Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film

ShortId
12.4017
Id
20124017
Updated
25.06.2025 00:28
Language
de
Title
Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film
AdditionalIndexing
2831;Kinoproduktion;Filmkunst;Filmindustrie;Kulturförderung;Internet
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K0106040301, Filmkunst
  • L04K12020305, Filmindustrie
  • L05K1202030501, Kinoproduktion
  • L05K1202020105, Internet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der Bundesverfassung verankerte Vielfaltsförderung im Film (Art. 71 der Bundesverfassung) hat bisher eine im internationalen Vergleich hohe Angebotsvielfalt an nationalen und internationalen Filmproduktionen in den Kinos aller Landesregionen gesichert. Einerseits erfolgt die Vielfaltsförderung über die bestehenden Fördermassnahmen in der Filmförderungsverordnung (FiFV), andererseits über die Einverleiherklausel im Filmgesetz (Art. 19 Abs. 2 FiG). Deren Geltungsbereich beschränkt sich aber auf das Filmangebot in den Kinos.</p><p>Die Verschiebung des Filmkonsums weg vom Kino hin zu neuen Formen, insbesondere zum Internet (Video on Demand usw.), stellt den Erfolg der Fördermassnahmen des Bundes infrage. Insbesondere kleine Verleihunternehmen, welche die meisten Schweizer Filme und kleinere internationale Filmproduktionen herausbringen und eine wichtige filmkulturelle Rolle einnehmen, spüren durch die Verschiebung vom Kino zum Internetkonsum erhebliche Auswirkungen. Schweizer Verleiher können durch das Fehlen einer gesetzlichen Einverleiherklausel für die Verwertungskanäle ausserhalb des Kinos oft nicht Filme für alle Sprachregionen erwerben, was zur Zerstückelung der Rechtesituation führt. Die Konsequenzen für den unbeschränkten Zugang zur nationalen und internationalen Filmkultur in allen Sprachregionen der Schweiz drohen die erwünschte Angebotsvielfalt im Filmangebot zu gefährden.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Markwalder 12.3624, "Anpassung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Schweizer Filmangebots", seine Bereitschaft zur Prüfung neuer Bestimmungen zur Sicherung der Filmvielfalt ausserhalb des Kinos bestätigt. Die vorgeschlagene Ausweitung der bewährten Einverleiherklausel (Art. 19 Abs. 2 FiG) und der Bestimmungen zur Evaluation der Angebotsvielfalt auf die Verwertungskanäle des Films ausserhalb des Kinos, insbesondere auf die neuen elektronischen Medienkanäle, erfüllt dabei auch die vom Bundesrat genannten Voraussetzungen an neue Massnahmen (Verzicht auf direkte Marktintervention, umsetzbar ohne Mehrkosten für den Bund und Schaffung vergleichbarer gesetzlicher Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer). Die vorgeschlagene gesetzliche Anpassung wäre geeignet, die Voraussetzungen für mehr Markttransparenz im gesamten Filmbereich zu verbessern. Dies, indem eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Marktdaten (u. a. Meldepflicht) in den Verwertungskanälen über das Kino hinaus geschaffen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort vom 22. August 2012 auf die Interpellation Markwalder 12.3624, "Anpassung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Schweizer Filmangebots", festgehalten, dass die aktuellen Rahmenbedingungen des Filmgesetzes aufgrund der Verschiebung des Filmkonsums vom Kino hin zum Internet zu prüfen sind.</p><p>Im Vordergrund steht die Frage einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt. Dies betrifft insbesondere die Einverleiherklausel (Pflicht zum Erwerb von Auswertungsrechten für Filme für alle Sprachregionen der Schweiz) sowie die Angebotsvielfalt öffentlich vorgeführter Filme im Zusammenhang mit den neuen Nutzungsformen von Filmen über das Internet. Die Anpassung der Einverleiherklausel auf den Online-Bereich hat zum Zweck, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen erhältlich sein können. Dadurch soll das gesetzliche Ziel der Wahrung der Angebotsvielfalt an die technologische Entwicklung angepasst werden. Dieses Anliegen wurde im Rahmen der Totalrevision des Filmgesetzes 2001 aufgrund der damals noch unbedeutenden Rolle des Filmkonsums über das Internet nicht berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Parlament den Entwurf einer Vorlage zur Teilrevision des Filmgesetzes zu unterbreiten, der neben den kulturpolitischen auch die wirtschaftspolitischen Aspekte berücksichtigt. Diese Massnahmen sollen im Rahmen der bestehenden Mittel umgesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG; SR 443.1) zu unterbreiten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Angebotsvielfalt und deren Evaluation (Art. 17ff. FiG) an die heutigen Verhältnisse der Verwertung von Filmen (z. B. DVD und Video on Demand) anpasst und insbesondere unabhängig von der Auswertungsform vergleichbare gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer schafft.</p>
  • Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der Bundesverfassung verankerte Vielfaltsförderung im Film (Art. 71 der Bundesverfassung) hat bisher eine im internationalen Vergleich hohe Angebotsvielfalt an nationalen und internationalen Filmproduktionen in den Kinos aller Landesregionen gesichert. Einerseits erfolgt die Vielfaltsförderung über die bestehenden Fördermassnahmen in der Filmförderungsverordnung (FiFV), andererseits über die Einverleiherklausel im Filmgesetz (Art. 19 Abs. 2 FiG). Deren Geltungsbereich beschränkt sich aber auf das Filmangebot in den Kinos.</p><p>Die Verschiebung des Filmkonsums weg vom Kino hin zu neuen Formen, insbesondere zum Internet (Video on Demand usw.), stellt den Erfolg der Fördermassnahmen des Bundes infrage. Insbesondere kleine Verleihunternehmen, welche die meisten Schweizer Filme und kleinere internationale Filmproduktionen herausbringen und eine wichtige filmkulturelle Rolle einnehmen, spüren durch die Verschiebung vom Kino zum Internetkonsum erhebliche Auswirkungen. Schweizer Verleiher können durch das Fehlen einer gesetzlichen Einverleiherklausel für die Verwertungskanäle ausserhalb des Kinos oft nicht Filme für alle Sprachregionen erwerben, was zur Zerstückelung der Rechtesituation führt. Die Konsequenzen für den unbeschränkten Zugang zur nationalen und internationalen Filmkultur in allen Sprachregionen der Schweiz drohen die erwünschte Angebotsvielfalt im Filmangebot zu gefährden.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Markwalder 12.3624, "Anpassung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Schweizer Filmangebots", seine Bereitschaft zur Prüfung neuer Bestimmungen zur Sicherung der Filmvielfalt ausserhalb des Kinos bestätigt. Die vorgeschlagene Ausweitung der bewährten Einverleiherklausel (Art. 19 Abs. 2 FiG) und der Bestimmungen zur Evaluation der Angebotsvielfalt auf die Verwertungskanäle des Films ausserhalb des Kinos, insbesondere auf die neuen elektronischen Medienkanäle, erfüllt dabei auch die vom Bundesrat genannten Voraussetzungen an neue Massnahmen (Verzicht auf direkte Marktintervention, umsetzbar ohne Mehrkosten für den Bund und Schaffung vergleichbarer gesetzlicher Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer). Die vorgeschlagene gesetzliche Anpassung wäre geeignet, die Voraussetzungen für mehr Markttransparenz im gesamten Filmbereich zu verbessern. Dies, indem eine Rechtsgrundlage für die Erhebung der Marktdaten (u. a. Meldepflicht) in den Verwertungskanälen über das Kino hinaus geschaffen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort vom 22. August 2012 auf die Interpellation Markwalder 12.3624, "Anpassung der Massnahmen zugunsten der Vielfalt des Schweizer Filmangebots", festgehalten, dass die aktuellen Rahmenbedingungen des Filmgesetzes aufgrund der Verschiebung des Filmkonsums vom Kino hin zum Internet zu prüfen sind.</p><p>Im Vordergrund steht die Frage einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt. Dies betrifft insbesondere die Einverleiherklausel (Pflicht zum Erwerb von Auswertungsrechten für Filme für alle Sprachregionen der Schweiz) sowie die Angebotsvielfalt öffentlich vorgeführter Filme im Zusammenhang mit den neuen Nutzungsformen von Filmen über das Internet. Die Anpassung der Einverleiherklausel auf den Online-Bereich hat zum Zweck, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen erhältlich sein können. Dadurch soll das gesetzliche Ziel der Wahrung der Angebotsvielfalt an die technologische Entwicklung angepasst werden. Dieses Anliegen wurde im Rahmen der Totalrevision des Filmgesetzes 2001 aufgrund der damals noch unbedeutenden Rolle des Filmkonsums über das Internet nicht berücksichtigt.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, dem Parlament den Entwurf einer Vorlage zur Teilrevision des Filmgesetzes zu unterbreiten, der neben den kulturpolitischen auch die wirtschaftspolitischen Aspekte berücksichtigt. Diese Massnahmen sollen im Rahmen der bestehenden Mittel umgesetzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur Teilrevision des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2001 über Filmproduktion und Filmkultur (FiG; SR 443.1) zu unterbreiten, welche die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Angebotsvielfalt und deren Evaluation (Art. 17ff. FiG) an die heutigen Verhältnisse der Verwertung von Filmen (z. B. DVD und Video on Demand) anpasst und insbesondere unabhängig von der Auswertungsform vergleichbare gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer schafft.</p>
    • Anpassung der Bestimmungen zur Angebotsvielfalt beim Film

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