Einführung eines Personalplans für den Voranschlag 2014, spätestens 2015

ShortId
12.4066
Id
20124066
Updated
27.07.2023 21:38
Language
de
Title
Einführung eines Personalplans für den Voranschlag 2014, spätestens 2015
AdditionalIndexing
04;24;Personalverwaltung;Lohnkosten;Stellenbewirtschaftung;politische Planung;Haushaltsplan;Transparenz;Personalentwicklung;Bundespersonal
1
  • L06K080601030104, Personalentwicklung
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L02K1102, Haushaltsplan
  • L06K070302020111, Lohnkosten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein Personalplan bietet eine Übersicht über die besetzten und die geplanten Stellen des Bundes. Er wird pro Departement bzw. Amt und Dienststelle unterteilt. Er soll als Planungs- und Steuerungsinstrument für den Personalcontrolling-Prozess dienen und bietet eine Übersicht über die Personalkosten und deren Vergleichbarkeit. Nur mit einer durchschaubaren Aufstellung ist der Personalaufwand durch das Parlament kontrollierbar.</p><p>Die Planzahlen sollen die durch die Dienststellen und Departemente gemeldeten Anstellungen wiedergeben. Es dürfen keine Doppelbesetzungen für Abwesenheiten (Krankheit, Unfall usw.), für Mehrstunden sowie für nichtplanbare Aushilfen in den Planzahlen enthalten sein. Diese Zahlen sollen bei den Ist-Zahlen hinzugefügt werden. Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten werden nicht zu den Vollzeitstellen gerechnet, sondern sollen separat ausgewiesen werden. Aus Transparenzgründen sollen auch die "Dienstleistungen Dritter" pro Departement und Dienststelle in Schweizerfranken aufgeführt werden.</p><p>Eine gleiche Regelung kennt der Kanton Luzern beispielsweise seit 2006, welche sich seither sehr bewährt hat.</p><p>Beispiele für eine Unterteilung:</p><p>1. Anzahl Vollzeitstellen;</p><p>2. zusätzliche Informationen;</p><p>3. Dienstleistungen Dritter (in Schweizerfranken);</p><p>4. Lernende;</p><p>5. Praktikumsplätze;</p><p>6. Anteil Frauen in Prozent;</p><p>7. Anteil Männer in Prozent;</p><p>8. Sprachenaufteilung in Prozent.</p>
  • <p>Das Instrument des Stellenplans war in der Bundesverwaltung bis und mit der Staatsrechnung 1999 im Einsatz. Mit dem Voranschlag 2000 wurde von der Stellen- auf eine reine Ausgabensteuerung umgestellt. Mit dieser Massnahme wurden die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein in der Verwaltung erheblich verbessert.</p><p>In einem weiteren Entwicklungsschritt wurden mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells der Handlungsspielraum und die Kostenverantwortung der Verwaltungseinheiten im Personalbereich weiter gestärkt. Einerseits erfolgte die Zusammenlegung der Kredite für Personalbezüge und für Arbeitgeberbeiträge zu einem einzigen Kredit für Personalaufwand. Andererseits wurde eine Durchlässigkeit zwischen Personal- und Beratungsaufwand geschaffen. Letzteres erlaubt den Verwaltungseinheiten im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu entscheiden, ob eine Leistung durch internes Personal oder eine externe Firma erbracht werden soll.</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den vergangenen zwölf Jahren mit der Ausgabensteuerung durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Der Systemwechsel hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Umgang mit den finanziellen Mitteln bewusster erfolgt. Die Verantwortung der Verwaltungseinheiten wurde gestärkt, indem sie auf neue Aufgaben flexibel reagieren und mit allenfalls "freigespielten" finanziellen Mitteln neue Stellen schaffen oder aber damit auf Abbauvorgaben reagieren können. Dieser Handlungsspielraum entfällt mit einem auf einem fixen Stellenplan beruhenden System.</p><p>Als flankierende Massnahmen hat der Bundesrat mit der Umstellung auf die Ausgabensteuerung und der Einführung der Kreditdurchlässigkeit das übergeordnete Kosten- sowie Stellencontrolling ausgebaut. Die Berichterstattung des EPA mit der Zusatzdokumentation zum Personal und dem Reporting Personalmanagement bietet einen detaillierten Überblick über die Stellensituation im Rechnungsjahr sowie einen globalen Überblick über deren Entwicklung in den Finanzplanjahren.</p><p>Weiter können aus diesen Reporting-Dokumenten die vom Motionär verlangten Informationen (Anteil Frauen/Männer, Sprachenaufteilung, Lernende usw.) im gewünschten Detaillierungsgrad entnommen und kann deren Entwicklung über die letzten zehn Jahre verfolgt werden.</p><p>Ein detaillierter Stellenplan ist aus Sicht des Bundesrates kein sinnvolles Instrument zur Ergänzung der Ressourcensteuerung der Bundesverwaltung. Mit dessen Wiedereinführung müssten die genannten Neuerungen mindestens teilweise rückgängig gemacht werden. Dies würde namentlich auch der Einführung des neuen Führungsmodells Bund widersprechen, da ein Stellenplan im Sinne des Motionärs das Instrument des Globalbudgets in seiner Wirkung schwächen bzw. dessen Nutzen begrenzen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Bekanntlich steuert der Bund die Personalressourcen über die Kosten. Die Darstellung in den Departementen, Ämtern und Dienststellen ist unterschiedlich und zum Teil schwierig nachzuvollziehen. Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Personalplan für den Voranschlag 2014 über alle Departemente einzuführen. Dieser soll geordnet sein nach: Ist 2013, Plan 2014, Plan 2015.</p>
  • Einführung eines Personalplans für den Voranschlag 2014, spätestens 2015
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein Personalplan bietet eine Übersicht über die besetzten und die geplanten Stellen des Bundes. Er wird pro Departement bzw. Amt und Dienststelle unterteilt. Er soll als Planungs- und Steuerungsinstrument für den Personalcontrolling-Prozess dienen und bietet eine Übersicht über die Personalkosten und deren Vergleichbarkeit. Nur mit einer durchschaubaren Aufstellung ist der Personalaufwand durch das Parlament kontrollierbar.</p><p>Die Planzahlen sollen die durch die Dienststellen und Departemente gemeldeten Anstellungen wiedergeben. Es dürfen keine Doppelbesetzungen für Abwesenheiten (Krankheit, Unfall usw.), für Mehrstunden sowie für nichtplanbare Aushilfen in den Planzahlen enthalten sein. Diese Zahlen sollen bei den Ist-Zahlen hinzugefügt werden. Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten werden nicht zu den Vollzeitstellen gerechnet, sondern sollen separat ausgewiesen werden. Aus Transparenzgründen sollen auch die "Dienstleistungen Dritter" pro Departement und Dienststelle in Schweizerfranken aufgeführt werden.</p><p>Eine gleiche Regelung kennt der Kanton Luzern beispielsweise seit 2006, welche sich seither sehr bewährt hat.</p><p>Beispiele für eine Unterteilung:</p><p>1. Anzahl Vollzeitstellen;</p><p>2. zusätzliche Informationen;</p><p>3. Dienstleistungen Dritter (in Schweizerfranken);</p><p>4. Lernende;</p><p>5. Praktikumsplätze;</p><p>6. Anteil Frauen in Prozent;</p><p>7. Anteil Männer in Prozent;</p><p>8. Sprachenaufteilung in Prozent.</p>
    • <p>Das Instrument des Stellenplans war in der Bundesverwaltung bis und mit der Staatsrechnung 1999 im Einsatz. Mit dem Voranschlag 2000 wurde von der Stellen- auf eine reine Ausgabensteuerung umgestellt. Mit dieser Massnahme wurden die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein in der Verwaltung erheblich verbessert.</p><p>In einem weiteren Entwicklungsschritt wurden mit der Einführung des neuen Rechnungsmodells der Handlungsspielraum und die Kostenverantwortung der Verwaltungseinheiten im Personalbereich weiter gestärkt. Einerseits erfolgte die Zusammenlegung der Kredite für Personalbezüge und für Arbeitgeberbeiträge zu einem einzigen Kredit für Personalaufwand. Andererseits wurde eine Durchlässigkeit zwischen Personal- und Beratungsaufwand geschaffen. Letzteres erlaubt den Verwaltungseinheiten im Rahmen des Haushaltsvollzugs zu entscheiden, ob eine Leistung durch internes Personal oder eine externe Firma erbracht werden soll.</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den vergangenen zwölf Jahren mit der Ausgabensteuerung durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Der Systemwechsel hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Umgang mit den finanziellen Mitteln bewusster erfolgt. Die Verantwortung der Verwaltungseinheiten wurde gestärkt, indem sie auf neue Aufgaben flexibel reagieren und mit allenfalls "freigespielten" finanziellen Mitteln neue Stellen schaffen oder aber damit auf Abbauvorgaben reagieren können. Dieser Handlungsspielraum entfällt mit einem auf einem fixen Stellenplan beruhenden System.</p><p>Als flankierende Massnahmen hat der Bundesrat mit der Umstellung auf die Ausgabensteuerung und der Einführung der Kreditdurchlässigkeit das übergeordnete Kosten- sowie Stellencontrolling ausgebaut. Die Berichterstattung des EPA mit der Zusatzdokumentation zum Personal und dem Reporting Personalmanagement bietet einen detaillierten Überblick über die Stellensituation im Rechnungsjahr sowie einen globalen Überblick über deren Entwicklung in den Finanzplanjahren.</p><p>Weiter können aus diesen Reporting-Dokumenten die vom Motionär verlangten Informationen (Anteil Frauen/Männer, Sprachenaufteilung, Lernende usw.) im gewünschten Detaillierungsgrad entnommen und kann deren Entwicklung über die letzten zehn Jahre verfolgt werden.</p><p>Ein detaillierter Stellenplan ist aus Sicht des Bundesrates kein sinnvolles Instrument zur Ergänzung der Ressourcensteuerung der Bundesverwaltung. Mit dessen Wiedereinführung müssten die genannten Neuerungen mindestens teilweise rückgängig gemacht werden. Dies würde namentlich auch der Einführung des neuen Führungsmodells Bund widersprechen, da ein Stellenplan im Sinne des Motionärs das Instrument des Globalbudgets in seiner Wirkung schwächen bzw. dessen Nutzen begrenzen würde.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Bekanntlich steuert der Bund die Personalressourcen über die Kosten. Die Darstellung in den Departementen, Ämtern und Dienststellen ist unterschiedlich und zum Teil schwierig nachzuvollziehen. Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Personalplan für den Voranschlag 2014 über alle Departemente einzuführen. Dieser soll geordnet sein nach: Ist 2013, Plan 2014, Plan 2015.</p>
    • Einführung eines Personalplans für den Voranschlag 2014, spätestens 2015

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