Umsetzung der Leitlinien von John Ruggie

ShortId
12.4100
Id
20124100
Updated
28.07.2023 11:37
Language
de
Title
Umsetzung der Leitlinien von John Ruggie
AdditionalIndexing
15;Rechtsschutz;transnationales Unternehmen;Verantwortung;Unternehmenspolitik;Unternehmensführung;Wirtschaftsethik;Interessenkonflikt;Menschenrechte;Handelspolitik (speziell);nachhaltige Entwicklung
1
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K1603010402, Wirtschaftsethik
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
  • L04K08020230, Verantwortung
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L04K07010303, Handelspolitik (speziell)
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im Juni 2011 hat der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitlinien des ehemaligen Uno-Sonderbeauftragten John Ruggie verabschiedet, welche die Konkretisierung seines Rahmenwerks "Protect, Respect, Remedy" vorsehen. Diese Leitlinien erfordern eine neue Sichtweise auf die soziale Verantwortung von Unternehmen. Sie betonen, dass der Staat beim Schutz der Menschenrechte eine aktive Rolle übernehmen muss, entweder im Rahmen seiner Handelsaktivitäten oder im Rahmen seiner Funktion als Verhandlungsführer (Freihandelsabkommen), Regulator und Stütze der Privatwirtschaft. Es gehört ebenfalls zur Aufgabe des Staates, Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zur Justiz zu gewährleisten.</p><p>Die Europäische Union hat begonnen, diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen. Im Oktober 2011 veröffentlichte sie eine Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Darin werden bestimmte Schlüsselbegriffe neu definiert. Zudem hat sie entschieden, eine neue Strategie zur Umsetzung der Ruggie-Leitlinien bis 2013 auszuarbeiten, und hat ihre Mitgliedstaaten dazu angehalten, dasselbe zu tun. Grossbritannien, Frankreich und die Niederlande sind bereits mit der Ausarbeitung einer Strategie beschäftigt.</p><p>Auch die Schweiz hat die Aufgabe, die Leitlinien von John Ruggie umzusetzen, dessen Arbeit sie stark unterstützt hat. Der Bundesrat soll dazu eine Strategie ausarbeiten, in der insbesondere auf drei Forderungen eingegangen werden soll. </p><p>Erstens soll der durch John Ruggies Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" herbeigeführte Paradigmenwechsel eingeleitet und sollen Schlüsselbegriffe im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen neu definiert werden, so, wie dies in der EU geschehen ist. Das einzige verfügbare Dokument zu diesem Thema ist nämlich ein Konzept zur sozialen Verantwortung von Unternehmen des Staatssekretariats für Wirtschaft aus dem Jahr 2009, welches den Ruggie-Leitlinien nicht Rechnung trägt. Zweitens sollen die Massnahmen erläutert werden, die der Bundesrat plant, um seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen und um Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Drittens soll evaluiert werden, wie die Ziele der Schweiz im Bereich Wirtschaftsförderung auf die Ziele im Bereich Schutz der Menschenrechte abgestimmt sind, und es sollen die nötigen Korrekturmassnahmen aufgezählt werden.</p><p>Eine solche Strategie dürfte unter anderem den Dialog stärken, den der Bundesrat im Mai 2012 im Rahmen eines Mehrparteiendialogs über die Umsetzung der Ruggie-Leitlinien lanciert hat.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat von Graffenried 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", bereiterklärt, eine Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten. Der Bundesrat misst dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte grosse Bedeutung zu und ist entschlossen, sein Engagement in diesem Bereich fortzusetzen. Vor dem Hintergrund seiner seit Jahren laufenden Bemühungen und des breiten Instrumentariums an bestehenden Massnahmen und Aktivitäten ist der Bundesrat überzeugt, dass eine Strategie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte stärkt, Doppelspurigkeiten vermeidet und der Schweiz ermöglicht, ihr diesbezügliches Engagement besser zu präsentieren.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat von Graffenried 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", am 14. Dezember 2012 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3503 auch auf die wesentlichen Punkte des vorliegenden Postulates eingehen. Die Verfassung eines weiteren Berichtes erachtet er vor diesem Hintergrund nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über eine Strategie zur Umsetzung von John Ruggies Leitlinien in der Schweiz auszuarbeiten. In dieser Strategie sollen unter anderem die staatlichen Vorgaben für die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung von Unternehmen an den internationalen Standard angepasst werden und Massnahmen erläutert werden, die garantieren, dass der Bundesrat seiner Pflicht zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte nachkommt. Zudem soll dadurch dafür gesorgt werden, dass geschädigten Personen der Zugang zur Justiz erleichtert wird.</p>
  • Umsetzung der Leitlinien von John Ruggie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Juni 2011 hat der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitlinien des ehemaligen Uno-Sonderbeauftragten John Ruggie verabschiedet, welche die Konkretisierung seines Rahmenwerks "Protect, Respect, Remedy" vorsehen. Diese Leitlinien erfordern eine neue Sichtweise auf die soziale Verantwortung von Unternehmen. Sie betonen, dass der Staat beim Schutz der Menschenrechte eine aktive Rolle übernehmen muss, entweder im Rahmen seiner Handelsaktivitäten oder im Rahmen seiner Funktion als Verhandlungsführer (Freihandelsabkommen), Regulator und Stütze der Privatwirtschaft. Es gehört ebenfalls zur Aufgabe des Staates, Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zur Justiz zu gewährleisten.</p><p>Die Europäische Union hat begonnen, diesem Paradigmenwechsel Rechnung zu tragen. Im Oktober 2011 veröffentlichte sie eine Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Darin werden bestimmte Schlüsselbegriffe neu definiert. Zudem hat sie entschieden, eine neue Strategie zur Umsetzung der Ruggie-Leitlinien bis 2013 auszuarbeiten, und hat ihre Mitgliedstaaten dazu angehalten, dasselbe zu tun. Grossbritannien, Frankreich und die Niederlande sind bereits mit der Ausarbeitung einer Strategie beschäftigt.</p><p>Auch die Schweiz hat die Aufgabe, die Leitlinien von John Ruggie umzusetzen, dessen Arbeit sie stark unterstützt hat. Der Bundesrat soll dazu eine Strategie ausarbeiten, in der insbesondere auf drei Forderungen eingegangen werden soll. </p><p>Erstens soll der durch John Ruggies Rahmenwerk "Protect, Respect, Remedy" herbeigeführte Paradigmenwechsel eingeleitet und sollen Schlüsselbegriffe im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen neu definiert werden, so, wie dies in der EU geschehen ist. Das einzige verfügbare Dokument zu diesem Thema ist nämlich ein Konzept zur sozialen Verantwortung von Unternehmen des Staatssekretariats für Wirtschaft aus dem Jahr 2009, welches den Ruggie-Leitlinien nicht Rechnung trägt. Zweitens sollen die Massnahmen erläutert werden, die der Bundesrat plant, um seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen und um Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Drittens soll evaluiert werden, wie die Ziele der Schweiz im Bereich Wirtschaftsförderung auf die Ziele im Bereich Schutz der Menschenrechte abgestimmt sind, und es sollen die nötigen Korrekturmassnahmen aufgezählt werden.</p><p>Eine solche Strategie dürfte unter anderem den Dialog stärken, den der Bundesrat im Mai 2012 im Rahmen eines Mehrparteiendialogs über die Umsetzung der Ruggie-Leitlinien lanciert hat.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Postulat von Graffenried 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", bereiterklärt, eine Strategie zur Umsetzung der Uno-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte zu erarbeiten. Der Bundesrat misst dem Thema Wirtschaft und Menschenrechte grosse Bedeutung zu und ist entschlossen, sein Engagement in diesem Bereich fortzusetzen. Vor dem Hintergrund seiner seit Jahren laufenden Bemühungen und des breiten Instrumentariums an bestehenden Massnahmen und Aktivitäten ist der Bundesrat überzeugt, dass eine Strategie die Zusammenarbeit aller betroffenen Akteure im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte stärkt, Doppelspurigkeiten vermeidet und der Schweiz ermöglicht, ihr diesbezügliches Engagement besser zu präsentieren.</p><p>Der Nationalrat hat das Postulat von Graffenried 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", am 14. Dezember 2012 an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3503 auch auf die wesentlichen Punkte des vorliegenden Postulates eingehen. Die Verfassung eines weiteren Berichtes erachtet er vor diesem Hintergrund nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über eine Strategie zur Umsetzung von John Ruggies Leitlinien in der Schweiz auszuarbeiten. In dieser Strategie sollen unter anderem die staatlichen Vorgaben für die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung von Unternehmen an den internationalen Standard angepasst werden und Massnahmen erläutert werden, die garantieren, dass der Bundesrat seiner Pflicht zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenrechte nachkommt. Zudem soll dadurch dafür gesorgt werden, dass geschädigten Personen der Zugang zur Justiz erleichtert wird.</p>
    • Umsetzung der Leitlinien von John Ruggie

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