Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen

ShortId
12.3975
Id
20123975
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K08010209, Unterschriftensammlung
  • L05K0801020901, Sammelfrist
  • L04K08010206, Vorprüfung von Volksinitiativen
  • L05K0503020802, Frist
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist daran, einen Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzubereiten. Das Anliegen der Motion soll in diesem Rahmen aufgenommen und einer praxistauglichen Regelung zugeführt werden, mit welcher die Rechte und Pflichten der Komitees und der für die Ausstellung der Stimmrechtsbescheinigungen zuständigen Behörden voneinander abgegrenzt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten, wonach getrennte Fristen für die Einreichung von Unterschriften für Referenden sowie Volksinitiativen durch die Referendums- und Initiativkomitees und für die Stimmrechtsbescheinigung vorgesehen werden. Den Gemeinden soll eine bestimmte Frist gesetzt werden, innerhalb welcher sie die Stimmrechtsbescheinigung vorzunehmen haben.</p>
  • Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist daran, einen Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorzubereiten. Das Anliegen der Motion soll in diesem Rahmen aufgenommen und einer praxistauglichen Regelung zugeführt werden, mit welcher die Rechte und Pflichten der Komitees und der für die Ausstellung der Stimmrechtsbescheinigungen zuständigen Behörden voneinander abgegrenzt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu unterbreiten, wonach getrennte Fristen für die Einreichung von Unterschriften für Referenden sowie Volksinitiativen durch die Referendums- und Initiativkomitees und für die Stimmrechtsbescheinigung vorgesehen werden. Den Gemeinden soll eine bestimmte Frist gesetzt werden, innerhalb welcher sie die Stimmrechtsbescheinigung vorzunehmen haben.</p>
    • Frist für die Bescheinigung der Unterschriften für Referenden und Volksinitiativen

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