Sexuelle Rechte als Teil der Menschenrechte. Die Schweiz im internationalen Vergleich
- ShortId
-
12.4151
- Id
-
20124151
- Updated
-
28.07.2023 09:35
- Language
-
de
- Title
-
Sexuelle Rechte als Teil der Menschenrechte. Die Schweiz im internationalen Vergleich
- AdditionalIndexing
-
12;sexuelle Freiheit;Sexualerziehung;sexuelle Diskriminierung;Kampf gegen die Diskriminierung;sexuelle Gewalt;Menschenrechte
- 1
-
- L04K05020510, sexuelle Freiheit
- L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
- L04K13020106, Sexualerziehung
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L03K050202, Menschenrechte
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Rechte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, gleich wie alle anderen Rechte, zu schützen sind.</p><p>Was die Empfehlungen anbelangt, die an der zweiten Prüfung der Schweiz im Rahmen des Universal Periodic Review des Uno-Menschenrechtsrates formuliert wurden, hat die Schweiz mehrere Empfehlungen in diesem Themenbereich sofort angenommen. Es handelt sich um die Empfehlungen betreffend den Menschenhandel, die häusliche Gewalt und den Schutz Minderjähriger vor Prostitution.</p><p>Zu den Empfehlungen, die noch offen sind, muss sich die Schweiz Anfang März 2013 äussern. Derzeit wird dieser Entscheid in Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ämtern und unter Einbezug der Kantone vorbereitet. Deshalb steht im aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest, welche Empfehlungen angenommen werden können und welche abgelehnt werden müssen. Die Position der Schweiz wird im Schlussbericht des Menschenrechtsrates über das Verfahren publiziert werden. Beim Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Empfehlung steht die Überlegung im Vordergrund, ob die Empfehlung durch die Schweiz tatsächlich umgesetzt werden kann. Dies steht im Einklang mit der langjährigen Praxis der Schweiz, sich nur dann international zu verpflichten, wenn sie die Verpflichtungen auch einhalten kann.</p><p>4./5. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Schutzes vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität bewusst; er setzt sich für diesen Schutz ein und ist bereit, dies auch weiterhin zu tun. Im Auftrag des EDA und des EJPD ist das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte derzeit mit der Vorbereitung einer Studie befasst, in welcher die Situation in der Schweiz, was allfällige Diskriminierungen in diesem Bereich anbelangt, im Lichte der Empfehlungen des Europarates analysiert wird. Zudem hat das Parlament den Bundesrat kürzlich beauftragt, eine Studie über die rechtlichen Instrumente zum Schutz vor Diskriminierungen zu erstellen (Postulat Naef 12.3543); die Studie wird auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität behandeln. Diese Studien werden es den Behörden ermöglichen, allfällige bestehende Lücken im Schutz vor Diskriminierungen zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende Oktober ist die Schweiz als Mitgliedstaat der Vereinten Nationen durch den Uno-Menschenrechtsrat in Genf im zweiten Verfahren des Universal Periodic Review (UPR) überprüft worden. In diesem Verfahren sind 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet worden, wovon die Schweiz 50 sofort angenommen und 4 abgelehnt hat. Die verbleibenden 86 Empfehlungen werden zurzeit abgeklärt und bis Februar 2013 beantwortet.</p><p>Unter den an die Schweiz gerichteten Empfehlungen sind auch solche enthalten, welche die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte betreffen. Dazu bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die im Bereich sexuelle Rechte als Teil der Menschenrechte an die Schweiz gerichteten Forderungen umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:</p><p>a. das Recht auf Schutz vor jeder Form von Diskriminierung, etwa basierend aufgrund von HIV, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität;</p><p>b. das Recht auf Zugang zu reproduktiver Gesundheit;</p><p>c. das Recht auf Bildung inklusive Sexualerziehung an den Schulen;</p><p>d. das Recht auf körperliche Integrität und Schutz vor sexueller Gewalt.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Rechte zu schützen sind, und ist er bereit, die diesbezüglichen Empfehlungen anzunehmen?</p><p>2. Welchen die sexuellen Rechte betreffenden Empfehlungen stimmt der Bundesrat zu?</p><p>3. Welche die sexuellen Rechte betreffenden Empfehlungen lehnt er ab? Aus welchen Gründen?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Aussage, der Schutz vor Diskriminierung weise in der Schweiz noch Lücken auf und es gebe nach wie vor Menschen in der Schweiz, die aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität diskriminiert werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität zu verbessern? Wie konkret?</p>
- Sexuelle Rechte als Teil der Menschenrechte. Die Schweiz im internationalen Vergleich
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Rechte im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, gleich wie alle anderen Rechte, zu schützen sind.</p><p>Was die Empfehlungen anbelangt, die an der zweiten Prüfung der Schweiz im Rahmen des Universal Periodic Review des Uno-Menschenrechtsrates formuliert wurden, hat die Schweiz mehrere Empfehlungen in diesem Themenbereich sofort angenommen. Es handelt sich um die Empfehlungen betreffend den Menschenhandel, die häusliche Gewalt und den Schutz Minderjähriger vor Prostitution.</p><p>Zu den Empfehlungen, die noch offen sind, muss sich die Schweiz Anfang März 2013 äussern. Derzeit wird dieser Entscheid in Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ämtern und unter Einbezug der Kantone vorbereitet. Deshalb steht im aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest, welche Empfehlungen angenommen werden können und welche abgelehnt werden müssen. Die Position der Schweiz wird im Schlussbericht des Menschenrechtsrates über das Verfahren publiziert werden. Beim Entscheid über die Annahme oder Ablehnung einer Empfehlung steht die Überlegung im Vordergrund, ob die Empfehlung durch die Schweiz tatsächlich umgesetzt werden kann. Dies steht im Einklang mit der langjährigen Praxis der Schweiz, sich nur dann international zu verpflichten, wenn sie die Verpflichtungen auch einhalten kann.</p><p>4./5. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des Schutzes vor Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität bewusst; er setzt sich für diesen Schutz ein und ist bereit, dies auch weiterhin zu tun. Im Auftrag des EDA und des EJPD ist das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte derzeit mit der Vorbereitung einer Studie befasst, in welcher die Situation in der Schweiz, was allfällige Diskriminierungen in diesem Bereich anbelangt, im Lichte der Empfehlungen des Europarates analysiert wird. Zudem hat das Parlament den Bundesrat kürzlich beauftragt, eine Studie über die rechtlichen Instrumente zum Schutz vor Diskriminierungen zu erstellen (Postulat Naef 12.3543); die Studie wird auch Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität behandeln. Diese Studien werden es den Behörden ermöglichen, allfällige bestehende Lücken im Schutz vor Diskriminierungen zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende Oktober ist die Schweiz als Mitgliedstaat der Vereinten Nationen durch den Uno-Menschenrechtsrat in Genf im zweiten Verfahren des Universal Periodic Review (UPR) überprüft worden. In diesem Verfahren sind 140 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet worden, wovon die Schweiz 50 sofort angenommen und 4 abgelehnt hat. Die verbleibenden 86 Empfehlungen werden zurzeit abgeklärt und bis Februar 2013 beantwortet.</p><p>Unter den an die Schweiz gerichteten Empfehlungen sind auch solche enthalten, welche die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte betreffen. Dazu bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Die im Bereich sexuelle Rechte als Teil der Menschenrechte an die Schweiz gerichteten Forderungen umfassen unter anderem die folgenden Bereiche:</p><p>a. das Recht auf Schutz vor jeder Form von Diskriminierung, etwa basierend aufgrund von HIV, sexueller Orientierung, Geschlechteridentität;</p><p>b. das Recht auf Zugang zu reproduktiver Gesundheit;</p><p>c. das Recht auf Bildung inklusive Sexualerziehung an den Schulen;</p><p>d. das Recht auf körperliche Integrität und Schutz vor sexueller Gewalt.</p><p>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass diese Rechte zu schützen sind, und ist er bereit, die diesbezüglichen Empfehlungen anzunehmen?</p><p>2. Welchen die sexuellen Rechte betreffenden Empfehlungen stimmt der Bundesrat zu?</p><p>3. Welche die sexuellen Rechte betreffenden Empfehlungen lehnt er ab? Aus welchen Gründen?</p><p>4. Wie stellt er sich zur Aussage, der Schutz vor Diskriminierung weise in der Schweiz noch Lücken auf und es gebe nach wie vor Menschen in der Schweiz, die aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität diskriminiert werden?</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität zu verbessern? Wie konkret?</p>
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