Masterplan für eine nachhaltige Altersvorsorge
- ShortId
-
12.4004
- Id
-
20124004
- Updated
-
28.07.2023 12:50
- Language
-
de
- Title
-
Masterplan für eine nachhaltige Altersvorsorge
- AdditionalIndexing
-
28;ältere/r Arbeitnehmer/in;Altersvorsorge;Rentenalter;Prognose;politische Planung;flexibles Rentenalter;Bevölkerungsstatistik;Finanzierung
- 1
-
- L04K01040101, Altersvorsorge
- L03K110902, Finanzierung
- L05K1602010701, Prognose
- L05K0807010501, politische Planung
- L07K07020301040101, flexibles Rentenalter
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L06K070203010401, Rentenalter
- L04K01070303, Bevölkerungsstatistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellanten. Er hat eine Gesamtstrategie beschlossen, die sich den demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellt, um die Zukunft des Altersvorsorgesystems zu sichern. Dazu soll eine umfassende Reform der Altersvorsorge 2020 erarbeitet werden, die den gegenseitigen Wechselwirkungen des Dreisäulensystems Rechnung trägt. Damit die geplanten Massnahmen ihre Wirkung rechtzeitig entfalten, d. h. idealerweise bis zum Jahr 2020, will der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2014 eine Botschaft unterbreiten.</p><p>Am 21. November 2012 hat der Bundesrat die ersten allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2013 Vorschläge zu unterbreiten, die diese Leitlinien konkretisieren und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüfen. Basierend darauf wird der Bundesrat die Einzelheiten der Reform für eine Ende 2013 vorgesehene Vernehmlassung definieren. Es ist deshalb noch verfrüht, sich zu konkreten Massnahmen zu äussern, da diese derzeit erst ausgearbeitet werden.</p><p>1. Die vom Bundesrat beschlossene Gesamtstrategie beinhaltet bereits einen Masterplan, um auf die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, die sich dem Altersvorsorgesystem als Ganzem stellen.</p><p>2./3. Das tatsächliche Rücktrittsalter der Männer und der Frauen liegt heute unter dem gesetzlichen Rentenalter (62,6 Jahre bei den Frauen und 64,1 Jahre bei den Männern). Deshalb sollen für die Erwerbstätigen und die Wirtschaft die Anreize so gesetzt werden, dass ein möglichst grosser Teil der Erwerbstätigen bis zum 65. Altersjahr erwerbstätig bleibt. Die entsprechenden Massnahmen sollen bis im Sommer 2013 konkretisiert werden.</p><p>4. Der Finanzbedarf der AHV wird nicht anhand von Prognosen bemessen, sondern stützt sich auf verschiedene Szenarien, welche die unterschiedlichen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Finanzszenarien der AHV an die tatsächliche Entwicklung der zugrunde liegenden Parameter anzupassen. So wurden infolge des Berichtes des Bundesrates vom 28. Januar 2009 in Erfüllung des Postulates Schelbert 07.3396, "Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen zur Erstellung von Perspektivrechnungen in der AHV", die Finanzierungsmodelle feiner abgestuft. Sie beinhalten neu auch einen Strukturfaktor, um den Auswirkungen von Lohnveränderungen besser Rechnung zu tragen. 2010 sind die Finanzszenarien an die tatsächliche Entwicklung des Wanderungssaldos und des Strukturfaktors angepasst worden. Zudem werden sie jährlich auch an das tatsächliche AHV-Betriebsergebnis angepasst. Der Bundesrat plant derzeit keine weiteren Massnahmen.</p><p>5./6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Rentenalter nicht allein anhand demografischer Faktoren festgelegt werden darf. Die gesellschaftlichen Realitäten und die Arbeitsmarktsituation müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Festlegung des Referenzalters kann daher kein rein technischer Entscheid sein. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer Regelung, bei der das Referenzalter für den Altersrücktritt automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung angepasst wird, nicht als zielführend.</p><p>Jedoch sieht der Bundesrat im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die Einführung eines Interventionsmechanismus in der AHV vor, wie er ihn bereits mit der IV-Revision 6b vorgeschlagen hat. Dabei ist der Mechanismus so auszugestalten, dass zunächst die politische Verantwortung zum Tragen kommt, wenn es darum geht, in einer gegebenen finanziellen Situation die nötigen Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Er muss aber auch konkrete Massnahmen vorsehen, die umgesetzt werden können, wenn die finanzielle Lage der AHV dies erfordert.</p><p>Aufgrund seiner Bedeutung für das Leistungsniveau des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge ist der Mindestumwandlungssatz ein versicherungstechnischer Parameter mit einer erheblichen politischen Dimension. Eine vollständige "Entpolitisierung" ist deshalb gar nicht möglich. Der Mindestumwandlungssatz gilt jedoch nur für die obligatorische berufliche Vorsorge. Für die Festlegung des Umwandlungssatzes für die überobligatorische berufliche Vorsorge sind die paritätisch zusammengesetzten obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen verantwortlich. Der Bundesrat will den Mindestumwandlungssatz auf ein technisch adäquates Niveau senken.</p><p>7. Zu den Finanzierungsmassnahmen für die AHV gehören: die Harmonisierung des Referenzalters für den Altersrücktritt bei 65 Jahren, zusätzliche Beitragseinnahmen infolge Anhebung des effektiven Rücktrittsalters, Einsparungen aus der Anpassung der AHV an die gesellschaftliche Entwicklung sowie eine Zusatzfinanzierung, vorzugsweise aus einer Anhebung der Mehrwertsteuer. In der zweiten Säule handelt es sich im Wesentlichen um folgende Massnahmen: Anpassung des Umwandlungssatzes auf ein technisch adäquates Niveau, Kompensationsmassnahmen sowie neue Bestimmungen auf institutioneller Ebene.</p><p>8. Die Reform der Altersvorsorge 2020 wird das Gleichgewicht des schweizerischen Dreisäulenprinzips aufrechterhalten. Ziel der Reform ist die Erhaltung des Leistungsniveaus. Das in der Bundesverfassung verankerte Leistungsziel soll auch künftig über die AHV-Renten und die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge erreicht werden, nötigenfalls mit Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das schweizerische Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge hat sich bewährt. Deshalb müssen die Säulen als Ganzes betrachtet und weiterentwickelt werden. Folglich wäre es sinnvoll, einen Masterplan Altersvorsorge zu erarbeiten. Mit ihm können Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge unterbreitet werden. Ein Masterplan als integrativer Gesamtplan soll übergreifend qualitative und quantitative Aussagen zu den einzelnen Sozialwerken machen. Auf Basis des Masterplanes werden die notwendigen, sich ergänzenden Massnahmen entwickelt und ausgearbeitet.</p><p>Finanzierungslücken für die Altersvorsorge: Ausgaben und Einnahmen aller Sozialwerke sind in einem stabilen Gleichgewicht zu halten, welches künftigen Generationen keine Schuldenberge hinterlässt.</p><p>Die Erfahrung lehrt uns, dass die Prognosen insbesondere für die AHV meist zu pessimistisch ausfallen. Dies ist zwar verständlich, da neben der demografischen Entwicklung die Wirtschaftsprognosen einen wichtigen Einfluss haben. Aber letztlich ist die Situation unbefriedigend und muss verbessert werden.</p><p>Die Verpolitisierung versicherungsmathematischer Parameter in der Altersvorsorge macht es unmöglich, notwendige Reformen und Anpassungen durchzuführen. Betroffen sind die erste Säule (z. B. Referenzalter) wie auch die zweite Säule (z. B. Umwandlungssatz, technischer Zinssatz).</p><p>Der Bundesrat hat bereits über den zuständigen Departementsleiter, Bundesrat Berset, die Eckwerte für eine Vorlage im Jahr 2013 zur Altersvorsorge kommuniziert.</p><p>Daher ist eine dringliche Debatte zu diesem Thema notwendig. Insbesondere folgende Fragen sind dabei zu klären:</p><p>1. Hat der Bundesrat einen Masterplan Altersvorsorge, oder wird er mit der angekündigten Vorlage zur Altersvorsorge einen vorlegen?</p><p>2. Welche Anreize können den Verbleib im Erwerbsleben über das Referenzalter hinaus fördern?</p><p>3. Welche Anreize unterstützen die Wirtschaft, Personen über das Referenzalter hinaus zu beschäftigen?</p><p>4. Was ist in die Wege zu leiten, um die Prognosengenauigkeit insbesondere für die AHV zu verbessern?</p><p>5. Welche Massnahmen für die Entpolitisierung der Parameter der Altersvorsorge sind notwendig?</p><p>6. Wie sind Mechanismen, aufgrund welcher das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst wird, zu beurteilen?</p><p>7. Welche neuen Finanzierungsmodelle bestehen in Anbetracht der demografischen Entwicklung?</p><p>8. Was ist die zukünftige Bedeutung der einzelnen Säulen für die Altersvorsorge?</p>
- Masterplan für eine nachhaltige Altersvorsorge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Interpellanten. Er hat eine Gesamtstrategie beschlossen, die sich den demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stellt, um die Zukunft des Altersvorsorgesystems zu sichern. Dazu soll eine umfassende Reform der Altersvorsorge 2020 erarbeitet werden, die den gegenseitigen Wechselwirkungen des Dreisäulensystems Rechnung trägt. Damit die geplanten Massnahmen ihre Wirkung rechtzeitig entfalten, d. h. idealerweise bis zum Jahr 2020, will der Bundesrat dem Parlament bis Ende 2014 eine Botschaft unterbreiten.</p><p>Am 21. November 2012 hat der Bundesrat die ersten allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2013 Vorschläge zu unterbreiten, die diese Leitlinien konkretisieren und die damit einhergehenden finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen vertieft prüfen. Basierend darauf wird der Bundesrat die Einzelheiten der Reform für eine Ende 2013 vorgesehene Vernehmlassung definieren. Es ist deshalb noch verfrüht, sich zu konkreten Massnahmen zu äussern, da diese derzeit erst ausgearbeitet werden.</p><p>1. Die vom Bundesrat beschlossene Gesamtstrategie beinhaltet bereits einen Masterplan, um auf die demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, die sich dem Altersvorsorgesystem als Ganzem stellen.</p><p>2./3. Das tatsächliche Rücktrittsalter der Männer und der Frauen liegt heute unter dem gesetzlichen Rentenalter (62,6 Jahre bei den Frauen und 64,1 Jahre bei den Männern). Deshalb sollen für die Erwerbstätigen und die Wirtschaft die Anreize so gesetzt werden, dass ein möglichst grosser Teil der Erwerbstätigen bis zum 65. Altersjahr erwerbstätig bleibt. Die entsprechenden Massnahmen sollen bis im Sommer 2013 konkretisiert werden.</p><p>4. Der Finanzbedarf der AHV wird nicht anhand von Prognosen bemessen, sondern stützt sich auf verschiedene Szenarien, welche die unterschiedlichen demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen. Es wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Finanzszenarien der AHV an die tatsächliche Entwicklung der zugrunde liegenden Parameter anzupassen. So wurden infolge des Berichtes des Bundesrates vom 28. Januar 2009 in Erfüllung des Postulates Schelbert 07.3396, "Aktualisierung der Berechnungsgrundlagen zur Erstellung von Perspektivrechnungen in der AHV", die Finanzierungsmodelle feiner abgestuft. Sie beinhalten neu auch einen Strukturfaktor, um den Auswirkungen von Lohnveränderungen besser Rechnung zu tragen. 2010 sind die Finanzszenarien an die tatsächliche Entwicklung des Wanderungssaldos und des Strukturfaktors angepasst worden. Zudem werden sie jährlich auch an das tatsächliche AHV-Betriebsergebnis angepasst. Der Bundesrat plant derzeit keine weiteren Massnahmen.</p><p>5./6. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Rentenalter nicht allein anhand demografischer Faktoren festgelegt werden darf. Die gesellschaftlichen Realitäten und die Arbeitsmarktsituation müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Die Festlegung des Referenzalters kann daher kein rein technischer Entscheid sein. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Einführung einer Regelung, bei der das Referenzalter für den Altersrücktritt automatisch an die Entwicklung der Lebenserwartung angepasst wird, nicht als zielführend.</p><p>Jedoch sieht der Bundesrat im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die Einführung eines Interventionsmechanismus in der AHV vor, wie er ihn bereits mit der IV-Revision 6b vorgeschlagen hat. Dabei ist der Mechanismus so auszugestalten, dass zunächst die politische Verantwortung zum Tragen kommt, wenn es darum geht, in einer gegebenen finanziellen Situation die nötigen Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Er muss aber auch konkrete Massnahmen vorsehen, die umgesetzt werden können, wenn die finanzielle Lage der AHV dies erfordert.</p><p>Aufgrund seiner Bedeutung für das Leistungsniveau des Obligatoriums der beruflichen Vorsorge ist der Mindestumwandlungssatz ein versicherungstechnischer Parameter mit einer erheblichen politischen Dimension. Eine vollständige "Entpolitisierung" ist deshalb gar nicht möglich. Der Mindestumwandlungssatz gilt jedoch nur für die obligatorische berufliche Vorsorge. Für die Festlegung des Umwandlungssatzes für die überobligatorische berufliche Vorsorge sind die paritätisch zusammengesetzten obersten Organe der Vorsorgeeinrichtungen verantwortlich. Der Bundesrat will den Mindestumwandlungssatz auf ein technisch adäquates Niveau senken.</p><p>7. Zu den Finanzierungsmassnahmen für die AHV gehören: die Harmonisierung des Referenzalters für den Altersrücktritt bei 65 Jahren, zusätzliche Beitragseinnahmen infolge Anhebung des effektiven Rücktrittsalters, Einsparungen aus der Anpassung der AHV an die gesellschaftliche Entwicklung sowie eine Zusatzfinanzierung, vorzugsweise aus einer Anhebung der Mehrwertsteuer. In der zweiten Säule handelt es sich im Wesentlichen um folgende Massnahmen: Anpassung des Umwandlungssatzes auf ein technisch adäquates Niveau, Kompensationsmassnahmen sowie neue Bestimmungen auf institutioneller Ebene.</p><p>8. Die Reform der Altersvorsorge 2020 wird das Gleichgewicht des schweizerischen Dreisäulenprinzips aufrechterhalten. Ziel der Reform ist die Erhaltung des Leistungsniveaus. Das in der Bundesverfassung verankerte Leistungsziel soll auch künftig über die AHV-Renten und die Renten der obligatorischen beruflichen Vorsorge erreicht werden, nötigenfalls mit Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das schweizerische Dreisäulenprinzip der Altersvorsorge hat sich bewährt. Deshalb müssen die Säulen als Ganzes betrachtet und weiterentwickelt werden. Folglich wäre es sinnvoll, einen Masterplan Altersvorsorge zu erarbeiten. Mit ihm können Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge unterbreitet werden. Ein Masterplan als integrativer Gesamtplan soll übergreifend qualitative und quantitative Aussagen zu den einzelnen Sozialwerken machen. Auf Basis des Masterplanes werden die notwendigen, sich ergänzenden Massnahmen entwickelt und ausgearbeitet.</p><p>Finanzierungslücken für die Altersvorsorge: Ausgaben und Einnahmen aller Sozialwerke sind in einem stabilen Gleichgewicht zu halten, welches künftigen Generationen keine Schuldenberge hinterlässt.</p><p>Die Erfahrung lehrt uns, dass die Prognosen insbesondere für die AHV meist zu pessimistisch ausfallen. Dies ist zwar verständlich, da neben der demografischen Entwicklung die Wirtschaftsprognosen einen wichtigen Einfluss haben. Aber letztlich ist die Situation unbefriedigend und muss verbessert werden.</p><p>Die Verpolitisierung versicherungsmathematischer Parameter in der Altersvorsorge macht es unmöglich, notwendige Reformen und Anpassungen durchzuführen. Betroffen sind die erste Säule (z. B. Referenzalter) wie auch die zweite Säule (z. B. Umwandlungssatz, technischer Zinssatz).</p><p>Der Bundesrat hat bereits über den zuständigen Departementsleiter, Bundesrat Berset, die Eckwerte für eine Vorlage im Jahr 2013 zur Altersvorsorge kommuniziert.</p><p>Daher ist eine dringliche Debatte zu diesem Thema notwendig. Insbesondere folgende Fragen sind dabei zu klären:</p><p>1. Hat der Bundesrat einen Masterplan Altersvorsorge, oder wird er mit der angekündigten Vorlage zur Altersvorsorge einen vorlegen?</p><p>2. Welche Anreize können den Verbleib im Erwerbsleben über das Referenzalter hinaus fördern?</p><p>3. Welche Anreize unterstützen die Wirtschaft, Personen über das Referenzalter hinaus zu beschäftigen?</p><p>4. Was ist in die Wege zu leiten, um die Prognosengenauigkeit insbesondere für die AHV zu verbessern?</p><p>5. Welche Massnahmen für die Entpolitisierung der Parameter der Altersvorsorge sind notwendig?</p><p>6. Wie sind Mechanismen, aufgrund welcher das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst wird, zu beurteilen?</p><p>7. Welche neuen Finanzierungsmodelle bestehen in Anbetracht der demografischen Entwicklung?</p><p>8. Was ist die zukünftige Bedeutung der einzelnen Säulen für die Altersvorsorge?</p>
- Masterplan für eine nachhaltige Altersvorsorge
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