Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus Steuerwiderhandlungen durch Steuerpflichtige in der Schweiz

ShortId
12.3932
Id
20123932
Updated
28.07.2023 09:26
Language
de
Title
Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus Steuerwiderhandlungen durch Steuerpflichtige in der Schweiz
AdditionalIndexing
24;Steuererhebung;Kostenrechnung;Steuer natürlicher Personen;Steuerhinterziehung;Steuerstrafrecht;Statistik
1
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11070403, Steuer natürlicher Personen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Einkommenssteuer zeigen Schneider, Torgler und Schaltegger in "Schattenwirtschaft und Steuermoral", Seiten 26ff., erschienen 2008, die Steuerhinterziehung in der Schweiz nach Kantonen in Prozent des Bruttoeinkommens der Haushalte für die Jahre 1970 und 1995. Die Bandbreite lag damals mehrheitlich zwischen 14 und 30 Prozent.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation Kiener Nellen 10.3311, "Signifikante Verschlechterung der Steuermoral", räumt der Bundesrat ein, dass sich gemäss internationalen Umfragen die Steuermoral in der Schweiz aufgrund verschiedener Phänomene wie sogenanntes Bankgeheimnis und Pauschalsteuer deutlich verschlechtert hat. Diese Tendenz hat sich sicher in letzter Zeit noch verschärft.</p><p>Während andere Länder über aktive Steuerfahndung Milliarden an Steuern hereinholen, schläft die Schweiz. Bundesrat, Eidgenössischen Steuerverwaltung und Finanzdirektorenkonferenz haben nicht einmal Schätzungen des Steuerausfalls.</p><p>Rechnen wir allein für die Einkommenssteuer aufgrund des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens 2009: Davon 23,5 Prozent Steuerhinterziehung (Substrat) ergibt 89,81 Milliarden Schweizerfranken. Hinterzogene Steuern bei einem sehr vorsichtig angesetzten durchschnittlichen Steuersatz von 20 Prozent ergibt ein Steuerhinterziehungsvolumen von 17,96 Milliarden Schweizerfranken, gerundet 18 Milliarden Schweizerfranken.</p><p>Reaktionen auf meine obigen Berechnungen zeigen, dass das wohl zu tief liegt, in Anbetracht der auch durch Schweizer Finanzinstitute seit Jahren aktiv geförderten "Offshore-Gefässe" und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.</p><p>H. U. Schöchli hat die mögliche Steuerhinterziehung aufgrund der Verrechnungssteuer für das Jahr 2010 berechnet und kommt bei äusserst vorsichtigen Einschätzungen auf undeklarierte Einkommen in den letzten fünf Jahren von je 5 bis 8 Milliarden und auf undeklarierte Finanzvermögen von 200 bis 300 Milliarden Franken ("NZZ", 19. Februar 2011, S. 31).</p><p>Paul Aschwanden, ex-Chef des Steueramtes der Stadt Zürich, und Professor Bruno Frey, Universität Zürich, schätzen bis 2010 eine Summe von 5 bis 10 Milliarden Franken ("Tages-Anzeiger", 3. Februar 2010). Auch Hans Kissling, ex-Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, kommt auf solche Zahlen ("Der Bund", 19. Mai 2012).</p>
  • <p>Um eine zuverlässige Schätzung über Steuerverkürzungen vornehmen zu können, muss eine repräsentative Stichprobe aus allen Steuerpflichtigen bestimmt werden. Diese Stichprobe wäre anhand festgelegter Kriterien, aufgrund welcher eine Steuerverkürzung vorliegen könnte, zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung könnte zwar Hinweise auf mutmassliche Steuerwiderhandlungen liefern, es liesse aber keine Rückschlüsse auf den mutmasslichen Umfang der Steuerverkürzung innerhalb der kontrollierten Gruppe zu. Diese Frage kann nur in einem ordentlich durchgeführten Strafverfahren geklärt werden. Der Überprüfung der Steuerpflichtigen anhand der definierten Kriterien wären zudem rechtliche Schranken gesetzt, da hierfür nur die Mittel der ordentlichen Nachkontrollen zur Verfügung stünden und strafprozessuale Massnahmen ausgeschlossen wären. Ferner bestünde naturgemäss eine Anzahl nicht entdeckter Steuerverkürzungen, deren Umfang sich nicht quantifizieren lässt und welcher je nach Art und Tätigkeit der Steuerpflichtigen variiert. Schätzungen zum Umfang der Steuerwiderhandlungen, die sich z. B. auf Bankdaten oder auf die Verrechnungssteuerstatistik abstützen würden, hätten ein noch weniger verlässliches Fundament als Schätzungen aufgrund einer repräsentativen Stichprobe aus allen Steuerpflichtigen. Kalkulationen über potenzielle Steuerausfälle wären daher wenig aussagekräftig und nicht zielführend.</p><p>Steuermoral ist die Bereitschaft, Steuern zu bezahlen. Das Ausmass der Steuermoral in einem Land kann durch internationale Umfragen gemessen werden. Gemäss diesen Umfragen hat sich die Steuermoral in der Schweiz zwischen 1988 und 1996 deutlich verschlechtert. Neuere Zahlen liegen allerdings nicht vor; es ist also nicht bekannt, ob sich dieser Trend nach 1996 noch weiter fortgesetzt hat. Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Bestimmungsfaktoren der Steuermoral und ihrer Veränderung in den 1990er Jahren sind dem Bundesrat nicht bekannt. Erklärungsversuche bleiben daher spekulativ.</p><p>Wie in der Antwort auf die Interpellation 10.3311 festgehalten wird, kann sich die Finanz- und Steuerpolitik nach Auffassung des Bundesrates mit folgenden Elementen positiv auf die Steuermoral auswirken:</p><p>- Vereinfachung des Steuersystems, idealerweise in Form einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und Senkung der Steuersätze;</p><p>- Förderung eines fairen und regulierten nationalen Steuerwettbewerbs;</p><p>- umsichtige Finanzpolitik mit einem über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Staatshaushalt, Abbau von Schulden und regelmässige Überprüfung der Staatstätigkeit;</p><p>- Verzicht auf Steueramnestien;</p><p>- permanente Anstrengungen zur Verbesserung der Kundenorientierung der Steuerbehörden.</p><p>Einen Beitrag zur Steuermoral leistet auch ein effizientes Steuerstrafrecht, das Gewähr für die Durchsetzung des Steuerrechts bietet und damit die Steuergerechtigkeit erhöht. Der Bundesrat sieht diesbezüglich Handlungsbedarf und hat am 21. September 2012 Eckwerte für eine Revision beschlossen. Das EFD wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat erstattet dem Parlament Bericht über das Volumen der potenziellen Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus ungeahndeten Steuerwiderhandlungen durch steuerpflichtige Personen in der Schweiz (insbesondere bei der Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer und Vermögenssteuer).</p>
  • Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus Steuerwiderhandlungen durch Steuerpflichtige in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Einkommenssteuer zeigen Schneider, Torgler und Schaltegger in "Schattenwirtschaft und Steuermoral", Seiten 26ff., erschienen 2008, die Steuerhinterziehung in der Schweiz nach Kantonen in Prozent des Bruttoeinkommens der Haushalte für die Jahre 1970 und 1995. Die Bandbreite lag damals mehrheitlich zwischen 14 und 30 Prozent.</p><p>In der Antwort auf die Interpellation Kiener Nellen 10.3311, "Signifikante Verschlechterung der Steuermoral", räumt der Bundesrat ein, dass sich gemäss internationalen Umfragen die Steuermoral in der Schweiz aufgrund verschiedener Phänomene wie sogenanntes Bankgeheimnis und Pauschalsteuer deutlich verschlechtert hat. Diese Tendenz hat sich sicher in letzter Zeit noch verschärft.</p><p>Während andere Länder über aktive Steuerfahndung Milliarden an Steuern hereinholen, schläft die Schweiz. Bundesrat, Eidgenössischen Steuerverwaltung und Finanzdirektorenkonferenz haben nicht einmal Schätzungen des Steuerausfalls.</p><p>Rechnen wir allein für die Einkommenssteuer aufgrund des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens 2009: Davon 23,5 Prozent Steuerhinterziehung (Substrat) ergibt 89,81 Milliarden Schweizerfranken. Hinterzogene Steuern bei einem sehr vorsichtig angesetzten durchschnittlichen Steuersatz von 20 Prozent ergibt ein Steuerhinterziehungsvolumen von 17,96 Milliarden Schweizerfranken, gerundet 18 Milliarden Schweizerfranken.</p><p>Reaktionen auf meine obigen Berechnungen zeigen, dass das wohl zu tief liegt, in Anbetracht der auch durch Schweizer Finanzinstitute seit Jahren aktiv geförderten "Offshore-Gefässe" und Beihilfe zur Steuerhinterziehung.</p><p>H. U. Schöchli hat die mögliche Steuerhinterziehung aufgrund der Verrechnungssteuer für das Jahr 2010 berechnet und kommt bei äusserst vorsichtigen Einschätzungen auf undeklarierte Einkommen in den letzten fünf Jahren von je 5 bis 8 Milliarden und auf undeklarierte Finanzvermögen von 200 bis 300 Milliarden Franken ("NZZ", 19. Februar 2011, S. 31).</p><p>Paul Aschwanden, ex-Chef des Steueramtes der Stadt Zürich, und Professor Bruno Frey, Universität Zürich, schätzen bis 2010 eine Summe von 5 bis 10 Milliarden Franken ("Tages-Anzeiger", 3. Februar 2010). Auch Hans Kissling, ex-Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, kommt auf solche Zahlen ("Der Bund", 19. Mai 2012).</p>
    • <p>Um eine zuverlässige Schätzung über Steuerverkürzungen vornehmen zu können, muss eine repräsentative Stichprobe aus allen Steuerpflichtigen bestimmt werden. Diese Stichprobe wäre anhand festgelegter Kriterien, aufgrund welcher eine Steuerverkürzung vorliegen könnte, zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung könnte zwar Hinweise auf mutmassliche Steuerwiderhandlungen liefern, es liesse aber keine Rückschlüsse auf den mutmasslichen Umfang der Steuerverkürzung innerhalb der kontrollierten Gruppe zu. Diese Frage kann nur in einem ordentlich durchgeführten Strafverfahren geklärt werden. Der Überprüfung der Steuerpflichtigen anhand der definierten Kriterien wären zudem rechtliche Schranken gesetzt, da hierfür nur die Mittel der ordentlichen Nachkontrollen zur Verfügung stünden und strafprozessuale Massnahmen ausgeschlossen wären. Ferner bestünde naturgemäss eine Anzahl nicht entdeckter Steuerverkürzungen, deren Umfang sich nicht quantifizieren lässt und welcher je nach Art und Tätigkeit der Steuerpflichtigen variiert. Schätzungen zum Umfang der Steuerwiderhandlungen, die sich z. B. auf Bankdaten oder auf die Verrechnungssteuerstatistik abstützen würden, hätten ein noch weniger verlässliches Fundament als Schätzungen aufgrund einer repräsentativen Stichprobe aus allen Steuerpflichtigen. Kalkulationen über potenzielle Steuerausfälle wären daher wenig aussagekräftig und nicht zielführend.</p><p>Steuermoral ist die Bereitschaft, Steuern zu bezahlen. Das Ausmass der Steuermoral in einem Land kann durch internationale Umfragen gemessen werden. Gemäss diesen Umfragen hat sich die Steuermoral in der Schweiz zwischen 1988 und 1996 deutlich verschlechtert. Neuere Zahlen liegen allerdings nicht vor; es ist also nicht bekannt, ob sich dieser Trend nach 1996 noch weiter fortgesetzt hat. Wissenschaftliche Untersuchungen zu den Bestimmungsfaktoren der Steuermoral und ihrer Veränderung in den 1990er Jahren sind dem Bundesrat nicht bekannt. Erklärungsversuche bleiben daher spekulativ.</p><p>Wie in der Antwort auf die Interpellation 10.3311 festgehalten wird, kann sich die Finanz- und Steuerpolitik nach Auffassung des Bundesrates mit folgenden Elementen positiv auf die Steuermoral auswirken:</p><p>- Vereinfachung des Steuersystems, idealerweise in Form einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und Senkung der Steuersätze;</p><p>- Förderung eines fairen und regulierten nationalen Steuerwettbewerbs;</p><p>- umsichtige Finanzpolitik mit einem über den Konjunkturzyklus ausgeglichenen Staatshaushalt, Abbau von Schulden und regelmässige Überprüfung der Staatstätigkeit;</p><p>- Verzicht auf Steueramnestien;</p><p>- permanente Anstrengungen zur Verbesserung der Kundenorientierung der Steuerbehörden.</p><p>Einen Beitrag zur Steuermoral leistet auch ein effizientes Steuerstrafrecht, das Gewähr für die Durchsetzung des Steuerrechts bietet und damit die Steuergerechtigkeit erhöht. Der Bundesrat sieht diesbezüglich Handlungsbedarf und hat am 21. September 2012 Eckwerte für eine Revision beschlossen. Das EFD wurde beauftragt, bis im Frühjahr 2013 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat erstattet dem Parlament Bericht über das Volumen der potenziellen Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus ungeahndeten Steuerwiderhandlungen durch steuerpflichtige Personen in der Schweiz (insbesondere bei der Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer und Vermögenssteuer).</p>
    • Steuerausfälle für Bund, Kantone und Gemeinden aus Steuerwiderhandlungen durch Steuerpflichtige in der Schweiz

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