Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
- ShortId
-
12.4131
- Id
-
20124131
- Updated
-
28.07.2023 13:46
- Language
-
de
- Title
-
Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
- AdditionalIndexing
-
28;Lebensdauer;Rentenalter
- 1
-
- L06K070203010401, Rentenalter
- L05K0107030102, Lebensdauer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Verschiedene Diskussionen rund um das Rentenalter haben immer wieder gezeigt, dass politische und emotionale Aspekte die ökonomischen Fakten übertönen. Rational betrachtet - und auch mit Blick auf Entwicklungen in anderen Ländern - müsste anerkannt werden, dass sich das Rentenalter an der effektiven Lebenserwartung orientieren muss. Ein entsprechender Automatismus würde diese Fragestellung entpolitisieren und an einer klar definierten Logik ausrichten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2013 Vorschläge zur Konkretisierung der Leitlinien vorzulegen. Dabei wird es auch darum gehen, das effektive Rücktrittsalter so stark wie möglich an das Referenzalter anzunähern. Verschiedene Massnahmen wurden zu diesem Zweck beschlossen: Einführung eines Referenzalters von 65 Jahren für Frauen und Männer, Flexibilisierung des Altersrücktritts koordiniert zwischen der ersten und zweiten Säule, Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts.</p><p>Ganz allgemein ist festzuhalten, dass es bei einem Mechanismus, der das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung anpasst, nicht möglich ist, sowohl das gesetzliche Rentenalter als auch das effektive Rücktrittsalter zu berücksichtigen. Denn das effektive Rücktrittsalter mit dem gesetzlichen Rentenalter in Übereinstimmung zu bringen ist kaum machbar und läuft den Flexibilisierungsabsichten in der AHV zuwider. Das tatsächliche Rücktrittsalter der Frauen und der Männer liegt heute unter dem gesetzlichen Rentenalter (62,6 Jahre bei Frauen und 64,1 Jahre bei Männern). Nach Ansicht des Bundesrates werden es die in den Leitlinien beschlossenen Massnahmen erlauben, das effektive Rücktrittsalter zu erhöhen und dabei eine gewisse Flexibilität zu wahren.</p><p>Ein Mechanismus zur automatischen Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung ist aus Sicht des Bundesrates zudem kein taugliches Instrument, um das Rentenalter zu regulieren. Demografische Faktoren können hier nicht alleine ausschlaggebend sein. Im Gegenteil, es müssen auch andere entscheidende Aspekte mit einbezogen werden, wie die gesellschaftlichen Realitäten oder die Kapazität des Arbeitsmarktes, freigewordene Arbeitskräfte zu absorbieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung einführt. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Dabei sollen weiterhin berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich sein. Ebenso wird von einem gleich hohen Rentenalter für Frauen und Männer ausgegangen.</p>
- Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Verschiedene Diskussionen rund um das Rentenalter haben immer wieder gezeigt, dass politische und emotionale Aspekte die ökonomischen Fakten übertönen. Rational betrachtet - und auch mit Blick auf Entwicklungen in anderen Ländern - müsste anerkannt werden, dass sich das Rentenalter an der effektiven Lebenserwartung orientieren muss. Ein entsprechender Automatismus würde diese Fragestellung entpolitisieren und an einer klar definierten Logik ausrichten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 21. November 2012 die allgemeinen Leitlinien für die Reform der Altersvorsorge 2020 definiert. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, ihm bis im Sommer 2013 Vorschläge zur Konkretisierung der Leitlinien vorzulegen. Dabei wird es auch darum gehen, das effektive Rücktrittsalter so stark wie möglich an das Referenzalter anzunähern. Verschiedene Massnahmen wurden zu diesem Zweck beschlossen: Einführung eines Referenzalters von 65 Jahren für Frauen und Männer, Flexibilisierung des Altersrücktritts koordiniert zwischen der ersten und zweiten Säule, Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter und Reduktion der Attraktivität eines vorzeitigen Altersrücktritts.</p><p>Ganz allgemein ist festzuhalten, dass es bei einem Mechanismus, der das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung anpasst, nicht möglich ist, sowohl das gesetzliche Rentenalter als auch das effektive Rücktrittsalter zu berücksichtigen. Denn das effektive Rücktrittsalter mit dem gesetzlichen Rentenalter in Übereinstimmung zu bringen ist kaum machbar und läuft den Flexibilisierungsabsichten in der AHV zuwider. Das tatsächliche Rücktrittsalter der Frauen und der Männer liegt heute unter dem gesetzlichen Rentenalter (62,6 Jahre bei Frauen und 64,1 Jahre bei Männern). Nach Ansicht des Bundesrates werden es die in den Leitlinien beschlossenen Massnahmen erlauben, das effektive Rücktrittsalter zu erhöhen und dabei eine gewisse Flexibilität zu wahren.</p><p>Ein Mechanismus zur automatischen Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung ist aus Sicht des Bundesrates zudem kein taugliches Instrument, um das Rentenalter zu regulieren. Demografische Faktoren können hier nicht alleine ausschlaggebend sein. Im Gegenteil, es müssen auch andere entscheidende Aspekte mit einbezogen werden, wie die gesellschaftlichen Realitäten oder die Kapazität des Arbeitsmarktes, freigewordene Arbeitskräfte zu absorbieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, der eine automatische Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung einführt. Davon betroffen sein muss nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch der effektive Renteneintritt. Dabei sollen weiterhin berufsspezifische und individuelle Flexibilisierungen innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich sein. Ebenso wird von einem gleich hohen Rentenalter für Frauen und Männer ausgegangen.</p>
- Automatische Verknüpfung von Rentenalter und Lebenserwartung
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