Bericht zur Leihmutterschaft

ShortId
12.3917
Id
20123917
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Bericht zur Leihmutterschaft
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Rechte des Kindes;Leihmutter;Statistik
1
  • L04K01030403, Leihmutter
  • L03K020206, Bericht
  • L03K020218, Statistik
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Thema Leihmutterschaft liegt weitgehend im Dunkeln. Glaubt man den Aussagen gewisser Kliniken (z. B. in der Ukraine), melden sich aber bereits viele Paare aus der Schweiz bei ihnen. Damit zeigt sich einmal mehr: Nur mit einem Verbot in der Schweiz ist in unserer globalisierten Welt ein Thema nicht vom Tisch. </p><p>Im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stellen sich verschiedene Fragen. Viele davon betreffen die Rechte und den Schutz der Kinder. Andere wiederum die Rechte der Leihmütter und die Position der bestellenden Paare. Der Bericht soll die Grundlage liefern, um das Thema breit anzugehen respektive um Lösungen zu finden, die das Wohl aller Beteiligten bestmöglich schützen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Thema Leihmutterschaft zu verfassen. Der Bericht soll einerseits die Fakten zum Thema zusammentragen: Wie viele Paare aus der Schweiz finden in welchen Ländern und Kliniken eine Leihmutter? Wie gehen sie dabei vor? Was wissen wir von diesen Kliniken? Was wissen wir von den Leihmüttern (insbesondere in Bezug auf Alter, Ausbildung, soziale Stellung, psychische und physische Gesundheit). Ein zweiter Teil des Berichts soll die Kinderrechte und die rechtliche Situation in der Schweiz beleuchten. Wie werden die Kindesrechte gewahrt? Wie wird das Recht, die eigene Herkunft zu kennen, gewährleistet? Wie wird sichergestellt, dass ein Kind in seinem späteren Leben Kontakt zu seiner Leihmutter aufnehmen kann? Wie unterscheidet sich die rechtliche Situation jener Kinder, die als befruchtetes Ei der Leihmutter eingepflanzt wurden, von jenen, bei denen die Leihmutter mit dem Sperma des bestellenden Vaters befruchtet wurde? Wie ist im zweiten Fall die rechtliche Stellung der sozialen Mutter und Partnerin des bestellenden Vaters im Vergleich zur Leihmutter? Wie ist die Situation bei Konkubinatspaaren oder gleichgeschlechtlichen Paaren? In einem dritten Teil des Berichts sollen Massnahmen diskutiert werden, mit denen die Leihmutterschaft auf internationaler Ebene analog dem Adoptionswesen so geregelt wird, dass Missbräuche und kriminelle Machenschaften minimiert werden können (internationales Abkommen, Zertifizierung von Kliniken durch eine anerkannte Organisation usw).</p>
  • Bericht zur Leihmutterschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Thema Leihmutterschaft liegt weitgehend im Dunkeln. Glaubt man den Aussagen gewisser Kliniken (z. B. in der Ukraine), melden sich aber bereits viele Paare aus der Schweiz bei ihnen. Damit zeigt sich einmal mehr: Nur mit einem Verbot in der Schweiz ist in unserer globalisierten Welt ein Thema nicht vom Tisch. </p><p>Im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stellen sich verschiedene Fragen. Viele davon betreffen die Rechte und den Schutz der Kinder. Andere wiederum die Rechte der Leihmütter und die Position der bestellenden Paare. Der Bericht soll die Grundlage liefern, um das Thema breit anzugehen respektive um Lösungen zu finden, die das Wohl aller Beteiligten bestmöglich schützen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zum Thema Leihmutterschaft zu verfassen. Der Bericht soll einerseits die Fakten zum Thema zusammentragen: Wie viele Paare aus der Schweiz finden in welchen Ländern und Kliniken eine Leihmutter? Wie gehen sie dabei vor? Was wissen wir von diesen Kliniken? Was wissen wir von den Leihmüttern (insbesondere in Bezug auf Alter, Ausbildung, soziale Stellung, psychische und physische Gesundheit). Ein zweiter Teil des Berichts soll die Kinderrechte und die rechtliche Situation in der Schweiz beleuchten. Wie werden die Kindesrechte gewahrt? Wie wird das Recht, die eigene Herkunft zu kennen, gewährleistet? Wie wird sichergestellt, dass ein Kind in seinem späteren Leben Kontakt zu seiner Leihmutter aufnehmen kann? Wie unterscheidet sich die rechtliche Situation jener Kinder, die als befruchtetes Ei der Leihmutter eingepflanzt wurden, von jenen, bei denen die Leihmutter mit dem Sperma des bestellenden Vaters befruchtet wurde? Wie ist im zweiten Fall die rechtliche Stellung der sozialen Mutter und Partnerin des bestellenden Vaters im Vergleich zur Leihmutter? Wie ist die Situation bei Konkubinatspaaren oder gleichgeschlechtlichen Paaren? In einem dritten Teil des Berichts sollen Massnahmen diskutiert werden, mit denen die Leihmutterschaft auf internationaler Ebene analog dem Adoptionswesen so geregelt wird, dass Missbräuche und kriminelle Machenschaften minimiert werden können (internationales Abkommen, Zertifizierung von Kliniken durch eine anerkannte Organisation usw).</p>
    • Bericht zur Leihmutterschaft

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