Stärkung der privaten Vorsorge mit gleichzeitiger Solidaritätskomponente
- ShortId
-
12.4133
- Id
-
20124133
- Updated
-
14.11.2025 07:32
- Language
-
de
- Title
-
Stärkung der privaten Vorsorge mit gleichzeitiger Solidaritätskomponente
- AdditionalIndexing
-
28;Steuerabzug;Solidarität;Ersparnis;Dritte Säule
- 1
-
- L05K0104010103, Dritte Säule
- L04K08020226, Solidarität
- L05K0704050206, Ersparnis
- L04K11070304, Steuerabzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Säule 3a können natürliche Personen jährlich einen Maximalbetrag (zurzeit 6739 Franken) in die private Vorsorge investieren und diese Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies ist eine attraktive und sinnvolle Ergänzung der ersten und zweiten Säule, welche die individuelle Vorsorge stärkt, aber sich beispielsweise auch für das Eigenheimsparen eignet.</p><p>Im Unterschied zur ersten und zweiten Säule beinhaltet die dritte Säule keine Solidaritätskomponente. Mit einer Erweiterung der Möglichkeiten im Rahmen der Säule 3a könnte hier einerseits ein Solidaritätsbeitrag eingeführt werden und andererseits die private Vorsorge zusätzlich gestärkt werden. Der Aufbau einer dritten Säule als private Vorsorge setzt ein eher höheres verfügbares Einkommen voraus. Mit einem zusätzlichen Ausbau sollen deshalb nicht einfach ausschliesslich die höheren Einkommen bevorzugt werden, sondern gleichzeitig ein Solidaritätsbeitrag entrichtet werden.</p><p>So könnte beispielsweise eine sogenannte Säule 3a+ geschaffen werden, die neben der bisherigen Säule 3a ein weiteres Vorsorgekonto ermöglicht, auf das ebenfalls der Maximalbetrag einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Vor der Gutschrift des einbezahlten Betrags auf das Konto werden aber (beispielsweise) 8,4 Prozent (heutiger AHV-Beitrag) abgezogen und (beispielsweise) der AHV zugeführt.</p>
- <p>Die mit dem Postulat geforderte Massnahme hätte nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtfinanzierung der Sozialversicherungen, da die "Säule 3a plus" bloss einem kleinen, bessergestellten Kreis von Versicherten offenstünde. Heute sind gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen in der Lage, den vollen Säule-3a-Abzug geltend zu machen. Würden die steuerlich abzugsfähigen Beiträge erhöht, käme dies vor allem Personen mit hohem Einkommen zugute, die ohnehin meist über eine gute Vorsorge verfügen. Die zusätzlichen Beiträge an die AHV würden zudem nicht ausreichen, um die Steuerausfälle des Bundes von mehr als 220 Millionen Franken aufzufangen (z. B. mit einer Verdoppelung der Beiträge: vgl. Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung "Pilier 3a: l'effet d'un doublement des montants maxima" vom 13. Februar 2009). Das Verhältnis zwischen sozialem Nutzen und Steuerausfällen wäre insgesamt also negativ, und die Solidarität würde nicht wirklich gestärkt, da die vorgeschlagene Massnahme keine substanzielle Verbesserung der Vorsorge für alle sozialen Schichten bewirkt, sondern nur für eine Minderheit. Deshalb kommt eine solche Massnahme für den Bundesrat nicht infrage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erweiterung der dritten Säule mit gleichzeitiger Einführung einer Solidaritätskomponente zu prüfen.</p>
- Stärkung der privaten Vorsorge mit gleichzeitiger Solidaritätskomponente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen der Säule 3a können natürliche Personen jährlich einen Maximalbetrag (zurzeit 6739 Franken) in die private Vorsorge investieren und diese Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies ist eine attraktive und sinnvolle Ergänzung der ersten und zweiten Säule, welche die individuelle Vorsorge stärkt, aber sich beispielsweise auch für das Eigenheimsparen eignet.</p><p>Im Unterschied zur ersten und zweiten Säule beinhaltet die dritte Säule keine Solidaritätskomponente. Mit einer Erweiterung der Möglichkeiten im Rahmen der Säule 3a könnte hier einerseits ein Solidaritätsbeitrag eingeführt werden und andererseits die private Vorsorge zusätzlich gestärkt werden. Der Aufbau einer dritten Säule als private Vorsorge setzt ein eher höheres verfügbares Einkommen voraus. Mit einem zusätzlichen Ausbau sollen deshalb nicht einfach ausschliesslich die höheren Einkommen bevorzugt werden, sondern gleichzeitig ein Solidaritätsbeitrag entrichtet werden.</p><p>So könnte beispielsweise eine sogenannte Säule 3a+ geschaffen werden, die neben der bisherigen Säule 3a ein weiteres Vorsorgekonto ermöglicht, auf das ebenfalls der Maximalbetrag einbezahlt und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Vor der Gutschrift des einbezahlten Betrags auf das Konto werden aber (beispielsweise) 8,4 Prozent (heutiger AHV-Beitrag) abgezogen und (beispielsweise) der AHV zugeführt.</p>
- <p>Die mit dem Postulat geforderte Massnahme hätte nur einen geringen Einfluss auf die Gesamtfinanzierung der Sozialversicherungen, da die "Säule 3a plus" bloss einem kleinen, bessergestellten Kreis von Versicherten offenstünde. Heute sind gerade 10 Prozent aller Steuerpflichtigen in der Lage, den vollen Säule-3a-Abzug geltend zu machen. Würden die steuerlich abzugsfähigen Beiträge erhöht, käme dies vor allem Personen mit hohem Einkommen zugute, die ohnehin meist über eine gute Vorsorge verfügen. Die zusätzlichen Beiträge an die AHV würden zudem nicht ausreichen, um die Steuerausfälle des Bundes von mehr als 220 Millionen Franken aufzufangen (z. B. mit einer Verdoppelung der Beiträge: vgl. Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung "Pilier 3a: l'effet d'un doublement des montants maxima" vom 13. Februar 2009). Das Verhältnis zwischen sozialem Nutzen und Steuerausfällen wäre insgesamt also negativ, und die Solidarität würde nicht wirklich gestärkt, da die vorgeschlagene Massnahme keine substanzielle Verbesserung der Vorsorge für alle sozialen Schichten bewirkt, sondern nur für eine Minderheit. Deshalb kommt eine solche Massnahme für den Bundesrat nicht infrage.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erweiterung der dritten Säule mit gleichzeitiger Einführung einer Solidaritätskomponente zu prüfen.</p>
- Stärkung der privaten Vorsorge mit gleichzeitiger Solidaritätskomponente
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