Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs

ShortId
12.4053
Id
20124053
Updated
25.06.2025 00:06
Language
de
Title
Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs
AdditionalIndexing
2841;Gebrechlichenpflege;Koordination;Langzeitpflege;Angleichung der Normen;Patient/in;Pflegeheim
1
  • L04K01040402, Gebrechlichenpflege
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L06K010505110102, Pflegeheim
  • L04K01050517, Patient/in
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss den Bestimmungen des KVG und der Pflegefinanzierung müssen alle Pflegeheimbewohnenden aufgrund ihres ausgewiesenen Pflegebedarfs einer Pflegestufe zugewiesen werden. Diese Pflegebedarfseinstufung erfolgt in verschiedenen Regionen der Schweiz mit unterschiedlichen Erfassungsinstrumenten. Weil diese Einstufungen für die Pflegeplanung und auch die Abgeltung der Pflegeleistungen von entscheidender Bedeutung sind, sollten sie zur Vergleichbarkeit der Leistungserbringung aufeinander abgestimmt werden, bevor 2014 die Übergangsfrist ausläuft. Danach scheint die Bestimmung der Art und Ausgestaltung der Bedarfserfassung nicht mehr in der Kompetenz der Kantone zu liegen, sondern nur noch eine Angelegenheit zwischen Krankenkassen und Institutionen zu sein, während immer neue Modelle der Bedarfserfassung und Weiterentwicklungen der bisherigen Modelle auf den Markt drängen. Andererseits sind je nach Instrument erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Kantone zu erwarten. Darum, aber auch damit Pflegebedürftige eine möglichst freie Heimwahl haben, sind die Instrumente der Pflegebedarfserfassung zu harmonisieren. </p>
  • <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Leistungen auf Beitrags- und nicht mehr auf Tarifbasis finanziert werden. Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 13. Juni 2008 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) haben die Kantone eine Frist von drei Jahren, um die Tarife und Tarifverträge an die vom Bundesrat festgesetzten Beiträge an die Pflegeleistungen anzugleichen. Das KVG schreibt den Pflegeheimen kein gesamtschweizerisch einheitliches Leistungserfassungssystem vor. Die Wahl des Systems obliegt den Heimen und Leistungserbringern, vorbehalten bleiben allfällige kantonale Richtlinien. So kommen heute drei Systeme zur Anwendung, nämlich Plaisir, RAI/RUG und Besa, die auch bereits vor Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingesetzt wurden. Der Bedarf der Harmonisierung der Pflegebedarfssysteme ist erkannt. Entsprechend befasst sich unter der Leitung von Curaviva seit September 2009 eine nationale Steuergruppe mit dem Projekt "Tarifstrukturen", in der sowohl die Kantone wie auch das Bundesamt für Gesundheit Einsitz nehmen. Der Bundesrat möchte diese Arbeiten nicht übergehen und deren Ergebnisse abwarten. Er ist aber bereit, das Anliegen im Sinne seiner Antwort vom 7. Dezember 2012 zur Anfrage Humbel 12.1091, "Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme", aufzunehmen und subsidiäre Massnahmen für eine Harmonisierung zu prüfen, sollten die Harmonisierungsbemühungen der in dieser Angelegenheit zuständigen Kantone scheitern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Art der Pflegebedarfserfassung harmonisiert werden könnte. Kantone und Heime sollen nach wie vor frei in der Wahl des Erfassungsinstruments bleiben, sofern das Instrument den Kriterien einer Akkreditierungsstelle des Bundes entspricht. Der Bund erarbeitet die Kriterien gemeinsam mit den Kantonen und den Fachgesellschaften.</p>
  • Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss den Bestimmungen des KVG und der Pflegefinanzierung müssen alle Pflegeheimbewohnenden aufgrund ihres ausgewiesenen Pflegebedarfs einer Pflegestufe zugewiesen werden. Diese Pflegebedarfseinstufung erfolgt in verschiedenen Regionen der Schweiz mit unterschiedlichen Erfassungsinstrumenten. Weil diese Einstufungen für die Pflegeplanung und auch die Abgeltung der Pflegeleistungen von entscheidender Bedeutung sind, sollten sie zur Vergleichbarkeit der Leistungserbringung aufeinander abgestimmt werden, bevor 2014 die Übergangsfrist ausläuft. Danach scheint die Bestimmung der Art und Ausgestaltung der Bedarfserfassung nicht mehr in der Kompetenz der Kantone zu liegen, sondern nur noch eine Angelegenheit zwischen Krankenkassen und Institutionen zu sein, während immer neue Modelle der Bedarfserfassung und Weiterentwicklungen der bisherigen Modelle auf den Markt drängen. Andererseits sind je nach Instrument erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Kantone zu erwarten. Darum, aber auch damit Pflegebedürftige eine möglichst freie Heimwahl haben, sind die Instrumente der Pflegebedarfserfassung zu harmonisieren. </p>
    • <p>Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Leistungen auf Beitrags- und nicht mehr auf Tarifbasis finanziert werden. Gemäss Absatz 2 der Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 13. Juni 2008 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) haben die Kantone eine Frist von drei Jahren, um die Tarife und Tarifverträge an die vom Bundesrat festgesetzten Beiträge an die Pflegeleistungen anzugleichen. Das KVG schreibt den Pflegeheimen kein gesamtschweizerisch einheitliches Leistungserfassungssystem vor. Die Wahl des Systems obliegt den Heimen und Leistungserbringern, vorbehalten bleiben allfällige kantonale Richtlinien. So kommen heute drei Systeme zur Anwendung, nämlich Plaisir, RAI/RUG und Besa, die auch bereits vor Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung eingesetzt wurden. Der Bedarf der Harmonisierung der Pflegebedarfssysteme ist erkannt. Entsprechend befasst sich unter der Leitung von Curaviva seit September 2009 eine nationale Steuergruppe mit dem Projekt "Tarifstrukturen", in der sowohl die Kantone wie auch das Bundesamt für Gesundheit Einsitz nehmen. Der Bundesrat möchte diese Arbeiten nicht übergehen und deren Ergebnisse abwarten. Er ist aber bereit, das Anliegen im Sinne seiner Antwort vom 7. Dezember 2012 zur Anfrage Humbel 12.1091, "Verzögerung bei der Abstimmung der Pflege-Einstufungssysteme", aufzunehmen und subsidiäre Massnahmen für eine Harmonisierung zu prüfen, sollten die Harmonisierungsbemühungen der in dieser Angelegenheit zuständigen Kantone scheitern.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Art der Pflegebedarfserfassung harmonisiert werden könnte. Kantone und Heime sollen nach wie vor frei in der Wahl des Erfassungsinstruments bleiben, sofern das Instrument den Kriterien einer Akkreditierungsstelle des Bundes entspricht. Der Bund erarbeitet die Kriterien gemeinsam mit den Kantonen und den Fachgesellschaften.</p>
    • Harmonisierung der Erfassung des Pflegebedarfs

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