Für ein stufenloses Rentensystem
- ShortId
-
12.3971
- Id
-
20123971
- Updated
-
25.06.2025 00:21
- Language
-
de
- Title
-
Für ein stufenloses Rentensystem
- AdditionalIndexing
-
28;IV-Rente;Bericht;Invalidität;Evaluation;sechste IV-Revision
- 1
-
- L06K010401030401, sechste IV-Revision
- L05K0104010302, Invalidität
- L04K08020302, Evaluation
- L03K020206, Bericht
- L05K0104010303, IV-Rente
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich soll sich Arbeit lohnen, und es macht Sinn, die Schwelleneffekte im heutigen System auszuschliessen. Ein neues System ist wünschenswert. Ein stufenloses Rentensystem wurde in der Vernehmlassung zur 6. IV-Revision deshalb breit unterstützt. Der Vorschlag des Bundesrates führt bei Berenteten mit einem relativ hohen Invaliditätsgrad zwischen 60 Prozent und 79 Prozent zu Rentenkürzungen. Es handelt sich bei dieser Gruppe um Schwerbehinderte, deren Chancen auf eine Integration im ersten Arbeitsmarkt deutlich vermindert sind.</p><p>Es sind Modelle vorzulegen, die kostenneutral umgesetzt werden können.</p>
- <p>Im Rahmen der Behandlung des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (Revision 6b) hat die Verwaltung zuhanden der vorberatenden Kommission des Nationalrates (SGK-N) einen Bericht über sechs verschiedene stufenlose Rentensysteme erstellt. Darin wurden die Auswirkungen auf die Versicherten, die Invalidenversicherung, die berufliche Vorsorge, die Ergänzungsleistungen und die Erwerbsanreize dargestellt. Auch ein kostenneutrales Rentensystem wurde untersucht. Dem Anliegen des vorliegenden Postulates wurde mit diesem Bericht bereits weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat ist bereit, diesen Bericht noch mit einem stufenlosen Rentensystem, bei welchem Rentner und Rentnerinnen keine Rentenkürzung erfahren würden, zu ergänzen und dem Parlament vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat legt zum Grundsatz der Bemessung des Invaliditätsgrades mit entsprechender Berentung einen Bericht vor, in dem er darlegt, wie eine stufenlose Bemessung umgesetzt werden könnte, die im Vergleich zum geltenden Recht negative Schwelleneffekte verhindert, gleichzeitig aber Rentenkürzungen bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit einem hohen Invaliditätsgrad von mindestens 60 Prozent vermeidet. </p>
- Für ein stufenloses Rentensystem
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich soll sich Arbeit lohnen, und es macht Sinn, die Schwelleneffekte im heutigen System auszuschliessen. Ein neues System ist wünschenswert. Ein stufenloses Rentensystem wurde in der Vernehmlassung zur 6. IV-Revision deshalb breit unterstützt. Der Vorschlag des Bundesrates führt bei Berenteten mit einem relativ hohen Invaliditätsgrad zwischen 60 Prozent und 79 Prozent zu Rentenkürzungen. Es handelt sich bei dieser Gruppe um Schwerbehinderte, deren Chancen auf eine Integration im ersten Arbeitsmarkt deutlich vermindert sind.</p><p>Es sind Modelle vorzulegen, die kostenneutral umgesetzt werden können.</p>
- <p>Im Rahmen der Behandlung des zweiten Massnahmenpakets der 6. IV-Revision (Revision 6b) hat die Verwaltung zuhanden der vorberatenden Kommission des Nationalrates (SGK-N) einen Bericht über sechs verschiedene stufenlose Rentensysteme erstellt. Darin wurden die Auswirkungen auf die Versicherten, die Invalidenversicherung, die berufliche Vorsorge, die Ergänzungsleistungen und die Erwerbsanreize dargestellt. Auch ein kostenneutrales Rentensystem wurde untersucht. Dem Anliegen des vorliegenden Postulates wurde mit diesem Bericht bereits weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat ist bereit, diesen Bericht noch mit einem stufenlosen Rentensystem, bei welchem Rentner und Rentnerinnen keine Rentenkürzung erfahren würden, zu ergänzen und dem Parlament vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat legt zum Grundsatz der Bemessung des Invaliditätsgrades mit entsprechender Berentung einen Bericht vor, in dem er darlegt, wie eine stufenlose Bemessung umgesetzt werden könnte, die im Vergleich zum geltenden Recht negative Schwelleneffekte verhindert, gleichzeitig aber Rentenkürzungen bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit einem hohen Invaliditätsgrad von mindestens 60 Prozent vermeidet. </p>
- Für ein stufenloses Rentensystem
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