Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
- ShortId
-
12.4042
- Id
-
20124042
- Updated
-
28.07.2023 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Italien;Algerien
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L06K030401020101, Algerien
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass er den Wegweisungsvollzug als wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik betrachtet. Zu diesem Zweck hat die Schweiz neben den Rückübernahmeabkommen verschiedene Instrumente entwickelt, um ihre Migrationspolitik zu konkretisieren und die Ziele in diesem Bereich zu erreichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Ziele der Schweizer Migrationspolitik nur mit einer engen Zusammenarbeit aller involvierten Partner, also der betroffenen Kantone, Ämter und Departemente, erreicht werden können. So wurde beispielsweise eine neue interdepartementale Struktur - der Ausschuss für internationale Migrationszusammenarbeit - geschaffen. Ausserdem hat der Bundesrat die verschiedenen Schweizer Akteure beauftragt, bei der Aushandlung der Abkommen mit den Partnerstaaten darauf bedacht zu sein, die einschlägigen bilateralen Interessen systematisch zu berücksichtigen.</p><p>Rückkehr nach Algerien</p><p>1. Entgegen den Aussagen des Interpellanten sind die algerischen Behörden durchaus bereit, bei der Identifikation ihrer Staatsangehörigen und der Abgabe von Reisepapieren für die freiwillige oder unfreiwillige Rückreise mitzuarbeiten. Das Problem besteht jedoch darin, dass die algerischen Behörden keine Rückkehr per Sonderflug akzeptieren. Dies hindert die Schweiz aber nicht daran, regelmässig Zwangsrückführungen vorzunehmen (13 im Jahr 2011 und 15 im Jahr 2012). Der Bundesrat ist dennoch der Ansicht, dass die Situation in Bezug auf Algerien im Migrationsbereich verbessert werden muss. Das Thema der Rückkehr steht deshalb bei allen bilateralen Treffen zwischen den beiden Ländern, sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene, auf der Tagesordnung.</p><p>2. Das Ziel des Bundesrates ist weiterhin die vollständige Umsetzung des Rückübernahmeabkommens, das 2006 mit Algerien abgeschlossen wurde und seit November 2007 in Kraft ist. Das entsprechende Durchführungsprotokoll wurde im Januar 2009 paraphiert, ist aber entgegen dem Willen der Schweiz bis heute noch nicht unterzeichnet worden. Der Bundesrat versichert dem Interpellanten, dass sowohl in der Schweiz als auch über die Schweizer Botschaft in Algier alles darangesetzt wird, so rasch als möglich eine Lösung zu finden.</p><p>Ausserdem erinnert der Bundesrat daran, dass er die freiwillige Rückkehr der betroffenen Personen fördern möchte. So kann jeder algerische Staatsangehörige, der sich nach Abschluss des Asylverfahrens illegal in der Schweiz aufhält und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, bei einer freiwilligen Rückkehr individuelle Rückkehrhilfe sowie finanzielle Unterstützung für ein Reintegrationsprojekt erhalten.</p><p>Dublin</p><p>1. Was die Umsetzung des Dublin-Assoziierungsabkommens betrifft, so ist Italien aufgrund seiner geografischen Lage seit den politischen Umwälzungen in Nordafrika im letzten Jahr einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Trotz dieser Situation hat Italien seine Verpflichtungen gegenüber der Schweiz stets wahrgenommen und Personen, die gemäss den Bestimmungen der Dublin-Verordnung und dem bilateralen Rückübernahmeabkommen nach Italien rücküberstellt werden sollen, in sein Hoheitsgebiet rückübernommen. Im Jahr 2012 wurden effektiv 2853 Personen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens den italienischen Behörden übergeben.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit mit Italien im Dublin-Bereich grundsätzlich als gut. Die Dublin-Einheiten des Bundesamtes für Migration stehen in einem privilegierten Verhältnis zu ihren italienischen Partnern und in regem Kontakt mit ihnen, um jegliche Missverständnisse auszuräumen und gemeinsame Lösungen zu finden. Zur Analyse der Kooperationsmöglichkeiten mit Italien und zur Schaffung eines Vertrauensverhältnisses wurde ausserdem von März 2012 bis Ende Dezember 2012 eine Kontaktperson des Bundesamtes für Migration in das italienische Innenministerium nach Rom entsandt. Die Entsendung soll bis Ende 2013 verlängert werden. In Bezug auf die Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens hat Italien keine Höchstgrenze festgelegt. Aus Kapazitätsgründen können die Flughäfen Mailand Malpensa und Rom Fiumicino pro Tag jedoch neun bzw. vier Personen aus der Schweiz übernehmen. Die anderen Destinationen wie Turin, Venedig, Bari, Lamezia Terme usw. kennen keine Beschränkungen. Im Herbst 2012 hat Italien Massnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass die Schweiz jeweils donnerstags bis zu zwölf Personen über den Flughafen Mailand Malpensa rückführen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Rückführung algerischer Asylsuchender, die unser Land verlassen müssen, weil sie keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl haben, erweist sich als sehr schwierig oder gar unmöglich. Algerien nimmt nur Staatsangehörige zurück, die erklären, sie wollten freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Kann er diese Situation bestätigen? Wie beurteilt er sie?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Rückführung algerischer Asylsuchender effektiver wird?</p><p>Auch die Überstellung Asylsuchender, für die nach den Dublin-Abkommen Italien zuständig ist, in dieses Land erweist sich häufig als schwierig, weil Italien passiven Widerstand leistet: Um zu verhindern, dass es diese Personen rückübernehmen muss, errichtet es unzählige bürokratische Hürden, und die zuständigen Ämter zeichnen sich durch besonders eingeschränkte Öffnungszeiten aus.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Situation?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit Italien seine Pflichten gegenüber der Schweiz wahrnimmt, die sich aus den Dublin-Abkommen ergeben?</p>
- Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat erinnert daran, dass er den Wegweisungsvollzug als wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik betrachtet. Zu diesem Zweck hat die Schweiz neben den Rückübernahmeabkommen verschiedene Instrumente entwickelt, um ihre Migrationspolitik zu konkretisieren und die Ziele in diesem Bereich zu erreichen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Ziele der Schweizer Migrationspolitik nur mit einer engen Zusammenarbeit aller involvierten Partner, also der betroffenen Kantone, Ämter und Departemente, erreicht werden können. So wurde beispielsweise eine neue interdepartementale Struktur - der Ausschuss für internationale Migrationszusammenarbeit - geschaffen. Ausserdem hat der Bundesrat die verschiedenen Schweizer Akteure beauftragt, bei der Aushandlung der Abkommen mit den Partnerstaaten darauf bedacht zu sein, die einschlägigen bilateralen Interessen systematisch zu berücksichtigen.</p><p>Rückkehr nach Algerien</p><p>1. Entgegen den Aussagen des Interpellanten sind die algerischen Behörden durchaus bereit, bei der Identifikation ihrer Staatsangehörigen und der Abgabe von Reisepapieren für die freiwillige oder unfreiwillige Rückreise mitzuarbeiten. Das Problem besteht jedoch darin, dass die algerischen Behörden keine Rückkehr per Sonderflug akzeptieren. Dies hindert die Schweiz aber nicht daran, regelmässig Zwangsrückführungen vorzunehmen (13 im Jahr 2011 und 15 im Jahr 2012). Der Bundesrat ist dennoch der Ansicht, dass die Situation in Bezug auf Algerien im Migrationsbereich verbessert werden muss. Das Thema der Rückkehr steht deshalb bei allen bilateralen Treffen zwischen den beiden Ländern, sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene, auf der Tagesordnung.</p><p>2. Das Ziel des Bundesrates ist weiterhin die vollständige Umsetzung des Rückübernahmeabkommens, das 2006 mit Algerien abgeschlossen wurde und seit November 2007 in Kraft ist. Das entsprechende Durchführungsprotokoll wurde im Januar 2009 paraphiert, ist aber entgegen dem Willen der Schweiz bis heute noch nicht unterzeichnet worden. Der Bundesrat versichert dem Interpellanten, dass sowohl in der Schweiz als auch über die Schweizer Botschaft in Algier alles darangesetzt wird, so rasch als möglich eine Lösung zu finden.</p><p>Ausserdem erinnert der Bundesrat daran, dass er die freiwillige Rückkehr der betroffenen Personen fördern möchte. So kann jeder algerische Staatsangehörige, der sich nach Abschluss des Asylverfahrens illegal in der Schweiz aufhält und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, bei einer freiwilligen Rückkehr individuelle Rückkehrhilfe sowie finanzielle Unterstützung für ein Reintegrationsprojekt erhalten.</p><p>Dublin</p><p>1. Was die Umsetzung des Dublin-Assoziierungsabkommens betrifft, so ist Italien aufgrund seiner geografischen Lage seit den politischen Umwälzungen in Nordafrika im letzten Jahr einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Trotz dieser Situation hat Italien seine Verpflichtungen gegenüber der Schweiz stets wahrgenommen und Personen, die gemäss den Bestimmungen der Dublin-Verordnung und dem bilateralen Rückübernahmeabkommen nach Italien rücküberstellt werden sollen, in sein Hoheitsgebiet rückübernommen. Im Jahr 2012 wurden effektiv 2853 Personen im Rahmen eines Dublin-Verfahrens den italienischen Behörden übergeben.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit mit Italien im Dublin-Bereich grundsätzlich als gut. Die Dublin-Einheiten des Bundesamtes für Migration stehen in einem privilegierten Verhältnis zu ihren italienischen Partnern und in regem Kontakt mit ihnen, um jegliche Missverständnisse auszuräumen und gemeinsame Lösungen zu finden. Zur Analyse der Kooperationsmöglichkeiten mit Italien und zur Schaffung eines Vertrauensverhältnisses wurde ausserdem von März 2012 bis Ende Dezember 2012 eine Kontaktperson des Bundesamtes für Migration in das italienische Innenministerium nach Rom entsandt. Die Entsendung soll bis Ende 2013 verlängert werden. In Bezug auf die Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens hat Italien keine Höchstgrenze festgelegt. Aus Kapazitätsgründen können die Flughäfen Mailand Malpensa und Rom Fiumicino pro Tag jedoch neun bzw. vier Personen aus der Schweiz übernehmen. Die anderen Destinationen wie Turin, Venedig, Bari, Lamezia Terme usw. kennen keine Beschränkungen. Im Herbst 2012 hat Italien Massnahmen getroffen, um zu gewährleisten, dass die Schweiz jeweils donnerstags bis zu zwölf Personen über den Flughafen Mailand Malpensa rückführen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Rückführung algerischer Asylsuchender, die unser Land verlassen müssen, weil sie keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl haben, erweist sich als sehr schwierig oder gar unmöglich. Algerien nimmt nur Staatsangehörige zurück, die erklären, sie wollten freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Kann er diese Situation bestätigen? Wie beurteilt er sie?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Rückführung algerischer Asylsuchender effektiver wird?</p><p>Auch die Überstellung Asylsuchender, für die nach den Dublin-Abkommen Italien zuständig ist, in dieses Land erweist sich häufig als schwierig, weil Italien passiven Widerstand leistet: Um zu verhindern, dass es diese Personen rückübernehmen muss, errichtet es unzählige bürokratische Hürden, und die zuständigen Ämter zeichnen sich durch besonders eingeschränkte Öffnungszeiten aus.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er diese Situation?</p><p>2. Was gedenkt er zu unternehmen, damit Italien seine Pflichten gegenüber der Schweiz wahrnimmt, die sich aus den Dublin-Abkommen ergeben?</p>
- Rückführung von Asylsuchenden nach Algerien und italienischer Widerstand gegen die Dublin-Abkommen
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