Die Schweiz braucht eine Steuerstrafstatistik

ShortId
12.4057
Id
20124057
Updated
14.11.2025 08:19
Language
de
Title
Die Schweiz braucht eine Steuerstrafstatistik
AdditionalIndexing
24;12;Beziehung Bund-Kanton;strafbare Handlung;Steuerstrafrecht;Datenerhebung;Statistik
1
  • L06K050102010205, Steuerstrafrecht
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L03K020218, Statistik
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während die Schweiz in den meisten Bereichen, in denen es Verwaltungs- und Strafverfahren gibt, Zahlen und Fakten transparent ausweist, hat die Öffentlichkeit keine Transparenz über Anzahl und Art der angezeigten und/oder geahndeten Steuerwiderhandlungen.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Steuerverwaltungen schieben sich den Ball gegenseitig zu. Die ESTV führt keine Statistik zu den Straffälligen nach Kantonen. Die Kantone ihrerseits sind nicht verpflichtet, der ESTV ihre Verfügungen in Steuerverwaltungsverfahren automatisch zuzustellen. Die ESTV kann nur im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird (Art. 103 Abs. 1 Bst. d DBG).</p><p>Für die direkte Bundessteuer wird seit einigen Jahren eine Statistik aufgebaut, die jedoch mangels gewisser Datenlieferungen aus Kantonen teilweise lückenhaft ist. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Statistik der Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern auf gesamtschweizerischer Ebene könnte in die Revision des Steuerstrafrechts aufgenommen werden, welche insbesondere eine Änderung der Meldepflichten der Kantone vorsieht.</p><p>Im Bereich der indirekten Steuern gibt es schon allgemeine Statistiken. Diese sollten allerdings differenzierter ausgestaltet werden; für eine zuverlässige Analyse bedürfte es insbesondere der Definition einheitlicher Kriterien. Eine gesamtschweizerische Steuerstrafstatistik setzt eine Harmonisierung der Verstösse auf dem Gebiet der direkten und indirekten Steuern sowie die Festlegung einheitlicher Kriterien für die Erstellung einer Statistik voraus. Die vom Bundesrat am 21. September 2012 beschlossene Revision des Steuerstrafrechts sieht insbesondere die Harmonisierung der Steuerwiderhandlungen vor. Im Rahmen dieser Strafrechtsrevision wird daher auch zu prüfen sein, wie die Steuerstrafstatistik verbessert werden kann.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Rechtsgrundlage für eine umfassende schweizerische Steuerstrafstatistik zu schaffen.</p>
  • Die Schweiz braucht eine Steuerstrafstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während die Schweiz in den meisten Bereichen, in denen es Verwaltungs- und Strafverfahren gibt, Zahlen und Fakten transparent ausweist, hat die Öffentlichkeit keine Transparenz über Anzahl und Art der angezeigten und/oder geahndeten Steuerwiderhandlungen.</p><p>Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und die kantonalen Steuerverwaltungen schieben sich den Ball gegenseitig zu. Die ESTV führt keine Statistik zu den Straffälligen nach Kantonen. Die Kantone ihrerseits sind nicht verpflichtet, der ESTV ihre Verfügungen in Steuerverwaltungsverfahren automatisch zuzustellen. Die ESTV kann nur im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird (Art. 103 Abs. 1 Bst. d DBG).</p><p>Für die direkte Bundessteuer wird seit einigen Jahren eine Statistik aufgebaut, die jedoch mangels gewisser Datenlieferungen aus Kantonen teilweise lückenhaft ist. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Verbesserung der Statistik der Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern auf gesamtschweizerischer Ebene könnte in die Revision des Steuerstrafrechts aufgenommen werden, welche insbesondere eine Änderung der Meldepflichten der Kantone vorsieht.</p><p>Im Bereich der indirekten Steuern gibt es schon allgemeine Statistiken. Diese sollten allerdings differenzierter ausgestaltet werden; für eine zuverlässige Analyse bedürfte es insbesondere der Definition einheitlicher Kriterien. Eine gesamtschweizerische Steuerstrafstatistik setzt eine Harmonisierung der Verstösse auf dem Gebiet der direkten und indirekten Steuern sowie die Festlegung einheitlicher Kriterien für die Erstellung einer Statistik voraus. Die vom Bundesrat am 21. September 2012 beschlossene Revision des Steuerstrafrechts sieht insbesondere die Harmonisierung der Steuerwiderhandlungen vor. Im Rahmen dieser Strafrechtsrevision wird daher auch zu prüfen sein, wie die Steuerstrafstatistik verbessert werden kann.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Rechtsgrundlage für eine umfassende schweizerische Steuerstrafstatistik zu schaffen.</p>
    • Die Schweiz braucht eine Steuerstrafstatistik

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