Unterstützungsfonds für Personen aus der Land- und Forstwirtschaft bei ausserordentlichen Naturereignissen
- ShortId
-
12.4075
- Id
-
20124075
- Updated
-
27.07.2023 20:13
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützungsfonds für Personen aus der Land- und Forstwirtschaft bei ausserordentlichen Naturereignissen
- AdditionalIndexing
-
55;Elementarschadenversicherung;landwirtschaftlicher Betrieb;Waldbau;Agrarproduktion und Agrarstrukturen;Katastrophe;Fonds;Naturgefahren
- 1
-
- L04K06020206, Katastrophe
- L05K0601030202, Naturgefahren
- L04K11090203, Fonds
- L05K1110010201, Elementarschadenversicherung
- L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
- L05K1401070105, Waldbau
- L03K140104, Agrarproduktion und Agrarstrukturen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anstoss zur Schaffung eines solchen Unterstützungsfonds gab kürzlich die starke Vermehrung von Wühlmäusen im Jura, welche erhebliche finanzielle Schäden für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zur Folge hatte. Anfang 2012 war die Wühlmauspopulation so stark gestiegen, dass vor allem in der Region Franches-Montagnes und Haute-Ajoie die Felder stellenweise förmlich aufgewühlt waren, was eine stark reduzierte Futterernte zur Folge hatte. Schätzungen zufolge ging man damals im Ganzen von einem finanziellen Verlust von mehreren Millionen Franken aus, zusätzlich gerieten landwirtschaftliche Unternehmen in einen Vorratsengpass. Aufgrund fehlender Gesetzesgrundlagen konnten keine finanziellen Entschädigungen entrichtet werden, und die Opfer mussten sich mit zinslosen Darlehen begnügen. Ein weiteres Beispiel, das uns allen noch in Erinnerung ist, ist der Sturm "Lothar" im Dezember 1999 und seine Folgen.</p><p>Im Rahmen der Untersuchung soll die Frage geklärt werden, ob ein solcher Unterstützungsfonds geeignet wäre, um auf ausserordentliche Naturereignisse zu reagieren, und es sollen mögliche Situationen aufgelistet werden. Allfällige Vorschläge zur Finanzierung möglicher Massnahmen würden auch begrüsst, ebenso wie Vorschläge in Bezug auf die anzupassenden Gesetzesgrundlagen.</p>
- <p>Ausserordentliche Naturereignisse der letzten Jahre haben auch in der Land- und Forstwirtschaft jeweils erhebliche Schäden angerichtet. Das Ausmass und die Betroffenheit waren regional aber sehr unterschiedlich. Waren beispielsweise vom Lawinenwinter 1998/99 vor allem der Alpenraum und von den Überschwemmungen im darauffolgenden Frühling 1999 weite Teile des Mittellandes betroffen, beschränkten sich die Auswirkungen des Trockensommers 2003 auf die Landwirtschaft in den Juraregionen.</p><p>Der Bundesrat ist den unterschiedlichen Herausforderungen bei der Behebung der Schäden jeweils mit individuellen, sachgerechten Lösungen begegnet. Bei umfangreichen Schadensausmassen wurden unter Federführung des UVEK die administrativen, technischen und finanziellen Aspekte der Sanierungsarbeiten koordiniert. Zur Behebung der Unwetterschäden von 1999, 2000 und 2005 hat das Parlament ausserdem im Rahmen von Sonderbotschaften zusätzliche Finanzhilfen gewährt.</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass die Behebung lokaler oder kleinerer regionaler Schäden über die ordentlichen Kredite der Sektoralpolitiken (Wasserbau, Forstwirtschaft, Landwirtschaft usw.) sowie über private Versicherer und Institutionen (Hagelversicherung, Gebäudeversicherungen, Fonds für nichtversicherbare Elementarschäden) abgewickelt werden kann. Beim vom Postulanten angesprochenen Sturm "Lothar", der im Dezember 1999 über weite Teile Europas hinwegfegte, reagierte der Bund rasch und gewährte den betroffenen Forstbetrieben als Übergangshilfe zinslose Darlehen im Rahmen der forstlichen Investitionskredite. Zusätzlich stockte er während mehrerer Jahre die ordentlichen Waldkredite auf, um die notwendigen Massnahmen zur Schadensbehebung zu unterstützen. Dieses Vorgehen hat sich gut bewährt. Für die durch die Trockenheit im Sommer 2003 beeinträchtigten Landwirtschaftsbetriebe hat der Bundesrat Gelder auf der Basis einer speziell darauf zugeschnittenen Trockenheitsverordnung (SR 914.12) zur Verfügung gestellt. Für die von den Mäuseschäden im Frühjahr 2012 betroffenen Landwirtschaftsbetriebe können zinsfreie Kredite auf der Basis der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen (SR 914.11) gewährt werden.</p><p>Eine Fondslösung würde den unterschiedlichen Ansprüchen nicht gerecht. Angesichts der teilweise hohen Schadensummen müsste ein Schadenfonds über genügend finanzielle Mittel verfügen. Damit wären umfangreiche Geldmittel gebunden, die anderweitig flexibler eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der Anpassungsstrategie Klima setzt der Bundesrat deshalb einerseits auf die Gefahrenprävention und lässt andererseits vertieft prüfen, wieweit Versicherungslösungen geeignet sein können, auftretende Schäden durch Naturereignisse wirkungsvoll und rasch zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit eines Unterstützungsfonds untersuchen zu lassen, der Personen, die im Bereich der Landwirtschaft und der Holz- und Forstwirtschaft tätig sind, bei ausserordentlichen Naturereignissen finanziell unterstützen würde.</p>
- Unterstützungsfonds für Personen aus der Land- und Forstwirtschaft bei ausserordentlichen Naturereignissen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Anstoss zur Schaffung eines solchen Unterstützungsfonds gab kürzlich die starke Vermehrung von Wühlmäusen im Jura, welche erhebliche finanzielle Schäden für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zur Folge hatte. Anfang 2012 war die Wühlmauspopulation so stark gestiegen, dass vor allem in der Region Franches-Montagnes und Haute-Ajoie die Felder stellenweise förmlich aufgewühlt waren, was eine stark reduzierte Futterernte zur Folge hatte. Schätzungen zufolge ging man damals im Ganzen von einem finanziellen Verlust von mehreren Millionen Franken aus, zusätzlich gerieten landwirtschaftliche Unternehmen in einen Vorratsengpass. Aufgrund fehlender Gesetzesgrundlagen konnten keine finanziellen Entschädigungen entrichtet werden, und die Opfer mussten sich mit zinslosen Darlehen begnügen. Ein weiteres Beispiel, das uns allen noch in Erinnerung ist, ist der Sturm "Lothar" im Dezember 1999 und seine Folgen.</p><p>Im Rahmen der Untersuchung soll die Frage geklärt werden, ob ein solcher Unterstützungsfonds geeignet wäre, um auf ausserordentliche Naturereignisse zu reagieren, und es sollen mögliche Situationen aufgelistet werden. Allfällige Vorschläge zur Finanzierung möglicher Massnahmen würden auch begrüsst, ebenso wie Vorschläge in Bezug auf die anzupassenden Gesetzesgrundlagen.</p>
- <p>Ausserordentliche Naturereignisse der letzten Jahre haben auch in der Land- und Forstwirtschaft jeweils erhebliche Schäden angerichtet. Das Ausmass und die Betroffenheit waren regional aber sehr unterschiedlich. Waren beispielsweise vom Lawinenwinter 1998/99 vor allem der Alpenraum und von den Überschwemmungen im darauffolgenden Frühling 1999 weite Teile des Mittellandes betroffen, beschränkten sich die Auswirkungen des Trockensommers 2003 auf die Landwirtschaft in den Juraregionen.</p><p>Der Bundesrat ist den unterschiedlichen Herausforderungen bei der Behebung der Schäden jeweils mit individuellen, sachgerechten Lösungen begegnet. Bei umfangreichen Schadensausmassen wurden unter Federführung des UVEK die administrativen, technischen und finanziellen Aspekte der Sanierungsarbeiten koordiniert. Zur Behebung der Unwetterschäden von 1999, 2000 und 2005 hat das Parlament ausserdem im Rahmen von Sonderbotschaften zusätzliche Finanzhilfen gewährt.</p><p>Weiter ist festzuhalten, dass die Behebung lokaler oder kleinerer regionaler Schäden über die ordentlichen Kredite der Sektoralpolitiken (Wasserbau, Forstwirtschaft, Landwirtschaft usw.) sowie über private Versicherer und Institutionen (Hagelversicherung, Gebäudeversicherungen, Fonds für nichtversicherbare Elementarschäden) abgewickelt werden kann. Beim vom Postulanten angesprochenen Sturm "Lothar", der im Dezember 1999 über weite Teile Europas hinwegfegte, reagierte der Bund rasch und gewährte den betroffenen Forstbetrieben als Übergangshilfe zinslose Darlehen im Rahmen der forstlichen Investitionskredite. Zusätzlich stockte er während mehrerer Jahre die ordentlichen Waldkredite auf, um die notwendigen Massnahmen zur Schadensbehebung zu unterstützen. Dieses Vorgehen hat sich gut bewährt. Für die durch die Trockenheit im Sommer 2003 beeinträchtigten Landwirtschaftsbetriebe hat der Bundesrat Gelder auf der Basis einer speziell darauf zugeschnittenen Trockenheitsverordnung (SR 914.12) zur Verfügung gestellt. Für die von den Mäuseschäden im Frühjahr 2012 betroffenen Landwirtschaftsbetriebe können zinsfreie Kredite auf der Basis der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen (SR 914.11) gewährt werden.</p><p>Eine Fondslösung würde den unterschiedlichen Ansprüchen nicht gerecht. Angesichts der teilweise hohen Schadensummen müsste ein Schadenfonds über genügend finanzielle Mittel verfügen. Damit wären umfangreiche Geldmittel gebunden, die anderweitig flexibler eingesetzt werden könnten. Im Rahmen der Anpassungsstrategie Klima setzt der Bundesrat deshalb einerseits auf die Gefahrenprävention und lässt andererseits vertieft prüfen, wieweit Versicherungslösungen geeignet sein können, auftretende Schäden durch Naturereignisse wirkungsvoll und rasch zu beheben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zweckmässigkeit eines Unterstützungsfonds untersuchen zu lassen, der Personen, die im Bereich der Landwirtschaft und der Holz- und Forstwirtschaft tätig sind, bei ausserordentlichen Naturereignissen finanziell unterstützen würde.</p>
- Unterstützungsfonds für Personen aus der Land- und Forstwirtschaft bei ausserordentlichen Naturereignissen
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