Gefährlichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Glyphosat

ShortId
12.3955
Id
20123955
Updated
28.07.2023 08:59
Language
de
Title
Gefährlichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Glyphosat
AdditionalIndexing
55;2841;Pestizid;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Agrarforschung;Mais;Futtermittel;Monitoring;Risikoforschung;NFP;gentechnisch veränderte Organismen;Technologiebewertung
1
  • L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
  • L05K1401010401, Futtermittel
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L05K1402020508, Mais
  • L06K070601050404, Technologiebewertung
  • L05K1602020801, Risikoforschung
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K1602020107, NFP
  • L06K140108020303, Pestizid
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Studie der Forschergruppe um Professor Séralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch verändertem Mais der Linie NK603 an Ratten untersucht, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Behörden verschiedener Länder, namentlich auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche Lücken und Mängel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Behörden des Bundes können sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausführungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59), "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", kein Forschungsprojekt berücksichtigen, das sich mit den möglichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch veränderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erfüllte. Die Studie von Séralini und Mitarbeitenden gibt keinen Anlass, das soeben abgeschlossene NFP 59 zu aktualisieren oder die veröffentlichten Schlussfolgerungen zu überprüfen. Ausserhalb der NFP-Forschungsförderung haben die Forschenden aber weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p><p>3. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind für eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine Fütterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenwärtig keine Fütterungsstudien vorgeschrieben. Die Europäische Kommission prüft aber die Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Fütterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und während dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingeführt wird, werden die zuständigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes ebenfalls prüfen.</p><p>In vielen Fällen werden jedoch bereits heute Fütterungsversuche freiwillig durchgeführt und die Resultate veröffentlicht. Die Behörden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverständlich zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>4. Das Inverkehrbringen eines GVO-Erzeugnisses wird bewilligt, wenn nach dem Stand der Wissenschaft eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Die Bewilligung wird widerrufen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse der begründete Verdacht auf eine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt besteht. Gegenwärtig sind in der Schweiz eine gentechnisch veränderte Sojalinie und drei gentechnisch veränderte Maislinien bewilligt. Mais NK603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nichtvermehrungsfähige Pflanzenteile dieses Maises dürfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingeführt werden. Diese Möglichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Aufgrund der Studie von Séralini und Mitarbeitenden kann nicht auf eine generelle Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bewilligte GVO geschlossen werden. Eine Überprüfung ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>5./6. Pflanzenschutzmittel gehören zu den toxikologisch am besten geprüften Chemikalien überhaupt. In Prüf- und Bewertungsverfahren nach international harmonisierten Richtlinien werden die gesetzlich erlaubten Höchstkonzentrationen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln so tief festgelegt, dass auch bei einer lebenslänglichen täglichen Aufnahme dieser Menge keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auftreten können. Aus Langzeitversuchen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten würde dadurch nicht erhöht. Die Studie von Séralini und Mitarbeitenden lieferte keine neuen Daten, die eine Überprüfung der Grenzwerte für Glyphosat rechtfertigen würden oder wonach sich eine Änderung des Bewilligungsverfahrens aufdrängen würde.</p><p>7. Das BAG baut gegenwärtig ein System auf, das erlauben wird, alle in den Kantonen produzierten Daten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln zu sammeln und zu analysieren. Nach der abgeschlossenen Pilotphase werden die kantonalen Daten ab 2013 gesammelt und ausgewertet. Gegenwärtig basiert die Datenbereitstellung der Kantone auf freiwilliger Basis. Mit der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, soll für diesen wichtigen Datentransfer jedoch eine verbindliche rechtliche Basis geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine am 20. September 2012 in Frankreich publizierte Studie zeigt, dass die Fütterung mit gentechnisch verändertem Mais bei Ratten zu schweren Krankheiten mit Geschwüren und Organveränderungen und frühzeitigem Tod führt. Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift "Food and Chemical Toxicology" publiziert.</p><p>Der Molekularbiologe Gilles-Eric Séralini, Professor an der französischen Universität Caen, und sein Team hatten zehn Versuchsgruppen, insgesamt 200 Ratten, jeweils mit verschiedenen Futtermischungen ernährt. Die ersten drei Gruppen bekamen den gentechnisch veränderten Mais NK603 des Monsanto-Konzerns in verschiedenen Mengen zu fressen (in unterschiedlichen prozentualen Anteilen am Futter). Drei weiteren Gruppen wurde ebenfalls dieser Mais in denselben Dosen verabreicht, zusätzlich wurde er vor der Verfütterung mit Glyphosat besprüht. Drei Gruppen erhielten konventionellen Mais und dazu mit Glyphosat belastetes Wasser. Die Kontrollgruppe erhielt gewöhnlichen Futtermais und unbelastetes Wasser. Während des zweijährigen Fütterungsversuches starben die Nager, die Gentechnik-Mais gefressen hatten, deutlich früher als jene aus den Gruppen ohne Gentechnik. Ebenfalls eine erhöhte Mortalität wurde bei den mit konventionellem, glyphosatbehandeltem Mais gefütterten Tieren festgestellt. Krebs war die häufigste Todesursache.</p><p>Die Ergebnisse dieser neuen Studie stehen im Widerspruch zu den Aussagen des NFP 59, welches feststellt, dass von gentechnisch veränderten Pflanzen kein erhöhtes Risiko ausgeht.</p><p>Es ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Müssen Teile des NFP 59 aktualisiert werden?</p><p>2. Müssen die Schlussfolgerungen aus dem NFP 59 nochmals durch eine unabhängige Kommission überprüft werden unter dem Einbezug neuer unabhängiger Studien?</p><p>3. Muss die Risikobeurteilung durch gentechnisch veränderte Pflanzen neu definiert werden, und müssen Langzeitfütterungsversuche von zwei Jahren vorgeschrieben werden?</p><p>4. Müssen alle erteilten und hängigen Bewilligungen für gentechnisch veränderte Pflanzen neu beurteilt werden?</p><p>5. Müssen die Grenzwerte für Glyphosat neu definiert werden?</p><p>6. Das Bewilligungsverfahren für alle Pestizide basiert auf einer Risikobeurteilung mit kurzen Zeitperioden. Es stellt sich daher die Frage, ob das Zulassungsverfahren generell neu definiert werden muss.</p><p>7. Wäre es nicht notwendig, ein Monitoring über den Einsatz von Pestiziden in der Schweiz zu implementieren oder gesetzlich vorzuschreiben?</p>
  • Gefährlichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Glyphosat
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Studie der Forschergruppe um Professor Séralini, die unter anderem die gesundheitlichen Auswirkungen der Verabreichung von gentechnisch verändertem Mais der Linie NK603 an Ratten untersucht, wurde international wissenschaftlichen Bewertungen unterzogen. In ersten kritischen Analysen der Studie durch Behörden verschiedener Länder, namentlich auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), wurden erhebliche Lücken und Mängel aufgezeigt. Die Schlussfolgerungen der Autoren wurden als nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die Behörden des Bundes können sich diesen Bewertungen anschliessen. Der Bundesrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1./2. Der Schweizerische Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung konnte bei der Erstellung des Ausführungsplans des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 59 (NFP 59), "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen", kein Forschungsprojekt berücksichtigen, das sich mit den möglichen Gesundheitsrisiken durch gentechnisch veränderte Organismen oder Lebensmittel befasst, da kein solches Projekt die Auswahlkriterien des NFP 59 erfüllte. Die Studie von Séralini und Mitarbeitenden gibt keinen Anlass, das soeben abgeschlossene NFP 59 zu aktualisieren oder die veröffentlichten Schlussfolgerungen zu überprüfen. Ausserhalb der NFP-Forschungsförderung haben die Forschenden aber weiterhin die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte im Rahmen der Normalförderung des Schweizerischen Nationalfonds einzureichen.</p><p>3. Nach Vorgaben des Schweizer Rechts sind für eine Bewilligung von GVO-Erzeugnissen keine Fütterungsversuche erforderlich. Auch in der EU sind gegenwärtig keine Fütterungsstudien vorgeschrieben. Die Europäische Kommission prüft aber die Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Fütterungsstudien von 90 Tagen Dauer. Diese Vorschrift soll auf drei Jahre befristet sein und während dieser Zeit durch ein begleitendes Forschungsprojekt auf ihren Nutzen untersucht werden. Falls diese Regelung in der EU eingeführt wird, werden die zuständigen Stellen des Bundes die Erkenntnisse des Forschungsprojektes ebenfalls prüfen.</p><p>In vielen Fällen werden jedoch bereits heute Fütterungsversuche freiwillig durchgeführt und die Resultate veröffentlicht. Die Behörden des Bundes nehmen solche Resultate selbstverständlich zur Kenntnis und berücksichtigen sie bei der Sicherheitsbewertung.</p><p>4. Das Inverkehrbringen eines GVO-Erzeugnisses wird bewilligt, wenn nach dem Stand der Wissenschaft eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt ausgeschlossen werden kann. Die Bewilligung wird widerrufen, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse der begründete Verdacht auf eine Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt besteht. Gegenwärtig sind in der Schweiz eine gentechnisch veränderte Sojalinie und drei gentechnisch veränderte Maislinien bewilligt. Mais NK603 ist in der Schweiz als Lebensmittel nicht bewilligt. Nichtvermehrungsfähige Pflanzenteile dieses Maises dürfen jedoch als Futtermittel aufgrund eines vereinfachten Verfahrens in die Schweiz eingeführt werden. Diese Möglichkeit wird zurzeit von der schweizerischen Futtermittelbranche nicht genutzt. Aufgrund der Studie von Séralini und Mitarbeitenden kann nicht auf eine generelle Gefährdung der Gesundheit oder der Umwelt durch in der Schweiz bewilligte GVO geschlossen werden. Eine Überprüfung ist deshalb nicht angezeigt.</p><p>5./6. Pflanzenschutzmittel gehören zu den toxikologisch am besten geprüften Chemikalien überhaupt. In Prüf- und Bewertungsverfahren nach international harmonisierten Richtlinien werden die gesetzlich erlaubten Höchstkonzentrationen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln so tief festgelegt, dass auch bei einer lebenslänglichen täglichen Aufnahme dieser Menge keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten auftreten können. Aus Langzeitversuchen sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, und der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten würde dadurch nicht erhöht. Die Studie von Séralini und Mitarbeitenden lieferte keine neuen Daten, die eine Überprüfung der Grenzwerte für Glyphosat rechtfertigen würden oder wonach sich eine Änderung des Bewilligungsverfahrens aufdrängen würde.</p><p>7. Das BAG baut gegenwärtig ein System auf, das erlauben wird, alle in den Kantonen produzierten Daten zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auf Lebensmitteln zu sammeln und zu analysieren. Nach der abgeschlossenen Pilotphase werden die kantonalen Daten ab 2013 gesammelt und ausgewertet. Gegenwärtig basiert die Datenbereitstellung der Kantone auf freiwilliger Basis. Mit der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, soll für diesen wichtigen Datentransfer jedoch eine verbindliche rechtliche Basis geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine am 20. September 2012 in Frankreich publizierte Studie zeigt, dass die Fütterung mit gentechnisch verändertem Mais bei Ratten zu schweren Krankheiten mit Geschwüren und Organveränderungen und frühzeitigem Tod führt. Die Studie wurde in der renommierten Fachzeitschrift "Food and Chemical Toxicology" publiziert.</p><p>Der Molekularbiologe Gilles-Eric Séralini, Professor an der französischen Universität Caen, und sein Team hatten zehn Versuchsgruppen, insgesamt 200 Ratten, jeweils mit verschiedenen Futtermischungen ernährt. Die ersten drei Gruppen bekamen den gentechnisch veränderten Mais NK603 des Monsanto-Konzerns in verschiedenen Mengen zu fressen (in unterschiedlichen prozentualen Anteilen am Futter). Drei weiteren Gruppen wurde ebenfalls dieser Mais in denselben Dosen verabreicht, zusätzlich wurde er vor der Verfütterung mit Glyphosat besprüht. Drei Gruppen erhielten konventionellen Mais und dazu mit Glyphosat belastetes Wasser. Die Kontrollgruppe erhielt gewöhnlichen Futtermais und unbelastetes Wasser. Während des zweijährigen Fütterungsversuches starben die Nager, die Gentechnik-Mais gefressen hatten, deutlich früher als jene aus den Gruppen ohne Gentechnik. Ebenfalls eine erhöhte Mortalität wurde bei den mit konventionellem, glyphosatbehandeltem Mais gefütterten Tieren festgestellt. Krebs war die häufigste Todesursache.</p><p>Die Ergebnisse dieser neuen Studie stehen im Widerspruch zu den Aussagen des NFP 59, welches feststellt, dass von gentechnisch veränderten Pflanzen kein erhöhtes Risiko ausgeht.</p><p>Es ergeben sich folgende Fragen:</p><p>1. Müssen Teile des NFP 59 aktualisiert werden?</p><p>2. Müssen die Schlussfolgerungen aus dem NFP 59 nochmals durch eine unabhängige Kommission überprüft werden unter dem Einbezug neuer unabhängiger Studien?</p><p>3. Muss die Risikobeurteilung durch gentechnisch veränderte Pflanzen neu definiert werden, und müssen Langzeitfütterungsversuche von zwei Jahren vorgeschrieben werden?</p><p>4. Müssen alle erteilten und hängigen Bewilligungen für gentechnisch veränderte Pflanzen neu beurteilt werden?</p><p>5. Müssen die Grenzwerte für Glyphosat neu definiert werden?</p><p>6. Das Bewilligungsverfahren für alle Pestizide basiert auf einer Risikobeurteilung mit kurzen Zeitperioden. Es stellt sich daher die Frage, ob das Zulassungsverfahren generell neu definiert werden muss.</p><p>7. Wäre es nicht notwendig, ein Monitoring über den Einsatz von Pestiziden in der Schweiz zu implementieren oder gesetzlich vorzuschreiben?</p>
    • Gefährlichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen und von Glyphosat

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