Mietrecht als Hemmnis bei Energieeffizienz

ShortId
12.4081
Id
20124081
Updated
25.06.2025 00:22
Language
de
Title
Mietrecht als Hemmnis bei Energieeffizienz
AdditionalIndexing
2846;66;energetische Sanierung von Gebäuden;Investitionsvorhaben;Investitionsförderung;Mietrecht;Energieeinsparung
1
  • L04K01020107, Mietrecht
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K1109010604, Investitionsvorhaben
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz leben etwa 60 Prozent der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen. Das bedeutet erstens, dass sie nicht direkt die Entscheidungen hinsichtlich Investitionen in die Energieeffizienz treffen, und zweitens, dass diese Entscheidungen durch Vermieter vorgenommen werden. Das Mietwesen muss also in erster Linie für den Eigentümer respektive den Vermieter Anreize schaffen, solche Investitionen zu tätigen.</p><p>Die Rate der energetischen Gebäudesanierungen und Neubauten in der Schweiz beträgt lediglich etwa 1 Prozent im Jahr. Damit die Ziele der Energiestrategie 2050 nur annähernd erreicht werden können, sollte diese Rate mindestens 3 Prozent sein.</p><p>Auch die OECD ortete in ihrem letzten Bericht zur Schweiz (Economic Survey Switzerland 2011) ausdrücklich im Mietwesen das Potenzial für die Erhöhung der Investitionen in Energieeffizienz der Gebäude. Der Generalsekretär betonte diesen Punkt sogar gesondert in seiner Unterredung mit dem EVD ("Zweitens scheint es wenige Anreize zu geben, Wohnräume energetisch zu sanieren, dennoch ist hier ein wichtiger Hebel für die weitere Reduktion von CO2. Eine Verbesserung des Mietrechts könnte diese Sanierungen für Eigentümer attraktiver machen"; siehe auch Bericht, S. 83ff.).</p><p>Es ist also angebracht, in Varianten darzulegen, wie das Mietrecht so geändert werden kann, dass Investitionen in Energieeffizienz den Bedürfnissen der Mieter und Vermieter entsprechen und attraktiver gemacht werden können.</p>
  • <p>Energetische Sanierungen stellen zumeist umfassende Überholungen im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) dar, deren Kosten in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wertvermehrende Investition auf den Mietzins überwälzt werden können. Diese Regelung begünstigt Investitionen in die Energieeffizienz, da sie den Vermieter bei Gesamterneuerungen davon entbindet, für jede einzelne bauliche Massnahme nachweisen zu müssen, wie gross der wertvermehrende Anteil ist, der über den werterhaltenden, bereits durch den bisherigen Mietzins finanzierten Unterhalt hinausgeht. Zudem gelten gemäss Artikel 14 Absatz 2 VMWG verschiedene Massnahmen zur energetischen Verbesserung als mietzinsrelevante Mehrleistung.</p><p>Das geltende Mietrecht kann daher nicht als Hemmnis für energetische Gebäudesanierungen betrachtet werden. Die im OECD-Bericht thematisierte Anpassung des Mietrechts in Form von zusätzlichen Erhöhungsmöglichkeiten zugunsten des Vermieters würde zudem zum Grundsatz der Ausgewogenheit der vertraglichen Rechte und Pflichten in Widerspruch stehen, da der Mieter für Investitionen aufkommen muss, von denen er nicht direkt profitiert. Dagegen ist dem Bericht darin beizupflichten, dass die obligatorische Angabe von Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu einer Verbesserung beitragen würde. In diese Richtung geht auch die Vorlage über die Energiestrategie 2050, zu der gegenwärtig das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Darin wird für bestimmte Sachverhalte zwingend das Vorlegen eines Gebäudeenergieausweises (Geak) vorgesehen und in Aussicht gestellt, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine Bestimmung erarbeitet, die sicherstellt, dass vorhandene Geak auch den Mieterinnen und Mietern vorgelegt werden müssen. Solche Bestimmungen können zu einem besseren Anreiz für energetische Sanierungen führen. Es erscheint daher zweckmässig, entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Das heute gültige Mietrecht wird als ein Hemmnis für Investitionen in Energieeffizienz wahrgenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie effektive Anreize für vermehrte Investitionen in Energieeffizienz im Miet- bzw. Vermietungsmarkt für Immobilien geschaffen werden können.</p>
  • Mietrecht als Hemmnis bei Energieeffizienz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz leben etwa 60 Prozent der Bevölkerung in gemieteten Wohnräumen. Das bedeutet erstens, dass sie nicht direkt die Entscheidungen hinsichtlich Investitionen in die Energieeffizienz treffen, und zweitens, dass diese Entscheidungen durch Vermieter vorgenommen werden. Das Mietwesen muss also in erster Linie für den Eigentümer respektive den Vermieter Anreize schaffen, solche Investitionen zu tätigen.</p><p>Die Rate der energetischen Gebäudesanierungen und Neubauten in der Schweiz beträgt lediglich etwa 1 Prozent im Jahr. Damit die Ziele der Energiestrategie 2050 nur annähernd erreicht werden können, sollte diese Rate mindestens 3 Prozent sein.</p><p>Auch die OECD ortete in ihrem letzten Bericht zur Schweiz (Economic Survey Switzerland 2011) ausdrücklich im Mietwesen das Potenzial für die Erhöhung der Investitionen in Energieeffizienz der Gebäude. Der Generalsekretär betonte diesen Punkt sogar gesondert in seiner Unterredung mit dem EVD ("Zweitens scheint es wenige Anreize zu geben, Wohnräume energetisch zu sanieren, dennoch ist hier ein wichtiger Hebel für die weitere Reduktion von CO2. Eine Verbesserung des Mietrechts könnte diese Sanierungen für Eigentümer attraktiver machen"; siehe auch Bericht, S. 83ff.).</p><p>Es ist also angebracht, in Varianten darzulegen, wie das Mietrecht so geändert werden kann, dass Investitionen in Energieeffizienz den Bedürfnissen der Mieter und Vermieter entsprechen und attraktiver gemacht werden können.</p>
    • <p>Energetische Sanierungen stellen zumeist umfassende Überholungen im Sinne von Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) dar, deren Kosten in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wertvermehrende Investition auf den Mietzins überwälzt werden können. Diese Regelung begünstigt Investitionen in die Energieeffizienz, da sie den Vermieter bei Gesamterneuerungen davon entbindet, für jede einzelne bauliche Massnahme nachweisen zu müssen, wie gross der wertvermehrende Anteil ist, der über den werterhaltenden, bereits durch den bisherigen Mietzins finanzierten Unterhalt hinausgeht. Zudem gelten gemäss Artikel 14 Absatz 2 VMWG verschiedene Massnahmen zur energetischen Verbesserung als mietzinsrelevante Mehrleistung.</p><p>Das geltende Mietrecht kann daher nicht als Hemmnis für energetische Gebäudesanierungen betrachtet werden. Die im OECD-Bericht thematisierte Anpassung des Mietrechts in Form von zusätzlichen Erhöhungsmöglichkeiten zugunsten des Vermieters würde zudem zum Grundsatz der Ausgewogenheit der vertraglichen Rechte und Pflichten in Widerspruch stehen, da der Mieter für Investitionen aufkommen muss, von denen er nicht direkt profitiert. Dagegen ist dem Bericht darin beizupflichten, dass die obligatorische Angabe von Informationen zur Energieeffizienz von Gebäuden zu einer Verbesserung beitragen würde. In diese Richtung geht auch die Vorlage über die Energiestrategie 2050, zu der gegenwärtig das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird. Darin wird für bestimmte Sachverhalte zwingend das Vorlegen eines Gebäudeenergieausweises (Geak) vorgesehen und in Aussicht gestellt, dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine Bestimmung erarbeitet, die sicherstellt, dass vorhandene Geak auch den Mieterinnen und Mietern vorgelegt werden müssen. Solche Bestimmungen können zu einem besseren Anreiz für energetische Sanierungen führen. Es erscheint daher zweckmässig, entsprechende Massnahmen zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Das heute gültige Mietrecht wird als ein Hemmnis für Investitionen in Energieeffizienz wahrgenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie effektive Anreize für vermehrte Investitionen in Energieeffizienz im Miet- bzw. Vermietungsmarkt für Immobilien geschaffen werden können.</p>
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