Unmöglichkeit der Rückschaffung vorläufig aufgenommener Personen

ShortId
12.4067
Id
20124067
Updated
14.11.2025 07:16
Language
de
Title
Unmöglichkeit der Rückschaffung vorläufig aufgenommener Personen
AdditionalIndexing
2811;Familiennachzug;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Asylverfahren;Somalia
1
  • L04K03040407, Somalia
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L04K01080304, Familiennachzug
  • L06K010801020102, Ausschaffung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im vorliegenden Fall lebten die Ehefrau und die Kinder als Flüchtlinge in Zypern, weshalb sie eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung in diesem Land erhielten. Das Dublin-Assoziierungsabkommen kommt nicht zur Anwendung, da Zypern bereits Schutz vor Verfolgung gewährt hat. Die Schweiz hat mit Zypern auch kein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. In solchen Fällen muss einzelfallweise versucht werden, mit dem anderen Staat eine Einigung zu erreichen. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist mit den zypriotischen Behörden in Kontakt, um im vorliegenden Fall eine Lösung zu finden.</p><p>2. Es ist mit dem Informationssystem Zemis nicht möglich, die geschilderte Situation, auf welcher die eingereichte Interpellation beruht, statistisch auszuwerten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Tessin ist der Fall eines somalischen Staatsangehörigen bekanntgeworden, der 2004 vorläufig aufgenommen wurde und seither in der Schweiz lebt. Seine Familie - Frau und Kinder - lebten im Ausland, in einem Staat, in dem ihre persönliche Integrität nicht gefährdet war. Der Somalier stand stets in Kontakt mit seiner Familie. Im Frühling 2012 reisten Frau und Kinder in die Schweiz ein und stellten ebenfalls ein Asylgesuch. In Anbetracht dessen, dass Frau und Kinder nicht in einem unsicheren Staat lebten und der vorläufig aufgenommene Somalier mit ihnen in regelmässigem Kontakt stand, frage ich: </p><p>1. Wäre es nicht besser gewesen, die vorläufige Aufnahme des somalischen Staatsangehörigen in der Schweiz aufzuheben und auf die Familienvereinigung in dem Staat, in dem die Angehörigen lebten, hinzuwirken, als die ganze Familie in die Schweiz zu holen und für sie ebenfalls ein Asylverfahren einzuleiten? </p><p>2. Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gibt es in der Schweiz?</p>
  • Unmöglichkeit der Rückschaffung vorläufig aufgenommener Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im vorliegenden Fall lebten die Ehefrau und die Kinder als Flüchtlinge in Zypern, weshalb sie eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung in diesem Land erhielten. Das Dublin-Assoziierungsabkommen kommt nicht zur Anwendung, da Zypern bereits Schutz vor Verfolgung gewährt hat. Die Schweiz hat mit Zypern auch kein bilaterales Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. In solchen Fällen muss einzelfallweise versucht werden, mit dem anderen Staat eine Einigung zu erreichen. Das Bundesamt für Migration (BFM) ist mit den zypriotischen Behörden in Kontakt, um im vorliegenden Fall eine Lösung zu finden.</p><p>2. Es ist mit dem Informationssystem Zemis nicht möglich, die geschilderte Situation, auf welcher die eingereichte Interpellation beruht, statistisch auszuwerten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Tessin ist der Fall eines somalischen Staatsangehörigen bekanntgeworden, der 2004 vorläufig aufgenommen wurde und seither in der Schweiz lebt. Seine Familie - Frau und Kinder - lebten im Ausland, in einem Staat, in dem ihre persönliche Integrität nicht gefährdet war. Der Somalier stand stets in Kontakt mit seiner Familie. Im Frühling 2012 reisten Frau und Kinder in die Schweiz ein und stellten ebenfalls ein Asylgesuch. In Anbetracht dessen, dass Frau und Kinder nicht in einem unsicheren Staat lebten und der vorläufig aufgenommene Somalier mit ihnen in regelmässigem Kontakt stand, frage ich: </p><p>1. Wäre es nicht besser gewesen, die vorläufige Aufnahme des somalischen Staatsangehörigen in der Schweiz aufzuheben und auf die Familienvereinigung in dem Staat, in dem die Angehörigen lebten, hinzuwirken, als die ganze Familie in die Schweiz zu holen und für sie ebenfalls ein Asylverfahren einzuleiten? </p><p>2. Wie viele ähnlich gelagerte Fälle gibt es in der Schweiz?</p>
    • Unmöglichkeit der Rückschaffung vorläufig aufgenommener Personen

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