Agrar-Bilanzreserve bis zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aussetzen

ShortId
12.3962
Id
20123962
Updated
27.07.2023 19:45
Language
de
Title
Agrar-Bilanzreserve bis zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aussetzen
AdditionalIndexing
55;10;Europäische Union;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Einfuhrabgabe;Nahrungsmittel;zweckgebundene Abgabe;bilaterale Verhandlungen;Freihandelsabkommen
1
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L02K0903, Europäische Union
  • L06K070104030102, Einfuhrabgabe
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L06K100202010201, bilaterale Verhandlungen
  • L03K140203, Nahrungsmittel
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die beiden Räte haben im Juni 2011 und März 2012 mit der Motion 10.3818 den Bundesrat beauftragt, die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) "unverzüglich zu stoppen". Ferner wurde der Bundesrat gleichzeitig beauftragt, solche Verhandlungen erst wieder aufzunehmen, wenn ein Abschluss der WTO-Doha-Runde zustande kommt.</p><p>Die Agrar-Bilanzreserve (Art. 19a LwG) aus den laufenden Erträgen aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln wurde eingerichtet, um Begleitmassnahmen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung eines FHAL mit der EU zu finanzieren. Da der Bundesrat die Verhandlungen über ein solches Abkommen stoppen musste, fällt der Grund für die Bildung der Reserve weg, und die weitere Aufstockung dieser Reserve ist einzufrieren.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Bilanzreserve sowie die Zuweisung von Erträgen aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln so lange aussetzen, bis wieder Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aufgenommen werden.</p>
  • <p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich und im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen.</p><p>Im Hinblick auf ein solches Abkommen und einen möglichen Abschluss der Doha-Runde der WTO wurde frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft geschaffen. Am 18. Juni 2010 hat das Parlament einer diesbezüglichen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zugestimmt.</p><p>Gemäss dem neuen Artikel 19a LwG werden die Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Jahre 2009 bis 2016 zweckgebunden. Mit jährlichen Beträgen von gut 500 Millionen Franken sollen insgesamt bis ins Jahr 2016 über 4 Milliarden Franken für Begleitmassnahmen reserviert werden.</p><p>Diese Einnahmen fliessen aber derzeit in die allgemeine Bundeskasse. Die Reservierung von Eigenkapital erfolgt ausserhalb der Erfolgsrechnung über die Bilanz des Bundes. Auswirkungen auf die Finanzierungsrechnung des Bundes träten erst ein, wenn Zahlungen in Form von Begleitmassnahmen nach Inkrafttreten der Abkommen ausgerichtet würden.</p><p>Die Spezialfinanzierung führt gegenwärtig weder zu finanzpolitischen Einschränkungen zulasten anderer Bereiche noch zu Mehraufwand. Die Zweckbindung ist auf acht Jahre befristet.</p><p>Momentan lässt sich nur schwer abschätzen, wie sich die Verhandlungen im Rahmen der WTO-Doha-Runde und mit der EU in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Falls weder mit der EU noch im Rahmen der WTO ein Abkommen bis ins Jahr 2016 abgeschlossen wird, gibt Artikel 19a Absatz 3 LwG das weitere Vorgehen klar vor: "Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss gelangen, hebt der Bundesrat die Zweckbindung auf und gibt die Mittel frei."</p><p>Aus heutiger Sicht gibt es keinen Grund, die Zweckbindung aus Einfuhrzöllen vorübergehend einzustellen. Das Gesetz regelt klar, was geschieht, wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss kommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die weitere Zweckbindung aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln unverzüglich zu stoppen, bis wieder Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aufgenommen werden.</p>
  • Agrar-Bilanzreserve bis zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aussetzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die beiden Räte haben im Juni 2011 und März 2012 mit der Motion 10.3818 den Bundesrat beauftragt, die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) "unverzüglich zu stoppen". Ferner wurde der Bundesrat gleichzeitig beauftragt, solche Verhandlungen erst wieder aufzunehmen, wenn ein Abschluss der WTO-Doha-Runde zustande kommt.</p><p>Die Agrar-Bilanzreserve (Art. 19a LwG) aus den laufenden Erträgen aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln wurde eingerichtet, um Begleitmassnahmen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung eines FHAL mit der EU zu finanzieren. Da der Bundesrat die Verhandlungen über ein solches Abkommen stoppen musste, fällt der Grund für die Bildung der Reserve weg, und die weitere Aufstockung dieser Reserve ist einzufrieren.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb die Bilanzreserve sowie die Zuweisung von Erträgen aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln so lange aussetzen, bis wieder Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aufgenommen werden.</p>
    • <p>Am 14. März 2008 hat der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich und im Bereich der öffentlichen Gesundheit aufzunehmen.</p><p>Im Hinblick auf ein solches Abkommen und einen möglichen Abschluss der Doha-Runde der WTO wurde frühzeitig eine Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft geschaffen. Am 18. Juni 2010 hat das Parlament einer diesbezüglichen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) zugestimmt.</p><p>Gemäss dem neuen Artikel 19a LwG werden die Erträge aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln für die Jahre 2009 bis 2016 zweckgebunden. Mit jährlichen Beträgen von gut 500 Millionen Franken sollen insgesamt bis ins Jahr 2016 über 4 Milliarden Franken für Begleitmassnahmen reserviert werden.</p><p>Diese Einnahmen fliessen aber derzeit in die allgemeine Bundeskasse. Die Reservierung von Eigenkapital erfolgt ausserhalb der Erfolgsrechnung über die Bilanz des Bundes. Auswirkungen auf die Finanzierungsrechnung des Bundes träten erst ein, wenn Zahlungen in Form von Begleitmassnahmen nach Inkrafttreten der Abkommen ausgerichtet würden.</p><p>Die Spezialfinanzierung führt gegenwärtig weder zu finanzpolitischen Einschränkungen zulasten anderer Bereiche noch zu Mehraufwand. Die Zweckbindung ist auf acht Jahre befristet.</p><p>Momentan lässt sich nur schwer abschätzen, wie sich die Verhandlungen im Rahmen der WTO-Doha-Runde und mit der EU in den nächsten Jahren weiterentwickeln. Falls weder mit der EU noch im Rahmen der WTO ein Abkommen bis ins Jahr 2016 abgeschlossen wird, gibt Artikel 19a Absatz 3 LwG das weitere Vorgehen klar vor: "Wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss gelangen, hebt der Bundesrat die Zweckbindung auf und gibt die Mittel frei."</p><p>Aus heutiger Sicht gibt es keinen Grund, die Zweckbindung aus Einfuhrzöllen vorübergehend einzustellen. Das Gesetz regelt klar, was geschieht, wenn die Verhandlungen zu keinem Abschluss kommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die weitere Zweckbindung aus Einfuhrzöllen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln unverzüglich zu stoppen, bis wieder Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aufgenommen werden.</p>
    • Agrar-Bilanzreserve bis zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aussetzen

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