Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen

ShortId
12.4058
Id
20124058
Updated
25.06.2025 00:11
Language
de
Title
Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen
AdditionalIndexing
15;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;flankierende Massnahmen;Lohndumping;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Niedriglohn;Gesamtarbeitsvertrag;Mindestlohn
1
  • L05K0702010303, Lohndumping
  • L06K070201010302, Niedriglohn
  • L05K0702010309, Mindestlohn
  • L05K0702040106, Gesamtarbeitsvertrag
  • L05K0806010101, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
  • L04K08020343, flankierende Massnahmen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen 2011 als auch der Observatoriumsbericht 2011 haben aufgezeigt, dass der Druck auf die Löhne, speziell die Einstiegs- und Tieflöhne, weiter ansteigt. Insbesondere in Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge nimmt die Zahl der vermuteten Verstösse zu (9 Prozent bei Schweizer Arbeitgebern, 14 Prozent bei Entsendebetrieben).</p><p>Aufgrund der Personenfreizügigkeit ist in Tieflohnbranchen das Arbeitskräfteangebot hoch, die Auswahl an Arbeitskräften ist gegeben. Bei der Personalrekrutierung hat das Lohnkriterium in Betrieben, die niedrigqualifizierte Arbeitnehmende nachfragen oder die in Tieflohnbranchen angesiedelt sind, ein hohes Gewicht. Die bereits tiefen Löhne geraten folglich vermehrt unter Druck. Davon betroffen sind mehrheitlich Frauen, da sie am häufigsten in Tieflohnbranchen arbeiten.</p><p>Beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zeigt sich, dass dem Lohndruck in Branchen mit verbindlichen, durch die Sozialpartner ausgehandelten Einstiegs- und Mindestlöhnen, am effektivsten begegnet werden kann. In allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen können Lohnunterschreitungen am klarsten und einfachsten festgestellt und sanktioniert werden.</p><p>Der Bericht über die Tieflohnbranchen soll aufzeigen, in welchen Bereichen die Einstiegs- und Mindestlöhne sozialpartnerschaftlich ausgehandelt oder kantonal (im Rahmen von Normalarbeitsverträgen) festgelegt sind. Darauf basierend können das Parlament und der Bundesrat weitere Möglichkeiten prüfen, ob in weiteren Tieflohnbranchen verbindliche Einstiegs- und Mindestlöhne angestrebt werden sollen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Tieflohnbranchen vorzulegen. Dieser soll unter anderem aufzeigen, in welchen Bereichen sozialpartnerschaftlich ausgehandelte verbindliche Einstiegs- und Mindestlöhne gelten und in welchen nicht. Die Resultate des Berichtes können dem Bundesrat und Parlament dienlich sein, Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung von verbindlichen Einstiegs- oder Mindestlöhnen in Tieflohnbranchen zu prüfen.</p>
  • Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen 2011 als auch der Observatoriumsbericht 2011 haben aufgezeigt, dass der Druck auf die Löhne, speziell die Einstiegs- und Tieflöhne, weiter ansteigt. Insbesondere in Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge nimmt die Zahl der vermuteten Verstösse zu (9 Prozent bei Schweizer Arbeitgebern, 14 Prozent bei Entsendebetrieben).</p><p>Aufgrund der Personenfreizügigkeit ist in Tieflohnbranchen das Arbeitskräfteangebot hoch, die Auswahl an Arbeitskräften ist gegeben. Bei der Personalrekrutierung hat das Lohnkriterium in Betrieben, die niedrigqualifizierte Arbeitnehmende nachfragen oder die in Tieflohnbranchen angesiedelt sind, ein hohes Gewicht. Die bereits tiefen Löhne geraten folglich vermehrt unter Druck. Davon betroffen sind mehrheitlich Frauen, da sie am häufigsten in Tieflohnbranchen arbeiten.</p><p>Beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zeigt sich, dass dem Lohndruck in Branchen mit verbindlichen, durch die Sozialpartner ausgehandelten Einstiegs- und Mindestlöhnen, am effektivsten begegnet werden kann. In allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen können Lohnunterschreitungen am klarsten und einfachsten festgestellt und sanktioniert werden.</p><p>Der Bericht über die Tieflohnbranchen soll aufzeigen, in welchen Bereichen die Einstiegs- und Mindestlöhne sozialpartnerschaftlich ausgehandelt oder kantonal (im Rahmen von Normalarbeitsverträgen) festgelegt sind. Darauf basierend können das Parlament und der Bundesrat weitere Möglichkeiten prüfen, ob in weiteren Tieflohnbranchen verbindliche Einstiegs- und Mindestlöhne angestrebt werden sollen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über Tieflohnbranchen vorzulegen. Dieser soll unter anderem aufzeigen, in welchen Bereichen sozialpartnerschaftlich ausgehandelte verbindliche Einstiegs- und Mindestlöhne gelten und in welchen nicht. Die Resultate des Berichtes können dem Bundesrat und Parlament dienlich sein, Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung von verbindlichen Einstiegs- oder Mindestlöhnen in Tieflohnbranchen zu prüfen.</p>
    • Situation in Tieflohnbranchen bezüglich Einstiegs- und Mindestlöhnen

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