Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung
- ShortId
-
12.4142
- Id
-
20124142
- Updated
-
28.07.2023 11:59
- Language
-
de
- Title
-
Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung
- AdditionalIndexing
-
28;Armut;Ergänzungsleistung;Rahmengesetz;Koordination;Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften;Alleinerziehende/r;working poor;Familie (speziell);kinderreiche Familie
- 1
-
- L03K010303, Familie (speziell)
- L04K01030303, Alleinerziehende/r
- L04K01030307, kinderreiche Familie
- L04K01010203, Armut
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L05K0101020301, working poor
- L04K08020314, Koordination
- L06K050301010205, Rahmengesetz
- L05K0503020301, Angleichung der kantonalen Rechtsvorschriften
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Haushalte mit Kindern und insbesondere Einelternfamilien und kinderreiche Familien haben gemäss BFS ein besonders hohes Armutsrisiko und sind zudem auch stärker vom Phänomen der Working Poor betroffen. So lag die Armutsquote 2010 im Durchschnitt bei 7,9 Prozent, bei Einelternfamilien hingegen bei 25,9 Prozent. Eine überdurchschnittliche Armutsgefährdung weisen auch Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern auf (21,2 Prozent). Der Bundesrat hat in seiner Strategie zur Armutsbekämpfung die Bekämpfung der Familienarmut als eines von drei Arbeitsfeldern und dabei als Strategie die Identifikation und Förderung von Good-Practice-Beispielen definiert.</p><p>Im Jahr 2004 legte die Subkommission der SGK-N einen Gesetzesvorschlag für die Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene vor, der in Vernehmlassung ging. Die Vernehmlassung ergab, dass eine bundesrechtliche Regelung, deren Ausgestaltung analog EL AHV/IV, sowie die Finanzierung der Familienergänzungsleistungen durch Bund und Kantone mehrheitlich begrüsst wurden. Im Februar 2009, nach der Einführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, entschied die SGK-N, das Thema der Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene zu sistieren, und beauftragte die Verwaltung damit, Alternativen auszuarbeiten. </p><p>Die Kantone Tessin, Solothurn, Waadt und Genf haben bis heute kantonale Familienergänzungsleistungen eingeführt. Bern, Freiburg und Wallis erarbeiten eine Gesetzesvorlage. Fünf Kantone haben Vorstösse überwiesen, und in fünf weiteren Kantonen sind Vorstösse hängig.</p>
- <p>Familienarmut ist eines der prioritären Arbeitsfelder der gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung. Zuständig für diesen Bereich sind in erster Linie die Kantone. Auf Bundesebene wurden die entsprechenden parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline (00.436) und Meier-Schatz (00.437) im Sommer 2011 vom Nationalrat abgeschrieben, da die geprüften Leistungsmodelle keine Mehrheit fanden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Lauf der Vorbereitungsarbeiten verschiedene, den Kriterien der zuständigen Kommission entsprechende Varianten geprüft und die Suche nach Alternativen auf Anfrage der Kantone und in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) weitergeführt. Die Kantone konnten sich jedoch über die Frage der Finanzierung neuer Leistungen nicht einigen, sodass die Diskussion sistiert wurde. Die SODK hat hingegen Empfehlungen ausgearbeitet, die als Leitlinien für möglichst konvergente Leistungssysteme in den Kantonen dienen können, die solche Leistungen erbringen wollen.</p><p>1. Im Rahmen seiner Zuständigkeit führt der Bund das Engagement zur Prävention und Bekämpfung der Armut weiter. Das EDI ist beauftragt, die Grundlagen eines nationalen Programms vorzubereiten. Der Bund engagiert sich einerseits für Massnahmen zur Integration einkommensschwacher Familien und andererseits für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. In diesem Zusammenhang unterstützt der Bund seit 2003 ein bis 2015 befristetes Impulsprogramm zur Förderung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze. Das Programm soll insbesondere Eltern helfen, Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren zu können. Mit der Verabschiedung von Artikel 115a der Bundesverfassung hat das Parlament die Bedeutung solcher Betreuungsstrukturen der Kantone und Gemeinden in der Familienpolitik sowie das subsidiäre Engagement des Bundes bestätigt. Volk und Stände äussern sich zu diesem Artikel im März 2013.</p><p>2. Der Bund verfolgt die laufenden Entwicklungen in den Kantonen mit Interesse. Mit Ausnahme des im Kanton Tessin seit 16 Jahren geltenden Gesetzes sind die kantonalen Konzepte noch relativ neu, sodass noch keine Beurteilung der Best Practices möglich ist. Der Kanton Solothurn hat 2010 auf fünf Jahre befristete Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt und evaluiert derzeit die Ergebnisse. 2014 soll ein Evaluationsbericht vorliegen, der ausschlaggebend sein wird für den Entscheid, ob das Gesetz weiterhin in Kraft bleibt, aufgehoben oder allenfalls abgeändert wird. Noch neuer sind die Erfahrungen in den Kantonen Waadt und Genf, wo die Systeme erst seit Sommer 2011 bzw. Herbst 2012 in Kraft sind.</p><p>3./4. Nachdem die im Parlament debattierten Modelle der Ergänzungsleistungen für Familien nicht zum Ziel geführt haben, stellt sich der Bund nicht zwischen die Kantone, um auf eine Harmonisierung der geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Leistungssysteme zu drängen. Es braucht jedoch weiterhin gezielte Massnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Familien. Das EDI führt daher zusammen mit der SODK und den Gemeinden und Städten eine erweiterte Reflexion über die Massnahmen zugunsten bedürftiger Familien im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz und der Vorbereitung des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut. Die Grundzüge dieses Programms werden dem Bundesrat im Frühling 2013 vorgelegt.</p><p>5. Zurzeit ist der Bundesrat nicht beauftragt, die Erarbeitung eines eidgenössischen Rahmengesetzes über Ergänzungsleistungen für Familien in Angriff zu nehmen. Angesichts der Haltung des Parlamentes hält er es nicht für angezeigt, das Geschäft in eigener Kompetenz wieder aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche konkreten Projekte verfolgt der Bundesrat zur Bekämpfung der Familienarmut, mit dem Ziel, Erwerbsanreize zu schaffen und die Vereinbarkeit von sozialem Leben, Familie und Erwerbsleben zu fördern?</p><p>2. Welche Schlussfolgerungen zieht er aus den Best-Practice-Beispielen der vier Kantone, die bereits Familienergänzungsleistungen eingeführt haben?</p><p>3. Wie sieht die Rolle des Bundes aus in Bezug auf die Harmonisierung vonseiten des Bundes angesichts der Tatsache, dass die Kantone unterschiedliche Lösungen angehen oder implementiert haben?</p><p>4. Wie weit gehen die Harmonisierungsbestrebungen des Bundes im Rahmen des nationalen Dialoges der Schweiz in Bezug auf Ergänzungsleistungen für Familien?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die notwendigen Schritte für ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien in Zusammenarbeit mit den Kantonen einzuleiten und so die Arbeit dafür aufzunehmen?</p>
- Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Haushalte mit Kindern und insbesondere Einelternfamilien und kinderreiche Familien haben gemäss BFS ein besonders hohes Armutsrisiko und sind zudem auch stärker vom Phänomen der Working Poor betroffen. So lag die Armutsquote 2010 im Durchschnitt bei 7,9 Prozent, bei Einelternfamilien hingegen bei 25,9 Prozent. Eine überdurchschnittliche Armutsgefährdung weisen auch Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern auf (21,2 Prozent). Der Bundesrat hat in seiner Strategie zur Armutsbekämpfung die Bekämpfung der Familienarmut als eines von drei Arbeitsfeldern und dabei als Strategie die Identifikation und Förderung von Good-Practice-Beispielen definiert.</p><p>Im Jahr 2004 legte die Subkommission der SGK-N einen Gesetzesvorschlag für die Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene vor, der in Vernehmlassung ging. Die Vernehmlassung ergab, dass eine bundesrechtliche Regelung, deren Ausgestaltung analog EL AHV/IV, sowie die Finanzierung der Familienergänzungsleistungen durch Bund und Kantone mehrheitlich begrüsst wurden. Im Februar 2009, nach der Einführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen, entschied die SGK-N, das Thema der Einführung von Familienergänzungsleistungen auf Bundesebene zu sistieren, und beauftragte die Verwaltung damit, Alternativen auszuarbeiten. </p><p>Die Kantone Tessin, Solothurn, Waadt und Genf haben bis heute kantonale Familienergänzungsleistungen eingeführt. Bern, Freiburg und Wallis erarbeiten eine Gesetzesvorlage. Fünf Kantone haben Vorstösse überwiesen, und in fünf weiteren Kantonen sind Vorstösse hängig.</p>
- <p>Familienarmut ist eines der prioritären Arbeitsfelder der gesamtschweizerischen Strategie zur Armutsbekämpfung. Zuständig für diesen Bereich sind in erster Linie die Kantone. Auf Bundesebene wurden die entsprechenden parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline (00.436) und Meier-Schatz (00.437) im Sommer 2011 vom Nationalrat abgeschrieben, da die geprüften Leistungsmodelle keine Mehrheit fanden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat im Lauf der Vorbereitungsarbeiten verschiedene, den Kriterien der zuständigen Kommission entsprechende Varianten geprüft und die Suche nach Alternativen auf Anfrage der Kantone und in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) weitergeführt. Die Kantone konnten sich jedoch über die Frage der Finanzierung neuer Leistungen nicht einigen, sodass die Diskussion sistiert wurde. Die SODK hat hingegen Empfehlungen ausgearbeitet, die als Leitlinien für möglichst konvergente Leistungssysteme in den Kantonen dienen können, die solche Leistungen erbringen wollen.</p><p>1. Im Rahmen seiner Zuständigkeit führt der Bund das Engagement zur Prävention und Bekämpfung der Armut weiter. Das EDI ist beauftragt, die Grundlagen eines nationalen Programms vorzubereiten. Der Bund engagiert sich einerseits für Massnahmen zur Integration einkommensschwacher Familien und andererseits für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. In diesem Zusammenhang unterstützt der Bund seit 2003 ein bis 2015 befristetes Impulsprogramm zur Förderung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze. Das Programm soll insbesondere Eltern helfen, Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren zu können. Mit der Verabschiedung von Artikel 115a der Bundesverfassung hat das Parlament die Bedeutung solcher Betreuungsstrukturen der Kantone und Gemeinden in der Familienpolitik sowie das subsidiäre Engagement des Bundes bestätigt. Volk und Stände äussern sich zu diesem Artikel im März 2013.</p><p>2. Der Bund verfolgt die laufenden Entwicklungen in den Kantonen mit Interesse. Mit Ausnahme des im Kanton Tessin seit 16 Jahren geltenden Gesetzes sind die kantonalen Konzepte noch relativ neu, sodass noch keine Beurteilung der Best Practices möglich ist. Der Kanton Solothurn hat 2010 auf fünf Jahre befristete Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt und evaluiert derzeit die Ergebnisse. 2014 soll ein Evaluationsbericht vorliegen, der ausschlaggebend sein wird für den Entscheid, ob das Gesetz weiterhin in Kraft bleibt, aufgehoben oder allenfalls abgeändert wird. Noch neuer sind die Erfahrungen in den Kantonen Waadt und Genf, wo die Systeme erst seit Sommer 2011 bzw. Herbst 2012 in Kraft sind.</p><p>3./4. Nachdem die im Parlament debattierten Modelle der Ergänzungsleistungen für Familien nicht zum Ziel geführt haben, stellt sich der Bund nicht zwischen die Kantone, um auf eine Harmonisierung der geltenden oder in Vorbereitung befindlichen Leistungssysteme zu drängen. Es braucht jedoch weiterhin gezielte Massnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Familien. Das EDI führt daher zusammen mit der SODK und den Gemeinden und Städten eine erweiterte Reflexion über die Massnahmen zugunsten bedürftiger Familien im Rahmen des Nationalen Dialogs Sozialpolitik Schweiz und der Vorbereitung des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung der Armut. Die Grundzüge dieses Programms werden dem Bundesrat im Frühling 2013 vorgelegt.</p><p>5. Zurzeit ist der Bundesrat nicht beauftragt, die Erarbeitung eines eidgenössischen Rahmengesetzes über Ergänzungsleistungen für Familien in Angriff zu nehmen. Angesichts der Haltung des Parlamentes hält er es nicht für angezeigt, das Geschäft in eigener Kompetenz wieder aufzunehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Welche konkreten Projekte verfolgt der Bundesrat zur Bekämpfung der Familienarmut, mit dem Ziel, Erwerbsanreize zu schaffen und die Vereinbarkeit von sozialem Leben, Familie und Erwerbsleben zu fördern?</p><p>2. Welche Schlussfolgerungen zieht er aus den Best-Practice-Beispielen der vier Kantone, die bereits Familienergänzungsleistungen eingeführt haben?</p><p>3. Wie sieht die Rolle des Bundes aus in Bezug auf die Harmonisierung vonseiten des Bundes angesichts der Tatsache, dass die Kantone unterschiedliche Lösungen angehen oder implementiert haben?</p><p>4. Wie weit gehen die Harmonisierungsbestrebungen des Bundes im Rahmen des nationalen Dialoges der Schweiz in Bezug auf Ergänzungsleistungen für Familien?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, die notwendigen Schritte für ein Rahmengesetz für Ergänzungsleistungen für Familien in Zusammenarbeit mit den Kantonen einzuleiten und so die Arbeit dafür aufzunehmen?</p>
- Familienergänzungsleistungen als Mittel zur Armutsbekämpfung
Back to List