Energieetikette deklariert werden. Auch Personenwagen unterstehen einer obligatorischen Deklarationspflicht. Die Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften ist nur dann zwingend, wenn die Geräte in erheblichem Ausmass Energie verbrauchen und somit einem energietechnischen Prüfverfahren unterliegen. Die obligatorische Deklarationspflicht des Energieverbrauchs erfordert einen beachtlichen Vollzugsaufwand. Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie beispielsweise durch die Ermittlung von Verbrauchswerten bei den massgebenden Betriebsarten der elektronischen Geräte oder durch die Festlegung der Prüf-, Mess- und Berechnungsverfahren verursacht.</p><p>Alternativ dazu existieren freiwillige Energieetiketten, welche die Konsumenten über den Energieverbrauch der Produkte informieren. Hersteller und Handel können mit der freiwilligen Etikette den Absatz energieeffizienter Produkte fördern und ihr Image verbessern. Eine freiwillige Energieetikette erfordert u. a. ein relevantes Marktvolumen sowie das Engagement einer repräsentativen Trägerschaft (aus Branchen- und Industrievertretern).</p><p>Bei der in der Motion erwähnten Gerätekategorie der "kleinen Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren" sind die Voraussetzungen für die Einführung der Energieetikette weder auf obligatorischer noch auf freiwilliger Ebene erfüllt.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der Europäischen Union übernommen und unterstützt verschiedene Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 12.3258, "Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die zur Steigerung der Energieeffizienz bereits in mehreren Produktebereichen bewährte Energieetikette auch für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren unter 19 Kilowatt Leistung in Anwendungsgebieten wie Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich einzuführen.</p><p>Zusätzlich ist folgende Information anzubringen: "Zum Schutz Ihrer Gesundheit nur mit schadstoffarmem Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!" (Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku-Antrieb ausgenommen.)</p>
  • Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Arbeitsgeräte wie Rasentrimmer und Freischneider werden oft von kleinen 2-Takt-Benzin-Motoren angetrieben. Diese 2-Takter stossen gegen 40 Prozent des Benzins unverbrannt und damit ungenutzt mit dem Abgas in die Atmosphäre aus. Benützer halten sich oft über Stunden in der giftigen Abgasfahne auf. </p><p>Unfallgefahr und Gesundheitsbelastung sind hoch. Es existieren innovative Motor-Technologien mit sehr viel niedrigerem Benzin-Verbrauch für solche Arbeitsgeräte. So haben bereits mehrere Anbieter Trag-Geräte mit 4-Takt-Motoren im Angebot, deren Benzinverbrauch 50 Prozent unter demjenigen der übrigen 2-Takter liegt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat den Auftrag, Technologien zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Massnahmen, die dem Informationsdefizit in Haushalten und Wirtschaft bezüglich Energieeffizienz entgegenwirken, zu fördern. Energieetiketten gibt es bereits für PKW, Autoreifen, Lampen, Fernsehgeräte, Haushaltgeräte und Sanitärprodukte. Wenn Angaben zur Energieeffizienz auch beim Kauf kleiner Arbeitsgeräte im Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich zur Verfügung stehen, findet eine Lenkung der Kunden zu verbrauchsärmeren Modellen hin statt. Ein niedriger Verbrauch bei Arbeitsgeräten garantiert zudem einen verbesserten Gesundheitsschutz. Zusätzlich ist der Hinweis auf das schadstoffarme Gerätebenzin nach Schweizer Norm anzubringen. (Das Bundesamt für Umwelt, Bafu, hat angekündigt, die LRV anzupassen, wenn die Verbreitung des schadstoffarmen Gerätebenzins bis 2012 nicht deutlich zugenommen hat.)</p>
    • <p>In der Schweiz muss der Energieverbrauch von Haushaltgeräten und Lampen gemäss Energiegesetz (EnG; SR 730.0) und Energieverordnung (EnV; SR 730.01) mit einer Energieetikette deklariert werden. Auch Personenwagen unterstehen einer obligatorischen Deklarationspflicht. Die Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften ist nur dann zwingend, wenn die Geräte in erheblichem Ausmass Energie verbrauchen und somit einem energietechnischen Prüfverfahren unterliegen. Die obligatorische Deklarationspflicht des Energieverbrauchs erfordert einen beachtlichen Vollzugsaufwand. Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie beispielsweise durch die Ermittlung von Verbrauchswerten bei den massgebenden Betriebsarten der elektronischen Geräte oder durch die Festlegung der Prüf-, Mess- und Berechnungsverfahren verursacht.</p><p>Alternativ dazu existieren freiwillige Energieetiketten, welche die Konsumenten über den Energieverbrauch der Produkte informieren. Hersteller und Handel können mit der freiwilligen Etikette den Absatz energieeffizienter Produkte fördern und ihr Image verbessern. Eine freiwillige Energieetikette erfordert u. a. ein relevantes Marktvolumen sowie das Engagement einer repräsentativen Trägerschaft (aus Branchen- und Industrievertretern).</p><p>Bei der in der Motion erwähnten Gerätekategorie der "kleinen Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren" sind die Voraussetzungen für die Einführung der Energieetikette weder auf obligatorischer noch auf freiwilliger Ebene erfüllt.</p><p>Der Bundesrat ist sich allerdings der lufthygienischen Problematik der benzinbetriebenen Arbeitsgeräte bewusst. Er hat deshalb auf den 1. Januar 2011 die entsprechenden Abgasvorschriften der Europäischen Union übernommen und unterstützt verschiedene Massnahmen zur Förderung der Verwendung von aromatenfreiem Gerätebenzin (vgl. auch Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Vischer Daniel 12.3258, "Info-Etikette für kleine Arbeitsgeräte").</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die zur Steigerung der Energieeffizienz bereits in mehreren Produktebereichen bewährte Energieetikette auch für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren unter 19 Kilowatt Leistung in Anwendungsgebieten wie Garten- und Hobby- sowie Kommunalbereich einzuführen.</p><p>Zusätzlich ist folgende Information anzubringen: "Zum Schutz Ihrer Gesundheit nur mit schadstoffarmem Gerätebenzin (SN 181163) betreiben!" (Arbeitsgeräte mit Elektro- oder Akku-Antrieb ausgenommen.)</p>
    • Energieetikette für kleine Arbeitsgeräte mit Benzinmotoren

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