Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren für den Bundesrat vertretbar?

ShortId
12.4111
Id
20124111
Updated
28.07.2023 00:39
Language
de
Title
Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren für den Bundesrat vertretbar?
AdditionalIndexing
32;Preissteigerung;ETH;Gleichbehandlung;Zugang zur Bildung;Kosten des Schulbesuchs;Sozialverträglichkeit;Finanzierung
1
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L05K1302050101, ETH
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 34d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erlässt der ETH-Rat die Gebührenverordnung, wobei die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind.</p><p>Der ETH-Rat hat auf Antrag der beiden ETH den Grundsatzentscheid gefällt, eine schrittweise Verdoppelung der Studiengebühren ins Auge zu fassen. Nach seiner Auffassung sollen die ETH die Mehreinnahmen einerseits für Massnahmen zur Stärkung der Qualität in der Lehre und andererseits für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Studierenden einsetzen. Der ETH-Rat legt grosses Gewicht auf die Abfederungsmassnahmen, um die Sozialverträglichkeit der Gebühren zu sichern und die Chancengleichheit beim Zugang zur höheren Bildung zu wahren. Deshalb hat er die beiden ETH damit beauftragt, mit den Studierendenverbänden und den Hochschulversammlungen (Vertretung aller Gruppen von Hochschulangehörigen) weitere Gespräche über die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu führen und ihm dazu ein gemeinsames Konzept vorzulegen. Auf dieser Basis plant der ETH-Rat, im Frühjahr 2013 das weitere Vorgehen festzulegen und namentlich eine interne Konsultation im ETH-Bereich zu eröffnen. Die Studiengebühren werden somit frühestens ab Herbstsemester 2015/16 schrittweise erhöht. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./2./5. Der Bundesrat misst der Chancengleichheit im Hinblick auf den Zugang zur Hochschulbildung grosse Bedeutung bei. Ob Studiengebühren sozialverträglich sind, hängt von den noch zu bestimmenden Begleitmassnahmen und von der Verfügbarkeit von Stipendien ab. Der Bundesrat begrüsst daher die Absicht des ETH-Rates, die Erhöhung der Studiengebühren im engen Dialog mit den Betroffenen sozialverträglich zu gestalten. Ferner wird in den kommenden Jahren das Stipendienwesen in der Schweiz weiterentwickelt. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass das Budget der Studierenden im Durchschnitt weit mehr durch die hohen Lebenshaltungskosten als durch die Studiengebühren belastet wird.</p><p>Sowohl die geplante Studiengebührenerhöhung an den ETH als auch die Neuregelung des Stipendienwesens in der Schweiz sind längerfristig angelegte Projekte. Wie für solche Vorhaben üblich, werden sie im Lichte der im internen Konsultationsverfahren im ETH-Bereich bzw. im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (SR 416.0) eingegangenen Antworten neu beurteilt und gegebenenfalls überarbeitet. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, in dieses Verfahren einzugreifen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass dem Mangel an Fachkräften in Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) entgegengewirkt werden muss. Die Abfederungsmassnahmen des ETH-Rates werden gewährleisten, dass Studieninteressierte nicht aus rein finanziellen Gründen auf ein Studium an einer ETH verzichten. Es gilt ferner zu beachten, dass die ETH auch aufgrund der hohen Qualität der Lehre und ihrer international hervorragenden Position eine grosse Anziehungskraft ausüben.</p><p>4. Auch bei einer Erhöhung der Studiengebühren auf etwa 2500 Franken pro Jahr wird lediglich ein kleiner Teil der Kosten eines ETH-Studiums, die je nach Studienrichtung zwischen 20 000 und 40 000 Franken jährlich betragen, gedeckt. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einem Systemwechsel die Rede sein.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der ETH-Rat hat am 6. Dezember 2012 bekanntgegeben, dass er eine Verdoppelung der Studiengebühren beschlossen hat. Dieser Entscheid wurde getroffen, ohne auf die erheblichen Bedenken der Studierenden und der betroffenen Kreise einzugehen.</p><p>Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der ETH-Rat mit seinem Beschluss, die Studiengebühren zu verdoppeln, Artikel 34d des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 befolgt, der vorschreibt, dass die Studiengebühren "sozialverträglich zu bemessen" sind? Wenn ja: Wie hoch müssen Studiengebühren sein, damit sie nicht mehr sozialverträglich sind? Wenn nein: Was will der Bundesrat unternehmen, damit das Gesetz eingehalten wird?</p><p>2. Der Bericht "Sozialverträgliche Studiengebühren", den die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2011 veröffentlichte, weist darauf hin, dass eine Studiengebührenerhöhung, selbst wenn sie geringer ausfällt als die, die für die beiden ETH geplant ist, zu einer starken Mehrbelastung für finanzschwache Familien von Studierenden führen würde. Was will der Bundesrat unternehmen, damit solche Familien nicht in eine finanziell missliche Lage geraten?</p><p>3. Eine Umfrage unter Studierenden der ETH Lausanne hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Studiengebühren, und sei sie auch nur moderat, für einen Grossteil von ihnen konkrete Auswirkungen auf die Berufswahl hätte. Dies, obwohl in der Schweiz ein Mangel an Ingenieurinnen und Ingenieuren besteht. Aufgrund des Beschlusses des ETH-Rates werden also viele junge Personen aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müssen. Wie will der Bundesrat dies verhindern?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht des ETH-Rates, dass die Verdoppelung der Studiengebühren keinen Systemwechsel darstellt, weil nämlich die Studiengebühren weiterhin zu rein administrativen Zwecken verwendet werden, wie dies bei der Mehrheit der universitären Hochschulen in der Schweiz der Fall ist? Bis zu welchem Betrag kann nach Ansicht des Bundesrates von rein administrativen Gebühren gesprochen werden?</p><p>5. Denkt der Bundesrat, dass die Chancengleichheit trotz dieser Studiengebührenverdoppelung gewährleistet ist?</p>
  • Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren für den Bundesrat vertretbar?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 34d des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz, SR 414.110) erlässt der ETH-Rat die Gebührenverordnung, wobei die Studiengebühren sozialverträglich zu bemessen sind.</p><p>Der ETH-Rat hat auf Antrag der beiden ETH den Grundsatzentscheid gefällt, eine schrittweise Verdoppelung der Studiengebühren ins Auge zu fassen. Nach seiner Auffassung sollen die ETH die Mehreinnahmen einerseits für Massnahmen zur Stärkung der Qualität in der Lehre und andererseits für Abfederungsmassnahmen zugunsten der Studierenden einsetzen. Der ETH-Rat legt grosses Gewicht auf die Abfederungsmassnahmen, um die Sozialverträglichkeit der Gebühren zu sichern und die Chancengleichheit beim Zugang zur höheren Bildung zu wahren. Deshalb hat er die beiden ETH damit beauftragt, mit den Studierendenverbänden und den Hochschulversammlungen (Vertretung aller Gruppen von Hochschulangehörigen) weitere Gespräche über die Verwendung der zusätzlichen Mittel zu führen und ihm dazu ein gemeinsames Konzept vorzulegen. Auf dieser Basis plant der ETH-Rat, im Frühjahr 2013 das weitere Vorgehen festzulegen und namentlich eine interne Konsultation im ETH-Bereich zu eröffnen. Die Studiengebühren werden somit frühestens ab Herbstsemester 2015/16 schrittweise erhöht. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>1./2./5. Der Bundesrat misst der Chancengleichheit im Hinblick auf den Zugang zur Hochschulbildung grosse Bedeutung bei. Ob Studiengebühren sozialverträglich sind, hängt von den noch zu bestimmenden Begleitmassnahmen und von der Verfügbarkeit von Stipendien ab. Der Bundesrat begrüsst daher die Absicht des ETH-Rates, die Erhöhung der Studiengebühren im engen Dialog mit den Betroffenen sozialverträglich zu gestalten. Ferner wird in den kommenden Jahren das Stipendienwesen in der Schweiz weiterentwickelt. Hierbei gilt es auch zu beachten, dass das Budget der Studierenden im Durchschnitt weit mehr durch die hohen Lebenshaltungskosten als durch die Studiengebühren belastet wird.</p><p>Sowohl die geplante Studiengebührenerhöhung an den ETH als auch die Neuregelung des Stipendienwesens in der Schweiz sind längerfristig angelegte Projekte. Wie für solche Vorhaben üblich, werden sie im Lichte der im internen Konsultationsverfahren im ETH-Bereich bzw. im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes (SR 416.0) eingegangenen Antworten neu beurteilt und gegebenenfalls überarbeitet. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, in dieses Verfahren einzugreifen.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass dem Mangel an Fachkräften in Mint-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) entgegengewirkt werden muss. Die Abfederungsmassnahmen des ETH-Rates werden gewährleisten, dass Studieninteressierte nicht aus rein finanziellen Gründen auf ein Studium an einer ETH verzichten. Es gilt ferner zu beachten, dass die ETH auch aufgrund der hohen Qualität der Lehre und ihrer international hervorragenden Position eine grosse Anziehungskraft ausüben.</p><p>4. Auch bei einer Erhöhung der Studiengebühren auf etwa 2500 Franken pro Jahr wird lediglich ein kleiner Teil der Kosten eines ETH-Studiums, die je nach Studienrichtung zwischen 20 000 und 40 000 Franken jährlich betragen, gedeckt. Vor diesem Hintergrund kann nicht von einem Systemwechsel die Rede sein.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der ETH-Rat hat am 6. Dezember 2012 bekanntgegeben, dass er eine Verdoppelung der Studiengebühren beschlossen hat. Dieser Entscheid wurde getroffen, ohne auf die erheblichen Bedenken der Studierenden und der betroffenen Kreise einzugehen.</p><p>Der Bundesrat wird um Antworten auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass der ETH-Rat mit seinem Beschluss, die Studiengebühren zu verdoppeln, Artikel 34d des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 befolgt, der vorschreibt, dass die Studiengebühren "sozialverträglich zu bemessen" sind? Wenn ja: Wie hoch müssen Studiengebühren sein, damit sie nicht mehr sozialverträglich sind? Wenn nein: Was will der Bundesrat unternehmen, damit das Gesetz eingehalten wird?</p><p>2. Der Bericht "Sozialverträgliche Studiengebühren", den die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) 2011 veröffentlichte, weist darauf hin, dass eine Studiengebührenerhöhung, selbst wenn sie geringer ausfällt als die, die für die beiden ETH geplant ist, zu einer starken Mehrbelastung für finanzschwache Familien von Studierenden führen würde. Was will der Bundesrat unternehmen, damit solche Familien nicht in eine finanziell missliche Lage geraten?</p><p>3. Eine Umfrage unter Studierenden der ETH Lausanne hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Studiengebühren, und sei sie auch nur moderat, für einen Grossteil von ihnen konkrete Auswirkungen auf die Berufswahl hätte. Dies, obwohl in der Schweiz ein Mangel an Ingenieurinnen und Ingenieuren besteht. Aufgrund des Beschlusses des ETH-Rates werden also viele junge Personen aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten müssen. Wie will der Bundesrat dies verhindern?</p><p>4. Teilt der Bundesrat die Ansicht des ETH-Rates, dass die Verdoppelung der Studiengebühren keinen Systemwechsel darstellt, weil nämlich die Studiengebühren weiterhin zu rein administrativen Zwecken verwendet werden, wie dies bei der Mehrheit der universitären Hochschulen in der Schweiz der Fall ist? Bis zu welchem Betrag kann nach Ansicht des Bundesrates von rein administrativen Gebühren gesprochen werden?</p><p>5. Denkt der Bundesrat, dass die Chancengleichheit trotz dieser Studiengebührenverdoppelung gewährleistet ist?</p>
    • Ist die Verdoppelung der ETH-Studiengebühren für den Bundesrat vertretbar?

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