Bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG

ShortId
12.4171
Id
20124171
Updated
25.06.2025 02:30
Language
de
Title
Bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG
AdditionalIndexing
2841;Krankenpflege;Managed Care;Krankenversicherung;Therapeutik;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das KVG bietet kaum Möglichkeiten für Krankenversicherer, um Anreize für Patienten zu schaffen, damit sich grössere Eigenverantwortung, z. B. in der Behandlung, auszahlt.</p><p>Ein Beispiel für den gewinnbringenden Einsatz von mehr Selbstverantwortung im Genesungsprozess ist die korrekte Einhaltung (Compliance) von Behandlungspfaden, vor allem im ambulanten Bereich. Die Genesung stellt nicht nur für das medizinische Personal eine grosse Herausforderung dar, sondern auch für die Patienten. Nicht zuletzt muss auch der Einzelne einen entscheidenden Beitrag für seine Genesung leisten: regelmässige und korrekte Medikamenteneinnahme, langwierige Physiotherapie nach einer Operation, selbstständige Sportübungen usw. Mit u. a. finanziellen Anreizen für Patienten könnte eine verbesserte Einhaltung der Behandlungspfade erreicht werden und somit eine raschere Genesung, mit entsprechend positiver Auswirkung auf die Kosten. Bei der Einhaltung der Compliance gilt es auch im KVG mit entstehenden E-Health-Technologien mitzuhalten und den Case Managern die Möglichkeiten zu geben, die Einhaltung des Behandlungspfades zu überprüfen.</p><p>Die WHO schätzt, dass 50 Prozent der Chronischkranken ihre Medikamente nicht korrekt einnehmen (Diabetes, hoher Blutdruck, Asthma, HIV). Die Akademie der Wissenschaften Schweiz rechnet, dass der Effizienzmangel im Gesundheitswesen 6 bis 7 Milliarden Franken Kosten verursacht (9,5 bis 11 Prozent der Gesundheitskosten). Koordinationsprobleme zwischen den Leistungserbringern und das Verhalten der einzelnen Akteure werden als die Hauptprobleme identifiziert. In der Schweiz bieten bereits heute verschiedene Krankenversicherer und die Suva ihren besonders kostenintensiven Patienten Case-Management-Programme an. Diese gezielte Betreuung und Begleitung ist zwar kostenintensiv, verhindert aber oft die Entwicklung einer Kostenspirale, mit positiven Effekten sowohl für den betroffenen Patienten als auch für die Allgemeinheit der Prämienzahler.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ermöglicht den Versicherern bereits heute, ihren Versicherten besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer anzubieten und ihnen dafür Prämienermässigungen zu gewähren. Mehrere Versicherer bieten besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers an, bei denen die allgemeinen Versicherungsbedingungen die versicherte Person verpflichten, die vom Leistungserbringer festgelegten Massnahmen zu befolgen. Das Case Management ist hingegen im KVG nicht explizit geregelt. Mit der Einführung des Case Managements als Massnahme zur Optimierung der Leistungen, zur Kostenkontrolle und zur Kostenminimierung sind die Krankenversicherer bemüht, die Vorgaben für eine Kostenübernahme aufgrund der Kriterien von Artikel 32 KVG, wonach die Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss, umfassend zu erfüllen. Dieses kostenbewusste Vorgehen, namentlich bezüglich der Zweckmässigkeit einer Behandlung, steht in einem Spannungsverhältnis zu den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, die auch in diesem Bereich anwendbar sind. Das Bundesamt für Gesundheit lässt das Case Management bereits heute bei den KVG-Versicherern zu. Es verlangt jedoch von ihnen, dass sie den Datenschutzgrundsatz der Verhältnismässigkeit gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und denjenigen der Zweckbindung (Art. 4 Abs. 3 DSG) besonders gewissenhaft beachten.</p><p>Ferner hat die Verwaltung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) bereits am 16. Juli 2007 einen erläuternden Bericht über Versorgungsmodelle für hohe Risiken unterbreitet. Damit liegen der SGK-N bereits Vorschläge vor, wie Anreize geschaffen werden können, dass Fallmanagement-Programme für kostenintensive Patientinnen und Patienten attraktiver werden.</p><p>Die Schaffung zusätzlicher finanzieller Anreize für die integrierte Versorgung war Gegenstand der Vorlage zur KVG-Revision im Bereich von Managed Care. Diese wurde vom Souverän in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 bekanntlich abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates bleibt die integrierte Versorgung dennoch förderungswürdig und ist daher auch Bestandteil der vom Bundesrat am 23. Januar 2013 verabschiedeten Strategie "Gesundheit 2020". Wie aber in der Antwort zur Motion van Singer 12.3566, "KVG. Wiederaufnahme der Punkte, die im Vorfeld der Abstimmung vom 17. Juni 2012 eine breite Zustimmung fanden", ausgeführt, bedarf es für die Erarbeitung eines neuen und ausgewogenen Projektes einer vertieften Debatte mit allen Akteuren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen im KVG dahingehend anzupassen, dass Krankenversicherungen Anreize schaffen können, damit der Beitritt zu einem Pflege- bzw. Fallmanagement-Programm (Case Management) für kostenintensive Patienten attraktiver wird.</p>
  • Bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das KVG bietet kaum Möglichkeiten für Krankenversicherer, um Anreize für Patienten zu schaffen, damit sich grössere Eigenverantwortung, z. B. in der Behandlung, auszahlt.</p><p>Ein Beispiel für den gewinnbringenden Einsatz von mehr Selbstverantwortung im Genesungsprozess ist die korrekte Einhaltung (Compliance) von Behandlungspfaden, vor allem im ambulanten Bereich. Die Genesung stellt nicht nur für das medizinische Personal eine grosse Herausforderung dar, sondern auch für die Patienten. Nicht zuletzt muss auch der Einzelne einen entscheidenden Beitrag für seine Genesung leisten: regelmässige und korrekte Medikamenteneinnahme, langwierige Physiotherapie nach einer Operation, selbstständige Sportübungen usw. Mit u. a. finanziellen Anreizen für Patienten könnte eine verbesserte Einhaltung der Behandlungspfade erreicht werden und somit eine raschere Genesung, mit entsprechend positiver Auswirkung auf die Kosten. Bei der Einhaltung der Compliance gilt es auch im KVG mit entstehenden E-Health-Technologien mitzuhalten und den Case Managern die Möglichkeiten zu geben, die Einhaltung des Behandlungspfades zu überprüfen.</p><p>Die WHO schätzt, dass 50 Prozent der Chronischkranken ihre Medikamente nicht korrekt einnehmen (Diabetes, hoher Blutdruck, Asthma, HIV). Die Akademie der Wissenschaften Schweiz rechnet, dass der Effizienzmangel im Gesundheitswesen 6 bis 7 Milliarden Franken Kosten verursacht (9,5 bis 11 Prozent der Gesundheitskosten). Koordinationsprobleme zwischen den Leistungserbringern und das Verhalten der einzelnen Akteure werden als die Hauptprobleme identifiziert. In der Schweiz bieten bereits heute verschiedene Krankenversicherer und die Suva ihren besonders kostenintensiven Patienten Case-Management-Programme an. Diese gezielte Betreuung und Begleitung ist zwar kostenintensiv, verhindert aber oft die Entwicklung einer Kostenspirale, mit positiven Effekten sowohl für den betroffenen Patienten als auch für die Allgemeinheit der Prämienzahler.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ermöglicht den Versicherern bereits heute, ihren Versicherten besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer anzubieten und ihnen dafür Prämienermässigungen zu gewähren. Mehrere Versicherer bieten besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers an, bei denen die allgemeinen Versicherungsbedingungen die versicherte Person verpflichten, die vom Leistungserbringer festgelegten Massnahmen zu befolgen. Das Case Management ist hingegen im KVG nicht explizit geregelt. Mit der Einführung des Case Managements als Massnahme zur Optimierung der Leistungen, zur Kostenkontrolle und zur Kostenminimierung sind die Krankenversicherer bemüht, die Vorgaben für eine Kostenübernahme aufgrund der Kriterien von Artikel 32 KVG, wonach die Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein muss, umfassend zu erfüllen. Dieses kostenbewusste Vorgehen, namentlich bezüglich der Zweckmässigkeit einer Behandlung, steht in einem Spannungsverhältnis zu den einschlägigen Datenschutzbestimmungen, die auch in diesem Bereich anwendbar sind. Das Bundesamt für Gesundheit lässt das Case Management bereits heute bei den KVG-Versicherern zu. Es verlangt jedoch von ihnen, dass sie den Datenschutzgrundsatz der Verhältnismässigkeit gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und denjenigen der Zweckbindung (Art. 4 Abs. 3 DSG) besonders gewissenhaft beachten.</p><p>Ferner hat die Verwaltung der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) bereits am 16. Juli 2007 einen erläuternden Bericht über Versorgungsmodelle für hohe Risiken unterbreitet. Damit liegen der SGK-N bereits Vorschläge vor, wie Anreize geschaffen werden können, dass Fallmanagement-Programme für kostenintensive Patientinnen und Patienten attraktiver werden.</p><p>Die Schaffung zusätzlicher finanzieller Anreize für die integrierte Versorgung war Gegenstand der Vorlage zur KVG-Revision im Bereich von Managed Care. Diese wurde vom Souverän in der Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 bekanntlich abgelehnt. Aus Sicht des Bundesrates bleibt die integrierte Versorgung dennoch förderungswürdig und ist daher auch Bestandteil der vom Bundesrat am 23. Januar 2013 verabschiedeten Strategie "Gesundheit 2020". Wie aber in der Antwort zur Motion van Singer 12.3566, "KVG. Wiederaufnahme der Punkte, die im Vorfeld der Abstimmung vom 17. Juni 2012 eine breite Zustimmung fanden", ausgeführt, bedarf es für die Erarbeitung eines neuen und ausgewogenen Projektes einer vertieften Debatte mit allen Akteuren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen im KVG dahingehend anzupassen, dass Krankenversicherungen Anreize schaffen können, damit der Beitritt zu einem Pflege- bzw. Fallmanagement-Programm (Case Management) für kostenintensive Patienten attraktiver wird.</p>
    • Bessere Betreuung und mehr Effizienz im KVG

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