Garantie des Bundes für genügend Ärztenachwuchs

ShortId
12.4028
Id
20124028
Updated
28.07.2023 15:21
Language
de
Title
Garantie des Bundes für genügend Ärztenachwuchs
AdditionalIndexing
2841;ärztliche Versorgung;Universität;Arbeitskräftebedarf;Hausarzt/-ärztin;medizinischer Unterricht;Arzt/Ärztin;Berufspraktikum
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K13020202, Berufspraktikum
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesrat Didier Burkhalter erläuterte, dass zurzeit jährlich rund 700 Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden; das Ziel müssten jedoch 1200 bis 1300 sein.</p><p>Dieser Ärztemangel ist auf den Numerus clausus zurückzuführen, der seit 1998 für das Humanmedizinstudium an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich gilt. An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg wird nach dem ersten Studienjahr stark gesiebt. Jährlich bewerben sich rund 3400 Personen für ein Medizinstudium, allerdings wird nur knapp ein Drittel von ihnen an einer medizinischen Fakultät angenommen.</p><p>Das Durchschnittsalter der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte beträgt 48,5 Jahre. In der Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen gibt es mehr Ärztinnen und Ärzte als in der Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen. Die Mehrheit der Personen, die kürzlich das Medizinstudium abgeschlossen haben, sind Frauen, von denen die meisten kein Vollzeitpensum anstreben. Um diesem vorprogrammierten Ärztemangel vorzubeugen, werden in der Schweiz Fachkräfte mit einem ausländischen Ärztediplom angestellt. 2009 stammten von insgesamt 30 166 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten 7132 aus dem Ausland, was einem Ausländeranteil von 24 Prozent entspricht. Das Ziel war es, das Angebot zu verringern, um die Nachfrage und somit auch die Belastung der Krankenversicherung einzudämmen; diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt, denn aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens kommen EU-Staatsangehörige in die Schweiz und kompensieren so den hiesigen Ärztemangel. Die Lage verschärft sich zunehmend: Letztes Jahr wurden in der Schweiz 700 Ärztinnen und Ärzte diplomiert, gleichzeitig wurden 1000 ausländische Fachkräfte "importiert". Die Schweiz hat keine Kontrolle über die Qualität von deren Ausbildung oder über deren Integration in der Bevölkerung.</p><p>Seit 2008 hat das Parlament schon achtmal versucht, den Bundesrat auf dieses Thema und den damit verbundenen Handlungsbedarf aufmerksam zu machen (08.3608, 09.3210, 10.454, 10.3886, 11.3526, 11.3885, 11.3933, 11.3887). Gemäss Artikel 41 der Bundesverfassung ist die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten Sache nicht nur der Kantone, sondern auch des Bundes. Der Bund hat den Inhalt der Vorstösse anerkannt, allerdings besitzt er nicht die Kompetenzen, den Kantonen in Bezug auf den Numerus clausus Vorschriften zu machen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht, und hat diesbezüglich bereits konkrete Massnahmen initiiert. Er weist aber darauf hin, dass die kantonalen Universitäten und die Universitätsspitäler und damit die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der Verantwortung der Kantone liegen. Eine diesbezügliche Erweiterung der Bundeskompetenz hat das Parlament abgelehnt (siehe Motion WBK-N 10.3886 vom 21. Oktober 2010).</p><p>Die Kantone sind sich der Dringlichkeit bewusst und haben bereits eine Erhöhung der Ausbildungskapazität beschlossen (Zürich) oder sind daran, diese zu prüfen (Basel, Bern, Genf, Lausanne). Andere Hochschulstandorte überlegen sich ebenfalls, einen Beitrag zur medizinischen Ausbildung zu leisten (z. B. St. Gallen, Luzern, Tessin). Dabei hat die Università della Svizzera italiana vom Tessiner Grossrat bereits ein konkretes Mandat zur Ausarbeitung eines Master-Studiengangs in Medizin erhalten.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jegliche Initiative der Kantone, die zu einer Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze in der Humanmedizin führt. Wie in seiner Antwort zur Motion Rytz 12.3931 festgehalten, ist er der Ansicht, dass mit den im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 vorgesehenen Grundbeiträgen sowie mit den zusätzlichen IUV-Mitteln die Trägerkantone eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die sukzessive Erhöhung der Ausbildungskapazität erhalten. Er ist zudem bereit, das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig in der BFI-Botschaft 2017-2020 aufzunehmen.</p><p>Auch der ETH-Bereich prüft im Rahmen seiner Autonomie bereits Massnahmen zur Stärkung der Medizinausbildung. Die beiden ETH streben eine nähere Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten an mit dem Ziel, Passerellen in der Ausbildung von medizinischen Fachkräften zu schaffen. So soll es Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums an den ETH künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein, in ein höheres Semester eines Medizinstudiums an einer kantonalen Universität überzutreten.</p><p>Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte in der Wahl ihres Fachgebietes und im Entscheid, wo sie ihren Beruf ausüben möchten, frei sind. Für die Facharztausbildung ist das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH zuständig. Trotzdem ist das Thema der Steuerung der Weiterbildung im Lichte der Diskussionen zum Zulassungsstopp von grundsätzlichem Interesse. Deshalb wurde dieses auch in der Plattform Zukunft ärztliche Bildung aufgenommen. Die Attraktivität der Berufsausübung namentlich in der medizinischen Grundversorgung ist aber nicht alleine eine Frage der Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern auch der strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen. Diesen Herausforderungen wird auch im Masterplan Hausarztmedizin für zukünftige Hausärztinnen und Hausärzte Rechnung getragen.</p><p>Nicht nur wegen fehlender Kompetenzen, sondern insbesondere aufgrund der verschiedenen laufenden Initiativen auf Bundes- wie Kantonsebene sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keinen weiteren Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Versorgung der Schweiz mit genügend einheimischem Ärztenachwuchs zu gewährleisten. Zu diesem Zweck soll er einen umfassenden Entwurf ausarbeiten, damit der Numerus clausus für die Zulassung zum Medizinstudium an das erforderliche Niveau angepasst werden kann. Alle Massnahmen, die wirksam sein können, sollen dabei in Betracht gezogen werden. So könnten oder könnte:</p><p>1. die ETH dazu ermächtigt werden, einen Bachelor-Titel in Medizin zu verleihen;</p><p>2. Kosten von medizinischen Fakultäten der kantonalen Universitäten vermehrt übernommen werden;</p><p>3. eine oder mehrere dieser medizinischen Fakultäten in Bundeskompetenz übernommen werden;</p><p>4. im Tessin eine medizinische Fakultät errichtet werden.</p><p>Zusätzlich soll sich der Bundesrat an die Kantonsspitäler wenden und dafür sorgen, dass dort ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.</p><p>Gleichzeitig soll er die nötigen Massnahmen treffen, damit es eine gerechte Verteilung der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte auf die Allgemeinmedizin und die Spezialmedizin gibt. Zudem soll er für eine flächendeckend gleichmässige Verteilung sorgen.</p>
  • Garantie des Bundes für genügend Ärztenachwuchs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat Didier Burkhalter erläuterte, dass zurzeit jährlich rund 700 Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden; das Ziel müssten jedoch 1200 bis 1300 sein.</p><p>Dieser Ärztemangel ist auf den Numerus clausus zurückzuführen, der seit 1998 für das Humanmedizinstudium an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich gilt. An den Universitäten Genf, Lausanne und Neuenburg wird nach dem ersten Studienjahr stark gesiebt. Jährlich bewerben sich rund 3400 Personen für ein Medizinstudium, allerdings wird nur knapp ein Drittel von ihnen an einer medizinischen Fakultät angenommen.</p><p>Das Durchschnittsalter der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte beträgt 48,5 Jahre. In der Altersgruppe der 45- bis 49-Jährigen gibt es mehr Ärztinnen und Ärzte als in der Altersgruppe der 35- bis 39-Jährigen. Die Mehrheit der Personen, die kürzlich das Medizinstudium abgeschlossen haben, sind Frauen, von denen die meisten kein Vollzeitpensum anstreben. Um diesem vorprogrammierten Ärztemangel vorzubeugen, werden in der Schweiz Fachkräfte mit einem ausländischen Ärztediplom angestellt. 2009 stammten von insgesamt 30 166 praktizierenden Ärztinnen und Ärzten 7132 aus dem Ausland, was einem Ausländeranteil von 24 Prozent entspricht. Das Ziel war es, das Angebot zu verringern, um die Nachfrage und somit auch die Belastung der Krankenversicherung einzudämmen; diese Erwartungen haben sich nicht erfüllt, denn aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens kommen EU-Staatsangehörige in die Schweiz und kompensieren so den hiesigen Ärztemangel. Die Lage verschärft sich zunehmend: Letztes Jahr wurden in der Schweiz 700 Ärztinnen und Ärzte diplomiert, gleichzeitig wurden 1000 ausländische Fachkräfte "importiert". Die Schweiz hat keine Kontrolle über die Qualität von deren Ausbildung oder über deren Integration in der Bevölkerung.</p><p>Seit 2008 hat das Parlament schon achtmal versucht, den Bundesrat auf dieses Thema und den damit verbundenen Handlungsbedarf aufmerksam zu machen (08.3608, 09.3210, 10.454, 10.3886, 11.3526, 11.3885, 11.3933, 11.3887). Gemäss Artikel 41 der Bundesverfassung ist die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten Sache nicht nur der Kantone, sondern auch des Bundes. Der Bund hat den Inhalt der Vorstösse anerkannt, allerdings besitzt er nicht die Kompetenzen, den Kantonen in Bezug auf den Numerus clausus Vorschriften zu machen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass in der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Handlungsbedarf besteht, und hat diesbezüglich bereits konkrete Massnahmen initiiert. Er weist aber darauf hin, dass die kantonalen Universitäten und die Universitätsspitäler und damit die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten in der Verantwortung der Kantone liegen. Eine diesbezügliche Erweiterung der Bundeskompetenz hat das Parlament abgelehnt (siehe Motion WBK-N 10.3886 vom 21. Oktober 2010).</p><p>Die Kantone sind sich der Dringlichkeit bewusst und haben bereits eine Erhöhung der Ausbildungskapazität beschlossen (Zürich) oder sind daran, diese zu prüfen (Basel, Bern, Genf, Lausanne). Andere Hochschulstandorte überlegen sich ebenfalls, einen Beitrag zur medizinischen Ausbildung zu leisten (z. B. St. Gallen, Luzern, Tessin). Dabei hat die Università della Svizzera italiana vom Tessiner Grossrat bereits ein konkretes Mandat zur Ausarbeitung eines Master-Studiengangs in Medizin erhalten.</p><p>Der Bundesrat begrüsst jegliche Initiative der Kantone, die zu einer Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze in der Humanmedizin führt. Wie in seiner Antwort zur Motion Rytz 12.3931 festgehalten, ist er der Ansicht, dass mit den im Rahmen der BFI-Botschaft 2013-2016 vorgesehenen Grundbeiträgen sowie mit den zusätzlichen IUV-Mitteln die Trägerkantone eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die sukzessive Erhöhung der Ausbildungskapazität erhalten. Er ist zudem bereit, das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig in der BFI-Botschaft 2017-2020 aufzunehmen.</p><p>Auch der ETH-Bereich prüft im Rahmen seiner Autonomie bereits Massnahmen zur Stärkung der Medizinausbildung. Die beiden ETH streben eine nähere Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten an mit dem Ziel, Passerellen in der Ausbildung von medizinischen Fachkräften zu schaffen. So soll es Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums an den ETH künftig unter bestimmten Bedingungen möglich sein, in ein höheres Semester eines Medizinstudiums an einer kantonalen Universität überzutreten.</p><p>Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte in der Wahl ihres Fachgebietes und im Entscheid, wo sie ihren Beruf ausüben möchten, frei sind. Für die Facharztausbildung ist das Schweizerische Institut für Weiter- und Fortbildung der FMH zuständig. Trotzdem ist das Thema der Steuerung der Weiterbildung im Lichte der Diskussionen zum Zulassungsstopp von grundsätzlichem Interesse. Deshalb wurde dieses auch in der Plattform Zukunft ärztliche Bildung aufgenommen. Die Attraktivität der Berufsausübung namentlich in der medizinischen Grundversorgung ist aber nicht alleine eine Frage der Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern auch der strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen. Diesen Herausforderungen wird auch im Masterplan Hausarztmedizin für zukünftige Hausärztinnen und Hausärzte Rechnung getragen.</p><p>Nicht nur wegen fehlender Kompetenzen, sondern insbesondere aufgrund der verschiedenen laufenden Initiativen auf Bundes- wie Kantonsebene sieht der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt keinen weiteren Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Versorgung der Schweiz mit genügend einheimischem Ärztenachwuchs zu gewährleisten. Zu diesem Zweck soll er einen umfassenden Entwurf ausarbeiten, damit der Numerus clausus für die Zulassung zum Medizinstudium an das erforderliche Niveau angepasst werden kann. Alle Massnahmen, die wirksam sein können, sollen dabei in Betracht gezogen werden. So könnten oder könnte:</p><p>1. die ETH dazu ermächtigt werden, einen Bachelor-Titel in Medizin zu verleihen;</p><p>2. Kosten von medizinischen Fakultäten der kantonalen Universitäten vermehrt übernommen werden;</p><p>3. eine oder mehrere dieser medizinischen Fakultäten in Bundeskompetenz übernommen werden;</p><p>4. im Tessin eine medizinische Fakultät errichtet werden.</p><p>Zusätzlich soll sich der Bundesrat an die Kantonsspitäler wenden und dafür sorgen, dass dort ausreichend Praktikumsplätze zur Verfügung stehen.</p><p>Gleichzeitig soll er die nötigen Massnahmen treffen, damit es eine gerechte Verteilung der praktizierenden Ärztinnen und Ärzte auf die Allgemeinmedizin und die Spezialmedizin gibt. Zudem soll er für eine flächendeckend gleichmässige Verteilung sorgen.</p>
    • Garantie des Bundes für genügend Ärztenachwuchs

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