Erhöhung der Krankenkassenprämien. Steuerungsmöglichkeiten des Bundes

ShortId
12.3940
Id
20123940
Updated
28.07.2023 13:10
Language
de
Title
Erhöhung der Krankenkassenprämien. Steuerungsmöglichkeiten des Bundes
AdditionalIndexing
2841;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Beziehung Bund-Kanton;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die folgenden vier Kostenblöcke machen mehr als 80 Prozent der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aus:</p><table width="483.35pt"><tr><td width="479.4pt" valign="center"><p>Jährlicher Kostenanstieg in den vier Hauptkostenblöcken</p></td><td width="0.35pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><table width="483.15pt"><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>Jahr</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>Spitalkosten stationär</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>Spitalkosten ambulant</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>Arztkosten ambulant </p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>Medikamentenkosten</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2007</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>4,2%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>6%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>3,6%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>1,7%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2008</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>14,1%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>4,5%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>4,2%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2009</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>3%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>5,4%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>1,2%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>2,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2010</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>1,1%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>9,1%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>0,9%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>- 1,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2011</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>0,8%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>6,4%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>3,4%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>- 0,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><p></p><table width="479.4pt"><tr><td width="152.45pt" valign="center"><p>Durchschnittlicher Anstieg pro Jahr 2007-2011</p></td><td width="80.8pt" valign="center"><p>2,1%</p></td><td width="80.75pt" valign="center"><p>8,1%</p></td><td width="73.7pt" valign="center"><p>2,7%</p></td><td width="73.7pt" valign="center"><p>1,2%</p></td></tr></table><p></p><table width="479.7pt"><tr><td width="135.35pt" valign="center"><p>Anteil zulasten der OKP 2011</p></td><td width="85.15pt" valign="center"><p>22,3%</p></td><td width="85.1pt" valign="center"><p>16,5%</p></td><td width="78.05pt" valign="center"><p>22,3%</p></td><td width="78.05pt" valign="center"><p>19,2%</p></td></tr></table><p></p><p>2. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) kann der Bund in wenigen Bereichen direkt Massnahmen zur Kostenkontrolle ergreifen. Dazu gehören die sogenannten Amtstarife, wie sie im Bereich der Analysenliste (AL) und der Arzneimittelliste mit Tarif und im Bereich der Liste der Mittel und Gegenstände vorgesehen sind, und die Festsetzung der Preise der Arzneimittel durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). In diesen Bereichen wurden in den letzten Jahren folgende Massnahmen ergriffen:</p><p>a. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2009 Massnahmen im Bereich der Arzneimittel beschlossen. Er hat u. a. entschieden, dass eine ausserordentliche Preisüberprüfung aller Arzneimittel, die zwischen 1955 und 2006 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, stattfindet und dass zukünftig alle Arzneimittel der Spezialitätenliste einer dreijährlichen periodischen Überprüfung der Aufnahmebedingungen unterliegen. Mit den Massnahmen sollen Einsparungen von rund 400 Millionen Franken erreicht werden. Im Jahr 2012 wurde die erste Etappe der dreijährlichen Prüfung aller Präparate auf der Spezialitätenliste bezüglich der Erfüllung der Aufnahmebedingungen durchgeführt. Aufgrund der Erstarkung des Schweizerfrankens seit dem Jahr 2009 sollten sich in den Jahren 2013 bis 2015 bei dieser Überprüfung zusätzliche Einsparungen für die OKP von 240 Millionen Franken jährlich ergeben.</p><p>b. Zur Erhöhung des Anteils der Generika an den verkauften Medikamenten und zur Dynamisierung des Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise wurden per 1. März 2011 beziehungsweise per 1. Januar 2012 weitere Massnahmen beschlossen. Um die Preise von Generika und Originalpräparaten mit abgelaufenem Patentschutz zu senken, wurde die sogenannte Preisabstandsregel angepasst (Art. 65c der Verordnung über die Krankenversicherung; SR 832.102). Zusätzlich wurde die Regel des differenzierten Selbstbehalts flexibler gestaltet. Damit soll verhindert werden, dass sich das System nach einer ersten Preissenkung im Anschluss an die Markteinführung eines neuen Generikums nicht mehr verändert und sich die Preise nicht mehr bewegen. Weiter sollen erhebliche Preisunterschiede zwischen Generika mit gleichem Wirkstoff abgebaut werden. Aus den Massnahmen sollen jährliche Einsparungen von rund 230 Millionen Franken resultieren. </p><p>c. Ferner setzte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf den 1. Juli 2009 die Revision der AL in Kraft. Die AL wurde aktualisiert und umgestaltet, und vor allem wurde der technische Fortschritt berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass die Tarife hochautomatisierter Analysen massiv gesenkt wurden. Das begleitende Monitoring hat Ende 2012 gezeigt, dass der Umsatz an Laboranalysen im monitorisierten Zeitraum um 73 Millionen (-5,8 Prozent) von 1,27 Milliarden auf 1,20 Milliarden Franken gesunken ist, obgleich die Zahl der Analysen um 6,2 Millionen bzw. 8,7 Prozent gestiegen ist.</p><p>d. Im Bereich der von den Versicherern und Leistungserbringern zu vereinbarenden Tarife (vgl. Ziffer 4) ist der Bundesrat die zuständige Genehmigungsbehörde für gesamtschweizerische Tarifverträge, damit auch für gesamtschweizerische Tarifstrukturen. Ab 1. Januar 2013 verfügt der Bundesrat zusätzlich über die Kompetenz, Anpassungen an einer Einzelleistungstarifstruktur festzusetzen, wenn sich die Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Die Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Tarifstrukturen im Sinne einer Kostenkontrolle sind limitiert, da erstens die Tarifautonomie Vorrang hat und letztlich der Bundesrat die zur Struktur gehörigen Preise (Taxpunktwerte, Basispreise) weder bestimmt noch genehmigt.</p><p>e. Über eine weitere Kompetenz verfügt der Bund im Bereich des Leistungskataloges. Diesbezüglich hat der Bundesrat aber in seiner Antwort zum Postulat Stahl 11.3275, "KVG. Leistungskatalog", bereits festgehalten, dass er eine generelle Einschränkung des Leistungskatalogs nicht als Option ansieht, da der Kostenanstieg nicht auf dessen Umfang zurückzuführen ist.</p><p>3. Gestützt auf die in Artikel 3 BV festgelegte Kompetenzaufteilung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Der Bund seinerseits stellt sicher, dass sich die Bevölkerung zu tragbaren Bedingungen gegen die Krankheits- und Unfallrisiken versichern kann. Eine gute Abstimmung der Regelungen von Bund und Kantonen für den Gesundheitsbereich im Allgemeinen und die Krankenversicherung im Besonderen ist daher wichtig.</p><p>Die Spitalfinanzierung, wie sie das KVG vorsieht, überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Spitalplanung, mit der sichergestellt werden soll, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Kantone in einem Spital, einem Geburtshaus oder einem Pflegeheim behandeln lassen können. Mit der Spitalplanung, die sich auf die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit stützt, und mit der Erteilung von Leistungsaufträgen an jene Spitäler, die diese Kriterien erfüllen, können die Kantone Einfluss auf die Kosten nehmen.</p><p>Die stationären Leistungen der Spitäler werden von den Kantonen und den Versicherern gemäss Artikel 49a KVG und den entsprechenden Übergangsbestimmungen vergütet. Die Kantone legen den Anteil zu ihren Lasten und unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Mindestanteile fest. Sie beeinflussen damit die Aufteilung der Kosten zwischen dem Kanton und der OKP und somit auch, welcher Teil über Prämien und welcher über Steuern finanziert wird.</p><p>Ausserdem sind die Kantone gemäss den Artikeln 46ff. KVG die Genehmigungsbehörde für die Tarifverträge, ausser wenn diese für die ganze Schweiz gelten.</p><p>4. Betreffend die Tarifierung sieht das KVG das Prinzip der Tarifautonomie vor. In den Bereichen Spital (stationär und ambulant) und frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte (also die unter Ziffer 1 genannten ersten drei grossen Kostenblöcke) werden entsprechend die Tarife zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern vereinbart, womit die Verantwortung und der Spielraum in erster Linie bei den Tarifpartnern liegen.</p><p>Was das Leistungsangebot im ambulanten Bereich angeht, so besteht Vertragszwang. Eine Steuerungsmöglichkeit der Leistungserbringer existiert zurzeit nicht. Der Bundesrat hat deshalb am 21. November 2012 dem Parlament eine befristete Wiedereinführung der Zulassungssteuerung für Spezialärztinnen und Spezialärzte vorgeschlagen und möchte parallel dazu eine längerfristige Lösung entwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien voraussichtlich um durchschnittlich 1,5 Prozent erhöht (Durchschnittswert für Standardprämie, Erwachsener mit 300 Franken Franchise inkl. Unfallversicherung). </p><p>Da im schweizerischen Gesundheitswesen die Kompetenz beim Bund und bei den Kantonen liegt, stellt sich in Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien die Frage, wer in welchem Bereich die Kostenentwicklung und damit die Höhe der Krankenkassenprämien beeinflussen und steuern kann. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie haben sich die Kosten in den grössten Kostenblöcken in den letzten fünf Jahren entwickelt?</p><p>2. Bei welchen Kosten hat der Bund Steuerungsmöglichkeiten, und welche Massnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen?</p><p>3. Wo liegt die Verantwortung für die Kostenentwicklung bei den Kantonen, und welche Massnahmen könnten diese ergreifen?</p><p>4. Gibt es Kostenblöcke, in denen weder der Bund noch die Kantone Einfluss auf die Kosten und damit auf die Kostenentwicklung haben?</p>
  • Erhöhung der Krankenkassenprämien. Steuerungsmöglichkeiten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die folgenden vier Kostenblöcke machen mehr als 80 Prozent der Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aus:</p><table width="483.35pt"><tr><td width="479.4pt" valign="center"><p>Jährlicher Kostenanstieg in den vier Hauptkostenblöcken</p></td><td width="0.35pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><table width="483.15pt"><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>Jahr</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>Spitalkosten stationär</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>Spitalkosten ambulant</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>Arztkosten ambulant </p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>Medikamentenkosten</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2007</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>4,2%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>6%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>3,6%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>1,7%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2008</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>1,3%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>14,1%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>4,5%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>4,2%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2009</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>3%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>5,4%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>1,2%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>2,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2010</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>1,1%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>9,1%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>0,9%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>- 1,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr><tr><td width="85.1pt" valign="center"><p>2011</p></td><td width="83.7pt" valign="center"><p>0,8%</p></td><td width="92.35pt" valign="center"><p>6,4%</p></td><td width="84.25pt" valign="center"><p>3,4%</p></td><td width="116.55pt" valign="center"><p>- 0,9%</p></td><td width="3.2pt" valign="center"><p></p></td></tr></table><p></p><table width="479.4pt"><tr><td width="152.45pt" valign="center"><p>Durchschnittlicher Anstieg pro Jahr 2007-2011</p></td><td width="80.8pt" valign="center"><p>2,1%</p></td><td width="80.75pt" valign="center"><p>8,1%</p></td><td width="73.7pt" valign="center"><p>2,7%</p></td><td width="73.7pt" valign="center"><p>1,2%</p></td></tr></table><p></p><table width="479.7pt"><tr><td width="135.35pt" valign="center"><p>Anteil zulasten der OKP 2011</p></td><td width="85.15pt" valign="center"><p>22,3%</p></td><td width="85.1pt" valign="center"><p>16,5%</p></td><td width="78.05pt" valign="center"><p>22,3%</p></td><td width="78.05pt" valign="center"><p>19,2%</p></td></tr></table><p></p><p>2. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) kann der Bund in wenigen Bereichen direkt Massnahmen zur Kostenkontrolle ergreifen. Dazu gehören die sogenannten Amtstarife, wie sie im Bereich der Analysenliste (AL) und der Arzneimittelliste mit Tarif und im Bereich der Liste der Mittel und Gegenstände vorgesehen sind, und die Festsetzung der Preise der Arzneimittel durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). In diesen Bereichen wurden in den letzten Jahren folgende Massnahmen ergriffen:</p><p>a. Der Bundesrat hat am 1. Juli 2009 Massnahmen im Bereich der Arzneimittel beschlossen. Er hat u. a. entschieden, dass eine ausserordentliche Preisüberprüfung aller Arzneimittel, die zwischen 1955 und 2006 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, stattfindet und dass zukünftig alle Arzneimittel der Spezialitätenliste einer dreijährlichen periodischen Überprüfung der Aufnahmebedingungen unterliegen. Mit den Massnahmen sollen Einsparungen von rund 400 Millionen Franken erreicht werden. Im Jahr 2012 wurde die erste Etappe der dreijährlichen Prüfung aller Präparate auf der Spezialitätenliste bezüglich der Erfüllung der Aufnahmebedingungen durchgeführt. Aufgrund der Erstarkung des Schweizerfrankens seit dem Jahr 2009 sollten sich in den Jahren 2013 bis 2015 bei dieser Überprüfung zusätzliche Einsparungen für die OKP von 240 Millionen Franken jährlich ergeben.</p><p>b. Zur Erhöhung des Anteils der Generika an den verkauften Medikamenten und zur Dynamisierung des Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise wurden per 1. März 2011 beziehungsweise per 1. Januar 2012 weitere Massnahmen beschlossen. Um die Preise von Generika und Originalpräparaten mit abgelaufenem Patentschutz zu senken, wurde die sogenannte Preisabstandsregel angepasst (Art. 65c der Verordnung über die Krankenversicherung; SR 832.102). Zusätzlich wurde die Regel des differenzierten Selbstbehalts flexibler gestaltet. Damit soll verhindert werden, dass sich das System nach einer ersten Preissenkung im Anschluss an die Markteinführung eines neuen Generikums nicht mehr verändert und sich die Preise nicht mehr bewegen. Weiter sollen erhebliche Preisunterschiede zwischen Generika mit gleichem Wirkstoff abgebaut werden. Aus den Massnahmen sollen jährliche Einsparungen von rund 230 Millionen Franken resultieren. </p><p>c. Ferner setzte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf den 1. Juli 2009 die Revision der AL in Kraft. Die AL wurde aktualisiert und umgestaltet, und vor allem wurde der technische Fortschritt berücksichtigt. Dies hatte zur Folge, dass die Tarife hochautomatisierter Analysen massiv gesenkt wurden. Das begleitende Monitoring hat Ende 2012 gezeigt, dass der Umsatz an Laboranalysen im monitorisierten Zeitraum um 73 Millionen (-5,8 Prozent) von 1,27 Milliarden auf 1,20 Milliarden Franken gesunken ist, obgleich die Zahl der Analysen um 6,2 Millionen bzw. 8,7 Prozent gestiegen ist.</p><p>d. Im Bereich der von den Versicherern und Leistungserbringern zu vereinbarenden Tarife (vgl. Ziffer 4) ist der Bundesrat die zuständige Genehmigungsbehörde für gesamtschweizerische Tarifverträge, damit auch für gesamtschweizerische Tarifstrukturen. Ab 1. Januar 2013 verfügt der Bundesrat zusätzlich über die Kompetenz, Anpassungen an einer Einzelleistungstarifstruktur festzusetzen, wenn sich die Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Die Steuerungsmöglichkeiten im Bereich der Tarifstrukturen im Sinne einer Kostenkontrolle sind limitiert, da erstens die Tarifautonomie Vorrang hat und letztlich der Bundesrat die zur Struktur gehörigen Preise (Taxpunktwerte, Basispreise) weder bestimmt noch genehmigt.</p><p>e. Über eine weitere Kompetenz verfügt der Bund im Bereich des Leistungskataloges. Diesbezüglich hat der Bundesrat aber in seiner Antwort zum Postulat Stahl 11.3275, "KVG. Leistungskatalog", bereits festgehalten, dass er eine generelle Einschränkung des Leistungskatalogs nicht als Option ansieht, da der Kostenanstieg nicht auf dessen Umfang zurückzuführen ist.</p><p>3. Gestützt auf die in Artikel 3 BV festgelegte Kompetenzaufteilung stellt die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone dar. Der Bund seinerseits stellt sicher, dass sich die Bevölkerung zu tragbaren Bedingungen gegen die Krankheits- und Unfallrisiken versichern kann. Eine gute Abstimmung der Regelungen von Bund und Kantonen für den Gesundheitsbereich im Allgemeinen und die Krankenversicherung im Besonderen ist daher wichtig.</p><p>Die Spitalfinanzierung, wie sie das KVG vorsieht, überträgt den Kantonen die Verantwortung für die Spitalplanung, mit der sichergestellt werden soll, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Kantone in einem Spital, einem Geburtshaus oder einem Pflegeheim behandeln lassen können. Mit der Spitalplanung, die sich auf die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit stützt, und mit der Erteilung von Leistungsaufträgen an jene Spitäler, die diese Kriterien erfüllen, können die Kantone Einfluss auf die Kosten nehmen.</p><p>Die stationären Leistungen der Spitäler werden von den Kantonen und den Versicherern gemäss Artikel 49a KVG und den entsprechenden Übergangsbestimmungen vergütet. Die Kantone legen den Anteil zu ihren Lasten und unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Mindestanteile fest. Sie beeinflussen damit die Aufteilung der Kosten zwischen dem Kanton und der OKP und somit auch, welcher Teil über Prämien und welcher über Steuern finanziert wird.</p><p>Ausserdem sind die Kantone gemäss den Artikeln 46ff. KVG die Genehmigungsbehörde für die Tarifverträge, ausser wenn diese für die ganze Schweiz gelten.</p><p>4. Betreffend die Tarifierung sieht das KVG das Prinzip der Tarifautonomie vor. In den Bereichen Spital (stationär und ambulant) und frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte (also die unter Ziffer 1 genannten ersten drei grossen Kostenblöcke) werden entsprechend die Tarife zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern vereinbart, womit die Verantwortung und der Spielraum in erster Linie bei den Tarifpartnern liegen.</p><p>Was das Leistungsangebot im ambulanten Bereich angeht, so besteht Vertragszwang. Eine Steuerungsmöglichkeit der Leistungserbringer existiert zurzeit nicht. Der Bundesrat hat deshalb am 21. November 2012 dem Parlament eine befristete Wiedereinführung der Zulassungssteuerung für Spezialärztinnen und Spezialärzte vorgeschlagen und möchte parallel dazu eine längerfristige Lösung entwickeln.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im kommenden Jahr werden die Krankenkassenprämien voraussichtlich um durchschnittlich 1,5 Prozent erhöht (Durchschnittswert für Standardprämie, Erwachsener mit 300 Franken Franchise inkl. Unfallversicherung). </p><p>Da im schweizerischen Gesundheitswesen die Kompetenz beim Bund und bei den Kantonen liegt, stellt sich in Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien die Frage, wer in welchem Bereich die Kostenentwicklung und damit die Höhe der Krankenkassenprämien beeinflussen und steuern kann. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie haben sich die Kosten in den grössten Kostenblöcken in den letzten fünf Jahren entwickelt?</p><p>2. Bei welchen Kosten hat der Bund Steuerungsmöglichkeiten, und welche Massnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen?</p><p>3. Wo liegt die Verantwortung für die Kostenentwicklung bei den Kantonen, und welche Massnahmen könnten diese ergreifen?</p><p>4. Gibt es Kostenblöcke, in denen weder der Bund noch die Kantone Einfluss auf die Kosten und damit auf die Kostenentwicklung haben?</p>
    • Erhöhung der Krankenkassenprämien. Steuerungsmöglichkeiten des Bundes

Back to List