Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen
- ShortId
-
12.3979
- Id
-
20123979
- Updated
-
25.06.2025 00:13
- Language
-
de
- Title
-
Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen
- AdditionalIndexing
-
48;Elektrofahrzeug;Strassenverkehrsordnung;Medizinprodukt;Behinderte/r
- 1
-
- L03K010507, Medizinprodukt
- L05K1803010102, Elektrofahrzeug
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K01040201, Behinderte/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Ausbreitung der Elektrotechnologie wurden neue Fahrzeuge entwickelt, für welche die bestehenden Regeln nur teilweise als angemessen erscheinen. Dieser Entwicklung hat der Bundesrat in Bezug auf die E-Bikes anlässlich der im März 2012 beschlossenen Revision Rechnung getragen. E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometern und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 Stundenkilometer sind in Bezug auf die Verkehrsregeln vollständig den Fahrrädern gleichgestellt.</p><p>Diese Regelung erscheint auch für jene Fahrzeuge angemessen, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften als Kleinmotorräder kategorisiert werden müssen, aber nicht höhere Geschwindigkeiten erreichen können als die genannten E-Bikes. Damit könnten auch diese Fahrzeuge überall dort fahren, wo Fahrräder zugelassen sind, insbesondere auch auf Wegen, die mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder signalisiert sind. Auch bezüglich Führerausweises sollen diese Fahrzeuge den E-Bikes gleichgestellt werden, d. h., sie dürfen ab dem 14. Altersjahr mit dem Mofa-Führerausweis und ab dem 16. Altersjahr sogar ohne Führerausweis gefahren werden.</p><p>An den für die Fahrzeugkategorisierung massgebenden Kriterien soll aus Sicherheitsgründen weiterhin festgehalten werden. Ab einer bestimmten Leistung oder ab einem bestimmten Gewicht müssen diese Fahrzeuge trotz niedriger Geschwindigkeit die Anforderungen für Kleinmotorräder erfüllen und der Typengenehmigungspflicht unterliegen. Wie die E-Bikes sollen sie aber von der periodischen Nachprüfungspflicht für Motorfahrzeuge befreit werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass sich das System mit den bestehenden Fahrzeugkategorien bewährt hat und die an die Fahrzeugkategorien gestellten technischen Anforderungen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gefahrenpotenzial stehen, auch dann, wenn die Fahrzeuge elektrisch betrieben werden (wie z. B. sogenannte "Segway").</p><p>Hinsichtlich Verkehrsregeln kann auch eine Differenzierung nach anderen Kriterien als der Fahrzeugkategorie (wie zum Beispiel der Geschwindigkeit) angemessen erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, elektrisch betriebene Kleinmotorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometern und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 Stundenkilometer, die nicht breiter sind als 1 Meter und eine Motor-Dauerleistung von maximal 2 Kilowatt aufweisen, in Bezug auf die Verkehrsregeln und die Anforderungen an die Führer mit den Leichtmotorfahrrädern gleichzustellen sowie von der periodischen Nachprüfungspflicht für Motorfahrzeuge auszunehmen.</p>
- Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Ausbreitung der Elektrotechnologie wurden neue Fahrzeuge entwickelt, für welche die bestehenden Regeln nur teilweise als angemessen erscheinen. Dieser Entwicklung hat der Bundesrat in Bezug auf die E-Bikes anlässlich der im März 2012 beschlossenen Revision Rechnung getragen. E-Bikes mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometern und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 Stundenkilometer sind in Bezug auf die Verkehrsregeln vollständig den Fahrrädern gleichgestellt.</p><p>Diese Regelung erscheint auch für jene Fahrzeuge angemessen, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften als Kleinmotorräder kategorisiert werden müssen, aber nicht höhere Geschwindigkeiten erreichen können als die genannten E-Bikes. Damit könnten auch diese Fahrzeuge überall dort fahren, wo Fahrräder zugelassen sind, insbesondere auch auf Wegen, die mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder signalisiert sind. Auch bezüglich Führerausweises sollen diese Fahrzeuge den E-Bikes gleichgestellt werden, d. h., sie dürfen ab dem 14. Altersjahr mit dem Mofa-Führerausweis und ab dem 16. Altersjahr sogar ohne Führerausweis gefahren werden.</p><p>An den für die Fahrzeugkategorisierung massgebenden Kriterien soll aus Sicherheitsgründen weiterhin festgehalten werden. Ab einer bestimmten Leistung oder ab einem bestimmten Gewicht müssen diese Fahrzeuge trotz niedriger Geschwindigkeit die Anforderungen für Kleinmotorräder erfüllen und der Typengenehmigungspflicht unterliegen. Wie die E-Bikes sollen sie aber von der periodischen Nachprüfungspflicht für Motorfahrzeuge befreit werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass sich das System mit den bestehenden Fahrzeugkategorien bewährt hat und die an die Fahrzeugkategorien gestellten technischen Anforderungen in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gefahrenpotenzial stehen, auch dann, wenn die Fahrzeuge elektrisch betrieben werden (wie z. B. sogenannte "Segway").</p><p>Hinsichtlich Verkehrsregeln kann auch eine Differenzierung nach anderen Kriterien als der Fahrzeugkategorie (wie zum Beispiel der Geschwindigkeit) angemessen erscheinen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, elektrisch betriebene Kleinmotorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 Stundenkilometern und einer allfälligen Tretunterstützung bis höchstens 25 Stundenkilometer, die nicht breiter sind als 1 Meter und eine Motor-Dauerleistung von maximal 2 Kilowatt aufweisen, in Bezug auf die Verkehrsregeln und die Anforderungen an die Führer mit den Leichtmotorfahrrädern gleichzustellen sowie von der periodischen Nachprüfungspflicht für Motorfahrzeuge auszunehmen.</p>
- Verkehrserleichterungen für elektrische Mobilitätshilfen
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