ETH-Eignungstest
- ShortId
-
12.4039
- Id
-
20124039
- Updated
-
28.07.2023 10:00
- Language
-
de
- Title
-
ETH-Eignungstest
- AdditionalIndexing
-
32;Nachwuchsförderung;ETH;Prüfung;Mathematik;Zulassungsbeschränkung
- 1
-
- L05K1302050101, ETH
- L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
- L04K13010103, Prüfung
- L04K16010105, Mathematik
- L04K13030114, Nachwuchsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zulassung zu den ETH wird durch Verordnungen geregelt. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Maturität oder eines Fachhochschuldiploms sind keine Aufnahmeprüfungen vorgesehen, EU- oder Efta-Staatsangehörige müssen jedoch einen Notendurchschnitt von mindestens 70 Prozent in Mathematik und Naturwissenschaften nachweisen können.</p><p>Die Aufnahmebedingungen sind zurzeit also ziemlich uneinheitlich, zumal auch das Niveau der gymnasialen Maturität von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren unternimmt im Rahmen des Harmos-Konkordats einen Versuch zur Angleichung des obligatorischen Unterrichts, wodurch jedoch beispielsweise Trigonometrie aus dem obligatorischen Unterrichtsplan gestrichen wird. In seiner Antwort zur Interpellation 12.3743 erklärte der Bundesrat, dass er nicht die Kompetenz besitze, ein mathematisches Mindestprogramm für den Unterricht auf der Sekundarstufe vorzuschreiben.</p><p>Allerdings ist der Bund Träger der ETH und kann und sollte prüfen, ob Studienanwärterinnen und Studienanwärter beim Studienantritt über die nötigen Kenntnisse verfügen, um das Studium bestehen zu können. Es ist sonderbar, dass Studierende zu einem Studiengang zugelassen werden, obwohl sie nicht über die dafür nötigen Grundlagen verfügen. Zum einen ist es für junge Menschen nicht förderlich, ihr Studienleben mit einem Misserfolg zu beginnen, für den sie nichts können, weil sie die Schwierigkeiten des Studiums unterschätzen und ihre eigene Vorbereitetheit überschätzen. Zum anderen verschwenden die ETH Ressourcen im Rahmen von überfüllten Vorlesungen für Studierende des ersten Studienjahrs, von denen ein Drittel das Studium nicht abschliessen wird.</p><p>Der Bundesrat verfügt nicht über das nötige Budget, um der raschen Zunahme von Studierenden an den ETH finanziell gerecht werden zu können. Im Verlauf der letzten Legislaturperiode stieg die Anzahl Studierender an den ETH um 30 Prozent, das Budget für die ETH wurde hingegen nur um 11 Prozent erhöht. Anstatt den Numerus clausus oder erhöhte Studiengebühren einzuführen, wäre eine intelligente Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten vor Studienbeginn eine mögliche Lösung.</p>
- <p>In der Schweiz gewährleisten die eidgenössische Maturität oder eine gemäss Maturitätsanerkennungsreglement anerkannte kantonale Maturität die Zulassung zu einem Studium an einer kantonalen Universität oder an einer ETH. Ausnahme davon bilden die Studiengänge in Medizin, für die an etlichen Universitäten Zulassungsbeschränkungen gelten. Bund und Kantone sind sich einig, dass von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden soll. Ein obligatorischer Eignungstest für bestimmte Studienfächer könnte in der Praxis als erster Schritt hin zum Einbau zusätzlicher Zulassungshürden gedeutet werden. Ausserdem bestünde die Gefahr, dass ein solcher Test, der keine unmittelbaren Folgen für die Zulassung hätte, von den Studierenden als bürokratische Hürde empfunden würde. Der Bundesrat möchte daher von einem obligatorischen Eintrittstest absehen.</p><p>Er teilt jedoch die Ansicht, dass eine hohe Durchfallquote im ersten Studienjahr für die betroffenen Studierenden zu einem bedeutenden Zeitverlust und einer grossen persönlichen Enttäuschung führt, während sie für die ETH eine erhebliche logistische und finanzielle Belastung darstellt. An den hohen Ansprüchen an die Studierenden der ETH können keine Abstriche gemacht werden. Dafür haben die ETH in den letzten Jahren unterschiedliche Massnahmen umgesetzt, um die Durchfallquote zu senken. Wichtig sind einerseits freiwillige Beratungs- und Informationsangebote für potenzielle Studierende, z. B. das Programm "ETH unterwegs", mit dem an Mittelschulen umfassend über ein ETH-Studium und die entsprechenden Anforderungen informiert wird. Auch plant die ETH Zürich die Einführung eines freiwilligen Mathematiktests, der es den Interessentinnen und Interessenten erlaubt, ihren Wissensstand in diesem Bereich zu überprüfen. Andererseits wurden Massnahmen eingeführt, um die Betreuung der Studierenden in den ersten Semestern zu verbessern. Zu nennen sind hier etwa die "Polymaths"-Kurse und die Tutorate zu den Mathematik- und Physikvorlesungen an der EPFL sowie die Coaching-Angebote an der ETH Zürich. Von 2004 bis 2010 hatte die EPFL in der ersten Semesterwoche überdies einen freiwilligen Mathematiktest eingerichtet. Studierende, deren Resultate ungenügend ausfielen, konnten Nachhilfekurse belegen. Da dieses Angebot nicht den gewünschten Effekt brachte und da namentlich nur sehr wenige Studierende jeweils Nachhilfe in Anspruch nahmen, wurde es wieder eingestellt. Weiterhin stellt die EPFL jedoch allen neuen Studierenden einen Monat vor Semesterbeginn ein spezifisch auf die studienrelevanten Voraussetzungen zugeschnittenes Mathematiklehrbuch zu und bietet den angehenden Studierenden die Möglichkeit, anhand der bis 2010 durchgeführten Tests ihre Kenntnisse online zu überprüfen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Angebote ebenso wie alle weiteren Massnahmen, welche die ETH im Rahmen ihrer Möglichkeiten entwickeln, um den Anteil der erfolgreich abgelegten Prüfungen nach dem Basisjahr zu erhöhen. Er sieht aber angesichts ihrer laufenden Bestrebungen keine Notwendigkeit, weiter gehende Vorgaben an die Schulen zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den ETH-Rat anzuweisen, an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) einen Eignungstest einzuführen, der die mathematischen Kenntnisse der Studienanwärterinnen und Studienanwärter bewerten soll. Dieser Test soll keine Aufnahmeprüfung darstellen, sondern beurteilen, ob die Studierenden über die Fähigkeiten verfügen, um das Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Ergebnisse des Eignungstests sollen den Kandidatinnen und Kandidaten zusammen mit einer passenden Empfehlung übermittelt werden, die keinen zwingenden Charakter hat.</p>
- ETH-Eignungstest
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Zulassung zu den ETH wird durch Verordnungen geregelt. Für Inhaberinnen und Inhaber einer Maturität oder eines Fachhochschuldiploms sind keine Aufnahmeprüfungen vorgesehen, EU- oder Efta-Staatsangehörige müssen jedoch einen Notendurchschnitt von mindestens 70 Prozent in Mathematik und Naturwissenschaften nachweisen können.</p><p>Die Aufnahmebedingungen sind zurzeit also ziemlich uneinheitlich, zumal auch das Niveau der gymnasialen Maturität von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren unternimmt im Rahmen des Harmos-Konkordats einen Versuch zur Angleichung des obligatorischen Unterrichts, wodurch jedoch beispielsweise Trigonometrie aus dem obligatorischen Unterrichtsplan gestrichen wird. In seiner Antwort zur Interpellation 12.3743 erklärte der Bundesrat, dass er nicht die Kompetenz besitze, ein mathematisches Mindestprogramm für den Unterricht auf der Sekundarstufe vorzuschreiben.</p><p>Allerdings ist der Bund Träger der ETH und kann und sollte prüfen, ob Studienanwärterinnen und Studienanwärter beim Studienantritt über die nötigen Kenntnisse verfügen, um das Studium bestehen zu können. Es ist sonderbar, dass Studierende zu einem Studiengang zugelassen werden, obwohl sie nicht über die dafür nötigen Grundlagen verfügen. Zum einen ist es für junge Menschen nicht förderlich, ihr Studienleben mit einem Misserfolg zu beginnen, für den sie nichts können, weil sie die Schwierigkeiten des Studiums unterschätzen und ihre eigene Vorbereitetheit überschätzen. Zum anderen verschwenden die ETH Ressourcen im Rahmen von überfüllten Vorlesungen für Studierende des ersten Studienjahrs, von denen ein Drittel das Studium nicht abschliessen wird.</p><p>Der Bundesrat verfügt nicht über das nötige Budget, um der raschen Zunahme von Studierenden an den ETH finanziell gerecht werden zu können. Im Verlauf der letzten Legislaturperiode stieg die Anzahl Studierender an den ETH um 30 Prozent, das Budget für die ETH wurde hingegen nur um 11 Prozent erhöht. Anstatt den Numerus clausus oder erhöhte Studiengebühren einzuführen, wäre eine intelligente Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten vor Studienbeginn eine mögliche Lösung.</p>
- <p>In der Schweiz gewährleisten die eidgenössische Maturität oder eine gemäss Maturitätsanerkennungsreglement anerkannte kantonale Maturität die Zulassung zu einem Studium an einer kantonalen Universität oder an einer ETH. Ausnahme davon bilden die Studiengänge in Medizin, für die an etlichen Universitäten Zulassungsbeschränkungen gelten. Bund und Kantone sind sich einig, dass von diesem Grundsatz nicht abgewichen werden soll. Ein obligatorischer Eignungstest für bestimmte Studienfächer könnte in der Praxis als erster Schritt hin zum Einbau zusätzlicher Zulassungshürden gedeutet werden. Ausserdem bestünde die Gefahr, dass ein solcher Test, der keine unmittelbaren Folgen für die Zulassung hätte, von den Studierenden als bürokratische Hürde empfunden würde. Der Bundesrat möchte daher von einem obligatorischen Eintrittstest absehen.</p><p>Er teilt jedoch die Ansicht, dass eine hohe Durchfallquote im ersten Studienjahr für die betroffenen Studierenden zu einem bedeutenden Zeitverlust und einer grossen persönlichen Enttäuschung führt, während sie für die ETH eine erhebliche logistische und finanzielle Belastung darstellt. An den hohen Ansprüchen an die Studierenden der ETH können keine Abstriche gemacht werden. Dafür haben die ETH in den letzten Jahren unterschiedliche Massnahmen umgesetzt, um die Durchfallquote zu senken. Wichtig sind einerseits freiwillige Beratungs- und Informationsangebote für potenzielle Studierende, z. B. das Programm "ETH unterwegs", mit dem an Mittelschulen umfassend über ein ETH-Studium und die entsprechenden Anforderungen informiert wird. Auch plant die ETH Zürich die Einführung eines freiwilligen Mathematiktests, der es den Interessentinnen und Interessenten erlaubt, ihren Wissensstand in diesem Bereich zu überprüfen. Andererseits wurden Massnahmen eingeführt, um die Betreuung der Studierenden in den ersten Semestern zu verbessern. Zu nennen sind hier etwa die "Polymaths"-Kurse und die Tutorate zu den Mathematik- und Physikvorlesungen an der EPFL sowie die Coaching-Angebote an der ETH Zürich. Von 2004 bis 2010 hatte die EPFL in der ersten Semesterwoche überdies einen freiwilligen Mathematiktest eingerichtet. Studierende, deren Resultate ungenügend ausfielen, konnten Nachhilfekurse belegen. Da dieses Angebot nicht den gewünschten Effekt brachte und da namentlich nur sehr wenige Studierende jeweils Nachhilfe in Anspruch nahmen, wurde es wieder eingestellt. Weiterhin stellt die EPFL jedoch allen neuen Studierenden einen Monat vor Semesterbeginn ein spezifisch auf die studienrelevanten Voraussetzungen zugeschnittenes Mathematiklehrbuch zu und bietet den angehenden Studierenden die Möglichkeit, anhand der bis 2010 durchgeführten Tests ihre Kenntnisse online zu überprüfen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diese Angebote ebenso wie alle weiteren Massnahmen, welche die ETH im Rahmen ihrer Möglichkeiten entwickeln, um den Anteil der erfolgreich abgelegten Prüfungen nach dem Basisjahr zu erhöhen. Er sieht aber angesichts ihrer laufenden Bestrebungen keine Notwendigkeit, weiter gehende Vorgaben an die Schulen zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den ETH-Rat anzuweisen, an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) einen Eignungstest einzuführen, der die mathematischen Kenntnisse der Studienanwärterinnen und Studienanwärter bewerten soll. Dieser Test soll keine Aufnahmeprüfung darstellen, sondern beurteilen, ob die Studierenden über die Fähigkeiten verfügen, um das Studium erfolgreich zu absolvieren. Die Ergebnisse des Eignungstests sollen den Kandidatinnen und Kandidaten zusammen mit einer passenden Empfehlung übermittelt werden, die keinen zwingenden Charakter hat.</p>
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