Öffentliche Vergabe von Bundesaufträgen. Vermeidung von Reputationsrisiken
- ShortId
-
12.4102
- Id
-
20124102
- Updated
-
28.07.2023 06:38
- Language
-
de
- Title
-
Öffentliche Vergabe von Bundesaufträgen. Vermeidung von Reputationsrisiken
- AdditionalIndexing
-
04;15;Kontrolle;Image;Partnergesellschaft;Gewerbeaufsicht;Submissionswesen;SBB;Armasuisse;Arbeitsbedingungen
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K08020215, Image
- L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
- L04K08020313, Kontrolle
- L06K070304010204, Partnergesellschaft
- L04K08040304, Armasuisse
- L05K1801021103, SBB
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hatte in letzter Zeit mehrmals Gelegenheit, sein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit sowie zur Berücksichtigung sozialer Anliegen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen zu bekräftigen (siehe u. a. Interpellation Pardini 12.3692). Mit der Verabschiedung der Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB, SR 172.056.15) hat er die rechtliche Grundlage für ein bundesweites Beschaffungscontrolling geschaffen, welches auch den Aspekt des Monitorings der Nachhaltigkeit erfasst. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dadurch das zentrale Anliegen der Erhöhung der Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen umgesetzt werden kann.</p><p>Im öffentlichen Beschaffungsrecht gilt nebst dem Gebot der Nichtdiskriminierung der internationalen Beschaffungsabkommen der Grundsatz, dass jene Anbieterin den Zuschlag erhält, der oder die zur Auftragserfüllung geeignet ist, die Verfahrensgrundsätze einhält und dessen oder deren Angebot sich aufgrund der Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich günstigste erweist.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Anlässlich der öffentlichen Vergabe verlangen SBB und Armasuisse von ihren Lieferanten, im Rahmen einer Selbstdeklaration die Produktionskette wesentlicher Subakkordanten offenzulegen. Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung von Frau und Mann wird ebenfalls gefordert. Für im Ausland erbrachte Leistungen muss mindestens die Einhaltung der acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gewährleistet werden. Der Lieferant verpflichtet sich, seine diesbezüglichen Auflagen auf seine Subakkordanten zu überbinden. Ein Wechsel der Produktionskette darf dabei nur aus wichtigen Gründen sowie mit vorgängiger Prüfung und entsprechender Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.</p><p>2. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beauftragt, der BKB einen Katalog der Anforderungen vorzulegen, die Unternehmen erfüllen müssen, um insbesondere die Einhaltung der Kernübereinkommen der IAO überprüfen zu können. Die Erarbeitung dieses Katalogs wird zurzeit vorgenommen. Die BKB wird auf dieser Grundlage insbesondere entscheiden, ob die Erarbeitung einer Empfehlung zu den Qualitätsanforderungen an Sozialauditunternehmen opportun ist; über deren Ergebnisse wird die BKB geeignet informieren. Bereits angepasst wurde die Selbstdeklaration, indem den Beschaffungsstellen empfohlen wird, von den Anbietenden für sich und für von ihnen beigezogene Dritte die Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen bestätigen zu lassen. Die SBB führen bei ihren Beschaffungen vermehrt selbst Audits durch. Sie sind ferner Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI; Internationale Wirtschaftsinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette). Ihr Verhaltenskodex bezieht sich auf zahlreiche Arbeitsnormen, darunter die Kernübereinkommen der IAO. BSCI führt jährlich 15 000 Sozialaudits weltweit durch; die Auditergebnisse werden den SBB zur Kenntnis gebracht. Neben der Mitgliedschaft bei BSCI prüfen die SBB aktuell die Mitgliedschaft bei weiteren Organisationen (z. B. Fair Wear Foundation, Fair Labour Association, Ethical Trading Initiative). Die SBB sind bestrebt, eine Gesamtstrategie betreffend Nachhaltigkeit und Arbeitsschutzbestimmungen über alle Warengruppen hinweg zu etablieren.</p><p>3./4. Bereits heute werden stichprobenartig Kontrollen bei Lieferanten betreffend Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen durchgeführt. Diese Überprüfungen sind wichtig und werden deshalb laufend ausgebaut. Das Bedürfnis nach Professionalisierung und Institutionalisierung von Kontrollen ist erkannt: Die zusätzliche Installation eines Inspektorates beansprucht Ressourcen, erhöht kaum die geforderte Unabhängigkeit und schafft keinen Mehrwert bei der Qualitätskontrolle, weshalb sie aus Effizienzüberlegungen abgelehnt wird.</p><p>5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die Beschaffungsstellen des Bundes der Sensitivität des Themas und ihrer Verantwortung bewusst sind und international anerkannte sowie beschaffungsrechtlich konforme Normen einhalten. Andererseits verschliesst er nicht die Augen vor der globalen Realität, dass vollständige und systematische Kontrollen weder praktisch durchführbar noch finanzierbar wären. Ferner ist sich auch die weltweit tätige Textil- und Bekleidungsindustrie vermehrt ihrer Verantwortung bewusst: Immer mehr Betriebe verfügen entweder über Zertifizierungen im Bereich der Nachhaltigkeit (z. B. internationaler Standard SA 8000), oder sie haben sich einer Nachhaltigkeitsinitiative (z. B. BSCI) angeschlossen. Der Bundesrat stützt sich auch auf erweiterte Möglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen im Textilsektor zu verbessern. So finanziert zum Beispiel das Seco im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit das Programm "Better Work", welches von der IAO und der Internationalen Finanzierungsgesellschaft mit dem Ziel umgesetzt wird, sowohl die Einhaltung der Arbeitsnormen der IAO als auch die Wettbewerbsfähigkeit in der Beschaffungskette zu fördern.</p><p>6. Bei Ausschreibungen werden die Anforderungen so vorgegeben, dass nur qualifizierte Lieferanten die Eignungskriterien erfüllen. Nichtkonformitäten, die im Rahmen von Audits festgestellt werden, führen zu Entwicklungsmassnahmen seitens des Lieferanten, deren Umsetzung überwacht wird. Zuwiderhandlungen stellen eine Vertragsverletzung dar und können zu Sanktionen (Konventionalstrafe bis hin zu Auftragsentzug) führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jedes Jahr werden durch die Bundesbehörden grosse Ausschreibungen mit viel Aufwand vorbereitet und nachher an Lieferanten vergeben. Insbesondere im Bereich der Textilien gab es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder Unstimmigkeiten, welche den Weg in die Presse fanden (Arbeiten in den Slums, keine angemessene Bezahlung in Drittweltländern usw.). Die Reputation bzw. Glaubwürdigkeit der öffentlichen Beschaffungspraxis des Bundes wird dadurch infrage gestellt. Bei der öffentlichen Beschaffung müssen Reputationsrisiken vermieden werden. Dies kann nur mit einem transparenten Verfahren und mit professionellen Rahmenbedingungen für das Setzen von Standards und Kontrollen vor sowie nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erreicht werden. Zudem braucht es klare Verantwortliche und Sanktionen bei Verstössen.</p><p>Aufgrund dessen stellen sich folgende konkrete Fragen:</p><p>1. Wie stellen Armasuisse und SBB konkret sicher, dass es nicht wieder zur Weitervergabe von Aufträgen an Subakkordanten der beauftragten Lieferanten in Produktionsländern kommt?</p><p>2. Wie regelt man die Kontrollen vor Ort bei den Produzenten, und wer ist verantwortlich für die Umsetzung bzw. die Definition der Rahmenbedingungen (Abgrenzung der Institutionen Armasuisse, BBL, Babs und weitere, z. B. GWK)? </p><p>3. Was machen Armasuisse bzw. SBB jetzt nach diesen Vorfällen konkret, um vorgefallene Versäumnisse zu vermeiden, und wie gehen Armasuisse bzw. SBB konkret weiter mit der Wahrnehmung von Verantwortung im Bereich der öffentlichen Beschaffung?</p><p>4. Wer verantwortet die Professionalisierung der Kontrollen (Richtlinien definieren, Standards setzen, Abläufe der Kontrollen bestimmen, Effektivität und Effizienz in der Qualität garantieren und Weiteres), um unlauteres Verhalten nicht zu ermöglichen und allenfalls zu sanktionieren? Und wie stellt sich der Bundesrat zur Installation eines Inspektorates, welches diese Kontrollen professionell vor Ort mit internationalen Kontrollinstanzen und Prüfungsgesellschaften durchführen und verantworten könnte?</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, falls solche Versäumnisse sich wieder ereignen sollten und die Reputation der einzelnen Bundesbehörden weiter strapaziert werden sollte?</p><p>6. Was geschieht mit den schwarzen Schafen, wenn sich jemand nicht an die Vereinbarung hält, und was ist vorgesehen, insbesondere bei der Armasuisse und den SBB?</p>
- Öffentliche Vergabe von Bundesaufträgen. Vermeidung von Reputationsrisiken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hatte in letzter Zeit mehrmals Gelegenheit, sein Bekenntnis zur Nachhaltigkeit sowie zur Berücksichtigung sozialer Anliegen im Rahmen von öffentlichen Beschaffungen zu bekräftigen (siehe u. a. Interpellation Pardini 12.3692). Mit der Verabschiedung der Revision der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens der Bundesverwaltung (Org-VöB, SR 172.056.15) hat er die rechtliche Grundlage für ein bundesweites Beschaffungscontrolling geschaffen, welches auch den Aspekt des Monitorings der Nachhaltigkeit erfasst. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dadurch das zentrale Anliegen der Erhöhung der Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen umgesetzt werden kann.</p><p>Im öffentlichen Beschaffungsrecht gilt nebst dem Gebot der Nichtdiskriminierung der internationalen Beschaffungsabkommen der Grundsatz, dass jene Anbieterin den Zuschlag erhält, der oder die zur Auftragserfüllung geeignet ist, die Verfahrensgrundsätze einhält und dessen oder deren Angebot sich aufgrund der Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich günstigste erweist.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Anlässlich der öffentlichen Vergabe verlangen SBB und Armasuisse von ihren Lieferanten, im Rahmen einer Selbstdeklaration die Produktionskette wesentlicher Subakkordanten offenzulegen. Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Gleichbehandlung von Frau und Mann wird ebenfalls gefordert. Für im Ausland erbrachte Leistungen muss mindestens die Einhaltung der acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gewährleistet werden. Der Lieferant verpflichtet sich, seine diesbezüglichen Auflagen auf seine Subakkordanten zu überbinden. Ein Wechsel der Produktionskette darf dabei nur aus wichtigen Gründen sowie mit vorgängiger Prüfung und entsprechender Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.</p><p>2. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beauftragt, der BKB einen Katalog der Anforderungen vorzulegen, die Unternehmen erfüllen müssen, um insbesondere die Einhaltung der Kernübereinkommen der IAO überprüfen zu können. Die Erarbeitung dieses Katalogs wird zurzeit vorgenommen. Die BKB wird auf dieser Grundlage insbesondere entscheiden, ob die Erarbeitung einer Empfehlung zu den Qualitätsanforderungen an Sozialauditunternehmen opportun ist; über deren Ergebnisse wird die BKB geeignet informieren. Bereits angepasst wurde die Selbstdeklaration, indem den Beschaffungsstellen empfohlen wird, von den Anbietenden für sich und für von ihnen beigezogene Dritte die Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen bestätigen zu lassen. Die SBB führen bei ihren Beschaffungen vermehrt selbst Audits durch. Sie sind ferner Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI; Internationale Wirtschaftsinitiative zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Beschaffungskette). Ihr Verhaltenskodex bezieht sich auf zahlreiche Arbeitsnormen, darunter die Kernübereinkommen der IAO. BSCI führt jährlich 15 000 Sozialaudits weltweit durch; die Auditergebnisse werden den SBB zur Kenntnis gebracht. Neben der Mitgliedschaft bei BSCI prüfen die SBB aktuell die Mitgliedschaft bei weiteren Organisationen (z. B. Fair Wear Foundation, Fair Labour Association, Ethical Trading Initiative). Die SBB sind bestrebt, eine Gesamtstrategie betreffend Nachhaltigkeit und Arbeitsschutzbestimmungen über alle Warengruppen hinweg zu etablieren.</p><p>3./4. Bereits heute werden stichprobenartig Kontrollen bei Lieferanten betreffend Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen durchgeführt. Diese Überprüfungen sind wichtig und werden deshalb laufend ausgebaut. Das Bedürfnis nach Professionalisierung und Institutionalisierung von Kontrollen ist erkannt: Die zusätzliche Installation eines Inspektorates beansprucht Ressourcen, erhöht kaum die geforderte Unabhängigkeit und schafft keinen Mehrwert bei der Qualitätskontrolle, weshalb sie aus Effizienzüberlegungen abgelehnt wird.</p><p>5. Der Bundesrat ist überzeugt, dass sich die Beschaffungsstellen des Bundes der Sensitivität des Themas und ihrer Verantwortung bewusst sind und international anerkannte sowie beschaffungsrechtlich konforme Normen einhalten. Andererseits verschliesst er nicht die Augen vor der globalen Realität, dass vollständige und systematische Kontrollen weder praktisch durchführbar noch finanzierbar wären. Ferner ist sich auch die weltweit tätige Textil- und Bekleidungsindustrie vermehrt ihrer Verantwortung bewusst: Immer mehr Betriebe verfügen entweder über Zertifizierungen im Bereich der Nachhaltigkeit (z. B. internationaler Standard SA 8000), oder sie haben sich einer Nachhaltigkeitsinitiative (z. B. BSCI) angeschlossen. Der Bundesrat stützt sich auch auf erweiterte Möglichkeiten, um die Arbeitsbedingungen im Textilsektor zu verbessern. So finanziert zum Beispiel das Seco im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit das Programm "Better Work", welches von der IAO und der Internationalen Finanzierungsgesellschaft mit dem Ziel umgesetzt wird, sowohl die Einhaltung der Arbeitsnormen der IAO als auch die Wettbewerbsfähigkeit in der Beschaffungskette zu fördern.</p><p>6. Bei Ausschreibungen werden die Anforderungen so vorgegeben, dass nur qualifizierte Lieferanten die Eignungskriterien erfüllen. Nichtkonformitäten, die im Rahmen von Audits festgestellt werden, führen zu Entwicklungsmassnahmen seitens des Lieferanten, deren Umsetzung überwacht wird. Zuwiderhandlungen stellen eine Vertragsverletzung dar und können zu Sanktionen (Konventionalstrafe bis hin zu Auftragsentzug) führen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Jedes Jahr werden durch die Bundesbehörden grosse Ausschreibungen mit viel Aufwand vorbereitet und nachher an Lieferanten vergeben. Insbesondere im Bereich der Textilien gab es in der jüngsten Vergangenheit immer wieder Unstimmigkeiten, welche den Weg in die Presse fanden (Arbeiten in den Slums, keine angemessene Bezahlung in Drittweltländern usw.). Die Reputation bzw. Glaubwürdigkeit der öffentlichen Beschaffungspraxis des Bundes wird dadurch infrage gestellt. Bei der öffentlichen Beschaffung müssen Reputationsrisiken vermieden werden. Dies kann nur mit einem transparenten Verfahren und mit professionellen Rahmenbedingungen für das Setzen von Standards und Kontrollen vor sowie nach der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erreicht werden. Zudem braucht es klare Verantwortliche und Sanktionen bei Verstössen.</p><p>Aufgrund dessen stellen sich folgende konkrete Fragen:</p><p>1. Wie stellen Armasuisse und SBB konkret sicher, dass es nicht wieder zur Weitervergabe von Aufträgen an Subakkordanten der beauftragten Lieferanten in Produktionsländern kommt?</p><p>2. Wie regelt man die Kontrollen vor Ort bei den Produzenten, und wer ist verantwortlich für die Umsetzung bzw. die Definition der Rahmenbedingungen (Abgrenzung der Institutionen Armasuisse, BBL, Babs und weitere, z. B. GWK)? </p><p>3. Was machen Armasuisse bzw. SBB jetzt nach diesen Vorfällen konkret, um vorgefallene Versäumnisse zu vermeiden, und wie gehen Armasuisse bzw. SBB konkret weiter mit der Wahrnehmung von Verantwortung im Bereich der öffentlichen Beschaffung?</p><p>4. Wer verantwortet die Professionalisierung der Kontrollen (Richtlinien definieren, Standards setzen, Abläufe der Kontrollen bestimmen, Effektivität und Effizienz in der Qualität garantieren und Weiteres), um unlauteres Verhalten nicht zu ermöglichen und allenfalls zu sanktionieren? Und wie stellt sich der Bundesrat zur Installation eines Inspektorates, welches diese Kontrollen professionell vor Ort mit internationalen Kontrollinstanzen und Prüfungsgesellschaften durchführen und verantworten könnte?</p><p>5. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, falls solche Versäumnisse sich wieder ereignen sollten und die Reputation der einzelnen Bundesbehörden weiter strapaziert werden sollte?</p><p>6. Was geschieht mit den schwarzen Schafen, wenn sich jemand nicht an die Vereinbarung hält, und was ist vorgesehen, insbesondere bei der Armasuisse und den SBB?</p>
- Öffentliche Vergabe von Bundesaufträgen. Vermeidung von Reputationsrisiken
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