Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon

ShortId
12.4083
Id
20124083
Updated
14.11.2025 08:32
Language
de
Title
Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon
AdditionalIndexing
2841;15;Deklarationspflicht;verzehrfertiges Lebensmittel;Konsumenteninformation;behandeltes Lebensmittel;Transparenz;Frischprodukt;zubereitetes Lebensmittel;Gaststättengewerbe
1
  • L04K14020303, zubereitetes Lebensmittel
  • L05K1402030313, verzehrfertiges Lebensmittel
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L04K14020302, behandeltes Lebensmittel
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K14020304, Frischprodukt
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L07K07010603010101, Deklarationspflicht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in den vergangen Jahren bereits mehrmals Gelegenheit gehabt, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Deklarationspflicht für die Zubereitungsart der Gerichte auf den Menükarten eingeführt werden soll. Er kann dazu wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Der Bundesrat verfügt zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die Daten, die eine Beurteilung der Situation in der Schweiz und der Verbreitung der in der Interpellation erwähnten Vorgehensweisen ermöglichen würden.</p><p>2. Zwischen den Konsumentenschutzorganisationen ACSI (Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana), FRC (Fédération Romande des Consommateurs), KF (Konsumentenforum) und SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) zum einen und Gastro Suisse zum anderen haben in der Tat Diskussionen stattgefunden. Sie haben aber zu keinem Ergebnis geführt, obwohl sich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen für eine Deklarationsvereinbarung im Sinne des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG, SR 944.0) starkgemacht hat. ACSI ermutigt jedoch seit 2010 die Tessiner Restaurateure zu mehr Transparenz. Restaurants, die über eine Menükarte verfügen, auf der klar zwischen den im Restaurant zubereiteten und industriell hergestellten Gerichten unterschieden werden kann, können das Label "Ristorante che cucina" tragen, wenn sie die von ACSI festgelegten Kriterien erfüllen. Dieser Ansatz wird grundsätzlich auch vom Bundesrat unterstützt (siehe Antwort zu Frage 6).</p><p>3. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Restaurateur bei seinen Kunden den Eindruck erweckt, dass die bestellten Gerichte im Restaurant zubereitet wurden, wenn sie industrieller Herkunft sind. In diesem Fall können die kantonalen Vollzugsbehörden Artikel 18 des Lebensmittelgesetzes geltend machen, der jede Form von Täuschung verbietet - so auch die Täuschung im aktuellen Fall der Lasagne, die nichtdeklariertes Pferdefleisch enthielt.</p><p>4. Eine Kennzeichnungspflicht beispielsweise auf den Menükarten einzuführen wäre angesichts des bestehenden Bedürfnisses und des angestrebten Ziels unverhältnismässig. Aus diesem Grund kann gemäss Artikel 36 der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln bei offen angebotenen Lebensmitteln auf die Angaben in schriftlicher Form verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Weise gewährleistet wird (z. B. durch mündliche Auskunft).</p><p>5. Das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) muss in Bezug auf die Waren- und Dienstleistungsdeklaration (Art. 2ff.) als eine nichtverbindliche Regelung ("soft law") betrachtet werden, da die fraglichen Deklarationen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen. So betrachtet, ist die bestehende Situation im Einklang mit dem KIG.</p><p>6. Wie bereits erwähnt wurde die Frage eines obligatorischen Hinweises auf den Menükarten zur Herkunft der in den Restaurants servierten Gerichte in den vergangenen Jahren oft diskutiert. Von einer Deklarationspflicht wurde schliesslich abgesehen, da es, abgesehen von der Unverhältnismässigkeit einer solchen Regelung (siehe Antwort zu Frage 4), sehr schwierig gewesen wäre, die Vollzugsmodalitäten festzulegen. Aus all diesen Gründen hat sich der Bundesrat nicht für eine Regelung auf Bundesebene eingesetzt. Er ist sich aber bewusst, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten über die Zubereitungsart der Gerichte informieren können müssen. Aus diesem Grund begrüsst er einen privaten Ansatz, zum Beispiel in Form eines Labels. Eine solche Lösung sollte es den Wirtschaftsakteuren, die auf traditionelle Weise arbeiten, ermöglichen, sich auf dem Markt profilieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Frankreich läuft zurzeit eine heftige Polemik: 80 Prozent der Restaurants landesweit, so heisst es, servieren ihren Gästen industriell vorgefertigtes Essen; die hausgemachte Küche und Frischwaren bleiben auf der Strecke. Die Kundinnen und Kunden wissen nichts von diesen Machenschaften und zahlen stolze Preise für Industrienahrung, die oftmals vollgestopft ist mit Zusatzstoffen, den Trend hin zu gleichförmig schmeckendem Essen verstärkt und von der Wirtin oder dem Wirt weder Kreativität noch Know-how verlangt.</p><p>In der Schweiz haben 2006 die Fédération romande des consommateurs, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Associazione consumatrice e consumatori della Svizzera italiana und Gastro Suisse - mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen - den Dialog aufgenommen. Die Konsumentenorganisationen wünschten damals die Schaffung eines Labels "hausgemacht", um damit die vor Ort zubereiteten Speisen aufzuwerten. Leider hat Gastro Suisse die Gespräche nach einem Jahr unterbrochen; seither sind sie nicht wieder aufgenommen worden.</p><p>Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Verbreitung von sogenanntem Convenience-Food in Schweizer Restaurants?</p><p>2. Hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen seit dem Scheitern der Gespräche mit Gastro Suisse 2006 neue Schritte in dieser Thematik unternommen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?</p><p>3. Findet er es in Ordnung, dass den Gästen in unseren Restaurants Industrienahrung vorgesetzt wird, ohne dass sie etwas davon wissen?</p><p>4. Unsere Lebensmittelgesetzgebung schreibt vor, dass zu offen angebotenen Lebensmitteln, wozu auch das Essen in Restaurants gehört, alle obligatorischen Angaben zum Lebensmittel zumindest mündlich gemacht werden. Dazu gehört der Name des Produzenten; damit wäre es möglich, herauszufinden, ob es sich um ein vorfabriziertes Gericht handelt. Glaubt er, dass das Personal in den Restaurants diese Informationen von sich aus gibt? Oder ist es an jedem einzelnen Kunden, jeder einzelnen Kundin, von sich aus diese Informationen jedes Mal zu erfragen, weil es keine andere Möglichkeit gibt, zu erfahren, was man auf dem Teller vorgesetzt bekommt? </p><p>5. Steht diese Situation im Einklang mit dem Konsumenteninformationsgesetz?</p><p>6. In Frankreich wird zurzeit an der Gesetzgebung gearbeitet, damit den Konsumentinnen und Konsumenten die Informationen über die Bedingungen, unter denen ihre Speisen in den Restaurants zubereitet wurden, zur Verfügung stehen. Ist der Bundesrat bereit, sich von diesen Rechtsetzungsarbeiten inspirieren zu lassen und in diesem Bereich Vorschriften aufzustellen, wozu er aufgrund der Lebensmittelgesetzgebung schon heute befugt ist?</p>
  • Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in den vergangen Jahren bereits mehrmals Gelegenheit gehabt, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Deklarationspflicht für die Zubereitungsart der Gerichte auf den Menükarten eingeführt werden soll. Er kann dazu wie folgt Stellung nehmen:</p><p>1. Der Bundesrat verfügt zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die Daten, die eine Beurteilung der Situation in der Schweiz und der Verbreitung der in der Interpellation erwähnten Vorgehensweisen ermöglichen würden.</p><p>2. Zwischen den Konsumentenschutzorganisationen ACSI (Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana), FRC (Fédération Romande des Consommateurs), KF (Konsumentenforum) und SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) zum einen und Gastro Suisse zum anderen haben in der Tat Diskussionen stattgefunden. Sie haben aber zu keinem Ergebnis geführt, obwohl sich die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen für eine Deklarationsvereinbarung im Sinne des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG, SR 944.0) starkgemacht hat. ACSI ermutigt jedoch seit 2010 die Tessiner Restaurateure zu mehr Transparenz. Restaurants, die über eine Menükarte verfügen, auf der klar zwischen den im Restaurant zubereiteten und industriell hergestellten Gerichten unterschieden werden kann, können das Label "Ristorante che cucina" tragen, wenn sie die von ACSI festgelegten Kriterien erfüllen. Dieser Ansatz wird grundsätzlich auch vom Bundesrat unterstützt (siehe Antwort zu Frage 6).</p><p>3. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Restaurateur bei seinen Kunden den Eindruck erweckt, dass die bestellten Gerichte im Restaurant zubereitet wurden, wenn sie industrieller Herkunft sind. In diesem Fall können die kantonalen Vollzugsbehörden Artikel 18 des Lebensmittelgesetzes geltend machen, der jede Form von Täuschung verbietet - so auch die Täuschung im aktuellen Fall der Lasagne, die nichtdeklariertes Pferdefleisch enthielt.</p><p>4. Eine Kennzeichnungspflicht beispielsweise auf den Menükarten einzuführen wäre angesichts des bestehenden Bedürfnisses und des angestrebten Ziels unverhältnismässig. Aus diesem Grund kann gemäss Artikel 36 der Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln bei offen angebotenen Lebensmitteln auf die Angaben in schriftlicher Form verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Weise gewährleistet wird (z. B. durch mündliche Auskunft).</p><p>5. Das Konsumenteninformationsgesetz (KIG) muss in Bezug auf die Waren- und Dienstleistungsdeklaration (Art. 2ff.) als eine nichtverbindliche Regelung ("soft law") betrachtet werden, da die fraglichen Deklarationen auf privatrechtlichen Vereinbarungen beruhen. So betrachtet, ist die bestehende Situation im Einklang mit dem KIG.</p><p>6. Wie bereits erwähnt wurde die Frage eines obligatorischen Hinweises auf den Menükarten zur Herkunft der in den Restaurants servierten Gerichte in den vergangenen Jahren oft diskutiert. Von einer Deklarationspflicht wurde schliesslich abgesehen, da es, abgesehen von der Unverhältnismässigkeit einer solchen Regelung (siehe Antwort zu Frage 4), sehr schwierig gewesen wäre, die Vollzugsmodalitäten festzulegen. Aus all diesen Gründen hat sich der Bundesrat nicht für eine Regelung auf Bundesebene eingesetzt. Er ist sich aber bewusst, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten über die Zubereitungsart der Gerichte informieren können müssen. Aus diesem Grund begrüsst er einen privaten Ansatz, zum Beispiel in Form eines Labels. Eine solche Lösung sollte es den Wirtschaftsakteuren, die auf traditionelle Weise arbeiten, ermöglichen, sich auf dem Markt profilieren zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Frankreich läuft zurzeit eine heftige Polemik: 80 Prozent der Restaurants landesweit, so heisst es, servieren ihren Gästen industriell vorgefertigtes Essen; die hausgemachte Küche und Frischwaren bleiben auf der Strecke. Die Kundinnen und Kunden wissen nichts von diesen Machenschaften und zahlen stolze Preise für Industrienahrung, die oftmals vollgestopft ist mit Zusatzstoffen, den Trend hin zu gleichförmig schmeckendem Essen verstärkt und von der Wirtin oder dem Wirt weder Kreativität noch Know-how verlangt.</p><p>In der Schweiz haben 2006 die Fédération romande des consommateurs, die Stiftung für Konsumentenschutz, die Associazione consumatrice e consumatori della Svizzera italiana und Gastro Suisse - mit Unterstützung des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen - den Dialog aufgenommen. Die Konsumentenorganisationen wünschten damals die Schaffung eines Labels "hausgemacht", um damit die vor Ort zubereiteten Speisen aufzuwerten. Leider hat Gastro Suisse die Gespräche nach einem Jahr unterbrochen; seither sind sie nicht wieder aufgenommen worden.</p><p>Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Gibt es Zahlen oder Schätzungen über die Verbreitung von sogenanntem Convenience-Food in Schweizer Restaurants?</p><p>2. Hat das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen seit dem Scheitern der Gespräche mit Gastro Suisse 2006 neue Schritte in dieser Thematik unternommen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?</p><p>3. Findet er es in Ordnung, dass den Gästen in unseren Restaurants Industrienahrung vorgesetzt wird, ohne dass sie etwas davon wissen?</p><p>4. Unsere Lebensmittelgesetzgebung schreibt vor, dass zu offen angebotenen Lebensmitteln, wozu auch das Essen in Restaurants gehört, alle obligatorischen Angaben zum Lebensmittel zumindest mündlich gemacht werden. Dazu gehört der Name des Produzenten; damit wäre es möglich, herauszufinden, ob es sich um ein vorfabriziertes Gericht handelt. Glaubt er, dass das Personal in den Restaurants diese Informationen von sich aus gibt? Oder ist es an jedem einzelnen Kunden, jeder einzelnen Kundin, von sich aus diese Informationen jedes Mal zu erfragen, weil es keine andere Möglichkeit gibt, zu erfahren, was man auf dem Teller vorgesetzt bekommt? </p><p>5. Steht diese Situation im Einklang mit dem Konsumenteninformationsgesetz?</p><p>6. In Frankreich wird zurzeit an der Gesetzgebung gearbeitet, damit den Konsumentinnen und Konsumenten die Informationen über die Bedingungen, unter denen ihre Speisen in den Restaurants zubereitet wurden, zur Verfügung stehen. Ist der Bundesrat bereit, sich von diesen Rechtsetzungsarbeiten inspirieren zu lassen und in diesem Bereich Vorschriften aufzustellen, wozu er aufgrund der Lebensmittelgesetzgebung schon heute befugt ist?</p>
    • Vorfabriziertes Essen in Restaurants, und wir wissen nichts davon

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