Helmtragpflicht für Kinder

ShortId
12.3958
Id
20123958
Updated
28.07.2023 07:58
Language
de
Title
Helmtragpflicht für Kinder
AdditionalIndexing
48;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Kind;Sicherheit im Strassenverkehr;Velo
1
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1803010501, Velo
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf E-Bikes mitgeführte Kinder werden erfahrungsgemäss bereits heute gut gesichert, zumal in der Regel eine besondere Beziehung zwischen dem Fahrer bzw. der Fahrerin und dem Kind besteht. Fast alle Kinder werden freiwillig mit einem Helm geschützt. Eine Helmtragpflicht würde lediglich für jene Kinder zu einer Erhöhung der Sicherheit führen, die heute nicht gesichert werden. Der Bundesrat sieht angesichts des auf freiwilliger Basis erreichten guten Kinderschutzes, welcher Ausdruck der Eigenverantwortung für das Kind ist, keinen weiter gehenden Regulierungsbedarf und erachtet den Verzicht auf eine Helmtragpflicht für auf E-Bikes mitgeführte Kinder als vertretbar.</p><p>Überdies hätte eine Helmtragpflicht umfangreiche und komplexe und deshalb wenig praxistaugliche Regelungen bezüglich der technischen Ausgestaltung von Kindersitzen und Anhängern zur Folge. Darauf soll nach Ansicht des Bundesrates verzichtet werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das Tragen eines Helms ist für Kinder grundsätzlich nicht gefährlich, sondern trägt zu deren Sicherheit im Strassenverkehr bei.</p><p>2. Ja. Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für ein Helmobligatorium bei Kindersitzen und Anhängern gegeben ist.</p><p>3. Je nach Konstruktion des Kindersitzes kann dieser eine gewisse Schutzwirkung entfalten, sodass die Gefährdung des Kindes geringer ausfällt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Antwort auf meine Interpellation 12.3526, "Schutzhelme für Mitfahrer von E-Bikes in Kindersitzen und in Anhängern", wurde folgende Aussage gemacht: "Bei verschiedenen Anhängern und Kindersitzen hätte das Tragen eines Helms zur Folge, dass der Kopf des Kindes gegen unten gedrückt würde, was zumindest den Komfort des Kindes und zum Teil auch dessen Sicherheit beeinträchtigen würde." Beim Geschäft Via sicura wollte der Bundesrat noch ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr. </p><p>Lenker von Elektromotorfahrrädern mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer sind seit dem 1. Juli 2012 dem Helmobligatorium unterstellt. Der Bundesrat beabsichtigt, die Helmtragpflicht auf Kinder in Kindersitzen nicht auszudehnen. </p><p>Für mich stellen sich nun folgende Fragen:</p><p>1. Ist das Tragen eines Helmes plötzlich gefährlich für Kinder? Oder ist dies nur der Fall, wenn das Kind im Anhänger oder auf einem Kindersitz transportiert wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat wirklich der Meinung, dass der Fahrer eines Elektromotorfahrrades mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer dem Helmobligatorium unterstellt ist und das Kind im Kindersitz nicht?</p><p>3. Ist ein Kind in einem Kindersitz von Elektromotorfahrrädern mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer wirklich weniger gefährdet als der Fahrer?</p>
  • Helmtragpflicht für Kinder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf E-Bikes mitgeführte Kinder werden erfahrungsgemäss bereits heute gut gesichert, zumal in der Regel eine besondere Beziehung zwischen dem Fahrer bzw. der Fahrerin und dem Kind besteht. Fast alle Kinder werden freiwillig mit einem Helm geschützt. Eine Helmtragpflicht würde lediglich für jene Kinder zu einer Erhöhung der Sicherheit führen, die heute nicht gesichert werden. Der Bundesrat sieht angesichts des auf freiwilliger Basis erreichten guten Kinderschutzes, welcher Ausdruck der Eigenverantwortung für das Kind ist, keinen weiter gehenden Regulierungsbedarf und erachtet den Verzicht auf eine Helmtragpflicht für auf E-Bikes mitgeführte Kinder als vertretbar.</p><p>Überdies hätte eine Helmtragpflicht umfangreiche und komplexe und deshalb wenig praxistaugliche Regelungen bezüglich der technischen Ausgestaltung von Kindersitzen und Anhängern zur Folge. Darauf soll nach Ansicht des Bundesrates verzichtet werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Das Tragen eines Helms ist für Kinder grundsätzlich nicht gefährlich, sondern trägt zu deren Sicherheit im Strassenverkehr bei.</p><p>2. Ja. Aus den dargelegten Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf für ein Helmobligatorium bei Kindersitzen und Anhängern gegeben ist.</p><p>3. Je nach Konstruktion des Kindersitzes kann dieser eine gewisse Schutzwirkung entfalten, sodass die Gefährdung des Kindes geringer ausfällt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Antwort auf meine Interpellation 12.3526, "Schutzhelme für Mitfahrer von E-Bikes in Kindersitzen und in Anhängern", wurde folgende Aussage gemacht: "Bei verschiedenen Anhängern und Kindersitzen hätte das Tragen eines Helms zur Folge, dass der Kopf des Kindes gegen unten gedrückt würde, was zumindest den Komfort des Kindes und zum Teil auch dessen Sicherheit beeinträchtigen würde." Beim Geschäft Via sicura wollte der Bundesrat noch ein Helmobligatorium bis zum 14. Altersjahr. </p><p>Lenker von Elektromotorfahrrädern mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer sind seit dem 1. Juli 2012 dem Helmobligatorium unterstellt. Der Bundesrat beabsichtigt, die Helmtragpflicht auf Kinder in Kindersitzen nicht auszudehnen. </p><p>Für mich stellen sich nun folgende Fragen:</p><p>1. Ist das Tragen eines Helmes plötzlich gefährlich für Kinder? Oder ist dies nur der Fall, wenn das Kind im Anhänger oder auf einem Kindersitz transportiert wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat wirklich der Meinung, dass der Fahrer eines Elektromotorfahrrades mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer dem Helmobligatorium unterstellt ist und das Kind im Kindersitz nicht?</p><p>3. Ist ein Kind in einem Kindersitz von Elektromotorfahrrädern mit Tretunterstützung über 25 Stundenkilometer wirklich weniger gefährdet als der Fahrer?</p>
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