Kapitaleinlageprinzip

ShortId
12.3972
Id
20123972
Updated
28.07.2023 15:12
Language
de
Title
Kapitaleinlageprinzip
AdditionalIndexing
24;Steuerbefreiung;Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Gesellschaftskapital;Abstimmungserläuterungen;Kapitalsteuer;Kapitalerhöhung
1
  • L07K07030402040101, Kapitalerhöhung
  • L06K070304020401, Gesellschaftskapital
  • L05K1107040701, Kapitalsteuer
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L06K080102010201, Abstimmungserläuterungen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu unterbreiten, die sich an folgenden Rahmenbedingungen orientiert:</p><p>- Am Grundsatz, wonach Kapitaleinlagen steuerfrei an die Anteilsinhaber zurückbezahlt werden können, ist festzuhalten.</p><p>- Die damit verbundenen Ausfälle an Steuereinnahmen, die wesentlich höher sind als in der Abstimmungsbroschüre publiziert, sind durch eine Gesetzesänderung oder im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III ganz oder teilweise zu kompensieren. Den geschätzten Steuermehreinnahmen ist dabei Rechnung zu tragen.</p><p>- Allenfalls sind Alternativen oder weiter gehender Handlungsbedarf aufzuzeigen.</p><p>Dabei:</p><p>- sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben, namentlich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Grundsatz der Rechtssicherheit, zu beachten;</p><p>- sind soweit möglich die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und auf die Haushalte von Bund und Kantonen zu untersuchen;</p><p>- soll der zeitliche Horizont einer allfälligen Gesetzesrevision aufgezeigt werden.</p>
  • Kapitaleinlageprinzip
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu unterbreiten, die sich an folgenden Rahmenbedingungen orientiert:</p><p>- Am Grundsatz, wonach Kapitaleinlagen steuerfrei an die Anteilsinhaber zurückbezahlt werden können, ist festzuhalten.</p><p>- Die damit verbundenen Ausfälle an Steuereinnahmen, die wesentlich höher sind als in der Abstimmungsbroschüre publiziert, sind durch eine Gesetzesänderung oder im Rahmen der geplanten Unternehmenssteuerreform III ganz oder teilweise zu kompensieren. Den geschätzten Steuermehreinnahmen ist dabei Rechnung zu tragen.</p><p>- Allenfalls sind Alternativen oder weiter gehender Handlungsbedarf aufzuzeigen.</p><p>Dabei:</p><p>- sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben, namentlich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Grundsatz der Rechtssicherheit, zu beachten;</p><p>- sind soweit möglich die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und auf die Haushalte von Bund und Kantonen zu untersuchen;</p><p>- soll der zeitliche Horizont einer allfälligen Gesetzesrevision aufgezeigt werden.</p>
    • Kapitaleinlageprinzip

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