Offensive Verhandlungen für einen steuerkonformen Finanzplatz unter Einbezug des Marktzutritts
- ShortId
-
12.4138
- Id
-
20124138
- Updated
-
27.07.2023 20:29
- Language
-
de
- Title
-
Offensive Verhandlungen für einen steuerkonformen Finanzplatz unter Einbezug des Marktzutritts
- AdditionalIndexing
-
24;Europäische Union;Steuerausweichung;internationale Verhandlungen;Zusammenarbeit in Rechtsfragen;Steuerhinterziehung;OECD;Finanzinstitution;Marktzugang;Informationsaustausch;Finanzplatz;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11060112, Finanzplatz
- L04K11070312, Steuerrecht
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L04K12010103, Informationsaustausch
- L05K0701030311, Marktzugang
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K10010217, Zusammenarbeit in Rechtsfragen
- L03K110401, Finanzinstitution
- L02K0903, Europäische Union
- L03K150222, OECD
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Es zeichnet sich ab, dass der automatische Informationsaustausch zum künftigen Standard für die Durchsetzung sauberer Finanzplätze ohne Steuerhinterziehungsgelder wird. Zudem wünschen sich immer mehr Banken den automatischen Informationsaustausch, weil sie damit nicht den Steuervogt für ausländische Staaten spielen müssen wie beim Modell der Abgeltungssteuer. Die USA haben mit Fatca einen solchen Austausch bereits autonom durchgesetzt, ohne dass die Schweiz dafür eine Gegenleistung aushandeln konnte.</p><p>Die Schweiz ist also gut beraten, offensiv an der Entwicklung des neuen Standards mitzuarbeiten und im Gegenzug den Schweizer Banken den Zugang zu den internationalen Finanzplätzen zu sichern und eine entsprechende Strategie zu entwickeln. Wenn die Schweiz zu lange wartet, wird sie wie bei der kräftigen Lockerung des Bankgeheimnisses wiederum von aussen gezwungen werden, den automatischen Informationsaustausch zu übernehmen. Und das, ohne dessen konkrete Ausgestaltung mitbestimmen zu können (z. B. geordnete Übergangszeit, geregelte Vergangenheit usw.), geschweige denn den Marktzugang ihrer Banken zu allen internationalen Finanzplätzen zu sichern.</p><p>Diese Motion fordert ausdrücklich nicht die einseitige Einführung des automatischen Informationsaustausches, sondern die Entwicklung einer entsprechenden Strategie, die den Interessen der Schweiz und des Schweizer Finanzplatzes dient.</p>
- <p>In seinem "Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes" vom 19. Dezember 2012 (vgl. <a href="http://www.efd.admin.ch">www.efd.admin.ch</a> > Dokumentation > Berichte) bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, den seit 2009 eingeschlagenen Weg zur Lösung der mit dem Finanzplatz verbundenen Probleme im Steuerbereich konsequent weiterzugehen. Das Modell der Quellensteuerabkommen, die Amts- und Rechtshilfe nach internationalem Standard und die einzuführenden zusätzlichen steuerlichen Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre sind ein wirkungsvolles und zukunftstaugliches Dispositiv gegen Missbräuche im Fiskalbereich. Der automatische Informationsaustausch (AIA) hat Nachteile, weil dadurch die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden aufgehoben wird. Zudem bestehen beim AIA Mängel bezüglich der Effizienz. Dieser führt zum Austausch von grossen Datenmengen, deren Auswertung mit administrativen Schwierigkeiten verbunden ist. Das Ziel einer Besteuerung aller Steuerpflichtigen kann mit dem AIA nur lückenhaft erreicht werden.</p><p>Mit den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Quellensteuerabkommen mit Österreich und dem Vereinigten Königreich lässt sich zeigen, dass das Modell in der Praxis ordnungsgemäss vollzogen und Steuergeld überwiesen werden kann. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert. Das Quellensteuermodell ist eine glaubwürdige Alternative zum automatischen Informationsaustausch.</p><p>Die strategische Ausrichtung der Schweizer Finanzmarktpolitik beruht insbesondere darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu gehört auch die Verbesserung des Marktzugangs. Als wichtiger Bestandteil der bestehenden Strategie wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Quellensteuerabkommen Verbesserungen beim Marktzugang vereinbart. Solche Verbesserungen werden auch bei Verhandlungen mit weiteren Ländern angestrebt. Die EU verlangt allerdings als Voraussetzung für den Marktzutritt von Finanzdienstleistungsunternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz in zunehmenden Masse eine gleichwertige Finanzmarktregulierung, auch in Bezug auf Aufsicht und Rechtsdurchsetzung. Gleichzeitig hat die EU wiederholt klargemacht, dass ihr Interesse an einem sektorspezifischen Dienstleistungsabkommen, welches nur Finanzdienstleistungen umfassen würde, gering ist. Generell würde ein Dienstleistungsabkommen - sei es sektoriell oder umfassend - eine ganze Reihe von sensiblen Fragen aufwerfen. Da es sich um ein Marktzugangsabkommen handeln würde, müssten dafür zudem auch die institutionellen Fragen im Verhältnis zur EU (betreffend den Umgang mit Entwicklungen des relevanten Acquis, die Überwachung und Auslegung eines allfälligen Abkommens sowie die Streitbeilegung) gelöst sein.</p><p>Eine vom EFD im Dezember 2012 eingesetzte Expertengruppe hat den Auftrag, Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarkstrategie des Bundes zu erarbeiten und Vorschläge sowie Handlungsoptionen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Weiterentwicklung der Politik für einen steuerkonformen Finanzplatz eine Strategie für den automatischen Informationsaustausch im Rahmen der EU und/oder der OECD zu entwickeln, um mittel- und längerfristig den Marktzutritt der schweizerischen Finanzinstitute/-intermediäre zu den entsprechenden ausländischen Märkten sicherzustellen.</p>
- Offensive Verhandlungen für einen steuerkonformen Finanzplatz unter Einbezug des Marktzutritts
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es zeichnet sich ab, dass der automatische Informationsaustausch zum künftigen Standard für die Durchsetzung sauberer Finanzplätze ohne Steuerhinterziehungsgelder wird. Zudem wünschen sich immer mehr Banken den automatischen Informationsaustausch, weil sie damit nicht den Steuervogt für ausländische Staaten spielen müssen wie beim Modell der Abgeltungssteuer. Die USA haben mit Fatca einen solchen Austausch bereits autonom durchgesetzt, ohne dass die Schweiz dafür eine Gegenleistung aushandeln konnte.</p><p>Die Schweiz ist also gut beraten, offensiv an der Entwicklung des neuen Standards mitzuarbeiten und im Gegenzug den Schweizer Banken den Zugang zu den internationalen Finanzplätzen zu sichern und eine entsprechende Strategie zu entwickeln. Wenn die Schweiz zu lange wartet, wird sie wie bei der kräftigen Lockerung des Bankgeheimnisses wiederum von aussen gezwungen werden, den automatischen Informationsaustausch zu übernehmen. Und das, ohne dessen konkrete Ausgestaltung mitbestimmen zu können (z. B. geordnete Übergangszeit, geregelte Vergangenheit usw.), geschweige denn den Marktzugang ihrer Banken zu allen internationalen Finanzplätzen zu sichern.</p><p>Diese Motion fordert ausdrücklich nicht die einseitige Einführung des automatischen Informationsaustausches, sondern die Entwicklung einer entsprechenden Strategie, die den Interessen der Schweiz und des Schweizer Finanzplatzes dient.</p>
- <p>In seinem "Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes" vom 19. Dezember 2012 (vgl. <a href="http://www.efd.admin.ch">www.efd.admin.ch</a> > Dokumentation > Berichte) bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, den seit 2009 eingeschlagenen Weg zur Lösung der mit dem Finanzplatz verbundenen Probleme im Steuerbereich konsequent weiterzugehen. Das Modell der Quellensteuerabkommen, die Amts- und Rechtshilfe nach internationalem Standard und die einzuführenden zusätzlichen steuerlichen Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre sind ein wirkungsvolles und zukunftstaugliches Dispositiv gegen Missbräuche im Fiskalbereich. Der automatische Informationsaustausch (AIA) hat Nachteile, weil dadurch die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden aufgehoben wird. Zudem bestehen beim AIA Mängel bezüglich der Effizienz. Dieser führt zum Austausch von grossen Datenmengen, deren Auswertung mit administrativen Schwierigkeiten verbunden ist. Das Ziel einer Besteuerung aller Steuerpflichtigen kann mit dem AIA nur lückenhaft erreicht werden.</p><p>Mit den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Quellensteuerabkommen mit Österreich und dem Vereinigten Königreich lässt sich zeigen, dass das Modell in der Praxis ordnungsgemäss vollzogen und Steuergeld überwiesen werden kann. Verhandlungen mit Griechenland und Italien über ähnliche Abkommen sind im Gang. Weitere Länder inner- und ausserhalb Europas sind interessiert. Das Quellensteuermodell ist eine glaubwürdige Alternative zum automatischen Informationsaustausch.</p><p>Die strategische Ausrichtung der Schweizer Finanzmarktpolitik beruht insbesondere darauf, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu gehört auch die Verbesserung des Marktzugangs. Als wichtiger Bestandteil der bestehenden Strategie wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Quellensteuerabkommen Verbesserungen beim Marktzugang vereinbart. Solche Verbesserungen werden auch bei Verhandlungen mit weiteren Ländern angestrebt. Die EU verlangt allerdings als Voraussetzung für den Marktzutritt von Finanzdienstleistungsunternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz in zunehmenden Masse eine gleichwertige Finanzmarktregulierung, auch in Bezug auf Aufsicht und Rechtsdurchsetzung. Gleichzeitig hat die EU wiederholt klargemacht, dass ihr Interesse an einem sektorspezifischen Dienstleistungsabkommen, welches nur Finanzdienstleistungen umfassen würde, gering ist. Generell würde ein Dienstleistungsabkommen - sei es sektoriell oder umfassend - eine ganze Reihe von sensiblen Fragen aufwerfen. Da es sich um ein Marktzugangsabkommen handeln würde, müssten dafür zudem auch die institutionellen Fragen im Verhältnis zur EU (betreffend den Umgang mit Entwicklungen des relevanten Acquis, die Überwachung und Auslegung eines allfälligen Abkommens sowie die Streitbeilegung) gelöst sein.</p><p>Eine vom EFD im Dezember 2012 eingesetzte Expertengruppe hat den Auftrag, Grundlagen zur Weiterentwicklung der Finanzmarkstrategie des Bundes zu erarbeiten und Vorschläge sowie Handlungsoptionen zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, in Weiterentwicklung der Politik für einen steuerkonformen Finanzplatz eine Strategie für den automatischen Informationsaustausch im Rahmen der EU und/oder der OECD zu entwickeln, um mittel- und längerfristig den Marktzutritt der schweizerischen Finanzinstitute/-intermediäre zu den entsprechenden ausländischen Märkten sicherzustellen.</p>
- Offensive Verhandlungen für einen steuerkonformen Finanzplatz unter Einbezug des Marktzutritts
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