Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer Casinos
- ShortId
-
12.4101
- Id
-
20124101
- Updated
-
28.07.2023 08:37
- Language
-
de
- Title
-
Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer Casinos
- AdditionalIndexing
-
15;Wettbewerbsbeschränkung;Spielunternehmen;Ausland;Deregulierung;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0101010602, Spielunternehmen
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L03K100103, Ausland
- L05K0704010205, Deregulierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Schweizervolk hat 1993 mit 73 Prozent Ja und im März 2012 mit 87 Prozent Ja dem Betrieb von Spielbanken in der Schweiz zugestimmt mit dem Ziel, Spielbankenerträge nicht ins Ausland abfliessen zu lassen. Jährlich fliessen dadurch der AHV und den Kantonen über 400 Millionen Schweizerfranken zu.</p><p>In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber derart verschärft, dass Schweizerinnen und Schweizer wieder zunehmend im grenznahen Ausland spielen. Rund um die Schweiz entstand in den letzten Jahren ein vielfältiges und grosses Glücksspielangebot für Schweizer Gäste, das einer viel weniger strengen Regulierung unterworfen ist. </p><p>Wir haben also heute eine Situation, die an jene vor Aufhebung des Spielbankenverbotes 1993 erinnert: Schweizerinnen und Schweizer spielen vermehrt im Ausland. In der Folge gehen seit 2007 die Casino-Umsätze und damit die Erträge für die AHV und die Kantone ständig zurück (minus 20 Prozent!).</p><p>Es ist an der Zeit, den gesetzlichen Rahmen wieder dem Volkswillen anzupassen, d. h., die Benachteiligungen der Schweizer Casinos gegenüber jenen im grenznahen Ausland aufzuheben, damit die Erträge für AHV und Kantone wieder steigen.</p>
- <p>Der Motionär macht die Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rückgang der Spielbankeneinnahmen verantwortlich. Das Spielbankengesetz (SBG; SR 935.52) hat seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2000 keine Änderungen erfahren. Bei den Bestimmungen der Spielbankenverordnung, die revidiert wurden, handelte es sich in erster Linie um Änderungen, die tendenziell die Wettbewerbsfähigkeit der Spielbanken fördern. Zum Beispiel wurde ab 1. November 2004 für die B-Spielbanken der Höchsteinsatz auf Geldspielmaschinen von 5 auf 25 Franken und der Höchstgewinn von 5000 auf 25 000 Franken erhöht. Weiter wurde ab 1. Januar 2011 für B-Spielbanken die Limite der maximalen Jackpot-Höhe von 100 000 auf 200 000 Franken erhöht, die Limitierung auf ein einziges Jackpot-System pro Spielbank aufgehoben und die zulässige Spielautomatenzahl von 150 auf 250 erhöht. Einzig die Anhebung des Steuersatzes für A-Spielbanken stellte nicht eine Lockerung der Bestimmungen dar. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf den Bruttospielertrag der Spielbanken, schuf aber eine Harmonisierung der Schwellenwerte für das Einsetzen der Progression zwischen A- und B-Spielbanken und lag im gesetzlich vorgesehenen Rahmen von Artikel 41 SBG. Nach wie vor erzielen die Spielbanken im Vergleich zu anderen Branchen eine hohe Rentabilität und zahlen namhafte Dividenden aus.</p><p>Die Gründe für den Rückgang der Bruttospielerträge der Spielbanken sind vielmehr auf andere Faktoren zurückzuführen: der im Verhältnis zum Euro starke Schweizerfranken (der Euro hat seit 2007 25 Prozent seines Wertes gegenüber dem Schweizerfranken eingebüsst), die zunehmende Konkurrenz durch Internetangebote, die allgemeine schlechtere Wirtschaftslage und die vom Motionär erwähnte Konkurrenz aus dem grenznahen Ausland (neue Spielangebote). Diejenigen Schweizer, die ins Ausland gehen, um zu spielen, sind in der Schweiz oftmals aus Sozialschutzgründen gesperrt worden, wie dies vom SBG vorgeschrieben wird.</p><p>Der Bundesrat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Schutz vor den Gefahren des Geldspiels geniessen. Auch hat sich im März 2012 das Schweizervolk für ein wirksames Aufsichtssystem ausgesprochen und dem Schutz vor den Gefahren der Geldspiele besonderen Wert zugemessen.</p><p>Die Vorbeugung vor sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes stellt eines der Hauptziele des SBG dar. Nur im Rahmen eines funktionierenden Sozialschutzes soll das SBG dem Bund und den Kantonen Einnahmen verschaffen. Die heutigen Einnahmen sind im Übrigen mehr als zweimal höher als die vor der Volksabstimmung von 1993 über die Aufhebung des Spielbankenverbotes geschätzten fiskalischen Einnahmen.</p><p>Ein Bereich, in dem tatsächlich Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz bestehen, ist das Online-Spiel. Der Bundesrat plant hierzu bereits eine kontrollierte Liberalisierung im Rahmen der neuen Geldspielgesetzgebung. Auch hier wird ein gut funktionierender Sozialschutz Bedingung sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Spielbankengesetz und die entsprechenden Verordnungen dahingehend anzupassen, dass die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Casinos gegenüber dem Glücksspielangebot in den Nachbarländern aufgehoben werden.</p>
- Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer Casinos
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Schweizervolk hat 1993 mit 73 Prozent Ja und im März 2012 mit 87 Prozent Ja dem Betrieb von Spielbanken in der Schweiz zugestimmt mit dem Ziel, Spielbankenerträge nicht ins Ausland abfliessen zu lassen. Jährlich fliessen dadurch der AHV und den Kantonen über 400 Millionen Schweizerfranken zu.</p><p>In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber derart verschärft, dass Schweizerinnen und Schweizer wieder zunehmend im grenznahen Ausland spielen. Rund um die Schweiz entstand in den letzten Jahren ein vielfältiges und grosses Glücksspielangebot für Schweizer Gäste, das einer viel weniger strengen Regulierung unterworfen ist. </p><p>Wir haben also heute eine Situation, die an jene vor Aufhebung des Spielbankenverbotes 1993 erinnert: Schweizerinnen und Schweizer spielen vermehrt im Ausland. In der Folge gehen seit 2007 die Casino-Umsätze und damit die Erträge für die AHV und die Kantone ständig zurück (minus 20 Prozent!).</p><p>Es ist an der Zeit, den gesetzlichen Rahmen wieder dem Volkswillen anzupassen, d. h., die Benachteiligungen der Schweizer Casinos gegenüber jenen im grenznahen Ausland aufzuheben, damit die Erträge für AHV und Kantone wieder steigen.</p>
- <p>Der Motionär macht die Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rückgang der Spielbankeneinnahmen verantwortlich. Das Spielbankengesetz (SBG; SR 935.52) hat seit seinem Inkrafttreten am 1. April 2000 keine Änderungen erfahren. Bei den Bestimmungen der Spielbankenverordnung, die revidiert wurden, handelte es sich in erster Linie um Änderungen, die tendenziell die Wettbewerbsfähigkeit der Spielbanken fördern. Zum Beispiel wurde ab 1. November 2004 für die B-Spielbanken der Höchsteinsatz auf Geldspielmaschinen von 5 auf 25 Franken und der Höchstgewinn von 5000 auf 25 000 Franken erhöht. Weiter wurde ab 1. Januar 2011 für B-Spielbanken die Limite der maximalen Jackpot-Höhe von 100 000 auf 200 000 Franken erhöht, die Limitierung auf ein einziges Jackpot-System pro Spielbank aufgehoben und die zulässige Spielautomatenzahl von 150 auf 250 erhöht. Einzig die Anhebung des Steuersatzes für A-Spielbanken stellte nicht eine Lockerung der Bestimmungen dar. Sie hat jedoch keinen Einfluss auf den Bruttospielertrag der Spielbanken, schuf aber eine Harmonisierung der Schwellenwerte für das Einsetzen der Progression zwischen A- und B-Spielbanken und lag im gesetzlich vorgesehenen Rahmen von Artikel 41 SBG. Nach wie vor erzielen die Spielbanken im Vergleich zu anderen Branchen eine hohe Rentabilität und zahlen namhafte Dividenden aus.</p><p>Die Gründe für den Rückgang der Bruttospielerträge der Spielbanken sind vielmehr auf andere Faktoren zurückzuführen: der im Verhältnis zum Euro starke Schweizerfranken (der Euro hat seit 2007 25 Prozent seines Wertes gegenüber dem Schweizerfranken eingebüsst), die zunehmende Konkurrenz durch Internetangebote, die allgemeine schlechtere Wirtschaftslage und die vom Motionär erwähnte Konkurrenz aus dem grenznahen Ausland (neue Spielangebote). Diejenigen Schweizer, die ins Ausland gehen, um zu spielen, sind in der Schweiz oftmals aus Sozialschutzgründen gesperrt worden, wie dies vom SBG vorgeschrieben wird.</p><p>Der Bundesrat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz Schutz vor den Gefahren des Geldspiels geniessen. Auch hat sich im März 2012 das Schweizervolk für ein wirksames Aufsichtssystem ausgesprochen und dem Schutz vor den Gefahren der Geldspiele besonderen Wert zugemessen.</p><p>Die Vorbeugung vor sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes stellt eines der Hauptziele des SBG dar. Nur im Rahmen eines funktionierenden Sozialschutzes soll das SBG dem Bund und den Kantonen Einnahmen verschaffen. Die heutigen Einnahmen sind im Übrigen mehr als zweimal höher als die vor der Volksabstimmung von 1993 über die Aufhebung des Spielbankenverbotes geschätzten fiskalischen Einnahmen.</p><p>Ein Bereich, in dem tatsächlich Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz bestehen, ist das Online-Spiel. Der Bundesrat plant hierzu bereits eine kontrollierte Liberalisierung im Rahmen der neuen Geldspielgesetzgebung. Auch hier wird ein gut funktionierender Sozialschutz Bedingung sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Spielbankengesetz und die entsprechenden Verordnungen dahingehend anzupassen, dass die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Casinos gegenüber dem Glücksspielangebot in den Nachbarländern aufgehoben werden.</p>
- Keine Wettbewerbsnachteile für Schweizer Casinos
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