Streichung der VOC-Abgabe
- ShortId
-
12.3912
- Id
-
20123912
- Updated
-
28.07.2023 07:54
- Language
-
de
- Title
-
Streichung der VOC-Abgabe
- AdditionalIndexing
-
24;52;15;Wettbewerbsbeschränkung;flüchtige organische Verbindung;Steuer;Aufhebung einer Bestimmung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L06K070501020801, flüchtige organische Verbindung
- L03K110702, Steuer
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die VOC-Abgabe hat den erwarteten Steuerungseffekt völlig verfehlt.</p><p>2. Die administrativen Aufwendungen (Formularkrieg) für die Unternehmen sind in keiner Relation zum Steuerungseffekt der Abgabe.</p><p>3. Die Verteuerung für Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden, stellt international eine klare Wettbewerbsverzerrung dar, die "hausgemacht" ist.</p><p>4. Die Rückerstattung der Abgabe an die Bevölkerung fällt selbst für Arbeitnehmer der untersten Einkommensklasse nicht ins Gewicht.</p><p>5. Die Schweizer Unternehmen müssen "fit" werden, um dem internationalen Wettbewerb standzuhalten. Dazu braucht es aber auch den Bund, der unnötige Steuern und Abgaben eliminiert.</p>
- <p>VOC (Abkürzung des englischen Begriffs "Volatile Organic Compounds") sind flüchtige organische Verbindungen. Sie werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten. Gelangen sie in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Sie wirken als Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon und führen zu erhöhten Feinstaubbelastungen ("Sommersmog"). Zudem wurde bei einzelnen VOC eine krebserregende Wirkung festgestellt.</p><p>Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV; SR 814.018). Sie setzt einen wirksamen und kosteneffizienten Anreiz, VOC sparsamer zu verwenden oder zu substituieren sowie die Produktionsprozesse hinsichtlich der VOC-Emissionen zu optimieren. Als marktwirtschaftliches Instrument führt die Lenkungsabgabe dazu, dass Emissionen dort vermieden werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist.</p><p>Die VOC-Emissionen konnten seit Einführung der VOC-Abgabe um 37 Prozent auf gut 90 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Damit ist das vorsorgliche Schutzniveau von unter 75 000 Tonnen VOC-Emissionen pro Jahr noch nicht erreicht. Die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der VOC-Emissionen wurden dank der Kombination aus VOC-Lenkungsabgabe und den in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) festgelegten Emissionsgrenzwerten erzielt. Eine Aufhebung der VOC-Abgabe birgt die Gefahr, dass in verschiedenen Bereichen die Emissionen deutlich ansteigen würden.</p><p>Die VOC-Abgabe beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen kaum. Werden VOC-haltige Produkte ins Ausland exportiert, wird die Abgabe zurückerstattet. Zudem können sich Industriebetriebe, die Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen gemäss Artikel 9 VOCV ergriffen haben, von der VOC-Abgabe befreien lassen. Diese bis Ende 2012 zeitlich befristet ausgestaltete Befreiungsmöglichkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden und den Kantonen in eine langfristige Lösung für die Befreiung der Unternehmen überführt (Anpassung der VOCV vom 27. Juni 2012).</p><p>Mit der VOC-Abgabe erhalten Entscheide für oder gegen Emissionsminderungsmassnahmen eine finanzielle Tragweite und sind integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. In der Praxis konnte beobachtet werden, dass Prozessinnovationen (z. B. geschlossene Produktionssysteme, Recycling von VOC) und Produktinnovationen (z. B. VOC-freie Farben) stattgefunden haben mit positiven Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz der Unternehmen.</p><p>Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der VOC-Abgabe ist insgesamt als positiv einzustufen. Der hohen Wirksamkeit der Abgabe steht ein verhältnismässiger administrativer Aufwand gegenüber. Der administrative Aufwand für die Unternehmen fällt vor allem dort an, wo zugunsten der Unternehmen Ausnahmeregelungen (Rückerstattungen und Befreiungen) ermöglicht wurden. Um diesen administrativen Aufwand für die Unternehmen möglichst klein zu halten, sind seit Einführung der VOC-Abgabe regelmässig Vereinfachungen gesucht und umgesetzt worden.</p><p>Der Bundesrat ist offen für weitere Vereinfachungen und Verbesserungen. Um derartige Anliegen aufzunehmen, hat er mit der Einführung der Lenkungsabgabe eine Fachkommission aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Branchen eingerichtet, welche den Bund in Fragen der Lenkungsabgabe auf VOC berät.</p><p>Die VOC-Abgabe ist ein wirksames und kosteneffizientes Instrument. Ausserdem ist das Luftreinhalteziel des Bundesrates noch nicht erreicht. Neue Vorschriften als alternative Instrumente zur Schliessung der Ziellücke wären weniger effizient sowie für Unternehmen und Vollzugsbehörden aufwendiger.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die VOC-Abgabe ersatzlos zu streichen.</p>
- Streichung der VOC-Abgabe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die VOC-Abgabe hat den erwarteten Steuerungseffekt völlig verfehlt.</p><p>2. Die administrativen Aufwendungen (Formularkrieg) für die Unternehmen sind in keiner Relation zum Steuerungseffekt der Abgabe.</p><p>3. Die Verteuerung für Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden, stellt international eine klare Wettbewerbsverzerrung dar, die "hausgemacht" ist.</p><p>4. Die Rückerstattung der Abgabe an die Bevölkerung fällt selbst für Arbeitnehmer der untersten Einkommensklasse nicht ins Gewicht.</p><p>5. Die Schweizer Unternehmen müssen "fit" werden, um dem internationalen Wettbewerb standzuhalten. Dazu braucht es aber auch den Bund, der unnötige Steuern und Abgaben eliminiert.</p>
- <p>VOC (Abkürzung des englischen Begriffs "Volatile Organic Compounds") sind flüchtige organische Verbindungen. Sie werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten. Gelangen sie in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Sie wirken als Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon und führen zu erhöhten Feinstaubbelastungen ("Sommersmog"). Zudem wurde bei einzelnen VOC eine krebserregende Wirkung festgestellt.</p><p>Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem Jahr 2000 erhoben (Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, VOCV; SR 814.018). Sie setzt einen wirksamen und kosteneffizienten Anreiz, VOC sparsamer zu verwenden oder zu substituieren sowie die Produktionsprozesse hinsichtlich der VOC-Emissionen zu optimieren. Als marktwirtschaftliches Instrument führt die Lenkungsabgabe dazu, dass Emissionen dort vermieden werden, wo dies am kostengünstigsten möglich ist.</p><p>Die VOC-Emissionen konnten seit Einführung der VOC-Abgabe um 37 Prozent auf gut 90 000 Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Damit ist das vorsorgliche Schutzniveau von unter 75 000 Tonnen VOC-Emissionen pro Jahr noch nicht erreicht. Die bisherigen Erfolge bei der Reduktion der VOC-Emissionen wurden dank der Kombination aus VOC-Lenkungsabgabe und den in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) festgelegten Emissionsgrenzwerten erzielt. Eine Aufhebung der VOC-Abgabe birgt die Gefahr, dass in verschiedenen Bereichen die Emissionen deutlich ansteigen würden.</p><p>Die VOC-Abgabe beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen kaum. Werden VOC-haltige Produkte ins Ausland exportiert, wird die Abgabe zurückerstattet. Zudem können sich Industriebetriebe, die Massnahmen zur Verminderung der VOC-Emissionen gemäss Artikel 9 VOCV ergriffen haben, von der VOC-Abgabe befreien lassen. Diese bis Ende 2012 zeitlich befristet ausgestaltete Befreiungsmöglichkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden und den Kantonen in eine langfristige Lösung für die Befreiung der Unternehmen überführt (Anpassung der VOCV vom 27. Juni 2012).</p><p>Mit der VOC-Abgabe erhalten Entscheide für oder gegen Emissionsminderungsmassnahmen eine finanzielle Tragweite und sind integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. In der Praxis konnte beobachtet werden, dass Prozessinnovationen (z. B. geschlossene Produktionssysteme, Recycling von VOC) und Produktinnovationen (z. B. VOC-freie Farben) stattgefunden haben mit positiven Auswirkungen auf die Ressourceneffizienz der Unternehmen.</p><p>Das Nutzen-Kosten-Verhältnis der VOC-Abgabe ist insgesamt als positiv einzustufen. Der hohen Wirksamkeit der Abgabe steht ein verhältnismässiger administrativer Aufwand gegenüber. Der administrative Aufwand für die Unternehmen fällt vor allem dort an, wo zugunsten der Unternehmen Ausnahmeregelungen (Rückerstattungen und Befreiungen) ermöglicht wurden. Um diesen administrativen Aufwand für die Unternehmen möglichst klein zu halten, sind seit Einführung der VOC-Abgabe regelmässig Vereinfachungen gesucht und umgesetzt worden.</p><p>Der Bundesrat ist offen für weitere Vereinfachungen und Verbesserungen. Um derartige Anliegen aufzunehmen, hat er mit der Einführung der Lenkungsabgabe eine Fachkommission aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Branchen eingerichtet, welche den Bund in Fragen der Lenkungsabgabe auf VOC berät.</p><p>Die VOC-Abgabe ist ein wirksames und kosteneffizientes Instrument. Ausserdem ist das Luftreinhalteziel des Bundesrates noch nicht erreicht. Neue Vorschriften als alternative Instrumente zur Schliessung der Ziellücke wären weniger effizient sowie für Unternehmen und Vollzugsbehörden aufwendiger.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die VOC-Abgabe ersatzlos zu streichen.</p>
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