Krankenkassen-Prämienregionen. Kompetenzen für die Kantone schaffen

ShortId
12.3941
Id
20123941
Updated
28.07.2023 11:03
Language
de
Title
Krankenkassen-Prämienregionen. Kompetenzen für die Kantone schaffen
AdditionalIndexing
2841;Kompetenzregelung;Krankenkassenprämie;Kanton;Krankenversicherung
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion 10.3276, "Krankenversicherung. Nur noch eine Prämienregion pro Kanton", wurde am 20. September 2011 im Nationalrat leider ganz knapp abgelehnt, obwohl der Bundesrat zur Annahme bereit war. Trotzdem kennen bereits 15 Kantone nur eine Prämienregion. Im Kanton Zürich gibt es immer noch drei Krankenkassen-Prämienregionen. In der Agglomeration Zürich führt dies zu stossenden Ungerechtigkeiten, da die Bewohner der Stadt Zürich trotz gleichem medizinischem Angebot deutlich höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Auch der zuständige Zürcher Gesundheitsdirektor Heiniger findet die kantonale Prämienabstufung nicht mehr sinnvoll: "Mit Blick auf die freie Spitalwahl machen kantonal einheitliche Prämien Sinn." (Zitat 28. Mai 2010). Kantonal unterschiedliche Prämien widersprechen auch dem verfassungsmässig garantierten Recht auf Gleichbehandlung.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 61 Absatz 2 KVG kann der Versicherer die Prämien nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Regionen für sämtliche Versicherer einheitlich fest. Zurzeit haben 15 Kantone nur eine Prämienregion, 6 Kantone haben 2 und 5 Kantone 3 Prämienregionen.</p><p>Die Festlegung der Prämienregionen innerhalb der Kantone wird vom BAG ausgehend von den Kostenunterschieden zwischen den Regionen vorgenommen. Nimmt der Versicherer Abstufungen nach Regionen vor, so darf gemäss Artikel 91 Absatz 1 KVV die Differenz für die Prämie innerhalb des gleichen Kantons höchstens 15 Prozent zwischen den Regionen 1 und 2 und 10 Prozent zwischen den Regionen 2 und 3 betragen. Das BAG ist jedoch bereit, eventuelle Anfragen von Kantonen, die die Anzahl der Prämienregionen reduzieren möchten, zu berücksichtigen.</p><p>Auch wenn die Motion Riklin Kathy 10.3276 vom Nationalrat im September 2011 knapp abgelehnt wurde, hält der Bundesrat an seiner darin geäusserten Auffassung fest, dass das System der Prämienregionen aufgrund der Änderungen in der Organisation der Kantone (Gemeindefusionen, Erweiterung der Agglomerationen) und im Hinblick auf eine Vereinfachung des Prämiensystems neu beurteilt werden sollte.</p><p>Eine Revision des KVG mit dem Ziel, den Kantonen die Kompetenz zur Bestimmung der Prämienregionen zu geben, ist nach Ansicht des Bundesrates keine wünschenswerte Lösung, da bei der Festlegung der Prämienregionen schweizweit eine Einheitlichkeit sichergestellt werden muss. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Kompetenz des BAG in diesem Bereich erhalten bleiben sollte. Die Kantone werden jedoch im Rahmen der nächsten Neubeurteilung der Prämienregionen, die 2014 stattfinden wird, selbstverständlich begrüsst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, die gesetzlichen Grundlagen im KVG zu schaffen, damit die Kantone einheitliche Prämienregionen festlegen können.</p>
  • Krankenkassen-Prämienregionen. Kompetenzen für die Kantone schaffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion 10.3276, "Krankenversicherung. Nur noch eine Prämienregion pro Kanton", wurde am 20. September 2011 im Nationalrat leider ganz knapp abgelehnt, obwohl der Bundesrat zur Annahme bereit war. Trotzdem kennen bereits 15 Kantone nur eine Prämienregion. Im Kanton Zürich gibt es immer noch drei Krankenkassen-Prämienregionen. In der Agglomeration Zürich führt dies zu stossenden Ungerechtigkeiten, da die Bewohner der Stadt Zürich trotz gleichem medizinischem Angebot deutlich höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Auch der zuständige Zürcher Gesundheitsdirektor Heiniger findet die kantonale Prämienabstufung nicht mehr sinnvoll: "Mit Blick auf die freie Spitalwahl machen kantonal einheitliche Prämien Sinn." (Zitat 28. Mai 2010). Kantonal unterschiedliche Prämien widersprechen auch dem verfassungsmässig garantierten Recht auf Gleichbehandlung.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 61 Absatz 2 KVG kann der Versicherer die Prämien nach den ausgewiesenen Kostenunterschieden kantonal und regional abstufen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Regionen für sämtliche Versicherer einheitlich fest. Zurzeit haben 15 Kantone nur eine Prämienregion, 6 Kantone haben 2 und 5 Kantone 3 Prämienregionen.</p><p>Die Festlegung der Prämienregionen innerhalb der Kantone wird vom BAG ausgehend von den Kostenunterschieden zwischen den Regionen vorgenommen. Nimmt der Versicherer Abstufungen nach Regionen vor, so darf gemäss Artikel 91 Absatz 1 KVV die Differenz für die Prämie innerhalb des gleichen Kantons höchstens 15 Prozent zwischen den Regionen 1 und 2 und 10 Prozent zwischen den Regionen 2 und 3 betragen. Das BAG ist jedoch bereit, eventuelle Anfragen von Kantonen, die die Anzahl der Prämienregionen reduzieren möchten, zu berücksichtigen.</p><p>Auch wenn die Motion Riklin Kathy 10.3276 vom Nationalrat im September 2011 knapp abgelehnt wurde, hält der Bundesrat an seiner darin geäusserten Auffassung fest, dass das System der Prämienregionen aufgrund der Änderungen in der Organisation der Kantone (Gemeindefusionen, Erweiterung der Agglomerationen) und im Hinblick auf eine Vereinfachung des Prämiensystems neu beurteilt werden sollte.</p><p>Eine Revision des KVG mit dem Ziel, den Kantonen die Kompetenz zur Bestimmung der Prämienregionen zu geben, ist nach Ansicht des Bundesrates keine wünschenswerte Lösung, da bei der Festlegung der Prämienregionen schweizweit eine Einheitlichkeit sichergestellt werden muss. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Kompetenz des BAG in diesem Bereich erhalten bleiben sollte. Die Kantone werden jedoch im Rahmen der nächsten Neubeurteilung der Prämienregionen, die 2014 stattfinden wird, selbstverständlich begrüsst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat an, ob er bereit ist, die gesetzlichen Grundlagen im KVG zu schaffen, damit die Kantone einheitliche Prämienregionen festlegen können.</p>
    • Krankenkassen-Prämienregionen. Kompetenzen für die Kantone schaffen

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