Soziale Auswirkungen der festen Altersgrenze für Ausbildungszulagen
- ShortId
-
12.3973
- Id
-
20123973
- Updated
-
24.06.2025 23:33
- Language
-
de
- Title
-
Soziale Auswirkungen der festen Altersgrenze für Ausbildungszulagen
- AdditionalIndexing
-
28;32;junger Mensch;Familienzulage;Bericht;Kosten des Schulbesuchs;Sozialverträglichkeit;Stipendium;Eltern
- 1
-
- L04K01040108, Familienzulage
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01030301, Eltern
- L03K020206, Bericht
- L04K01040214, Sozialverträglichkeit
- L04K13010208, Stipendium
- L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im heutigen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) festgelegte obere Altersgrenze von 25 Jahren für Ausbildungszulagen fusst ursprünglich auf weitgehend homogen kantonalrechtlichen Bestimmungen, die mit dem Inkrafttreten des FamZG am 1. Januar 2009 faktisch ins Bundesrecht übergingen. Ursprünglich war diese Altersgrenze so angesetzt, dass die Ausbildungszulagen für den grössten Teil der betroffenen Jugendlichen bis zum Ende ihrer Ausbildung ausbezahlt werden konnten. Mit der Entwicklung der Ausbildungsstrukturen und den weltweit wachsenden Ausbildungsdauern hat sich dies geändert: Heute werden Ausbildungen insbesondere in der höheren Berufsbildung, aber auch an den Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen immer häufiger im Alter von 25 bis 29 Jahren abgeschlossen, auch wenn die durchschnittliche Ausbildungsdauer in der Schweiz leicht unter dem OECD-Durchschnitt von 17,5 Jahren bleibt. Dies hat die Auswirkung, dass immer mehr Familien für einen Teil ihrer sich noch in Ausbildung befindenden Kinder keine Ausbildungszulagen erhalten, was nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entspricht. Allerdings ist es heute nicht möglich, auch nur die Grössenordnungen der Folgen dieser Entwicklung zu beschreiben und damit Einschätzungen vornehmen zu können, ob Handlungsbedarf besteht.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen: </p><p>- wie hoch das durchschnittliche Alter zu Ende der Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsbereichen liegt; </p><p>- wie viele Familien von der starren Altersgrenze für die Ausbildungszulage betroffen sind (Familien mit Jugendlichen in Ausbildung, die das 25. Altersjahr überschritten haben) und welches die sozialen Auswirkungen bei den betroffenen Familien sind (unter Berücksichtigung anderer Sozialversicherungen, parallel ausbezahlter kantonaler Zulagen usw.);</p><p>- mit welchen Massnahmen problematische Folgen der festen Altersgrenze wenn nötig aufgefangen werden können, sowohl im Bereich des FamZG wie auch in anderen Bereichen wie beispielsweise bei den Ausbildungsbeiträgen oder Studiendauern. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu den sozialen Auswirkungen der im heutigen Bundesgesetz über die Familienzulagen festgelegten fixen Altersgrenze für Ausbildungszulagen einen Bericht und wenn nötig Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. </p><p>Eine Minderheit beantragt, das Postulat abzulehnen: de Courten, Aeschi Thomas, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Frehner, Moret, Müri, Schneeberger, von Siebenthal.</p>
- Soziale Auswirkungen der festen Altersgrenze für Ausbildungszulagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die im heutigen Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) festgelegte obere Altersgrenze von 25 Jahren für Ausbildungszulagen fusst ursprünglich auf weitgehend homogen kantonalrechtlichen Bestimmungen, die mit dem Inkrafttreten des FamZG am 1. Januar 2009 faktisch ins Bundesrecht übergingen. Ursprünglich war diese Altersgrenze so angesetzt, dass die Ausbildungszulagen für den grössten Teil der betroffenen Jugendlichen bis zum Ende ihrer Ausbildung ausbezahlt werden konnten. Mit der Entwicklung der Ausbildungsstrukturen und den weltweit wachsenden Ausbildungsdauern hat sich dies geändert: Heute werden Ausbildungen insbesondere in der höheren Berufsbildung, aber auch an den Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen immer häufiger im Alter von 25 bis 29 Jahren abgeschlossen, auch wenn die durchschnittliche Ausbildungsdauer in der Schweiz leicht unter dem OECD-Durchschnitt von 17,5 Jahren bleibt. Dies hat die Auswirkung, dass immer mehr Familien für einen Teil ihrer sich noch in Ausbildung befindenden Kinder keine Ausbildungszulagen erhalten, was nicht dem ursprünglichen Sinn des Gesetzes entspricht. Allerdings ist es heute nicht möglich, auch nur die Grössenordnungen der Folgen dieser Entwicklung zu beschreiben und damit Einschätzungen vornehmen zu können, ob Handlungsbedarf besteht.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen: </p><p>- wie hoch das durchschnittliche Alter zu Ende der Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsbereichen liegt; </p><p>- wie viele Familien von der starren Altersgrenze für die Ausbildungszulage betroffen sind (Familien mit Jugendlichen in Ausbildung, die das 25. Altersjahr überschritten haben) und welches die sozialen Auswirkungen bei den betroffenen Familien sind (unter Berücksichtigung anderer Sozialversicherungen, parallel ausbezahlter kantonaler Zulagen usw.);</p><p>- mit welchen Massnahmen problematische Folgen der festen Altersgrenze wenn nötig aufgefangen werden können, sowohl im Bereich des FamZG wie auch in anderen Bereichen wie beispielsweise bei den Ausbildungsbeiträgen oder Studiendauern. </p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu den sozialen Auswirkungen der im heutigen Bundesgesetz über die Familienzulagen festgelegten fixen Altersgrenze für Ausbildungszulagen einen Bericht und wenn nötig Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. </p><p>Eine Minderheit beantragt, das Postulat abzulehnen: de Courten, Aeschi Thomas, Borer, Bortoluzzi, Cassis, Frehner, Moret, Müri, Schneeberger, von Siebenthal.</p>
- Soziale Auswirkungen der festen Altersgrenze für Ausbildungszulagen
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