Verbesserung der Abstimmungspräsenz im Nationalrat
- ShortId
-
12.4165
- Id
-
20124165
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Verbesserung der Abstimmungspräsenz im Nationalrat
- AdditionalIndexing
-
0421
- 1
-
- L06K080305030101, Nationalrat
- L04K08030101, parlamentarische Abstimmung
- L05K0803010101, Abstimmungsverhalten
- L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
- L05K0803010301, Parlamentsdebatte
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L03K080301, parlamentarisches Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Da die Teilnahme an den Sitzungen des Nationalrates laut Artikel 10 des Parlamentsgesetzes verpflichtend ist, die Teilnahme an den Abstimmungen aber nicht, ist es schwierig, die Mitglieder des Nationalrates zur Abstimmungsteilnahme zu bewegen. Deshalb reiche ich diese Motion ein. Das Ziel dieser Motion ist die möglichst vollständige Teilnahme aller Nationalrätinnen und Nationalräte an den Abstimmungen.</p><p>Eine solche Verpflichtung wird auch gegenüber den Wählerinnen und Wählern gerecht. Diese wählten ihre "Volksvertreter" im Glauben, dass sie sich für ihre Interessen einsetzen, an den Sitzungen teilnehmen und dementsprechend auch abstimmen.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates ist wie die Motionärin der Ansicht, dass grundsätzlich eine möglichst hohe Teilnahmequote bei Abstimmungen anzustreben ist. Gerade vor dem Hintergrund des Milizsystems zeigt das Büro jedoch auch Verständnis für Ratsmitglieder, die aus beruflichen Gründen oder wegen wichtigen anderweitigen Verpflichtungen nicht durchwegs an jeder Abstimmung teilnehmen können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Teilnahmequote bei Abstimmungen in den letzten Jahren bedeutend angestiegen ist. Gemäss einer Auswertung der Forschungsstelle Sotomo bleiben heute im Schnitt nur noch rund 12 Prozent der Nationalratsmitglieder einer Abstimmung fern, während die Abwesenheitsquote in der Legislaturperiode 1995-1999 noch rund 27 Prozent betrug.</p><p>Das Büro weist darauf hin, dass bereits im ersten Geschäftsreglement von 1850 verankert wurde, dass kein Ratsmitglied zur Stimmabgabe verpflichtet ist. Dieser Grundsatz, welcher das Ratsmitglied auch vor Druckversuchen schützt, bei einer Abstimmung Ja oder Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten, wurde bei sämtlichen Totalrevisionen des Geschäftsreglementes übernommen.</p><p>In Bezug auf die Wahrnehmung der Interessen der Wählerinnen und Wähler sind aus Sicht des Büros neben der Teilnahme an Abstimmungen noch andere, allerdings ungleich schwerer messbare Faktoren entscheidend, z. B. das Einbringen der Wähleranliegen oder die erfolgreiche Mehrheits- und Lösungsfindung vor allem in den Kommissionen. Wählerinnen oder Wähler, welche dem Kriterium der Teilnahme an Abstimmungen grosse Bedeutung zumessen, können sich aufgrund der herrschenden Transparenz ein Bild von der Abwesenheitsquote der Nationalratsmitglieder machen und ihr Wahlverhalten danach ausrichten.</p><p>Aus praktischer Sicht gibt das Büro zu bedenken, dass bei Ratssitzungen mit weniger als vier Abstimmungen (z. B. bei der Behandlung von Volksinitiativen) bereits eine einzige verpasste Abstimmung zu einer Abwesenheitsquote von über 30 Prozent und somit der Streichung des Taggeldes führen würde. Auf der anderen Seite könnte ein Ratsmitglied an einem Tag mit vielen Abstimmungen während einiger Stunden abwesend sein und dennoch sein Taggeld erhalten, was das Gleichheitsgebot verletzt.</p><p>Da der Anspruch auf Taggelder in Artikel 3 Absatz 1 des Parlamentsressourcengesetzes geregelt ist, müsste bei Annahme der Motion nicht nur Artikel 56 Absatz 2 des Geschäftsreglements gestrichen, sondern von Nationalrat und Ständerat auch das Parlamentsressourcengesetz geändert werden.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird gebeten, das Geschäftsreglement des Nationalrates, Artikel 56 Absatz 2, so anzupassen, dass die Abstimmungen im Nationalrat verpflichtend sind. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und über 30 Prozent der Abstimmungen (bei unentschuldigter Absenz) fernbleibt, verliert seinen Anspruch auf Taggeld.</p>
- Verbesserung der Abstimmungspräsenz im Nationalrat
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Da die Teilnahme an den Sitzungen des Nationalrates laut Artikel 10 des Parlamentsgesetzes verpflichtend ist, die Teilnahme an den Abstimmungen aber nicht, ist es schwierig, die Mitglieder des Nationalrates zur Abstimmungsteilnahme zu bewegen. Deshalb reiche ich diese Motion ein. Das Ziel dieser Motion ist die möglichst vollständige Teilnahme aller Nationalrätinnen und Nationalräte an den Abstimmungen.</p><p>Eine solche Verpflichtung wird auch gegenüber den Wählerinnen und Wählern gerecht. Diese wählten ihre "Volksvertreter" im Glauben, dass sie sich für ihre Interessen einsetzen, an den Sitzungen teilnehmen und dementsprechend auch abstimmen.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates ist wie die Motionärin der Ansicht, dass grundsätzlich eine möglichst hohe Teilnahmequote bei Abstimmungen anzustreben ist. Gerade vor dem Hintergrund des Milizsystems zeigt das Büro jedoch auch Verständnis für Ratsmitglieder, die aus beruflichen Gründen oder wegen wichtigen anderweitigen Verpflichtungen nicht durchwegs an jeder Abstimmung teilnehmen können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Teilnahmequote bei Abstimmungen in den letzten Jahren bedeutend angestiegen ist. Gemäss einer Auswertung der Forschungsstelle Sotomo bleiben heute im Schnitt nur noch rund 12 Prozent der Nationalratsmitglieder einer Abstimmung fern, während die Abwesenheitsquote in der Legislaturperiode 1995-1999 noch rund 27 Prozent betrug.</p><p>Das Büro weist darauf hin, dass bereits im ersten Geschäftsreglement von 1850 verankert wurde, dass kein Ratsmitglied zur Stimmabgabe verpflichtet ist. Dieser Grundsatz, welcher das Ratsmitglied auch vor Druckversuchen schützt, bei einer Abstimmung Ja oder Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten, wurde bei sämtlichen Totalrevisionen des Geschäftsreglementes übernommen.</p><p>In Bezug auf die Wahrnehmung der Interessen der Wählerinnen und Wähler sind aus Sicht des Büros neben der Teilnahme an Abstimmungen noch andere, allerdings ungleich schwerer messbare Faktoren entscheidend, z. B. das Einbringen der Wähleranliegen oder die erfolgreiche Mehrheits- und Lösungsfindung vor allem in den Kommissionen. Wählerinnen oder Wähler, welche dem Kriterium der Teilnahme an Abstimmungen grosse Bedeutung zumessen, können sich aufgrund der herrschenden Transparenz ein Bild von der Abwesenheitsquote der Nationalratsmitglieder machen und ihr Wahlverhalten danach ausrichten.</p><p>Aus praktischer Sicht gibt das Büro zu bedenken, dass bei Ratssitzungen mit weniger als vier Abstimmungen (z. B. bei der Behandlung von Volksinitiativen) bereits eine einzige verpasste Abstimmung zu einer Abwesenheitsquote von über 30 Prozent und somit der Streichung des Taggeldes führen würde. Auf der anderen Seite könnte ein Ratsmitglied an einem Tag mit vielen Abstimmungen während einiger Stunden abwesend sein und dennoch sein Taggeld erhalten, was das Gleichheitsgebot verletzt.</p><p>Da der Anspruch auf Taggelder in Artikel 3 Absatz 1 des Parlamentsressourcengesetzes geregelt ist, müsste bei Annahme der Motion nicht nur Artikel 56 Absatz 2 des Geschäftsreglements gestrichen, sondern von Nationalrat und Ständerat auch das Parlamentsressourcengesetz geändert werden.</p>
- <p>Das Büro des Nationalrates wird gebeten, das Geschäftsreglement des Nationalrates, Artikel 56 Absatz 2, so anzupassen, dass die Abstimmungen im Nationalrat verpflichtend sind. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und über 30 Prozent der Abstimmungen (bei unentschuldigter Absenz) fernbleibt, verliert seinen Anspruch auf Taggeld.</p>
- Verbesserung der Abstimmungspräsenz im Nationalrat
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