Schlechterstellung von Teilerwerbstätigen bei der Invalidenversicherung

ShortId
12.3960
Id
20123960
Updated
25.06.2025 00:17
Language
de
Title
Schlechterstellung von Teilerwerbstätigen bei der Invalidenversicherung
AdditionalIndexing
28;Versicherungsleistung;Invalidität;Teilzeitarbeit;Kampf gegen die Diskriminierung;Invalidenversicherung
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0702030213, Teilzeitarbeit
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht hält fest, dass die Art und Weise der Umsetzung der Invaliditätsbemessung seit der Einführung der gemischten Methode gemäss Artikel 28a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten bildet, insbesondere was die Bemessung des Invaliditätsgrades für teilerwerbstätige Personen betrifft. </p><p>Das IVG kennt verschiedene Modelle der Invaliditätsbemessung. Dies hat zur Folge, dass Vollerwerbstätige und Teilerwerbstätige trotz identischen Gesundheitsschadens und identischer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sehr unterschiedlich beurteilt werden.</p><p>So ist es beispielsweise möglich, dass eine vollerwerbstätige Haushaltshilfe Anspruch auf eine halbe IV-Rente hat, während eine teilerwerbstätige Haushaltshilfe mit identischem Gesundheitsschaden und identischer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit keinerlei Rentenanspruch geltend machen kann.</p><p>In einem neuen Grundsatzurteil hat das Bundesgericht unmissverständlich statuiert, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, eine Lösung vorzuschlagen, welche der Situation teilzeitlich erwerbstätiger Personen besser Rechnung trage (vgl. Urteil des Bundesgerichtes, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 8. Juli 2011 i. S. G. c. IV-Stelle des Kantons Genf, 9C_790/2010, in fine S. E. 7.2, übersetzt in: Die Praxis Nr. 23/2012; mit Verweis auf BGE 125 V 146 E. 5c/dd in fine S. 160).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Schlechterstellung teilerwerbstätiger Personen bei der Invaliditätsbemessung zu erstellen. Dabei sollen Umfang und Ursache des Problems erörtert, wenn möglich nach Geschlechtern aufgeschlüsselt und mögliche Lösungsansätze sowie deren Kostenfolgen aufgezeigt werden.</p>
  • Schlechterstellung von Teilerwerbstätigen bei der Invalidenversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht hält fest, dass die Art und Weise der Umsetzung der Invaliditätsbemessung seit der Einführung der gemischten Methode gemäss Artikel 28a Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten bildet, insbesondere was die Bemessung des Invaliditätsgrades für teilerwerbstätige Personen betrifft. </p><p>Das IVG kennt verschiedene Modelle der Invaliditätsbemessung. Dies hat zur Folge, dass Vollerwerbstätige und Teilerwerbstätige trotz identischen Gesundheitsschadens und identischer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sehr unterschiedlich beurteilt werden.</p><p>So ist es beispielsweise möglich, dass eine vollerwerbstätige Haushaltshilfe Anspruch auf eine halbe IV-Rente hat, während eine teilerwerbstätige Haushaltshilfe mit identischem Gesundheitsschaden und identischer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit keinerlei Rentenanspruch geltend machen kann.</p><p>In einem neuen Grundsatzurteil hat das Bundesgericht unmissverständlich statuiert, dass es die Aufgabe des Gesetzgebers sei, eine Lösung vorzuschlagen, welche der Situation teilzeitlich erwerbstätiger Personen besser Rechnung trage (vgl. Urteil des Bundesgerichtes, II. sozialrechtliche Abteilung, vom 8. Juli 2011 i. S. G. c. IV-Stelle des Kantons Genf, 9C_790/2010, in fine S. E. 7.2, übersetzt in: Die Praxis Nr. 23/2012; mit Verweis auf BGE 125 V 146 E. 5c/dd in fine S. 160).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Schlechterstellung teilerwerbstätiger Personen bei der Invaliditätsbemessung zu erstellen. Dabei sollen Umfang und Ursache des Problems erörtert, wenn möglich nach Geschlechtern aufgeschlüsselt und mögliche Lösungsansätze sowie deren Kostenfolgen aufgezeigt werden.</p>
    • Schlechterstellung von Teilerwerbstätigen bei der Invalidenversicherung

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