Für eine Regionalpolitik auch im Dienst der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

ShortId
12.3964
Id
20123964
Updated
25.06.2025 00:33
Language
de
Title
Für eine Regionalpolitik auch im Dienst der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
15;regionale Zusammenarbeit;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Regionalpolitik;Grenzgebiet
1
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • L07K08070102010708, regionale Zusammenarbeit
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 in seiner Stellungnahme zur Motion Engler 12.3321 festgehalten, die Ergebnisse der Evaluation des NRP-Mehrjahresprogramms seien abzuwarten. Erst dann könne ein Entscheid in Bezug auf die Organisation des neuen Mehrjahresprogramms 2016-2023 gefällt werden. Angesichts der Tatsache, dass das fünfte Interreg-Programm (2014-2020) in Kürze anläuft, muss sich der Bund gut überlegen, welche Strategie er in diesem Zusammenhang verfolgen will. Denn diese Strategie könnte grossen Einfluss haben auf die Praxis der Umsetzung der Interreg-Projekte. Weil die drei Varianten sehr unterschiedlich sind und sie sich alle auf die Architektur der grenzüberschreitenden Projekte auswirken und weil das neue Mehrjahresprogramm vor der Tür steht, ist es sehr wichtig, dass die Evaluationsergebnisse rechtzeitig dargelegt werden.</p>
  • <p>Die gesetzliche Grundlage für die aktuelle Teilnahme der Schweiz an den Interreg-Programmen der EU bilden das Bundesgesetz über Regionalpolitik und das darin verankerte Mehrjahresprogramm (MJP) 2008-2015. Artikel 18 des Gesetzes verpflichtet den Bundesrat, das MJP zu evaluieren und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Vorarbeiten für das MJP 2016-2023 hat das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft Anfang 2012 verschiedene externe Evaluationen in Auftrag gegeben.</p><p>Die darin enthaltene Interreg-Evaluation hat u. a. zum Ziel, die objektiven Vor- und Nachteile der möglichen Varianten einer künftigen Beteiligung des Bundes an diesen EU-Programmen aufzuzeigen (Variante 1: Teilnahme im Rahmen der Regionalpolitik; Variante 2: Teilnahme im Rahmen eines anderen bestehenden oder eines neuen, eigenen Gesetzes; Variante 3: Ausstieg des Bundes).</p><p>Der Schlussbericht der Interreg-Evaluation liegt Anfang 2013 vor und wird in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen diskutiert, welche die Vorarbeiten für das MJP 2016-2023 begleitet. Gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik bringen die Kantone ihre Bedürfnisse und strategischen Überlegungen bei der Ausarbeitung des Mehrjahresprogramms ein.</p><p>Ohne den Ergebnissen der Interreg-Evaluation vorzugreifen, hält der Bundesrat zu den im Postulat aufgeführten vier Punkten fest:</p><p>1. Sobald die Ergebnisse der Interreg-Evaluation sowie die diesbezüglichen Schlussfolgerungen aus der Diskussion mit den Kantonen vorliegen, wird sich der Bundesrat mit einer künftigen Beteiligung an diesen EU-Programmen befassen. Er wird die Vor- und Nachteile aller drei Varianten in die Überlegungen einbeziehen und selbstverständlich seine aussenpolitische Strategie 2012-2015 berücksichtigen. Der Bundesrat wird dem Parlament anschliessend in geeigneter Form Bericht erstatten.</p><p>2. Die Teilnahme des Bundes an den Interreg-Programmen (IV und V) ist im bisherigen finanziellen Umfang gestützt auf das unbefristete Bundesgesetz über Regionalpolitik und den Fonds für Regionalentwicklung gesichert. Es ist geplant, dass sich das Parlament im Jahr 2015 bei der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 mit allen inhaltlichen und finanziellen Aspekten der Regionalpolitik, d. h. auch mit der Ausgestaltung einer künftigen Beteiligung des Bundes an den Interreg-Programmen der EU befassen wird. Dieses Vorgehen erlaubt, die Entscheide zur Regionalpolitik aus einer Gesamtsicht heraus zu treffen.</p><p>3. Die Überprüfung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Vollzugspraxis der Regionalpolitik ist Teil der Vorarbeiten für das MJP 2016-2023.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau von europäischen Verbünden der territorialen Zusammenarbeit (EVTZ) und hat bei der Europäischen Kommission eine Reglementsänderung angeregt, um künftig auch EVTZ zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat zu ermöglichen. Ein entsprechender Reglementsänderungsvorschlag der Europäischen Kommission liegt vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen, in dem er darstellt, was bei der Evaluation des Mehrjahresprogramms "Neue Regionalpolitik" für die Jahre 2008 bis 2015 herausgekommen ist und insbesondere wie er sich zu den drei Varianten stellt, die gegenwärtig im Hinblick auf eine Beteiligung an Interreg V geprüft werden (Status quo, Verankerung der Bundesförderung in einem anderen bestehenden Gesetz oder in einer separaten gesetzlichen Grundlage, Ausstieg des Bundes aus der Interreg-Beteiligung der Schweiz). Er soll sich insbesondere zu folgenden Punkten äussern:</p><p>1. zu der zweiten Variante, d. h. zu der Schaffung eines neuen Gesetzes über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und dies namentlich unter dem Blickwinkel der Umsetzung der aussenpolitischen Strategie, die er am 21. Februar 2012 beschlossen hat;</p><p>2. ob die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, ausreichen, um die Weiterführung aller Interreg-Programme unter Interreg V (einschliesslich des bilateralen Programms Schweiz-Italien) zu gewährleisten;</p><p>3. ob die Umsetzungsvorschriften des Bundes so angepasst werden sollten, dass die Kantone bei der Festlegung der einzelnen Projekte gegenüber ihren Partnern, die grenzüberschreitend tätig sind, mehr Spielraum haben;</p><p>4. wie wirksam die europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit als institutionelle Form einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind.</p>
  • Für eine Regionalpolitik auch im Dienst der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 in seiner Stellungnahme zur Motion Engler 12.3321 festgehalten, die Ergebnisse der Evaluation des NRP-Mehrjahresprogramms seien abzuwarten. Erst dann könne ein Entscheid in Bezug auf die Organisation des neuen Mehrjahresprogramms 2016-2023 gefällt werden. Angesichts der Tatsache, dass das fünfte Interreg-Programm (2014-2020) in Kürze anläuft, muss sich der Bund gut überlegen, welche Strategie er in diesem Zusammenhang verfolgen will. Denn diese Strategie könnte grossen Einfluss haben auf die Praxis der Umsetzung der Interreg-Projekte. Weil die drei Varianten sehr unterschiedlich sind und sie sich alle auf die Architektur der grenzüberschreitenden Projekte auswirken und weil das neue Mehrjahresprogramm vor der Tür steht, ist es sehr wichtig, dass die Evaluationsergebnisse rechtzeitig dargelegt werden.</p>
    • <p>Die gesetzliche Grundlage für die aktuelle Teilnahme der Schweiz an den Interreg-Programmen der EU bilden das Bundesgesetz über Regionalpolitik und das darin verankerte Mehrjahresprogramm (MJP) 2008-2015. Artikel 18 des Gesetzes verpflichtet den Bundesrat, das MJP zu evaluieren und der Bundesversammlung Bericht zu erstatten. Im Rahmen der Vorarbeiten für das MJP 2016-2023 hat das federführende Staatssekretariat für Wirtschaft Anfang 2012 verschiedene externe Evaluationen in Auftrag gegeben.</p><p>Die darin enthaltene Interreg-Evaluation hat u. a. zum Ziel, die objektiven Vor- und Nachteile der möglichen Varianten einer künftigen Beteiligung des Bundes an diesen EU-Programmen aufzuzeigen (Variante 1: Teilnahme im Rahmen der Regionalpolitik; Variante 2: Teilnahme im Rahmen eines anderen bestehenden oder eines neuen, eigenen Gesetzes; Variante 3: Ausstieg des Bundes).</p><p>Der Schlussbericht der Interreg-Evaluation liegt Anfang 2013 vor und wird in einer Arbeitsgruppe mit den Kantonen diskutiert, welche die Vorarbeiten für das MJP 2016-2023 begleitet. Gemäss Artikel 14 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik bringen die Kantone ihre Bedürfnisse und strategischen Überlegungen bei der Ausarbeitung des Mehrjahresprogramms ein.</p><p>Ohne den Ergebnissen der Interreg-Evaluation vorzugreifen, hält der Bundesrat zu den im Postulat aufgeführten vier Punkten fest:</p><p>1. Sobald die Ergebnisse der Interreg-Evaluation sowie die diesbezüglichen Schlussfolgerungen aus der Diskussion mit den Kantonen vorliegen, wird sich der Bundesrat mit einer künftigen Beteiligung an diesen EU-Programmen befassen. Er wird die Vor- und Nachteile aller drei Varianten in die Überlegungen einbeziehen und selbstverständlich seine aussenpolitische Strategie 2012-2015 berücksichtigen. Der Bundesrat wird dem Parlament anschliessend in geeigneter Form Bericht erstatten.</p><p>2. Die Teilnahme des Bundes an den Interreg-Programmen (IV und V) ist im bisherigen finanziellen Umfang gestützt auf das unbefristete Bundesgesetz über Regionalpolitik und den Fonds für Regionalentwicklung gesichert. Es ist geplant, dass sich das Parlament im Jahr 2015 bei der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 mit allen inhaltlichen und finanziellen Aspekten der Regionalpolitik, d. h. auch mit der Ausgestaltung einer künftigen Beteiligung des Bundes an den Interreg-Programmen der EU befassen wird. Dieses Vorgehen erlaubt, die Entscheide zur Regionalpolitik aus einer Gesamtsicht heraus zu treffen.</p><p>3. Die Überprüfung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und der Vollzugspraxis der Regionalpolitik ist Teil der Vorarbeiten für das MJP 2016-2023.</p><p>4. Der Bundesrat unterstützt den Aufbau von europäischen Verbünden der territorialen Zusammenarbeit (EVTZ) und hat bei der Europäischen Kommission eine Reglementsänderung angeregt, um künftig auch EVTZ zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat zu ermöglichen. Ein entsprechender Reglementsänderungsvorschlag der Europäischen Kommission liegt vor.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht vorzulegen, in dem er darstellt, was bei der Evaluation des Mehrjahresprogramms "Neue Regionalpolitik" für die Jahre 2008 bis 2015 herausgekommen ist und insbesondere wie er sich zu den drei Varianten stellt, die gegenwärtig im Hinblick auf eine Beteiligung an Interreg V geprüft werden (Status quo, Verankerung der Bundesförderung in einem anderen bestehenden Gesetz oder in einer separaten gesetzlichen Grundlage, Ausstieg des Bundes aus der Interreg-Beteiligung der Schweiz). Er soll sich insbesondere zu folgenden Punkten äussern:</p><p>1. zu der zweiten Variante, d. h. zu der Schaffung eines neuen Gesetzes über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und dies namentlich unter dem Blickwinkel der Umsetzung der aussenpolitischen Strategie, die er am 21. Februar 2012 beschlossen hat;</p><p>2. ob die Mittel, die zur Verfügung gestellt werden, ausreichen, um die Weiterführung aller Interreg-Programme unter Interreg V (einschliesslich des bilateralen Programms Schweiz-Italien) zu gewährleisten;</p><p>3. ob die Umsetzungsvorschriften des Bundes so angepasst werden sollten, dass die Kantone bei der Festlegung der einzelnen Projekte gegenüber ihren Partnern, die grenzüberschreitend tätig sind, mehr Spielraum haben;</p><p>4. wie wirksam die europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit als institutionelle Form einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sind.</p>
    • Für eine Regionalpolitik auch im Dienst der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

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