Vertiefte Untersuchung der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen der Bundesverwaltung

ShortId
12.4050
Id
20124050
Updated
11.06.2024 11:21
Language
de
Title
Vertiefte Untersuchung der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;2831;leitende/r Bundesangestellte/r;Leistungsauftrag;EFD;Mehrsprachigkeit;Bericht;Sprache;Motion;Evaluation;Vollzug von Beschlüssen;Bundespersonalrecht;Bundespersonal
1
  • L03K080405, EFD
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L06K080601030101, Bundespersonalrecht
  • L04K01060103, Sprache
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L06K080301020105, Motion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die mit der Motion 12.3009 verfolgten Ziele und die bevorstehende Ernennung des oder der neuen Delegierten für Mehrsprachigkeit setzen voraus, dass innert nützlicher Frist eine detaillierte Untersuchung vorliegt, aufgrund deren dann die konkreten Massnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen des Staates getroffen werden können. Eine Gesamtschau der heutigen Sprachkompetenzen der Kaderpersonen in der Bundesverwaltung ist deshalb unerlässlich. Der Bund als Arbeitgeber muss die bestehenden Sprachkompetenzen wertschätzen und, im Einklang mit den Vorgaben der Motion 12.3009, kurz- bis mittelfristig die Verbesserung der Sprachkenntnisse an die Hand nehmen. Ziel ist es, dass die Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache verfügen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es zuerst einmal wichtig, die gegenwärtigen Sprachkenntnisse der Führungskräfte in den Bundesämtern und Generalsekretariaten zu kennen. Die aus der verlangten Studie resultierende Liste wird ein klares Gesamtbild der momentanen Situation liefern und es dem Bundesrat ermöglichen, gezielte und wirksame Massnahmen zu ergreifen.</p><p>In einem mehrsprachigen Staat müssen sowohl die einzelnen Angestellten als auch die öffentliche Verwaltung als Betrieb den individuellen Sprachkenntnissen und der institutionellen Mehrsprachigkeit die ihnen gebührende Wertschätzung zukommen lassen. Eine mehrsprachige Bundesverwaltung ist elementar für den nationalen Zusammenhalt, denn sie ist in der Lage, direkt und unmittelbar mit dem ganzen Land zu kommunizieren (Bürgerinnen und Bürger, Kantone, Medien, Verbände usw.).</p>
  • <p>Nach den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates vom Januar 2003 legt das Eidgenössische Personalamt (EPA) dem Bundesrat bereits alle vier Jahre einen Evaluationsbericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Das Zahlenmaterial stammt aus dem Personalinformationssystem BV plus. Die Daten beziehen sich auf die Zugehörigkeit der Mitarbeitenden zu den vier Sprachgemeinschaften. Der Bericht der Periode 2008-2011 wurde am 30. November 2012 vom Bundesrat genehmigt.</p><p>Des Weiteren lieferte die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cassis 11.3080 vom 9. März 2011 für jedes Bundesamt den prozentualen Anteil der Vertretung der italienischsprachigen Mitarbeitenden in den Lohnklassen 24 bis 29 und 30 bis 38 gemessen am Personalbestand.</p><p>Auch das jährliche Reporting über das Personalmanagement des EPA an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte ermittelt die Struktur des Personalbestands. Die Sprachenanteile werden bundesweit und nach Departement ermittelt.</p><p>Daten zur Sprachzugehörigkeit nach Lohnklasse und/oder Verwaltungseinheit können im Personalinformationssystem BV plus ausgewertet werden, nicht aber Daten zur Sprachzugehörigkeit und -kompetenz der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und deren Stellvertretung), der Personalchefinnen und -chefs und der Mitglieder interdepartementaler Gremien. Diese elektronisch nicht verfügbaren Daten müssten manuell in den Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei erfasst werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet die verlangte detaillierte Untersuchung der Mehrsprachigkeit als zu aufwendig, ist aber bereit, in künftigen Berichten (z. B. Mehrsprachigkeitsbericht) die Sprachzugehörigkeit der Angestellten nach Lohnklasse auf Stufe Departement systemgestützt auszuwerten. Angesichts des grossen Aufwandes wäre der Termin Ende März 2013 für die verlangte Untersuchung nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Nach der Annahme der Motion 12.3009 ,"Förderung der Mehrsprachigkeit", durch das Parlament im September 2012 wird der Bundesrat hiermit beauftragt, bis Ende März 2013 einen Bericht über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorzulegen. Der Bericht soll, gestützt auf die Organigramme der einzelnen Einheiten, für sämtliche Generalsekretariate und Bundesämter die Sprachzugehörigkeit (Muttersprache) der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - und wenn möglich ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter - sowie der Personalchefinnen und -chefs und der Mitglieder interdepartementaler Gremien untersuchen und darlegen. Die Zahlen sind in tabellarischer Form darzustellen (absolute Zahlen und Prozentzahlen; pro Departement und Amt), sodass die Zahlen periodisch aktualisiert und verglichen werden können.</p>
  • Vertiefte Untersuchung der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die mit der Motion 12.3009 verfolgten Ziele und die bevorstehende Ernennung des oder der neuen Delegierten für Mehrsprachigkeit setzen voraus, dass innert nützlicher Frist eine detaillierte Untersuchung vorliegt, aufgrund deren dann die konkreten Massnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen des Staates getroffen werden können. Eine Gesamtschau der heutigen Sprachkompetenzen der Kaderpersonen in der Bundesverwaltung ist deshalb unerlässlich. Der Bund als Arbeitgeber muss die bestehenden Sprachkompetenzen wertschätzen und, im Einklang mit den Vorgaben der Motion 12.3009, kurz- bis mittelfristig die Verbesserung der Sprachkenntnisse an die Hand nehmen. Ziel ist es, dass die Kaderpersonen des Bundes über aktive Kenntnisse in zwei Amtssprachen und passive Kenntnisse in einer dritten Amtssprache verfügen. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es zuerst einmal wichtig, die gegenwärtigen Sprachkenntnisse der Führungskräfte in den Bundesämtern und Generalsekretariaten zu kennen. Die aus der verlangten Studie resultierende Liste wird ein klares Gesamtbild der momentanen Situation liefern und es dem Bundesrat ermöglichen, gezielte und wirksame Massnahmen zu ergreifen.</p><p>In einem mehrsprachigen Staat müssen sowohl die einzelnen Angestellten als auch die öffentliche Verwaltung als Betrieb den individuellen Sprachkenntnissen und der institutionellen Mehrsprachigkeit die ihnen gebührende Wertschätzung zukommen lassen. Eine mehrsprachige Bundesverwaltung ist elementar für den nationalen Zusammenhalt, denn sie ist in der Lage, direkt und unmittelbar mit dem ganzen Land zu kommunizieren (Bürgerinnen und Bürger, Kantone, Medien, Verbände usw.).</p>
    • <p>Nach den Mehrsprachigkeitsweisungen des Bundesrates vom Januar 2003 legt das Eidgenössische Personalamt (EPA) dem Bundesrat bereits alle vier Jahre einen Evaluationsbericht über die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vor. Das Zahlenmaterial stammt aus dem Personalinformationssystem BV plus. Die Daten beziehen sich auf die Zugehörigkeit der Mitarbeitenden zu den vier Sprachgemeinschaften. Der Bericht der Periode 2008-2011 wurde am 30. November 2012 vom Bundesrat genehmigt.</p><p>Des Weiteren lieferte die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Cassis 11.3080 vom 9. März 2011 für jedes Bundesamt den prozentualen Anteil der Vertretung der italienischsprachigen Mitarbeitenden in den Lohnklassen 24 bis 29 und 30 bis 38 gemessen am Personalbestand.</p><p>Auch das jährliche Reporting über das Personalmanagement des EPA an die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte ermittelt die Struktur des Personalbestands. Die Sprachenanteile werden bundesweit und nach Departement ermittelt.</p><p>Daten zur Sprachzugehörigkeit nach Lohnklasse und/oder Verwaltungseinheit können im Personalinformationssystem BV plus ausgewertet werden, nicht aber Daten zur Sprachzugehörigkeit und -kompetenz der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und deren Stellvertretung), der Personalchefinnen und -chefs und der Mitglieder interdepartementaler Gremien. Diese elektronisch nicht verfügbaren Daten müssten manuell in den Departementen, Bundesämtern und in der Bundeskanzlei erfasst werden.</p><p>Der Bundesrat erachtet die verlangte detaillierte Untersuchung der Mehrsprachigkeit als zu aufwendig, ist aber bereit, in künftigen Berichten (z. B. Mehrsprachigkeitsbericht) die Sprachzugehörigkeit der Angestellten nach Lohnklasse auf Stufe Departement systemgestützt auszuwerten. Angesichts des grossen Aufwandes wäre der Termin Ende März 2013 für die verlangte Untersuchung nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Nach der Annahme der Motion 12.3009 ,"Förderung der Mehrsprachigkeit", durch das Parlament im September 2012 wird der Bundesrat hiermit beauftragt, bis Ende März 2013 einen Bericht über die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorzulegen. Der Bericht soll, gestützt auf die Organigramme der einzelnen Einheiten, für sämtliche Generalsekretariate und Bundesämter die Sprachzugehörigkeit (Muttersprache) der leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - und wenn möglich ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter - sowie der Personalchefinnen und -chefs und der Mitglieder interdepartementaler Gremien untersuchen und darlegen. Die Zahlen sind in tabellarischer Form darzustellen (absolute Zahlen und Prozentzahlen; pro Departement und Amt), sodass die Zahlen periodisch aktualisiert und verglichen werden können.</p>
    • Vertiefte Untersuchung der Mehrsprachigkeit in den Führungsetagen der Bundesverwaltung

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