Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen
- ShortId
-
12.4172
- Id
-
20124172
- Updated
-
24.06.2025 23:42
- Language
-
de
- Title
-
Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen
- AdditionalIndexing
-
15;Staatsmonopol;Wettbewerbsbeschränkung;Wirtschaftsliberalismus;privates Unternehmen;Wirtschaftsfreiheit;freier Wettbewerb;Marktwirtschaft;Wettbewerbspolitik;Privatwirtschaft;öffentliche Wirtschaft;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K0704060106, Marktwirtschaft
- L05K0704010215, Wirtschaftsliberalismus
- L04K05020601, Wirtschaftsfreiheit
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- L06K070301010303, Staatsmonopol
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0704060206, öffentliche Wirtschaft
- L05K0704060208, Privatwirtschaft
- L05K0703010401, freier Wettbewerb
- L04K07030104, Wettbewerbspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesgerichtsentscheid (Urteil 2C_485/2010 vom 3. Juli 2012) in Sachen "Glarnersach" zeigte auf, dass unsere freie Wirtschaftsordnung nur ungenügend vor staatlicher Einflussnahme geschützt ist. Der Staat ist auf allen Ebenen wirtschaftlich aktiv und behält sich als Monopolist zu viele Tätigkeiten vor, welche Sache der privaten Anbieter sein sollten. Ausserdem missbrauchen staatliche Unternehmen ihre Vorteile (aus ihrer Eigentümerschaft und/oder Monopolstellung), indem sie daraus offen oder verdeckt auch Bereiche subventionieren bzw. quersubventionieren, in denen sie als (unfaire) Konkurrenz privater Anbieter auftreten. Beispiele sind: öffentliche Stromversorger, die sich als Dachdecker, Sanitärinstallateure und Elektriker betätigen; Gebäudeversicherungsunternehmen mit staatlichem Monopolschutz, die Privatversicherungen anbieten; kantonale IT-Anbieter oder das Bundesgericht, welche in Konkurrenz zu privaten Unternehmen Informationsdienste auf dem Markt erbringen. Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei weder durch die Wirtschaftsfreiheit (BV, Art. 27 und 94), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (BGBM, Art. 2 Abs. 7) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Hutter 12.3687 räumt der Bundesrat zwar ein, der Gesetzgeber müsse "verstärkt dafür sorgen, dass Wettbewerber in Märkten mit staatlichen Anbietern gleich behandelt werden". Die konkret gestellte Frage aber, mit welchen Massnahmen er dies tun wolle, liess der Bundesrat offen.</p>
- <p>Der staatlichen Wirtschaftstätigkeit sind bereits heute Grenzen gesetzt. So müssen Bund und Kantone die Wirtschaftsverfassung, wie sie hauptsächlich in den Artikeln 27 und 95 der Bundesverfassung verankert ist, einhalten, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten von staatlichen Einrichtungen zulassen. Gegen behauptete Verletzungen der Wirtschaftsfreiheit steht grundsätzlich der Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen. Dieses hat zu entscheiden, ob ein genügendes öffentliches Interesse existiert und ob die gerügte Massnahme auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Widerspricht ein kantonales Gesetz oder eine Einzelmassnahme der Behörden dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, so verlangt das Bundesgericht dafür eine Ermächtigung in der Verfassung. Im beschränkten Rahmen gewähren zudem das Kartellgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Binnenmarktgesetz Beschwerde- und Klagemöglichkeiten, mit denen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Anbieter entgegengewirkt werden kann.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Hutter 12.3687 Ansatzpunkte genannt, um staatliche Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten und Wettbewerbsverzerrungen verstärkt zu begrenzen. Erstens kann der Gesetzgeber strengere Anforderungen an das öffentliche Interesse stellen, das bei einer wirtschaftlichen Betätigung des Staates vorhanden sein muss. Zweitens kann er die Öffnung von bisherigen Monopolbereichen mit der Privatisierung der meist im öffentlichen Besitz befindlichen bisherigen Anbieter verbinden. Damit liessen sich potenzielle Konflikte aufgrund einer Querfinanzierung vom Monopol- in den Wettbewerbsbereich vermeiden.</p><p>Wollte man Bund und Kantonen weiter reichende Schranken auferlegen, namentlich gerichtlich durchsetzbare Anforderungen für die Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten, so wäre das nur mit verfassungsrechtlichen Reformen zu erreichen. Diese Reformen hätten Auswirkungen auf die föderalistische Ordnung, denn es käme zu einer vermehrten gerichtlichen Kontrolle von Entscheiden kantonaler und kommunaler Parlamente, und auch der Handlungsspielraum des Bundesgesetzgebers würde beschnitten.</p><p>Die politischen Erfolgschancen eines solchen Programms sind im Lichte einer Reihe von politischen Entscheiden der jüngeren Zeit tief einzuschätzen. Der Aufwand für ein solches Rechtsetzungsprogramm stünde deshalb in keinem angemessenen Verhältnis zu den Realisierungschancen einer solchen Reform der Wirtschaftsverfassung. Entsprechend ist auch der Nutzen eines entsprechenden Berichtes nicht gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll darüber Bericht erstatten, wie unsere freie Wirtschaftsordnung vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen geschützt werden kann.</p><p>Dabei gelten folgende Ziele:</p><p>1. Die staatliche Wirtschaftstätigkeit ist einzudämmen, sowohl in Monopolbereichen wie im Wettbewerbsbereich.</p><p>2. Dort, wo der Staat dennoch wirtschaftet, sollen Private vor Wettbewerbsverzerrung geschützt werden. Der Staat kämpft auch im Wettbewerbsbereich oft mit längeren Spiessen. Diese entstehen durch offene oder verdeckte Subventionen sowie Quersubventionen (vom Monopol- zum Wettbewerbsbereich) zugunsten einer staatlichen Unternehmung.</p><p>3. Die privaten Wettbewerbsteilnehmer sollen einen wirksamen Rechtsschutz gegen unrechtmässige staatliche Konkurrenz erhalten.</p>
- Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesgerichtsentscheid (Urteil 2C_485/2010 vom 3. Juli 2012) in Sachen "Glarnersach" zeigte auf, dass unsere freie Wirtschaftsordnung nur ungenügend vor staatlicher Einflussnahme geschützt ist. Der Staat ist auf allen Ebenen wirtschaftlich aktiv und behält sich als Monopolist zu viele Tätigkeiten vor, welche Sache der privaten Anbieter sein sollten. Ausserdem missbrauchen staatliche Unternehmen ihre Vorteile (aus ihrer Eigentümerschaft und/oder Monopolstellung), indem sie daraus offen oder verdeckt auch Bereiche subventionieren bzw. quersubventionieren, in denen sie als (unfaire) Konkurrenz privater Anbieter auftreten. Beispiele sind: öffentliche Stromversorger, die sich als Dachdecker, Sanitärinstallateure und Elektriker betätigen; Gebäudeversicherungsunternehmen mit staatlichem Monopolschutz, die Privatversicherungen anbieten; kantonale IT-Anbieter oder das Bundesgericht, welche in Konkurrenz zu privaten Unternehmen Informationsdienste auf dem Markt erbringen. Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei weder durch die Wirtschaftsfreiheit (BV, Art. 27 und 94), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (BGBM, Art. 2 Abs. 7) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt.</p><p>In seiner Antwort auf die Interpellation Hutter 12.3687 räumt der Bundesrat zwar ein, der Gesetzgeber müsse "verstärkt dafür sorgen, dass Wettbewerber in Märkten mit staatlichen Anbietern gleich behandelt werden". Die konkret gestellte Frage aber, mit welchen Massnahmen er dies tun wolle, liess der Bundesrat offen.</p>
- <p>Der staatlichen Wirtschaftstätigkeit sind bereits heute Grenzen gesetzt. So müssen Bund und Kantone die Wirtschaftsverfassung, wie sie hauptsächlich in den Artikeln 27 und 95 der Bundesverfassung verankert ist, einhalten, wenn sie wirtschaftliche Aktivitäten von staatlichen Einrichtungen zulassen. Gegen behauptete Verletzungen der Wirtschaftsfreiheit steht grundsätzlich der Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen. Dieses hat zu entscheiden, ob ein genügendes öffentliches Interesse existiert und ob die gerügte Massnahme auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage beruht. Widerspricht ein kantonales Gesetz oder eine Einzelmassnahme der Behörden dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, so verlangt das Bundesgericht dafür eine Ermächtigung in der Verfassung. Im beschränkten Rahmen gewähren zudem das Kartellgesetz, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Binnenmarktgesetz Beschwerde- und Klagemöglichkeiten, mit denen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Anbieter entgegengewirkt werden kann.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellation Hutter 12.3687 Ansatzpunkte genannt, um staatliche Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten und Wettbewerbsverzerrungen verstärkt zu begrenzen. Erstens kann der Gesetzgeber strengere Anforderungen an das öffentliche Interesse stellen, das bei einer wirtschaftlichen Betätigung des Staates vorhanden sein muss. Zweitens kann er die Öffnung von bisherigen Monopolbereichen mit der Privatisierung der meist im öffentlichen Besitz befindlichen bisherigen Anbieter verbinden. Damit liessen sich potenzielle Konflikte aufgrund einer Querfinanzierung vom Monopol- in den Wettbewerbsbereich vermeiden.</p><p>Wollte man Bund und Kantonen weiter reichende Schranken auferlegen, namentlich gerichtlich durchsetzbare Anforderungen für die Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten in Wettbewerbsmärkten, so wäre das nur mit verfassungsrechtlichen Reformen zu erreichen. Diese Reformen hätten Auswirkungen auf die föderalistische Ordnung, denn es käme zu einer vermehrten gerichtlichen Kontrolle von Entscheiden kantonaler und kommunaler Parlamente, und auch der Handlungsspielraum des Bundesgesetzgebers würde beschnitten.</p><p>Die politischen Erfolgschancen eines solchen Programms sind im Lichte einer Reihe von politischen Entscheiden der jüngeren Zeit tief einzuschätzen. Der Aufwand für ein solches Rechtsetzungsprogramm stünde deshalb in keinem angemessenen Verhältnis zu den Realisierungschancen einer solchen Reform der Wirtschaftsverfassung. Entsprechend ist auch der Nutzen eines entsprechenden Berichtes nicht gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll darüber Bericht erstatten, wie unsere freie Wirtschaftsordnung vor Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Unternehmen geschützt werden kann.</p><p>Dabei gelten folgende Ziele:</p><p>1. Die staatliche Wirtschaftstätigkeit ist einzudämmen, sowohl in Monopolbereichen wie im Wettbewerbsbereich.</p><p>2. Dort, wo der Staat dennoch wirtschaftet, sollen Private vor Wettbewerbsverzerrung geschützt werden. Der Staat kämpft auch im Wettbewerbsbereich oft mit längeren Spiessen. Diese entstehen durch offene oder verdeckte Subventionen sowie Quersubventionen (vom Monopol- zum Wettbewerbsbereich) zugunsten einer staatlichen Unternehmung.</p><p>3. Die privaten Wettbewerbsteilnehmer sollen einen wirksamen Rechtsschutz gegen unrechtmässige staatliche Konkurrenz erhalten.</p>
- Für eine freie Wirtschaftsordnung. Gegen Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen
Back to List