Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?

ShortId
12.4108
Id
20124108
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?
AdditionalIndexing
34;15;Markenrecht;internationale Verhandlungen;internationales Übereinkommen;Unterzeichnung eines Abkommens;audiovisuelle Piraterie;Urheberrecht;Meinungsfreiheit;Ratifizierung eines Abkommens;TRIPS;Internet
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L05K1602040201, Markenrecht
  • L05K1202040101, audiovisuelle Piraterie
  • L05K1202020105, Internet
  • L03K100202, internationales Übereinkommen
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
  • L05K1002020109, Unterzeichnung eines Abkommens
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L06K070102040103, TRIPS
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. In der Schweiz läuft weder ein Acta-Beitrittsverfahren, noch ist die Eröffnung eines solchen geplant. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 entschieden, das Acta-Abkommen nicht zu unterzeichnen, jedenfalls so lange, als nicht neue Entscheidelemente vorliegen, welche für eine Unterzeichnung des Abkommens durch die Schweiz sprechen. Solche liegen bis jetzt nicht vor. Der Bundesrat wird weiterhin die Entwicklungen bis zum Ablauf der Unterzeichnungsfrist am 1. Mai 2013 beobachten. Er sieht darüber hinaus im jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) wurde vom Bundesrat am 29. Oktober 2012 entsprechend informiert.</p><p>2. Die Schweiz nimmt aktuell insbesondere an folgenden Verhandlungen teil, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können:</p><p>Als Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) nimmt sie an den Verhandlungen teil, welche den verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit Behinderungen, neue Schrankenregelungen zugunsten von Bibliotheken und Archiven sowie von Bildung und Forschung betreffen. Das Thema des verbesserten Zugangs zu Werken für Menschen mit Behinderungen soll im Juni 2013 an einer diplomatischen Konferenz behandelt werden. Gemäss Zeitplan des Wipo-Sekretariates soll im Jahre 2014 über ein Abkommen für neue Schrankenregelungen beim Urheberrecht zugunsten von Bibliotheken und Archiven und 2015 über ein Abkommen im Bereich der Bildung und Forschung entschieden werden.</p><p>Die Schweiz hat zudem Anfang Dezember 2012 in Dubai an der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) teilgenommen. Dabei ging es darum, das Reglement über die internationale Telekommunikation von 1988 (ITR) zu aktualisieren. Gewisse in Dubai ausgehandelte Bestimmungen werfen allerdings Fragen auf, insbesondere bezüglich deren mögliche Auswirkungen auf ein offenes und freies Internet. 55 Staaten, allen voran die Industrieländer inklusive der Schweiz, haben deshalb das neue Reglement in Dubai nicht unterzeichnet. Der Bundesrat wird nun den Text im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Schweiz vertieft prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet.</p><p>Der Bundesrat informiert und konsultiert die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen des Parlamentes über internationale Verhandlungen gemäss den Vorgaben von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes. Das Parlament informiert der Bundesrat auf Nachfrage. Über die erwähnten Arbeiten im Rahmen der Wipo hat er beispielsweise im Rahmen seiner Antwort auf die Interpellation Recordon 11.3491, "Vertragsentwurf der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Verbesserter Zugang zu Büchern für sehbehinderte Menschen", informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf Anfragen der Nationalräte Glättli und Hiltpold hat der Bundesrat am 5. März 2012 in Aussicht gestellt, vor einer allfälligen Unterzeichnung die im Zusammenhang mit dem internationalen Acta-Abkommen aufgeworfenen Fragen zu klären und die Entwicklung in der Europäischen Union zu verfolgen. </p><p>Mit Schreiben an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat der Bundesrat dies bekräftigt: "Der Bundesrat wird mit der Unterzeichnung zuwarten, bis er genügend Entscheidelemente für die Beurteilung der Frage hat, ob Acta unterzeichnet werden soll."</p><p>Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat unterdessen das EU-Parlament beschlossen, Acta nicht zu ratifizieren. Entsprechend kann Acta für die EU nicht in Kraft treten. Erst Japan hat Acta ratifiziert. Aufgrund des Entscheides des EU-Parlamentes müssen sechs der acht Nicht-EU-Staaten das Abkommen ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Die Schweiz ist einer dieser acht Staaten.</p><p>Gegenüber der "NZZ" erklärte Guido Balmer, stellvertretender Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Anfang Juli, der Bundesrat werde das Nein des EU-Parlamentes in seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit einbeziehen. Seither sind mir keine weiteren offiziellen Äusserungen der Schweizer Behörden zu Acta bekannt.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, das offiziell bloss sistierte Acta-Beitrittsverfahren definitiv zu beenden?</p><p>2. Nimmt die Schweiz an Verhandlungen bezüglich anderer, ähnlicher internationaler Abkommen im Bereich der Umsetzung oder der Erweiterung des Trips-Abkommens teil oder an Verhandlungen zu sonstigen Abkommen, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können? Wenn ja: an welchen? Was ist der Verhandlungsstand, und wie wird der Einbezug des Parlamentes gewährleistet?</p>
  • Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Schweiz läuft weder ein Acta-Beitrittsverfahren, noch ist die Eröffnung eines solchen geplant. Der Bundesrat hat am 9. Mai 2012 entschieden, das Acta-Abkommen nicht zu unterzeichnen, jedenfalls so lange, als nicht neue Entscheidelemente vorliegen, welche für eine Unterzeichnung des Abkommens durch die Schweiz sprechen. Solche liegen bis jetzt nicht vor. Der Bundesrat wird weiterhin die Entwicklungen bis zum Ablauf der Unterzeichnungsfrist am 1. Mai 2013 beobachten. Er sieht darüber hinaus im jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) wurde vom Bundesrat am 29. Oktober 2012 entsprechend informiert.</p><p>2. Die Schweiz nimmt aktuell insbesondere an folgenden Verhandlungen teil, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können:</p><p>Als Mitglied der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) nimmt sie an den Verhandlungen teil, welche den verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit Behinderungen, neue Schrankenregelungen zugunsten von Bibliotheken und Archiven sowie von Bildung und Forschung betreffen. Das Thema des verbesserten Zugangs zu Werken für Menschen mit Behinderungen soll im Juni 2013 an einer diplomatischen Konferenz behandelt werden. Gemäss Zeitplan des Wipo-Sekretariates soll im Jahre 2014 über ein Abkommen für neue Schrankenregelungen beim Urheberrecht zugunsten von Bibliotheken und Archiven und 2015 über ein Abkommen im Bereich der Bildung und Forschung entschieden werden.</p><p>Die Schweiz hat zudem Anfang Dezember 2012 in Dubai an der Weltkonferenz zur internationalen Telekommunikation (WCIT) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) teilgenommen. Dabei ging es darum, das Reglement über die internationale Telekommunikation von 1988 (ITR) zu aktualisieren. Gewisse in Dubai ausgehandelte Bestimmungen werfen allerdings Fragen auf, insbesondere bezüglich deren mögliche Auswirkungen auf ein offenes und freies Internet. 55 Staaten, allen voran die Industrieländer inklusive der Schweiz, haben deshalb das neue Reglement in Dubai nicht unterzeichnet. Der Bundesrat wird nun den Text im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Schweiz vertieft prüfen, bevor er über das weitere Vorgehen entscheidet.</p><p>Der Bundesrat informiert und konsultiert die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen des Parlamentes über internationale Verhandlungen gemäss den Vorgaben von Artikel 152 des Parlamentsgesetzes. Das Parlament informiert der Bundesrat auf Nachfrage. Über die erwähnten Arbeiten im Rahmen der Wipo hat er beispielsweise im Rahmen seiner Antwort auf die Interpellation Recordon 11.3491, "Vertragsentwurf der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Verbesserter Zugang zu Büchern für sehbehinderte Menschen", informiert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf Anfragen der Nationalräte Glättli und Hiltpold hat der Bundesrat am 5. März 2012 in Aussicht gestellt, vor einer allfälligen Unterzeichnung die im Zusammenhang mit dem internationalen Acta-Abkommen aufgeworfenen Fragen zu klären und die Entwicklung in der Europäischen Union zu verfolgen. </p><p>Mit Schreiben an die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat der Bundesrat dies bekräftigt: "Der Bundesrat wird mit der Unterzeichnung zuwarten, bis er genügend Entscheidelemente für die Beurteilung der Frage hat, ob Acta unterzeichnet werden soll."</p><p>Mit Votum vom 4. Juli 2012 hat unterdessen das EU-Parlament beschlossen, Acta nicht zu ratifizieren. Entsprechend kann Acta für die EU nicht in Kraft treten. Erst Japan hat Acta ratifiziert. Aufgrund des Entscheides des EU-Parlamentes müssen sechs der acht Nicht-EU-Staaten das Abkommen ratifizieren, damit es in Kraft treten kann. Die Schweiz ist einer dieser acht Staaten.</p><p>Gegenüber der "NZZ" erklärte Guido Balmer, stellvertretender Informationschef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Anfang Juli, der Bundesrat werde das Nein des EU-Parlamentes in seine Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit einbeziehen. Seither sind mir keine weiteren offiziellen Äusserungen der Schweizer Behörden zu Acta bekannt.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, das offiziell bloss sistierte Acta-Beitrittsverfahren definitiv zu beenden?</p><p>2. Nimmt die Schweiz an Verhandlungen bezüglich anderer, ähnlicher internationaler Abkommen im Bereich der Umsetzung oder der Erweiterung des Trips-Abkommens teil oder an Verhandlungen zu sonstigen Abkommen, welche die Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit insbesondere im Internet betreffen können? Wenn ja: an welchen? Was ist der Verhandlungsstand, und wie wird der Einbezug des Parlamentes gewährleistet?</p>
    • Unterzeichnet die Schweiz das Acta-Abkommen definitiv nicht?

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