Suizidprävention schweizweit auf das Niveau des Kantons Zug anheben
- ShortId
-
12.3919
- Id
-
20123919
- Updated
-
28.07.2023 09:13
- Language
-
de
- Title
-
Suizidprävention schweizweit auf das Niveau des Kantons Zug anheben
- AdditionalIndexing
-
2841;Prävention;Kanton;Freitod;Finanzhilfe
- 1
-
- L04K01010206, Freitod
- L05K0105050702, Prävention
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Alle sechs Stunden nimmt sich in der Schweiz ein Mensch das Leben. Das sind vier Tote pro Tag oder 1300 pro Jahr. Damit sterben viermal mehr Menschen durch Selbsttötung als im Strassenverkehr. Das Leid vervielfacht sich, weil Selbsttötungen auch für die zurückgebliebenen Familien grosse Belastungen sind.</p><p>Für die Prävention im Strassenverkehr werden gemäss Recherchen des "Beobachters" auf Bundesebene rund 45 Millionen Franken ausgegeben, für die Suizidprävention rund 100 000 Franken.</p><p>Wir müssen vermuten, dass nur ein kleiner Teil dieser Menschen des Lebens wirklich überdrüssig ist. Von den schätzungsweise 20 000 Menschen, die einen Suizidversuch überleben, sterben die allermeisten einen natürlichen Tod. Denn gerade eine von zehn Personen, die einen Selbsttötungsversuch macht, begeht einen sogenannten Bilanzsuizid, entscheidet also aufgrund einer schweren Krankheit oder von Schmerzen, wirklich aus dem Leben zu scheiden.</p><p>Trotz dieser alarmierenden Zahlen fristet die Suizidprävention in der Schweiz ein kärgliches Dasein. Joachim Eder, ehemaliger Gesundheitsdirektor des Kantons Zug und heutiger Ständerat, meinte kürzlich in der "Neuen Zürcher Zeitung", dass die Schweiz in Sachen Suizidprävention gegenüber vergleichbaren Ländern rund dreissig Jahre zurückliege. Er hat als Gesundheitsdirektor gehandelt und die Prävention im Kanton Zug deutlich verbessert. So gilt die Suizidprävention des Kantons Zug heute als schweizerischer Benchmark.</p><p>Dass sich Suizidprävention lohnt, wird klar, wenn man bedenkt, dass Suizide und Suizidversuche Folgekosten in Milliardenhöhe verursachen.</p><p>Auch wenn die Suizidprävention nicht direkt in die Kompetenz des Bundes fällt, kommen ihm doch wichtige Koordinationsaufgaben zu.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Problematik der hohen Suizidrate ein bedeutsames Thema der öffentlichen Gesundheit darstellt und das 2003 im Kanton Zug eingeführte und inzwischen in weiteren Kantonen umgesetzte Bündnis gegen Depression einen wichtigen Beitrag zur Suizidprävention leisten kann, geht doch 80 bis 90 Prozent aller Suizide eine Depression voraus. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sieht er allerdings nur geringe Möglichkeiten für einen Ausbau der Suizidprävention. Zudem ist zu beachten, dass Suizide verschiedene Ursachen haben können und die Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.</p><p>1. Die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit ist seit 2002 im Rahmen des Dialogs nationale Gesundheitspolitik ein gemeinsames Thema von Bund und Kantonen. So hat das Bundesamt für Gesundheit die Nutzungsrechte für die lizenzierten Materialien des Aktionsprogramms Bündnis gegen Depression erworben. Diese werden unentgeltlich an interessierte kantonale und regionale Bündnispartner in der Schweiz abgegeben. Im Dezember 2011 wurde zudem das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz gegründet. Das Netzwerk basiert auf einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen drei Bundesstellen (Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft) einerseits und der Gesundheitsdirektorenkonferenz sowie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz andererseits. Die durch das Netzwerk geförderte Koordination und Vernetzung der im Bereich der Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit tätigen Akteure unterstützt und erleichtert den Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Bündnisse gegen Depression sind seit der Gründung des Netzwerkes fester Bestandteil desselben und sollen in Zukunft weiterentwickelt und im Rahmen der auf Bundes- und Kantonsebene zur Verfügung stehenden Budgetmittel unterstützt werden.</p><p>2./3. Der Bund verfügt über keine gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen zur Förderung und Unterstützung der Aktivitäten der Kantone im Bereich der Suizidprävention. Er verfügt ebenso wenig über eine gesetzliche Grundlage, um die Kantone zu verpflichten, im Bereich Suizidprävention mehr zu tun. Bisher wurde es angesichts der kantonalen Zuständigkeit für die Sicherstellung der Krankheitsverhütung und die Gesundheitsversorgung auch nicht als sinnvoll erachtet, entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorzusehen.</p><p>Der Bund ist jedoch im Sinne einer Unterstützung der kantonalen Aktivitäten im Bereich der Suizidprävention gerne bereit, sein Engagement im Bereich der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Wissenstransfers weiterzuführen. Er ist zudem bereit, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob weitere Massnahmen zur Unterstützung des Engagements der Kantone im Bereich Suizidprävention notwendig und umsetzbar sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche Möglichkeiten - auch finanzielle - sieht der Bundesrat, die Suizidprävention in der Schweiz auszubauen und auf das Niveau des Kantons Zug anzuheben?</p><p>2. Mit welchen Instrumenten will er den Kantonen Anreize schaffen, dieser Aufgabe eine höhere Bedeutung beizumessen? Was hält der Bundesrat von Finanzhilfen, Unterstützung bei Konzepten, Wissenstransfer, Definition von Standards, Weiterbildung, Tagungen? Welche weiteren Möglichkeiten sieht er?</p><p>3. Welche gesetzlichen Bestimmungen wären denkbar, um die Kantone zu einer wirksamen Suizidprävention zu verpflichten?</p>
- Suizidprävention schweizweit auf das Niveau des Kantons Zug anheben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Alle sechs Stunden nimmt sich in der Schweiz ein Mensch das Leben. Das sind vier Tote pro Tag oder 1300 pro Jahr. Damit sterben viermal mehr Menschen durch Selbsttötung als im Strassenverkehr. Das Leid vervielfacht sich, weil Selbsttötungen auch für die zurückgebliebenen Familien grosse Belastungen sind.</p><p>Für die Prävention im Strassenverkehr werden gemäss Recherchen des "Beobachters" auf Bundesebene rund 45 Millionen Franken ausgegeben, für die Suizidprävention rund 100 000 Franken.</p><p>Wir müssen vermuten, dass nur ein kleiner Teil dieser Menschen des Lebens wirklich überdrüssig ist. Von den schätzungsweise 20 000 Menschen, die einen Suizidversuch überleben, sterben die allermeisten einen natürlichen Tod. Denn gerade eine von zehn Personen, die einen Selbsttötungsversuch macht, begeht einen sogenannten Bilanzsuizid, entscheidet also aufgrund einer schweren Krankheit oder von Schmerzen, wirklich aus dem Leben zu scheiden.</p><p>Trotz dieser alarmierenden Zahlen fristet die Suizidprävention in der Schweiz ein kärgliches Dasein. Joachim Eder, ehemaliger Gesundheitsdirektor des Kantons Zug und heutiger Ständerat, meinte kürzlich in der "Neuen Zürcher Zeitung", dass die Schweiz in Sachen Suizidprävention gegenüber vergleichbaren Ländern rund dreissig Jahre zurückliege. Er hat als Gesundheitsdirektor gehandelt und die Prävention im Kanton Zug deutlich verbessert. So gilt die Suizidprävention des Kantons Zug heute als schweizerischer Benchmark.</p><p>Dass sich Suizidprävention lohnt, wird klar, wenn man bedenkt, dass Suizide und Suizidversuche Folgekosten in Milliardenhöhe verursachen.</p><p>Auch wenn die Suizidprävention nicht direkt in die Kompetenz des Bundes fällt, kommen ihm doch wichtige Koordinationsaufgaben zu.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die Problematik der hohen Suizidrate ein bedeutsames Thema der öffentlichen Gesundheit darstellt und das 2003 im Kanton Zug eingeführte und inzwischen in weiteren Kantonen umgesetzte Bündnis gegen Depression einen wichtigen Beitrag zur Suizidprävention leisten kann, geht doch 80 bis 90 Prozent aller Suizide eine Depression voraus. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sieht er allerdings nur geringe Möglichkeiten für einen Ausbau der Suizidprävention. Zudem ist zu beachten, dass Suizide verschiedene Ursachen haben können und die Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.</p><p>1. Die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit ist seit 2002 im Rahmen des Dialogs nationale Gesundheitspolitik ein gemeinsames Thema von Bund und Kantonen. So hat das Bundesamt für Gesundheit die Nutzungsrechte für die lizenzierten Materialien des Aktionsprogramms Bündnis gegen Depression erworben. Diese werden unentgeltlich an interessierte kantonale und regionale Bündnispartner in der Schweiz abgegeben. Im Dezember 2011 wurde zudem das Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz gegründet. Das Netzwerk basiert auf einem Zusammenarbeitsvertrag zwischen drei Bundesstellen (Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft) einerseits und der Gesundheitsdirektorenkonferenz sowie der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz andererseits. Die durch das Netzwerk geförderte Koordination und Vernetzung der im Bereich der Förderung und Erhaltung der psychischen Gesundheit tätigen Akteure unterstützt und erleichtert den Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Bündnisse gegen Depression sind seit der Gründung des Netzwerkes fester Bestandteil desselben und sollen in Zukunft weiterentwickelt und im Rahmen der auf Bundes- und Kantonsebene zur Verfügung stehenden Budgetmittel unterstützt werden.</p><p>2./3. Der Bund verfügt über keine gesetzlichen Grundlagen für Finanzhilfen zur Förderung und Unterstützung der Aktivitäten der Kantone im Bereich der Suizidprävention. Er verfügt ebenso wenig über eine gesetzliche Grundlage, um die Kantone zu verpflichten, im Bereich Suizidprävention mehr zu tun. Bisher wurde es angesichts der kantonalen Zuständigkeit für die Sicherstellung der Krankheitsverhütung und die Gesundheitsversorgung auch nicht als sinnvoll erachtet, entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorzusehen.</p><p>Der Bund ist jedoch im Sinne einer Unterstützung der kantonalen Aktivitäten im Bereich der Suizidprävention gerne bereit, sein Engagement im Bereich der Erarbeitung und Bereitstellung von Datengrundlagen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Wissenstransfers weiterzuführen. Er ist zudem bereit, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob weitere Massnahmen zur Unterstützung des Engagements der Kantone im Bereich Suizidprävention notwendig und umsetzbar sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche Möglichkeiten - auch finanzielle - sieht der Bundesrat, die Suizidprävention in der Schweiz auszubauen und auf das Niveau des Kantons Zug anzuheben?</p><p>2. Mit welchen Instrumenten will er den Kantonen Anreize schaffen, dieser Aufgabe eine höhere Bedeutung beizumessen? Was hält der Bundesrat von Finanzhilfen, Unterstützung bei Konzepten, Wissenstransfer, Definition von Standards, Weiterbildung, Tagungen? Welche weiteren Möglichkeiten sieht er?</p><p>3. Welche gesetzlichen Bestimmungen wären denkbar, um die Kantone zu einer wirksamen Suizidprävention zu verpflichten?</p>
- Suizidprävention schweizweit auf das Niveau des Kantons Zug anheben
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