Schmallenberg-Virus. Massnahmen gegen die Ausbreitung
- ShortId
-
12.4149
- Id
-
20124149
- Updated
-
27.07.2023 21:43
- Language
-
de
- Title
-
Schmallenberg-Virus. Massnahmen gegen die Ausbreitung
- AdditionalIndexing
-
2841;55;Tiermedizin;Tierhaltung;Bundesamt für Veterinärwesen;Tierkrankheit
- 1
-
- L05K1401010301, Tierkrankheit
- L04K01050215, Tiermedizin
- L04K08040102, Bundesamt für Veterinärwesen
- L04K14010102, Tierhaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Erste Fälle der Schmallenberg-Krankheit wurden in Europa bereits im Sommer/Herbst 2011 festgestellt. Seither hat das BVET die Verbreitung des Schmallenberg-Virus aktiv verfolgt. Es zeichnete sich ab, dass die Krankheit im Verlauf des Jahres 2012 auch die Rinder und Schafe in der Schweiz befallen würde. Entsprechend hat das BVET zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden im Winter 2011/12 ein Früherkennungs- und Überwachungssystem etabliert. Dieses Monitoring ermöglicht, das Auftreten und das Ausmass des Schmallenberg-Virus zu erfassen. Die Tierhalterinnen und Tierhalter können Aborte und Missbildungen der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden und das Untersuchungsmaterial sowie Blutproben kostenlos untersuchen lassen. Zudem wurde an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern ein Forschungsprojekt initiiert, um die epidemiologischen Risikofaktoren und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Schmallenberg-Virus für die Schweiz zu klären.</p><p>2. Zurzeit stehen keine wirksamen Bekämpfungsmassnahmen und keine wirksamen Impfstoffe zur Verfügung. Vieles ist wissenschaftlich noch ungenügend erforscht. Das Virus lebt und vermehrt sich vor allem in Mücken. Mückenschutzmassnahmen sind nur begrenzt wirksam, und dies nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Rund ein halbes Jahr nach dem ersten Auftreten des Schmallenberg-Virus in der Schweiz kann noch nicht abschliessend beurteilt werden, wie es sich in Zukunft verhalten wird und ob eine Ausrottung möglich sein wird.</p><p>3. Resultate, die die Anwesenheit des Schmallenberg-Virus in der Schweiz belegen, liegen seit Juli 2012 vor. Bis Ende 2012 wurde der Grossteil aller Tierhaltungen in der Schweiz angesteckt. Mittlerweile können bei fast allen Tieren Antikörper gegen das Virus nachgewiesen werden. Hingegen ist nur ein kleiner Teil der befallenen Tiere akut erkrankt. Der Infektionsdruck des Schmallenberg-Virus in den nächsten Jahren kann nur geschätzt werden. Wahrscheinlich wird eine Abnahme festzustellen sein, da viele Tiere durch die bereits vorhandenen Antikörper geschützt sein werden.</p><p>4. Von Beginn an hat das BVET die Tierhalterinnen und Tierhalter über das Auftreten des Schmallenberg-Virus in Europa informiert. Laufend werden die neuesten Resultate des Monitorings sowie weitere Erkenntnisse kommuniziert. Die Kosten des Früherkennungs- und Überwachungssystems werden gemeinsam vom BVET und von den kantonalen Veterinärbehörden getragen. Dies deckt sowohl die Kosten der Probenahmen als auch die Laborkosten ab.</p><p>5. Die Schmallenberg-Krankheit ist in der Tierseuchenverordnung nicht geregelt. Es sind somit bei dieser Krankheit keine Massnahmen vorgeschrieben und keine Entschädigungen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer 2012 wurde in der Schweiz erstmals das Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Das Virus wird durch Mücken übertragen. Seit dem Herbst geht man davon aus, dass bereits die meisten einheimischen Nutztierbestände mit dem Virus in Kontakt kamen. Bei den betroffenen Tieren kann es akute Krankheitssymptome verursachen, bei trächtigen Rindern, Schafen und Ziegen sind Missbildungen und Aborte möglich. Die schnelle Verbreitung dieser neuen Tierkrankheit ist besorgniserregend. Infolge dieses Sachverhalts stellt sich die Frage, ob die Schweiz in der Lage ist, rechtzeitig adäquate Massnahmen zum Schutze unseres Tierbestandes zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift das BVET gegen das Schmallenberg-Virus?</p><p>2. Ist eine Ausrottung des Virus möglich?</p><p>3. Wie sieht der Krankheitsdruck über die gesamte Schweiz betrachtet aus?</p><p>4. Wie unterstützt das BVET die betroffenen Tierhalter?</p><p>5. Sind Entschädigungen vorgesehen?</p>
- Schmallenberg-Virus. Massnahmen gegen die Ausbreitung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Erste Fälle der Schmallenberg-Krankheit wurden in Europa bereits im Sommer/Herbst 2011 festgestellt. Seither hat das BVET die Verbreitung des Schmallenberg-Virus aktiv verfolgt. Es zeichnete sich ab, dass die Krankheit im Verlauf des Jahres 2012 auch die Rinder und Schafe in der Schweiz befallen würde. Entsprechend hat das BVET zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden im Winter 2011/12 ein Früherkennungs- und Überwachungssystem etabliert. Dieses Monitoring ermöglicht, das Auftreten und das Ausmass des Schmallenberg-Virus zu erfassen. Die Tierhalterinnen und Tierhalter können Aborte und Missbildungen der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden und das Untersuchungsmaterial sowie Blutproben kostenlos untersuchen lassen. Zudem wurde an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern ein Forschungsprojekt initiiert, um die epidemiologischen Risikofaktoren und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Schmallenberg-Virus für die Schweiz zu klären.</p><p>2. Zurzeit stehen keine wirksamen Bekämpfungsmassnahmen und keine wirksamen Impfstoffe zur Verfügung. Vieles ist wissenschaftlich noch ungenügend erforscht. Das Virus lebt und vermehrt sich vor allem in Mücken. Mückenschutzmassnahmen sind nur begrenzt wirksam, und dies nur mit unverhältnismässigem Aufwand. Rund ein halbes Jahr nach dem ersten Auftreten des Schmallenberg-Virus in der Schweiz kann noch nicht abschliessend beurteilt werden, wie es sich in Zukunft verhalten wird und ob eine Ausrottung möglich sein wird.</p><p>3. Resultate, die die Anwesenheit des Schmallenberg-Virus in der Schweiz belegen, liegen seit Juli 2012 vor. Bis Ende 2012 wurde der Grossteil aller Tierhaltungen in der Schweiz angesteckt. Mittlerweile können bei fast allen Tieren Antikörper gegen das Virus nachgewiesen werden. Hingegen ist nur ein kleiner Teil der befallenen Tiere akut erkrankt. Der Infektionsdruck des Schmallenberg-Virus in den nächsten Jahren kann nur geschätzt werden. Wahrscheinlich wird eine Abnahme festzustellen sein, da viele Tiere durch die bereits vorhandenen Antikörper geschützt sein werden.</p><p>4. Von Beginn an hat das BVET die Tierhalterinnen und Tierhalter über das Auftreten des Schmallenberg-Virus in Europa informiert. Laufend werden die neuesten Resultate des Monitorings sowie weitere Erkenntnisse kommuniziert. Die Kosten des Früherkennungs- und Überwachungssystems werden gemeinsam vom BVET und von den kantonalen Veterinärbehörden getragen. Dies deckt sowohl die Kosten der Probenahmen als auch die Laborkosten ab.</p><p>5. Die Schmallenberg-Krankheit ist in der Tierseuchenverordnung nicht geregelt. Es sind somit bei dieser Krankheit keine Massnahmen vorgeschrieben und keine Entschädigungen vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Sommer 2012 wurde in der Schweiz erstmals das Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Das Virus wird durch Mücken übertragen. Seit dem Herbst geht man davon aus, dass bereits die meisten einheimischen Nutztierbestände mit dem Virus in Kontakt kamen. Bei den betroffenen Tieren kann es akute Krankheitssymptome verursachen, bei trächtigen Rindern, Schafen und Ziegen sind Missbildungen und Aborte möglich. Die schnelle Verbreitung dieser neuen Tierkrankheit ist besorgniserregend. Infolge dieses Sachverhalts stellt sich die Frage, ob die Schweiz in der Lage ist, rechtzeitig adäquate Massnahmen zum Schutze unseres Tierbestandes zu ergreifen. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche Massnahmen ergreift das BVET gegen das Schmallenberg-Virus?</p><p>2. Ist eine Ausrottung des Virus möglich?</p><p>3. Wie sieht der Krankheitsdruck über die gesamte Schweiz betrachtet aus?</p><p>4. Wie unterstützt das BVET die betroffenen Tierhalter?</p><p>5. Sind Entschädigungen vorgesehen?</p>
- Schmallenberg-Virus. Massnahmen gegen die Ausbreitung
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