Kennzeichnungspflicht für Palmöl
- ShortId
-
12.4029
- Id
-
20124029
- Updated
-
28.07.2023 13:32
- Language
-
de
- Title
-
Kennzeichnungspflicht für Palmöl
- AdditionalIndexing
-
2841;52;tropischer Regenwald;Deklarationspflicht;Lebensmitteldeklaration;Lebensmittelzusatzstoff;pflanzliches Öl;Umweltverträglichkeit
- 1
-
- L06K140206030101, pflanzliches Öl
- L05K0105060601, Lebensmitteldeklaration
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K14020402, Lebensmittelzusatzstoff
- L05K1401070207, tropischer Regenwald
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Palmöl wird aufgrund seines günstigen Preises im Agrar- und Lebensmittelbereich zunehmend als Ersatz für Milchfett verwendet. Die Ökobilanz von Palmöl ist allerdings alles andere als befriedigend.</p><p>Auf Etiketten von Lebensmitteln, die Palmöl enthalten, wird dieses nicht konkret angegeben, sondern einfach als Pflanzenöl bezeichnet. Dies kann zu Verwechslungen mit einheimischen Pflanzenölen, wie Raps- oder Sonnenblumenöl, führen.</p>
- <p>In der Schweiz kann zurzeit Palmöl in der Kennzeichnung mit der vereinfachten Bezeichnung "pflanzliches Öl" deklariert werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sieht jedoch vor, die Bestimmungen über die vereinfachte Bezeichnung von pflanzlichen Fetten und Ölen im Rahmen der nächsten Revision der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV; SR 817.022.21) zu ändern. Neu soll die vereinfachte Bezeichnung "pflanzliche Fette" oder "pflanzliche Öle" zwingend mit der Angabe der pflanzlichen Herkunft der verwendeten pflanzlichen Fette oder Öle, also z. B. Palmöl oder Rapsöl, ergänzt werden müssen. Die Änderung der LKV ist bis zum 15. März 2013 in der Vernehmlassung und tritt voraussichtlich im Laufe der zweiten Hälfte 2013 in Kraft. Mit der Revision der LKV wird die Motion bereits erfüllt.</p><p>Diese neuen Kennzeichnungsvorschriften decken sich mit den Vorschriften der Verordnung der EU Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Mit dieser detaillierteren Kennzeichnungsregelung erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, sich anhand der Angaben in der Zutatenliste über die Art der verwendeten pflanzlichen Fette und Öle zu informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zur besseren Information der Konsumentinnen und Konsumenten wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass Palmöl auf Etiketten, die über die Zusammensetzung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln informieren, angegeben werden muss.</p>
- Kennzeichnungspflicht für Palmöl
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Palmöl wird aufgrund seines günstigen Preises im Agrar- und Lebensmittelbereich zunehmend als Ersatz für Milchfett verwendet. Die Ökobilanz von Palmöl ist allerdings alles andere als befriedigend.</p><p>Auf Etiketten von Lebensmitteln, die Palmöl enthalten, wird dieses nicht konkret angegeben, sondern einfach als Pflanzenöl bezeichnet. Dies kann zu Verwechslungen mit einheimischen Pflanzenölen, wie Raps- oder Sonnenblumenöl, führen.</p>
- <p>In der Schweiz kann zurzeit Palmöl in der Kennzeichnung mit der vereinfachten Bezeichnung "pflanzliches Öl" deklariert werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) sieht jedoch vor, die Bestimmungen über die vereinfachte Bezeichnung von pflanzlichen Fetten und Ölen im Rahmen der nächsten Revision der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV; SR 817.022.21) zu ändern. Neu soll die vereinfachte Bezeichnung "pflanzliche Fette" oder "pflanzliche Öle" zwingend mit der Angabe der pflanzlichen Herkunft der verwendeten pflanzlichen Fette oder Öle, also z. B. Palmöl oder Rapsöl, ergänzt werden müssen. Die Änderung der LKV ist bis zum 15. März 2013 in der Vernehmlassung und tritt voraussichtlich im Laufe der zweiten Hälfte 2013 in Kraft. Mit der Revision der LKV wird die Motion bereits erfüllt.</p><p>Diese neuen Kennzeichnungsvorschriften decken sich mit den Vorschriften der Verordnung der EU Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Mit dieser detaillierteren Kennzeichnungsregelung erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit, sich anhand der Angaben in der Zutatenliste über die Art der verwendeten pflanzlichen Fette und Öle zu informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zur besseren Information der Konsumentinnen und Konsumenten wird der Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass Palmöl auf Etiketten, die über die Zusammensetzung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln informieren, angegeben werden muss.</p>
- Kennzeichnungspflicht für Palmöl
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