Begleitetes Autofahren ab 16 Jahren

ShortId
12.4031
Id
20124031
Updated
16.05.2024 13:13
Language
de
Title
Begleitetes Autofahren ab 16 Jahren
AdditionalIndexing
48;Auto;junger Mensch;Verkehrserziehung;Führerschein;Strassenverkehrsordnung
1
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K18020408, Verkehrserziehung
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1803010101, Auto
  • L05K0107010204, junger Mensch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz dürfen Jugendliche, die das Mindestalter für den Erhalt des Lernfahrausweises noch nicht erreicht haben, nicht Auto fahren und können sich so auch nicht am Steuer eines Autos mit den Herausforderungen des Strassenverkehrs auseinandersetzen. Bei Zweirädern hingegen gibt es diese Möglichkeit.</p><p>Andere Länder haben dieses Modell erfolgreich eingeführt. In Frankreich wurde vor über zwanzig Jahren das begleitete Autofahren eingeführt, woraufhin die Versicherungen einen Rückgang der von Junglenkerinnen und -lenkern verursachten Unfälle feststellten.</p><p>Auch in Deutschland dürfen minderjährige Jugendliche mit einer Begleitperson Auto fahren. Das Konzept ist in Deutschland so erfolgreich, dass Versicherungen ihre Prämien für Junglenkerinnen und -lenker um 25 Prozent reduzieren, wenn die Jugendlichen auf diese Weise Auto fahren gelernt haben.</p><p>Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist keinesfalls, die Jugendlichen von der Benutzung des öffentlichen Verkehrs abzubringen, wo dieser zur Verfügung steht, und stattdessen zum Autofahren zu bewegen; dies ergibt sich aus den Voraussetzungen, denen das begleitete Autofahren zu unterstellen sein wird. Vielmehr sollen sie dadurch so früh wie möglich dafür sensibilisiert werden, welche Fahrqualitäten gefordert sind, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender nicht zu gefährden. Dies alles in der Hoffnung, dass in Zukunft immer mehr umweltfreundliche Autos auf den Markt kommen werden.</p><p>Das Alter 16 für begleitetes Autofahren entspricht den geltenden Regelungen in unseren Nachbarländern, in denen dieses Modell erfolgreich umgesetzt wird. Es müssen im Rahmen der Gesetzesänderung auch die Anforderungen an die Begleitperson festgelegt werden, etwa die Bedingung, dass die Begleitperson mindestens 25 Jahre alt ist und den Führerausweis schon länger als fünf Jahre besitzt. Die Maximalgeschwindigkeit für Lernfahrende mit Begleitperson müsste ebenfalls beschränkt werden, und das Fahrzeug wäre zudem durch ein spezielles, abnehmbares Zeichen am Heck zu markieren. Dadurch sollen die Jugendlichen das Autofahren schrittweise erlernen können.</p>
  • <p>Die in Europa bekannten Modelle der vorgezogenen Fahrausbildung weisen tatsächlich einen Nutzen für die Verkehrssicherheit auf. Zwar hat jedes Land sein eigenes Modell; als gemeinsamer Erfolgsfaktor lässt sich aber eine möglichst lange Phase der Fahrerfahrung unter Aufsicht einer älteren Begleitperson identifizieren. Im Idealfall werden 2500 bis 3000 Kilometer begleitet absolviert.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Einführung der vorgezogenen Fahrausbildung zu prüfen. Er erachtet allerdings eine allfällige Verankerung auf Gesetzesstufe als nicht erforderlich, eine Regelung auf Verordnungsstufe würde genügen. Vor der Beschlussfassung wird eine Anhörung durchgeführt. Darin wird auch das Mindestalter thematisiert werden. Einige Länder lassen die vorgezogene Fahrausbildung - abhängig von der konkreten Ausgestaltung - bereits mit 16 Jahren zu (z. B. Frankreich, Österreich, Norwegen und Schweden), andere mit 16,5 Jahren (z. B. Deutschland). Die Modalitäten müssen im Einzelnen noch ausgearbeitet und auf die Erkenntnisse aus dem Projekt Opera-3 (Revision der Fahrausbildung und -prüfung) abgestimmt werden. Ohne genauere Kenntnisse des Modells will sich der Bundesrat nicht auf das von der Motion geforderte Mindestalter von 16 Jahren festlegen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die Voraussetzungen dafür festlegt, dass Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einer Begleitperson Auto fahren dürfen.</p>
  • Begleitetes Autofahren ab 16 Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz dürfen Jugendliche, die das Mindestalter für den Erhalt des Lernfahrausweises noch nicht erreicht haben, nicht Auto fahren und können sich so auch nicht am Steuer eines Autos mit den Herausforderungen des Strassenverkehrs auseinandersetzen. Bei Zweirädern hingegen gibt es diese Möglichkeit.</p><p>Andere Länder haben dieses Modell erfolgreich eingeführt. In Frankreich wurde vor über zwanzig Jahren das begleitete Autofahren eingeführt, woraufhin die Versicherungen einen Rückgang der von Junglenkerinnen und -lenkern verursachten Unfälle feststellten.</p><p>Auch in Deutschland dürfen minderjährige Jugendliche mit einer Begleitperson Auto fahren. Das Konzept ist in Deutschland so erfolgreich, dass Versicherungen ihre Prämien für Junglenkerinnen und -lenker um 25 Prozent reduzieren, wenn die Jugendlichen auf diese Weise Auto fahren gelernt haben.</p><p>Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist keinesfalls, die Jugendlichen von der Benutzung des öffentlichen Verkehrs abzubringen, wo dieser zur Verfügung steht, und stattdessen zum Autofahren zu bewegen; dies ergibt sich aus den Voraussetzungen, denen das begleitete Autofahren zu unterstellen sein wird. Vielmehr sollen sie dadurch so früh wie möglich dafür sensibilisiert werden, welche Fahrqualitäten gefordert sind, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender nicht zu gefährden. Dies alles in der Hoffnung, dass in Zukunft immer mehr umweltfreundliche Autos auf den Markt kommen werden.</p><p>Das Alter 16 für begleitetes Autofahren entspricht den geltenden Regelungen in unseren Nachbarländern, in denen dieses Modell erfolgreich umgesetzt wird. Es müssen im Rahmen der Gesetzesänderung auch die Anforderungen an die Begleitperson festgelegt werden, etwa die Bedingung, dass die Begleitperson mindestens 25 Jahre alt ist und den Führerausweis schon länger als fünf Jahre besitzt. Die Maximalgeschwindigkeit für Lernfahrende mit Begleitperson müsste ebenfalls beschränkt werden, und das Fahrzeug wäre zudem durch ein spezielles, abnehmbares Zeichen am Heck zu markieren. Dadurch sollen die Jugendlichen das Autofahren schrittweise erlernen können.</p>
    • <p>Die in Europa bekannten Modelle der vorgezogenen Fahrausbildung weisen tatsächlich einen Nutzen für die Verkehrssicherheit auf. Zwar hat jedes Land sein eigenes Modell; als gemeinsamer Erfolgsfaktor lässt sich aber eine möglichst lange Phase der Fahrerfahrung unter Aufsicht einer älteren Begleitperson identifizieren. Im Idealfall werden 2500 bis 3000 Kilometer begleitet absolviert.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Einführung der vorgezogenen Fahrausbildung zu prüfen. Er erachtet allerdings eine allfällige Verankerung auf Gesetzesstufe als nicht erforderlich, eine Regelung auf Verordnungsstufe würde genügen. Vor der Beschlussfassung wird eine Anhörung durchgeführt. Darin wird auch das Mindestalter thematisiert werden. Einige Länder lassen die vorgezogene Fahrausbildung - abhängig von der konkreten Ausgestaltung - bereits mit 16 Jahren zu (z. B. Frankreich, Österreich, Norwegen und Schweden), andere mit 16,5 Jahren (z. B. Deutschland). Die Modalitäten müssen im Einzelnen noch ausgearbeitet und auf die Erkenntnisse aus dem Projekt Opera-3 (Revision der Fahrausbildung und -prüfung) abgestimmt werden. Ohne genauere Kenntnisse des Modells will sich der Bundesrat nicht auf das von der Motion geforderte Mindestalter von 16 Jahren festlegen lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die Voraussetzungen dafür festlegt, dass Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit einer Begleitperson Auto fahren dürfen.</p>
    • Begleitetes Autofahren ab 16 Jahren

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