Kunstsammlungen des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich machen

ShortId
12.4055
Id
20124055
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Kunstsammlungen des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich machen
AdditionalIndexing
2831;kulturelles Erbe;Museum;kulturelle Veranstaltung;Malerei;Kunstwerk;Kulturförderung;Kulturverbreitung
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L04K01060306, kulturelle Veranstaltung
  • L04K01060309, Kulturverbreitung
  • L04K01060312, Museum
  • L05K0106040102, Malerei
  • L05K0106030105, Kunstwerk
  • L04K01060301, kulturelles Erbe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund verfügt über zwei Sammlungen von Werken von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern: die Bundeskunstsammlung, die mehr als 20 000 Werke zeitgenössischer Kunst umfasst, und die Gottfried-Keller-Stiftung mit mehr als 8000 Werken. Ein Teil der Werke der Gottfried-Keller-Stiftung ist in verschiedenen Museen der Schweiz ausgestellt und damit öffentlich zugänglich, die anderen Werke aber werden in ihrem Depot aufbewahrt oder hängen an den Wänden in den Schweizer Botschaften rund um die Welt.</p><p>In einer Zeit, in der die Frage nach der Identität der Schweiz in aller Munde ist, mutet es seltsam an, dass unser Land keine Nationalgalerie hat. Die Schweiz begnügt sich damit, die Werke ihrer Künstlerinnen und Künstler zu sammeln, verfügt aber weder über einen Raum, um diese zu präsentieren, noch über eine Strategie, um diesen Teil des kulturellen und identitätsstiftenden Erbes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies ist umso bedauerlicher, als mit dem 2010 in Kraft getretenen Museums- und Sammlungsgesetz insbesondere angestrebt wird, den Museen und Sammlungen des Bundes ein klares Profil zu geben und mit ihnen einen Beitrag zu einem attraktiven Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz zu leisten.</p><p>Der Bundesrat soll - auch unter dem Blickwinkel der Finanzierbarkeit - die folgenden Möglichkeiten prüfen:</p><p>1. die Schaffung einer Nationalgalerie, sei es an einem einzigen Ort, sei es an verschiedenen in den Regionen verankerten Orten;</p><p>2. temporäre thematische Ausstellungen zu "Schweizer Kunst" in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Museen;</p><p>3. Wanderausstellungen;</p><p>4. Ausstellungen im Internet.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt den künstlerischen Wert und die wissenschaftliche Bedeutung, die den Sammlungen des Bundes zukommen. Die Kunst- und Designsammlung des Bundes sowie die bundeseigene Sammlung der Gottfried-Keller-Stiftung erlauben einen umfassenden Blick auf die Entwicklung, die das Kunst- und Kulturschaffen in der Schweiz seit dem 15. bis ins 21. Jahrhundert zurückgelegt hat.</p><p>Er erklärt sich bereit, unter Berücksichtigung des Kriteriums der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob und wie mithilfe der im Postulat aufgeführten Massnahmen die Sammlungen des Bundes besser, als es heute der Fall ist, der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie die Werke zeitgenössischer Kunst, die der Bund im Rahmen der Bundeskunstsammlung und der Gottfried-Keller-Stiftung erworben hat, öffentlich zugänglich gemacht werden können. In diesen beiden Sammlungen sind 28 000 Werke vereint; der grösste Teil wird dem Publikum vorenthalten. Der Bundesrat soll prüfen, welche der folgenden Möglichkeiten für eine Änderung dieses Zustandes geeignet sind: die Schaffung einer Nationalgalerie, temporäre Ausstellungen, Wanderausstellungen oder Ausstellungen im Internet.</p>
  • Kunstsammlungen des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund verfügt über zwei Sammlungen von Werken von Schweizer Künstlerinnen und Künstlern: die Bundeskunstsammlung, die mehr als 20 000 Werke zeitgenössischer Kunst umfasst, und die Gottfried-Keller-Stiftung mit mehr als 8000 Werken. Ein Teil der Werke der Gottfried-Keller-Stiftung ist in verschiedenen Museen der Schweiz ausgestellt und damit öffentlich zugänglich, die anderen Werke aber werden in ihrem Depot aufbewahrt oder hängen an den Wänden in den Schweizer Botschaften rund um die Welt.</p><p>In einer Zeit, in der die Frage nach der Identität der Schweiz in aller Munde ist, mutet es seltsam an, dass unser Land keine Nationalgalerie hat. Die Schweiz begnügt sich damit, die Werke ihrer Künstlerinnen und Künstler zu sammeln, verfügt aber weder über einen Raum, um diese zu präsentieren, noch über eine Strategie, um diesen Teil des kulturellen und identitätsstiftenden Erbes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies ist umso bedauerlicher, als mit dem 2010 in Kraft getretenen Museums- und Sammlungsgesetz insbesondere angestrebt wird, den Museen und Sammlungen des Bundes ein klares Profil zu geben und mit ihnen einen Beitrag zu einem attraktiven Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz zu leisten.</p><p>Der Bundesrat soll - auch unter dem Blickwinkel der Finanzierbarkeit - die folgenden Möglichkeiten prüfen:</p><p>1. die Schaffung einer Nationalgalerie, sei es an einem einzigen Ort, sei es an verschiedenen in den Regionen verankerten Orten;</p><p>2. temporäre thematische Ausstellungen zu "Schweizer Kunst" in Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Museen;</p><p>3. Wanderausstellungen;</p><p>4. Ausstellungen im Internet.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt den künstlerischen Wert und die wissenschaftliche Bedeutung, die den Sammlungen des Bundes zukommen. Die Kunst- und Designsammlung des Bundes sowie die bundeseigene Sammlung der Gottfried-Keller-Stiftung erlauben einen umfassenden Blick auf die Entwicklung, die das Kunst- und Kulturschaffen in der Schweiz seit dem 15. bis ins 21. Jahrhundert zurückgelegt hat.</p><p>Er erklärt sich bereit, unter Berücksichtigung des Kriteriums der Finanzierbarkeit zu prüfen, ob und wie mithilfe der im Postulat aufgeführten Massnahmen die Sammlungen des Bundes besser, als es heute der Fall ist, der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen, wie die Werke zeitgenössischer Kunst, die der Bund im Rahmen der Bundeskunstsammlung und der Gottfried-Keller-Stiftung erworben hat, öffentlich zugänglich gemacht werden können. In diesen beiden Sammlungen sind 28 000 Werke vereint; der grösste Teil wird dem Publikum vorenthalten. Der Bundesrat soll prüfen, welche der folgenden Möglichkeiten für eine Änderung dieses Zustandes geeignet sind: die Schaffung einer Nationalgalerie, temporäre Ausstellungen, Wanderausstellungen oder Ausstellungen im Internet.</p>
    • Kunstsammlungen des Bundes der Öffentlichkeit zugänglich machen

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