Bessere Nutzung des regionalen Wald- und Restholzes durch regionale Holzkraftwerke

ShortId
12.4148
Id
20124148
Updated
28.07.2023 09:56
Language
de
Title
Bessere Nutzung des regionalen Wald- und Restholzes durch regionale Holzkraftwerke
AdditionalIndexing
66;55;Kleinkraftwerk;Brennholz;Einspeisevergütung;Holzabfall;Waldbau
1
  • L04K17030204, Kleinkraftwerk
  • L05K0705040102, Brennholz
  • L05K0705040104, Holzabfall
  • L05K1401070105, Waldbau
  • L06K170303010103, Einspeisevergütung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Trotz der KEV werden in der Schweiz nur sehr wenige Holzheizkraftwerke (HHKW) mit Stromproduktion erstellt. Das Problem liegt - auch nach der kürzlich erfolgten Anpassung - in der Ausgestaltung der KEV, mit der nur sehr grosse HHKW wirtschaftlich betrieben werden können. Mit den heutigen Vergütungssätzen sind mittlere und kleinere HHKW und insbesondere Anlagen mit Wald- und Sägereirestholz kaum rentabel. Das grosse Potenzial an regional verfügbarem Wald- und Sägereirestholz zur energetischen Verwertung wird daher kaum genutzt. Falls mehr Schweizer Waldholz energetisch genutzt und damit die Stromproduktion aus Biomasse gesteigert werden sollte, müsste die KEV entsprechende Anreize bieten.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, wie kleinere Holzkraftwerke wirtschaftlich betrieben werden können. Insbesondere ist zu prüfen, wie ein Waldholzbonus in der KEV ausgestaltet werden müsste, um Waldholz vermehrt zu nutzen, obwohl Waldholz aktuell rund viermal teurer ist als Altholz. Zudem ist zu prüfen, wie der bestehende Holzbonus zugunsten der kleinen und mittleren Anlagen ausgestaltet werden müsste, damit auch aus diesen Werken ein konkurrenzfähiger Wärmepreis angeboten werden kann. Und schliesslich braucht es im Rahmen des Berichtes eine Aussage, ob eine Indexierung der KEV an die Betriebskosten, die sich während der Laufzeit stark ändern können (z. B. Brennstoff-, Personal-, Unterhaltskosten), sinnvoll wäre und wie sie ausgestaltet werden müsste.</p>
  • <p>Die inländischen Potenziale der Biomasse zur energetischen Nutzung sind beschränkt. Das nachhaltig nutzbare Energieholzpotenzial liegt gemäss Schätzungen des Bundes bei jährlich rund 6 Millionen Kubikmetern (Waldenergie-, Rest-, Alt- und Flurholz). Davon werden heute bereits 4,5 Millionen Kubikmeter verwendet. Das verbleibende Potenzial liegt insgesamt bei gut 1,5 Millionen Kubikmetern. Die Energieholznutzung kann im Wald (Waldenergieholz) wie auch ausserhalb des Waldes (Rest-, Alt- und Flurholz) je rund zu gleichen Teilen gesteigert werden. Dieses ungenutzte Potenzial wurde auch in der Energiestrategie 2050 berücksichtigt.</p><p>Biomasseanlagen müssen einen hohen Brennstoffausnutzungsgrad aufweisen. Dies gilt auch für Holzheizkraftwerke (HHKW). Gerade bei reinen Holzkraftwerken ist dies von Bedeutung, da ansonsten bis zu 80 Prozent der Energie als Wärme an die Umwelt verlorengehen. Die Wirtschaftlichkeit eines HHKW hängt stark von der Nutzung der Wärme ab. Bereits unter den heutigen Bedingungen können kleinere HHKW bei optimaler Dimensionierung und richtiger Standortwahl bezüglich Wärmebedarf wirtschaftlich betrieben werden (z. B. Vorhandensein eines Fernwärmenetzes). Einige Kantone unterstützen den Zu- und Ausbau von Fernwärmenetzen mit Finanzhilfen oder mit Instrumenten der Raumplanung (Energierichtpläne), sodass die notwendige Anlagengrösse für eine wirtschaftliche Stromerzeugung mittels erprobter Technologie vermehrt erreicht wird. Kleinere HHKW profitieren zudem von den auf 1. März 2012 angepassten Vergütungssätzen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die Anpassung der Vergütungssätze erfolgte über die Anhebung des Holzbonus, der sowohl die Kapital- als auch die Betriebskosten abbildet.</p><p>Die Einführung eines separaten Bonus für Waldholz wird seitens des Bundes als nicht praktikabel betrachtet. Der heute verwendete Holzbonus berücksichtigt die aktuelle Marktsituation und bildet den durchschnittlichen Mix von Wald-, Rest- und Altholz ab. Eine Einführung eines Waldholzbonus als Basis der KEV-Vergütungssätze für Waldholz nutzende HHKW würde zu enormen Vollzugskosten führen. Zum einen müsste das verwendete Holzsortiment vor Ausstellung eines positiven Entscheids geprüft werden. Zum anderen müsste das Holzsortiment auch laufend gesichtet werden, um sicherzustellen, dass nach positivem Entscheid nicht billigeres Holz verwendet wird. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es sehr schwierig ist, eingangs HHKW Sortimente nach Herkunftsquelle zu unterscheiden und demnach einen Waldholzbonus umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat passt die KEV-Vergütungssätze regelmässig an die Marktverhältnisse an. Dabei wird die Entwicklung sowohl der Kapital- als auch der Betriebskosten (Brennstoff-, Personal- und Unterhaltskosten) berücksichtigt. Eine direkte, unmittelbar wirksame Koppelung von variabel ausgestalteten Vergütungssätzen an verschiedene Indizes würde die Investitions- und Planungssicherheit zum Zeitpunkt des Investitionsentscheids schmälern - und damit auch den Anreiz, solche Anlagen zu realisieren.</p><p>Aus obigen Gründen erachtet der Bundesrat das Erstellen eines Berichtes zur Klärung der im Postulat aufgeworfenen Fragen als nicht sinnvoll. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil derzeit die Grundlagen für die Berechnung der KEV-Vergütungssätze für alle Technologien überprüft werden. Allfällige Anpassungen werden voraussichtlich auf Anfang 2014 in Kraft treten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes darzulegen, wie kleinere Holzheizkraftwerke, welche das grosse Potenzial an regional verfügbarem Wald- und Sägereirestholz nutzen, realisiert und wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist aufzuzeigen, wie sich eine Anpassung der Vergütungsansätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im kleinen Leistungsbereich auswirken würde, ebenso die Einführung eines Waldholzbonusses sowie eine Indexierung der KEV an die Betriebskosten.</p>
  • Bessere Nutzung des regionalen Wald- und Restholzes durch regionale Holzkraftwerke
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Trotz der KEV werden in der Schweiz nur sehr wenige Holzheizkraftwerke (HHKW) mit Stromproduktion erstellt. Das Problem liegt - auch nach der kürzlich erfolgten Anpassung - in der Ausgestaltung der KEV, mit der nur sehr grosse HHKW wirtschaftlich betrieben werden können. Mit den heutigen Vergütungssätzen sind mittlere und kleinere HHKW und insbesondere Anlagen mit Wald- und Sägereirestholz kaum rentabel. Das grosse Potenzial an regional verfügbarem Wald- und Sägereirestholz zur energetischen Verwertung wird daher kaum genutzt. Falls mehr Schweizer Waldholz energetisch genutzt und damit die Stromproduktion aus Biomasse gesteigert werden sollte, müsste die KEV entsprechende Anreize bieten.</p><p>Der Bundesrat soll deshalb in einem Bericht aufzeigen, wie kleinere Holzkraftwerke wirtschaftlich betrieben werden können. Insbesondere ist zu prüfen, wie ein Waldholzbonus in der KEV ausgestaltet werden müsste, um Waldholz vermehrt zu nutzen, obwohl Waldholz aktuell rund viermal teurer ist als Altholz. Zudem ist zu prüfen, wie der bestehende Holzbonus zugunsten der kleinen und mittleren Anlagen ausgestaltet werden müsste, damit auch aus diesen Werken ein konkurrenzfähiger Wärmepreis angeboten werden kann. Und schliesslich braucht es im Rahmen des Berichtes eine Aussage, ob eine Indexierung der KEV an die Betriebskosten, die sich während der Laufzeit stark ändern können (z. B. Brennstoff-, Personal-, Unterhaltskosten), sinnvoll wäre und wie sie ausgestaltet werden müsste.</p>
    • <p>Die inländischen Potenziale der Biomasse zur energetischen Nutzung sind beschränkt. Das nachhaltig nutzbare Energieholzpotenzial liegt gemäss Schätzungen des Bundes bei jährlich rund 6 Millionen Kubikmetern (Waldenergie-, Rest-, Alt- und Flurholz). Davon werden heute bereits 4,5 Millionen Kubikmeter verwendet. Das verbleibende Potenzial liegt insgesamt bei gut 1,5 Millionen Kubikmetern. Die Energieholznutzung kann im Wald (Waldenergieholz) wie auch ausserhalb des Waldes (Rest-, Alt- und Flurholz) je rund zu gleichen Teilen gesteigert werden. Dieses ungenutzte Potenzial wurde auch in der Energiestrategie 2050 berücksichtigt.</p><p>Biomasseanlagen müssen einen hohen Brennstoffausnutzungsgrad aufweisen. Dies gilt auch für Holzheizkraftwerke (HHKW). Gerade bei reinen Holzkraftwerken ist dies von Bedeutung, da ansonsten bis zu 80 Prozent der Energie als Wärme an die Umwelt verlorengehen. Die Wirtschaftlichkeit eines HHKW hängt stark von der Nutzung der Wärme ab. Bereits unter den heutigen Bedingungen können kleinere HHKW bei optimaler Dimensionierung und richtiger Standortwahl bezüglich Wärmebedarf wirtschaftlich betrieben werden (z. B. Vorhandensein eines Fernwärmenetzes). Einige Kantone unterstützen den Zu- und Ausbau von Fernwärmenetzen mit Finanzhilfen oder mit Instrumenten der Raumplanung (Energierichtpläne), sodass die notwendige Anlagengrösse für eine wirtschaftliche Stromerzeugung mittels erprobter Technologie vermehrt erreicht wird. Kleinere HHKW profitieren zudem von den auf 1. März 2012 angepassten Vergütungssätzen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die Anpassung der Vergütungssätze erfolgte über die Anhebung des Holzbonus, der sowohl die Kapital- als auch die Betriebskosten abbildet.</p><p>Die Einführung eines separaten Bonus für Waldholz wird seitens des Bundes als nicht praktikabel betrachtet. Der heute verwendete Holzbonus berücksichtigt die aktuelle Marktsituation und bildet den durchschnittlichen Mix von Wald-, Rest- und Altholz ab. Eine Einführung eines Waldholzbonus als Basis der KEV-Vergütungssätze für Waldholz nutzende HHKW würde zu enormen Vollzugskosten führen. Zum einen müsste das verwendete Holzsortiment vor Ausstellung eines positiven Entscheids geprüft werden. Zum anderen müsste das Holzsortiment auch laufend gesichtet werden, um sicherzustellen, dass nach positivem Entscheid nicht billigeres Holz verwendet wird. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es sehr schwierig ist, eingangs HHKW Sortimente nach Herkunftsquelle zu unterscheiden und demnach einen Waldholzbonus umzusetzen.</p><p>Der Bundesrat passt die KEV-Vergütungssätze regelmässig an die Marktverhältnisse an. Dabei wird die Entwicklung sowohl der Kapital- als auch der Betriebskosten (Brennstoff-, Personal- und Unterhaltskosten) berücksichtigt. Eine direkte, unmittelbar wirksame Koppelung von variabel ausgestalteten Vergütungssätzen an verschiedene Indizes würde die Investitions- und Planungssicherheit zum Zeitpunkt des Investitionsentscheids schmälern - und damit auch den Anreiz, solche Anlagen zu realisieren.</p><p>Aus obigen Gründen erachtet der Bundesrat das Erstellen eines Berichtes zur Klärung der im Postulat aufgeworfenen Fragen als nicht sinnvoll. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil derzeit die Grundlagen für die Berechnung der KEV-Vergütungssätze für alle Technologien überprüft werden. Allfällige Anpassungen werden voraussichtlich auf Anfang 2014 in Kraft treten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes darzulegen, wie kleinere Holzheizkraftwerke, welche das grosse Potenzial an regional verfügbarem Wald- und Sägereirestholz nutzen, realisiert und wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist aufzuzeigen, wie sich eine Anpassung der Vergütungsansätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) im kleinen Leistungsbereich auswirken würde, ebenso die Einführung eines Waldholzbonusses sowie eine Indexierung der KEV an die Betriebskosten.</p>
    • Bessere Nutzung des regionalen Wald- und Restholzes durch regionale Holzkraftwerke

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